Mir fallen aus dem Stegreif vier Anträge ein, bei denen es um das Gehörlosengeld ging: zunächst im Rahmen eines Fachgesprächs mit dem Titel "Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes" am 20.02.2020 im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dabei waren auch der Landesverband der Gehörlosen und der Gehörlosenbund München. Ebenfalls noch in diesem Februar wurde im Rahmen des Haushaltsplans 2022 darüber diskutiert.
Ich fasse gerne noch einmal alle Punkte zusammen, die Sie eigentlich auch nachlesen könnten: Mein Kollege Bernhard Pohl stellte fest, dass aufgrund der CoronaPandemie und den damit verbundenen Einschränkungen 145 Euro bezahlt wurden. Ihr AfD-Kollege stimmte diesem Vorstoß übrigens zu.
Ich sage nochmals: Die Einführung eines Gehörlosengeldes ist wünschenswert, sofern es der Haushalt und die finanzielle Situation zulassen. Wie man schon der letzten Rede meiner geschätzten Kollegin Enders zu diesem Thema und meinen Ausführungen im Sozialausschuss entnehmen konnte, stehen die FREIEN WÄHLER einem Gehörlosengeld grundsätzlich positiv gegenüber. Bei den Haushaltsverhandlungen 2022 wurden seitens der FREIEN WÄHLER bereits rund 1,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel im Einzelplan 10 zur Verfügung gestellt, sodass eine coronabedingte Einmalzahlung an gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen "Gl" möglich war. Dieses Vorhaben soll im Übrigen bei den kommenden Haushaltsverhandlungen 2023 wieder berücksichtigt werden und bestenfalls als monatliches Gehörlosengeld in Zukunft verstetigt werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass mit der Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes eine dauerhafte chancenausgleichende Leistung in Bayern geschaffen wird, welche im Rahmen eines Nachteilsausgleiches die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose und schwerhörige Menschen ermöglicht.
Nun noch einmal zu Ihrem Gesetzentwurf, um den es heute geht: Ihr Gesetzentwurf weist inhaltlich einige fragwürdige Stellen auf; denn wieso sollen nur die Betroffenen antragsberechtigt sein, bei denen es sich um eine angeborene oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Gehörlosigkeit handelt oder um eine an Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit? Warum gerade 18? – Auf diesen Punkt wird in Ihren Schilderungen gar nicht eingegangen. Was machen Sie bei einem Realschulabsolventen, der eine Vorstellung bei einem Arbeitgeber hat? Was machen Sie bei einer Führerscheinprüfung? Was machen Sie bei einem Vorstellungsgespräch? Sollen diese Jugendlichen ausgeschlossen werden von dem Gehörlosengeld?
Wir sagen – wie bereits erwähnt –, dass die Einführung eines dauerhaften Gehörlosengeldes nur dann Sinn macht, wenn dies für alle Gehörlosen Chancen ausgleicht, egal welchen Alters.
Sehr gut. Ich bemühe mich. Schauen Sie, Herr Kollege, es ist so: Wir haben die Frage des Gehörlosengeldes im Landtag tatsächlich wiederholt diskutiert. Sie ist im Hohen Haus immer wieder auf dem Tisch gewesen. Es wurde viel geredet, aber vom Reden wird man nicht satt. In diesem Fall heißt das, vom Reden wurde der Nachteil nicht wirklich ausgeglichen. Eine Einmalzahlung, die sich bisher nicht verstetigt hat, ist für die Betroffenen völlig ungenügend. Wir brauchen eine Verstetigung, wir brauchen sie monatlich, und wir brauchen einen Nachteilsausgleich. Ob der jetzt 130,20 Euro beträgt, wie wir das vorgeschlagen haben, oder ob er ein bisschen mehr oder weniger ist, das ist sekundär. Wenn Sie Formulierungen an unserem Gesetzentwurf ändern wollen, können wir das auch machen. Aber es ist wichtig, dass diese Menschen, die Gehörlosen, noch vor der Wahl 2023 eine ganz klare Zusage aus diesem Haus für ein Gehörlosengeld bekommen.
