Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler, Dr. Ute Eiling-Hütig, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Tobias Gotthardt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Margit Wild u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes (Drs. 18/22896) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Frau Kollegin Dr. Eiling-Hütig das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass seit März 2020 die Einrichtungen der Erwachsenenbildung erheblich mit den Beschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu kämpfen gehabt haben. Auch das Jahr 2021 und der Beginn des Jahres 2022 waren nicht besser. Insbesondere aufgrund des unterschiedlichen Digitalisierungsgrades der Einrichtungen, der unterschiedlichen Akzeptanz der Onlineangebote sowie des stark rückläufigen ehrenamtlichen Engagements kamen die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus über das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz institutionell geförderten Einrichtungen sehr unterschiedlich durch diese sehr herausfordernde Zeit. Eine Prognose, in welchem Zeitrahmen sich vor allem kleinere Einrichtungen wieder neu aufstellen und den Herausforderungen nachhaltig begegnen können, ist derzeit nicht möglich. Es dürfte sicherlich jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Das hat uns, die interfraktionelle Arbeitsgruppe für Erwachsenenbildung, dazu bewogen, Überlegungen anzustellen, wie man dem entgegenkommen kann. Daher wird aus den Statistiken der Jahre 2021 bis 2023, die die Grundlage der Förderung in den Jahren 2023 bis 2025 darstellen, voraussichtlich nicht die grundsätzlich zu erwartende Verteilung der Mittel auf die Förderempfänger abzuleiten sein. Würde man nämlich diese Statistiken zugrunde legen, so käme es zu erheblichen Verwerfungen und einer übermäßigen Belastung der Einrichtungen, die diese Beschränkung unverschuldet und weniger gut als andere kompensieren konnten.
Damit hätten diese Einrichtungen nicht nur mit einer schlechteren Einnahmesituation in den Jahren 2021 bis 2023 zu kämpfen, sondern in der Folge auch in den darauf bezogenen Förderjahren 2023 bis 2025. Dann müssten sie weitere erhebliche Verluste bei der institutionellen Förderung erleiden. Dies würde zu einer übermäßigen und unverhältnismäßigen Doppelbelastung führen. Wir haben deshalb beschlossen, dieser doppelten Belastung vorzubeugen, indem – begrenzt auf die Jahre 2023 bis 2025 – ein leistungsunabhängiger Sockelbetrag für die Landesorganisation und Träger eingeführt sowie die verbleibenden Haushaltsmittel zu 60 % nach der Statistik des Vor-Corona-Jahres 2019 und zu 40 % nach dem aktuellen Statistikjahr und damit der tatsächlichen Leistung verteilt werden soll.
Von dem zugestandenen Sockelbetrag profitieren natürlich vor allem die kleineren Landesorganisationen und Träger und können somit ihre Existenz sichern. Drohende Verschiebungen und Verwerfungen können somit aber vermieden werden. Ganz wichtig: Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht. Zwar ist dabei nicht auszuschließen, dass einzelne Einrichtungen von der Lage in den Jahren 2021 bis 2023 für diese Förderung in den Jahren 2023 bis 2025 profitieren könnten und für diese Einrichtungen vereinzelt das ausschließliche Heranziehen des regulären Statistikjahres für die Förderung im jeweiligen Haushaltsjahr durchaus günstiger wäre, aber alle betroffenen Landesorganisationen und Träger auf Landesebene haben
sich mit der beabsichtigten Regelung einverstanden erklärt. Widerspruch vonseiten der Förderempfänger ist deshalb nicht zu erwarten.
Nach Ablauf dieser drei Förderjahre ist von der interfraktionellen Arbeitsgruppe für Erwachsenenbildung geplant, Artikel 6 Absatz 2 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes neu zu fassen und den aktuellen Herausforderungen, vor denen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung stehen, anzupassen. Diese Anpassung soll neben dem Leistungsgedanken nach Teilnehmerdoppelstunden eben auch andere Faktoren wie das Ehrenamt oder auch innovative Formate berücksichtigen. – Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Herzlichen Dank. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Kollegen Vizepräsidenten Thomas Gehring das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Dr. Ute Eiling-Hütig hat schon darauf hingewiesen, dass es ein interfraktioneller Arbeitskreis war. Wir haben interfraktionell diskutiert; die Kollegin Hiersemann von der SPD, der Kollege Gotthardt von den FREIEN WÄHLERN und der Kollege Fischbach von der FDP waren dabei. Wir haben dieses Thema durchaus tief diskutiert, auch im Gespräch mit den Trägern. Es ist gut, das Gemeinsame weiterhin zu betonen.
Wir sind in einer ganz besonderen Situation. Wir haben das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz noch vor 2018 reformiert und damit einen emanzipatorischen Bildungsbegriff, der 1974 formuliert worden ist, beibehalten, ihn gestärkt und haben vor allem noch einmal die Niedrigschwelligkeit der Angebote und den Anspruch der Inklusion betont. Wir sind bei der Fördersystematik gleichgeblieben, haben uns an den Teilnehmerdoppelstunden orientiert, und die Mittel sind im Lauf der letzten Jahre erhöht worden, sodass Bayern seinen letzten oder vorletzten Platz im bundesweiten Ranking nach oben verlassen hat.
