In der Erwachsenenbildung geht es im Grunde um die Menschen ab dem 16. Lebensjahr außerhalb der Schulen, außerhalb der Universität, außerhalb der beruflichen Bildung. Das ist ein breites Spektrum mit niederschwelligen Angeboten, wie wir gerade gehört haben, aber auch mit sehr anspruchsvollen Angeboten. Die UNKonvention und die Vereinbarung von Rio für Nachhaltigkeit bilden dieses Spek
trum ab. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir auch hier diesen Anspruch aufrechterhalten und befördern.
Wir haben im Haushalt 2020 und 2021 schon entsprechende Erhöhungen gehabt, und zwar in der institutionellen Förderung mit 5,5 Millionen Euro, Herr Staatsminister, in der Projektförderung mit 700.000 Euro. Das sind alles gute Ansätze. Corona hat das alles konterkariert und erschwert. Das heißt, dass Kurse zusammengeschrumpft wurden. Infektionsschutzmaßnahmen haben zum Teil Kurse platzen lassen oder Ausbildungsangebote komplett unmöglich gemacht. Zum Teil haben erhöhte Aufwendungen bei gleichzeitig weniger Teilnehmern zu höheren Kosten geführt. Das schlechtere Kosten-Nutzen-Verhältnis hat für die Träger sehr schwierige wirtschaftliche Voraussetzungen geschaffen.
Die Entschädigung nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz ist im Grunde so angelegt, dass zweigeteilt wird: Wir haben in Artikel 6 die Zuwendungen als institutionelle Förderung und in Artikel 7 die Zuwendungen als Projektförderung. Die institutionelle Förderung hat wegen der Corona-Pandemie ab 2020 so nicht mehr funktioniert. Die Grundlage bilden die geleisteten Teilnehmerdoppelstunden, die abgerechnet wurden. Dabei wurde auf das Vorvorjahr abgestellt. Für 2022 war also 2020 das Referenzjahr. Das heißt, wenn es 2020 wegen Corona nicht mehr funktioniert hat, kann 2022 nicht mehr viel ankommen.
Dieses Problem wurde einvernehmlich in einer großartigen gemeinsamen Leistung gelöst, indem Artikel 14a des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes so geändert wird, dass alle Förderempfänger einen Sockelbetrag von 300.000 Euro für das jeweilige Haushaltsjahr erhalten, um für Verlässlichkeit zu sorgen. Von den nach der Bemessung des Sockelbetrags verbleibenden Haushaltsmitteln werden 60 % nach den Anteilen an den im Kalenderjahr 2019 geleisteten Teilnehmerdoppelstunden und die verbleibenden 40 % nach den Anteilen an den im zweiten Kalenderjahr vor Beginn des jeweils maßgeblichen Haushaltsjahres geleisteten Teilnehmerdoppelstunden an die Förderempfänger verteilt. Diese Regelung gilt für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025. Wir haben vorhin schon gehört, dass dann evaluiert werden soll.
Ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung, die wir gemeinsam gefunden haben. Das wird im Fachausschuss noch erörtert werden können. Ich denke, wir werden gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir voll dahinterstehen und das entsprechend unterstützen. Ich bin dem Kollegen Gehring sehr dankbar, der die Perspektive positiv dargestellt hat. Wir teilen die Auffassung, dass wir die Erwachsenenbildung in eine gute Zukunft führen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über
die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung (Drs. 18/22908) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Verweisung. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Wie bereits zu Beginn der Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 6, und wir kommen damit zur gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 8, die ich hiermit aufrufe:
Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2020 (Drs. 18/18198)
Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2020 für den Epl. 11 (Drs. 18/21236)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 54 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erster Redner hat der Kollege Hans Herold für die CSU-Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, prüft der Bayerische Oberste Rechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates einschließlich der Staatsbetriebe und der Beteiligungen an Unternehmen. Heute geht es, wie Sie alle wissen, um die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag für das Haushaltsjahr 2020, das heißt konkret: das erste Jahr der Corona-Pandemie.