Danke für diese Frage. Sie ist ganz leicht zu beantworten. Sie waren im Ausschuss dabei, Sie haben genau zugehört, was passiert. Ich habe gesagt, sollte es wieder eine Konstellation geben, wie sie jetzt ist, dann werden wir auf alle Fälle darauf drängen, dieses Gehörlosengeld in einen möglichen Koalitionsvertrag aufzunehmen. Momentan ist es aus haushaltstechnischen Gründen einfach nicht möglich, weil wir dafür zwischen 30 Millionen und 60 Millionen Euro brauchen, und die stehen momentan nicht zur Verfügung. Ansonsten werde ich selbst mich dafür einsetzen, dass dieses Gehörlosengeld in der nächsten Wahlperiode Wirklichkeit wird.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jan Schiffers von der AfD-Fraktion. Herr Schiffers, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger! Am 20. Februar 2020, und damit vor mehr als zwei Jahren, fand im Sozialausschuss ein Fachgespräch zum Thema "Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes" statt. CSU und FREIE WÄHLER wollten sich damals zunächst einen Überblick darüber verschaffen, was von den Fachleuten und den Betroffenen als nötig angesehen wird und wo es eventuelle Lücken und Bedarfe gibt. So weit ist das nachvollziehbar und legitim. Allerdings sind nun mehr als zwei Jahre vergangen. Für die beiden Fraktionen bestand zwei Jahre lang Zeit und Gelegenheit, die Lücken zu schließen und das Thema voranzutreiben. Dies ist
Ich will keinesfalls unterschlagen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Antrag der FREIEN WÄHLER und der CSU eingebracht und eine Einmalzahlung an Gehörlose vorgenommen wurde. Der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat das auch thematisiert. Das ist auch grundsätzlich zu begrüßen, ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass wir hier einfach ein Bedürfnis für ein dauerhaftes Gehörlosengeld haben.
Herr Kollege Ulrich Singer hat dargestellt, dass schon eine Vielzahl von Bundesländern entsprechende Regelungen haben. Ich gehe davon aus, auch sie werden ihre Haushaltsmittel einteilen müssen. Warum es aber ausgerechnet in Bayern nicht möglich sein soll und weshalb hier pauschal auf die Haushaltslage verwiesen wird, kann ich nicht begreifen.
Die bestehenden Lücken in Bayern sind mittlerweile hinreichend bekannt. Es scheint mir allerdings auch in Anbetracht der Einlassungen der Kollegen erforderlich, hier auf die wesentlichen Lücken hinzuweisen. Beispielsweise sind Gehörlose bei der politischen Teilhabe und bei der Meinungsbildung auf sich alleingestellt. Um sich eine Meinung zu bilden, brauchen diese Menschen das Gespräch mit Kandidaten, ganz egal, ob es sich um Kommunalwahlen, um Bundestags- oder Landtagswahlen handelt. Sie brauchen dies, um Fragen an die aus ihrer Sicht geeigneten Kandidaten zu stellen. Das hat der Vorsitzende des Gehörlosenverbandes München und Umgebung in der Anhörung wirklich sehr eindrucksvoll dargestellt. Auch der ganze Bereich der privaten Lebensplanung fällt darunter. Anschaffungen, private Altersvorsorge, Vermögensvorsorge, Risikovorsorge, all das geht doch nur, wenn man sich auch beraten lässt. Dafür brauchen gehörlose Menschen einen Gebärdensprachdolmetscher, und der kostet nun einmal Geld.
Nicht zu unterschätzen ist der erhöhte Kostenaufwand für Fahrten, den Gehörlose zwangsläufig haben, weil persönliche Gespräche für diese Menschen eine viel größere Bedeutung haben. Vieles lässt sich nicht so wie für uns mit Telefonaten regeln.
Was die drei Punkte anbelangt, die die Kollegin von der CSU aufgeführt hat, so kann man diesen grundsätzlich zustimmen. Das ist auch alles schön und gut. Liebe Frau Högl, das ändert aber nichts an dem Umstand, dass wir nach wie vor keine dauerhafte und stetige Unterstützung für gehörlose Menschen haben, obwohl wir immer betonen, was für ein reiches Bundesland wir sind. Das kann doch nicht unser Anspruch sein, und das kann auch nicht Ihr Anspruch sein, wenn man Ihre Verlautbarung hört.
Es gibt überhaupt keinen Grund, länger abzuwarten. Die Probleme sind bekannt, die Lücken sind bekannt. Natürlich kann man das Haar in der Suppe in unserem Gesetzentwurf suchen, das geht. Aber legen Sie doch etwas Besseres vor, Herr Kollege von den FREIEN WÄHLERN. Angeblich sind Sie dazu bereit. Wir warten auf den Vorschlag. Wir setzen uns damit gerne sachlich auseinander. Wir stimmen auch gerne zu, wenn es inhaltlich aus unserer Sicht Sinn macht.
Bayern ist ein Land der Chancen. Unser Ziel als Staatsregierung ist es, dass die Menschen im Freistaat genau so leben können, wie sie möchten. Unsere Aufgabe ist es dabei, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen – auf dem Arbeitsmarkt, bei der Familienplanung, aber eben auch bei der sozialen Teilhabe.
So heißt es im aktuellen Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. In diesem Sinne, Kollegen von der Regierungskoalition, werden Sie diesen selbst gesetzten Ansprüchen gerecht und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Wie war das denn bei der namentlichen Abstimmung zum Gehörlosengeld im Haushalt 2022? Da haben alle Abgeordneten der AfD dagegen gestimmt. Wie erklären Sie sich das?