Wir sind bei dieser alten Systematik geblieben, weil wir davon ausgegangen sind, dass Erwachsenenbildung vor allem im Abhalten von Kursen für Erwachsenen besteht, haben damals aber auch schon das Thema Online mitgedacht, sodass auch schon Veranstaltungen mit Online-Phasen finanziert werden konnten.
Corona hat uns alle eingeholt, wie wir wissen. Wir haben festgestellt, dass die Teilnehmerdoppelstunden natürlich nicht mehr ausreichen, und haben daher in einem ersten Schritt im letzten Jahr das Referenzjahr geändert, sodass wir im letzten Jahr weiterhin die Förderung nach der Teilnehmerdoppelstunde machen konnten. Wir müssen aber jetzt sehen, dass Corona weitergeht, dass die Umwälzungen größer sind, dass die Kurse natürlich noch nicht so stattfinden konnten, wie wir das früher kannten, dass zum Teil ehrenamtliche Strukturen weggebrochen sind. Wir erleben, dass die digitale Transformation vorangeht, gerade im Bereich der Erwachsenenbildung, und dort auch wirklich noch weitergehen wird.
Deswegen haben wir uns jetzt entschlossen, einen Gesetzentwurf mit einer teilweise neuen Systematik vorzulegen. Die Kollegin hat darauf hingewiesen: Wir werden nun für die nächsten drei Jahre einen Sockelbetrag einführen, und das in einer Art und Weise, dass auch alle Träger, die ja durchaus unterschiedliche Interessen haben, damit leben können.
Die Kollegin von der CSU hat schon darauf hingewiesen: Wir haben uns drei Jahre Zeit gegeben, um mit diesem Modell zu arbeiten. Dann müssen wir es weiterentwickeln. Nach meinem Dafürhalten sollte das neue Modell vielleicht schon etwas vom jetzigen enthalten, weil wir uns darauf einstellen, dass sich Erwachsenenbildung vor allem durch die digitale Transformation stark verändern wird. Es müssen neue Modelle möglich sein. Wir brauchen natürlich vor allem und gerade im Bereich der politischen Bildung niederschwellige und auch andere Angebote.
Deswegen müssen wir diese Finanzierung weiterentwickeln, sowohl was die Struktur betrifft als auch die Höhe. Wir werden uns auch Gedanken darüber machen müssen, wie wir die Mittel für Erwachsenenbildung weiterhin erhöhen, zum einen deswegen, weil es uns gelingen wird, dass weitere Träger dazukommen werden: Es werden ein jüdischer und ein muslimischer Träger dazukommen.
Ich denke, wir müssen vor allem das Thema politische Bildung als auch Medienbildung für Erwachsene stärker forcieren. Das geht nur mit niederschwelligen Angeboten, und das geht nur mit mehr Geld. Von daher kann ich schon voraussagen: Bei der nächsten Novellierung werden wir zum einen über die Fördersystematik reden – hoffentlich wieder im Konsens –, und wir werden auch über mehr Geld reden müssen – auch das hoffentlich im Konsens.
Ich freue mich auf die Beratungen, und wenn es uns gelingen würde, auch wenn die Landtagswahl immer näherkommt, trotzdem hier gemeinsam unterwegs zu sein und auch das Gemeinsame nach außen zu stellen, dann wäre das, glaube ich, ganz gut für diesen Bayerischen Landtag.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Alexandra Hiersemann für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorgelegte gemeinsame Entwurf der demokratischen Fraktionen dieses Hauses ist – und das möchte ich nicht versäumen noch zu erwähnen – unter maßgeblicher und sehr konstruktiver Unterstützung der Leitenden Ministerialrätin Frau Dr. Niedzela-Schmutte und des Ministerialrats Schäfer zustande gekommen, denen wir, glaube ich, alle sehr dankbar sind.
Die Änderung des EbFöG ist auch, aber meines Erachtens nicht nur notwendige Folge der Pandemie; denn auch in der Erwachsenenbildung waren Einrichtungen teilweise geschlossen, und die Arbeit der Träger hat teilweise sehr gelitten, ebenso wie die Netzwerke der Ehrenamtlichen, die zum Teil auseinandergeflogen sind. Die inhaltliche Regelung der vorgelegten Änderung – Artikel 14a – hat die Kollegin Eiling-Hütig dargestellt. Deshalb will ich nur auf ein paar grundsätzliche Punkte hinweisen, die Inhalt und Bedeutung der Erwachsenenbildung ausmachen.