Grundlage war der Doppelhaushalt 2019/2020, der Nachtragshaushalt 2019/2020 und schließlich der zweite Nachtragshaushalt 2020. Sie alle wissen, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie eine äußerst schwierige Finanzsituation hatten und auch noch haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt: Einnahmen und Ausgaben sind deswegen nicht ohne Weiteres mit den Vorjahren vergleichbar. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Auch führte die Reform des Länderfinanzausgleichs dazu, dass das Haushaltsvolumen grundsätzlich etwas zurückging. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Freistaat Bayern trotzdem immer noch rund 9 Milliarden Euro an die anderen Bundesländer bezahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen der vergangenen Jahre werden unsere Haushalte auch in den nächsten Jahren prägen. Das wissen Sie alle so gut wie ich. Es ging seit dem Jahr 2020 darum, in der Krise Existenzen zu retten und den Staat handlungsfähig zu halten. Wirtschaftlich und wirksam zu handeln heißt, in der Krise auch schnell zu handeln; nur schnelle Hilfe war oft eine wirksame Hilfe.
Wir sind überwiegend auch Kommunalpolitiker. Ich möchte hinzufügen, dass wir als Freistaat Bayern gerade auch unsere Kommunen in dieser schwierigen Situation mit rund 4 Milliarden Euro massiv unterstützt haben.
Mein besonderer Dank gilt zunächst dem Bayerischen Obersten Rechnungshof mit seinem Präsidenten Christoph Hillenbrand für die äußerst sorgfältige und fundierte Arbeit, natürlich auch allen Beamtinnen und Beamten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Für die exakte und korrekte Verwaltung des staatlichen Vermögens danke ich ganz besonders unserem Finanzminister Albert Füracker und den Beamtinnen und Beamten im Finanzministerium. Einen Haushalt mit einem Volumen von mehr als 70 Milliarden Euro zu vollziehen – über 70 Milliarden Euro! – ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Herr Finanzminister, ein herzliches Dankeschön für diese großartige Arbeit! Vielen Dank dafür!
Daneben möchte ich auch dem Finanzministerium für das herausragende Schuldenmanagement danken; dieses begründet nicht nur regelmäßig die Spitzenratings – Triple A –, die der Freistaat Bayern erhält; auch der ORH bestätigt, dass das Risiko für Zinsänderungen wegen der konservativen und langfristigen Struktur des Schuldenportfolios niedrig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier ein ganz wichtiger Vergleich mit anderen Bundesländern: Die Quote für Zinsausgaben liegt in Bayern bei 0,7 %. Jetzt kommt ein wichtiger Punkt: Die vergleichbaren Länder müssen mit 1,8 % weit mehr als das Doppelte für Zinsen leisten. Daran sieht man sehr deutlich die Bedeutung der seriösen Finanzpolitik des Freistaates Bayern.
Ich finde, für diese vorausschauende und anspruchsvolle Arbeit, die selten Erwähnung findet, darf man sich ganz besonders herzlich bedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der ORH-Bericht macht deutlich, dass die Staatsregierung erneut hervorragend gewirtschaftet hat. Er enthält im allgemeinen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Teil keine Beanstandungen. Das sollte man noch einmal ausdrücklich erwähnen.