Das kann ich Ihnen damit erklären, dass wir einen Betrag ausgehend von dem festgesetzt haben, was in anderen Bundesländern üblich ist. Das ist sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Vorstellungen, die Sie damals hatten, waren aus unserer Sicht finanziell zu hoch. Wir müssen einen Spagat machen zwischen dem, was wünschenswert ist, und dem, was möglich ist. Deshalb kam es dazu, dass wir nicht zugestimmt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gehörlose und Menschen mit sehr starker Hörbehinderung brauchen Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Sie brauchen aber echte Unterstützung und nicht nur symbolhafte Bekenntnisse. Erst im vergangenen Monat hatten wir hier im Parlament die Haushaltsberatungen. Da gab es konkrete Anträge zum Gehörlosengeld, die auch von uns, der SPD, unterstützt wurden. Sie von der AfD haben diese abgelehnt. Als es also ums Geld ging, haben Sie dieses Anliegen nicht unterstützt.
Zuvor haben Sie sich im Sozialausschuss positiv geäußert, und hinterher kommen Sie jetzt mit einem Gesetzentwurf. Als es aber konkret wurde, haben Sie sich dagegengestellt. Mit einem solchen Hin und Her ist aber wirklich niemandem geholfen.
Heute kommen Sie auch mit einem Entwurf, der leider nicht tauglich und auch schlampig gemacht ist. Er verfügt über keinerlei Begründungen im Detail, zum Beispiel zum vorhin auch schon angesprochenen Thema. So erschließt sich einem nicht, warum nur Personen das Gehörlosengeld bekommen sollen, die von Geburt an gehörlos sind oder ihre Gehörlosigkeit vor dem 18. Lebensjahr erworben haben; dazu sagen Sie nichts. Es gibt Länder, die das so machen, andere Länder machen das aber ganz anders. Sie haben sich leider nicht die Mühe gemacht, zu begründen, wie Sie darauf kommen und warum Sie das so wollen.
Mit dem Thema Gehörlosengeld müssen wir wirklich unheimlich vorankommen; das ist auch schon lange zugesagt und versprochen. Aber mit diesem Gesetzentwurf dienen Sie der Sache nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand gehörlos ist, dann hat er einen wahnsinnig hohen Bedarf. Man braucht in allen möglichen Lebenslagen Dolmetscher; Kosten für Dolmetscher werden nur bei Verwaltungsvorgängen, in der Schule, vor Gericht oder im medizinischen Bereich übernommen. Was ist aber beim Elterngespräch? – Schon dort werden die Kosten nicht übernommen. Was ist im Ehrenamt oder vor allen Dingen auch bei der politischen Teilhabe? – Wenn jemand etwas verändern möchte, weil er betroffen ist, dann hat er eigentlich gar nicht die Möglichkeit, sich hier entsprechend politisch zu betätigen. Er hat gar nicht die Möglichkeit, sich in einer Partei zu engagieren – es sei denn, er bringt einen Haufen Geld von zu Hause mit. Gebärdendolmetscher sind aber extrem teuer, und die Möglichkeiten zur Kommunikation fehlen einfach komplett.
Auch ein Hörgerät kostet mehrere Tausend Euro. Daher ist der Bedarf sehr hoch; das hat auch das Netzwerk Hörbehinderung Bayern ausgerechnet. In Bayern sind sehr viele betroffen: Über 9.000 Menschen mit Merkzeichen "Gl" – also gehörlos – im Schwerbehindertenausweis sowie fast 6.200 schwerhörige Menschen mit beidseitigem Hörverlust von über 80 % leben hier.
In sieben Bundesländern wird bereits ein eigenständiges Gehörlosengeld gewährt; in Bayern gibt es eine wirklich lächerliche Einmalzahlung, wenn man das nimmt, was die CSU aus ihrer Fraktionsreserve gezogen hat. Das ist eine Einmalzahlung in Höhe von 145 Euro pro Person. Das ist wirklich lächerlich! Da sollten Sie sich wirklich schämen!
Wir und auch die GRÜNEN haben uns mit unseren Anträgen an das Netzwerk Hörbehinderung Bayern angelehnt. Es geht darum, dass das Gehörlosengeld für hochgradig schwerhörige Menschen bei 30 % des Blindengeldes liegen soll, mindestens bei 176 Euro, und für gehörlose Menschen bei 60 % des Blindengeldes, bei 352 Euro.
Dieser Antrag wurde übrigens auch von der AfD abgelehnt; bei den GRÜNEN war es ähnlich. Ich kann nur Folgendes sagen: Sie haben selbst gesagt, dass Sie Ihren Gesetzentwurf abgeschrieben haben, die Idee von anderen übernommen haben; wenn Sie aber schon abschreiben – das nennt man Unterschleif –, dann sollten Sie nicht auch noch in dieser Art und Weise knausern. – Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab.
Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler, Dr. Ute Eiling-Hütig, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),