Als fünfte Säule des Bildungswesens ist die Erwachsenenbildung durch Freiheitlichkeit, Offenheit und Pluralität gekennzeichnet. Das gilt für die Angebote wie auch
für den Teilnehmerkreis, und dazu gehört eben ein breites und niedrigschwelliges Bildungsangebot. Nur so können breitgefächert möglichst viele Menschen erreicht werden. Deshalb gab und gibt es in der interfraktionellen Arbeitsgruppe – zumindest im Wesentlichen, möchte ich sage – auch Einigkeit darüber, dass eben auch die kleinen Einrichtungen bzw. Träger bestmöglich zu stützen sind. Das sind zum Beispiel die Bildungseinrichtungen der Kirchen und des Bauernverbandes. Auch sie brauchen wir dringend im Sinne der Pluralität. Gerade von dort erfolgen häufig innovative und inhaltlich sehr wertvolle Bildungsangebote, die eben alle oder zumindest möglichst viele Bevölkerungsschichten ansprechen können.
Wer sich dafür interessiert: Auf YouTube – da wird im Gegensatz zu den Ausschüssen dieses Hauses noch gestreamt – kann man sich unter "BildungEvangelisch" in Erlangen hochinteressante Videoclips ansehen. Der Landtag hat genau dies auch in seinem Beschluss vom 11.07.2018 in der vergangenen Legislaturperiode deutlich gemacht. Dort heißt es ausdrücklich, dass dem Ziel eines möglichst niederschwelligen Bildungszugangs auch eine inhaltliche Komponente zukommt.
Auch deshalb müssen wir künftig auch Finanzierungsmöglichkeiten neben dem Maßstab der Teilnehmerdoppelstunden – das ist eben gesagt worden – stärker in den Blick nehmen und die Frage des Leistungsgedankens vielleicht auch ein wenig innovativer diskutieren.
Zunächst schafft der vorgelegte Gesetzentwurf etwas Luft für die Träger der Erwachsenenbildung, um die Folgen der Pandemie in irgendeiner Form verkraften zu können. Die SPD-Fraktion stützt sämtliche Anliegen dieses Gesetzentwurfs in vollem Umfang – schon deshalb, weil für uns Sozialdemokraten der Anspruch auf freien Bildungszugang zum Kernbereich unserer tiefen sozialdemokratischen Überzeugung gehört.
Was die Einigkeit in der Arbeitsgruppe anging: Liebe Frau Eiling-Hütig, lieber Herr Gehring, lieber Herr Fischbach, ich fand das sehr angenehm. Das war eine schöne Zusammenarbeit, und ich hoffe auch, dass wir die Einigkeit gelegentlich in gemeinsamen Pressemitteilungen fortsetzen können. Vielen Dank!
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Übergangsregelung, weil das eben noch mal nötig ist, nachdem wir schon eine kurzfristige Regelung für das erste Corona-Jahr hatten. Aber wegen der rückwirkenden Aufteilung der Mittel müssen wir jetzt noch eine letzte Übergangsregelung treffen.
Ich hätte mir für diese Phase des Übergangs eigentlich auch sehr gut den ersten Kompromissvorschlag der Träger der AGEB vorstellen können – der hatte einen etwas kleineren Sockel vorgesehen –, aber ich denke, wir sollten uns nicht mit den Details aufhalten. Wichtig ist mir vor allem eines, nämlich die Befristung und dass wir damit jetzt in eine Phase einsteigen, in der wir über die Zukunft des Leistungsbegriffs sprechen. Ich will ihn stärken, ich will ihn gerne breiter fassen, damit eben gerade auch innovative Formate, damit auch aufsuchende Angebote für bestimmte Zielgruppen besser gefördert werden können. Deshalb müssen wir uns jetzt insgesamt an die Überarbeitung des BayEbFöG machen.
Durch Corona hat sich vieles gewandelt. Auch die Erwachsenenbildung müssen wir weiter in diesem Wandel begleiten. Es wurde schon vieles gesagt, und ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Oskar Atzinger für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Largitio fundum non habet. – Großzügigkeit hat keinen Boden. Ja, Erwachsenenbildung hat in Bayern Verfassungsrang, und ja, die Volkshochschulen sind für die Corona-Krise wirklich nicht verantwortlich. Aber auch schon vorher war die finanzielle Situation der Volkshochschulen schwierig, und jetzt ist sie halt noch schwieriger.
Mit einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jeden Förderempfänger und Verteilung der verbleibenden Haushaltsmittel zu 60 % nach den Anteilen für die im Jahr 2019 geleisteten Teilnehmerdoppelstunden bis einschließlich Haushaltsjahr 2025 werden die dringend notwendigen Reformen in der Erwachsenenbildung auf die lange Bank geschoben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Johann Häusler für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Erwachsenenbildung stellt in Bayern einen elementaren Bestandteil der bayerischen Bildungspolitik, der bayerischen Bildungsarbeit dar. Ich danke an dieser Stelle ganz herzlich den fünf Fraktionen, die diese Gesetzesänderung gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und erinnere daran, dass bereits 2018 die damals im Bayerischen Landtag vertretenen vier Fraktionen das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung gemeinsam begründet und verabschiedet haben. Das heißt, es ist eine große Gemeinschaftsleistung, die zu würdigen wert ist. Bildung hat nichts mit Ideologie zu tun, sondern Bildung ist ein Grundanspruch und die Grundvoraussetzung für unsere Gesellschaft und das gesellschaftliche Zusammenarbeiten.