Der ORH bescheinigt dem Freistaat Bayern eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Einnahmen und Ausgaben liegen bei gut 69 Milliarden Euro. Erfreulich ist natürlich auch, dass die Schuldenaufnahme Gott sei Dank – ich sage ganz bewusst: Gott sei Dank – nicht so hoch ausgefallen ist, wie damals, zum Zeitpunkt des Zweiten Nachtragshaushaltes 2020 befürchtet. Von der ursprünglichen Kreditermächtigung über 20 Milliarden Euro wurden glücklicherweise tatsächlich nur 7,2 Milliarden Euro gebraucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die restliche Ermächtigung deckt auch noch das laufende Jahr 2022 ab. 1,6 Milliarden Euro aus den Krediten wurden zum Ausgleich von steuerlichen Mindereinnahmen verwendet. Sie wissen: Steuern sind in normalen Jahren mit über 80 % die größte Einnnahmequelle unseres Freistaates Bayern. Im Jahr 2020 lag ihr Anteil aufgrund der zusätzlichen Corona-Verschuldung nur bei – in Anführungszeichen – 64 %. Der Einbruch in den Steuereinnahmen zeigt sich besonders deutlich an der Einkommensteuer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Anteil Bayerns ging um fast 10 % auf 5,3 Milliarden Euro zurück. Darin zeigen sich natürlich auch die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wie zum Beispiel Lockdowns und Kurzarbeit, die sich negativ auf die Steuereinnahmen auswirkten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dementsprechend sanken natürlich auch die Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen um 84 %. Ursächlich dafür
waren vor allem die Banken, wie zum Beispiel die BayernLB, die BayernLabo und auch die LfA. Die Bankenaufsicht empfahl, im Jahr 2020 keine Dividenden zu bezahlen, sondern die eigene Substanz zu stärken. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass der Freistaat Bayern im unternehmerischen Bereich verantwortungsvoll handelte. Mein Dank gilt daher auch der Beteiligungsabteilung des Finanzministeriums, dass sie in der Aufsicht über unsere staatlichen Beteiligungen Vorsicht hat walten lassen.
Dies zeigt aber auch im Umkehrschluss, wie vorsichtig wir auf sinkende Steuereinnahmen reagieren müssen. Die Mai-Steuerschätzung – die ist ja im Mai ganz aktuell, wie ihr alle wisst, gerade auch wir Haushaltspolitiker – ist zwar sehr optimistisch ausgefallen, doch ob die zugrunde gelegten Wachstumsraten auch so eintreten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich persönlich für äußerst fraglich. Dazu gibt es ja auch schon entsprechende Aussagen unseres Finanzministers. Angesichts des prognostizierten Wachstums des BIP um 2,2 % in 2022 können wir immer noch sehr optimistisch sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Risiken durch den Ukraine-Krieg, die hohen Energiepreise, über die wir heute auch schon sehr intensiv diskutiert haben, und auch die gestörten Lieferketten sind aber ständig sichtbar und werden sich auch entsprechend auswirken. Eine finanziell solide und auch verantwortungsvolle Politik ist daher wichtiger denn je.
Abschließend von meiner Seite auch noch ein Wort zu den investiven Ausgaben – das ist mir auch sehr wichtig –, bevor später unser Ausschussvorsitzender, Herr Zellmeier, einiges sagen wird. Die Ausgaben für Investitionen stiegen 2020 gegenüber dem Vorjahr immerhin um 873 Millionen Euro an. Das heißt konkret: Die Investitionsquote betrug damit 12,4 %. Das ist weiterhin der Spitzenplatz unter den vergleichbaren westdeutschen Flächenländern. Mehr als 70 % der Investitionen entfallen auf die sogenannte Investitionsförderung und lösen somit auch entsprechende investive Maßnahmen aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend nochmals der Hinweis, dass wir am 28. April 2022 die 19 vom ORH aufgegriffenen Prüfungsergebnisse intensiv besprochen und auch entsprechende Beschlüsse gefasst haben. Darin wird die Staatsregierung ersucht, konkrete Abläufe in den einzelnen Ressorts zu verbessern und Mängel abzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der weitgehenden Umsetzung der Anregungen des Obersten Rechnungshofes wollen wir auch künftig gewährleisten, dass die gute und erfolgreiche bayerische Haushaltsführung weiter verbessert wird und der Freistaat Bayern auch künftig über solide Finanzen verfügt. Die CSU wird daher der Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Jahr 2020 mit großer Überzeugung zustimmen.
Abschließend darf ich Sie zum Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2020 für den Einzelplan 11 ebenfalls um Zustimmung bitten. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Tim Pargent. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Jahresrechnung für 2020 liegt vor – das ist das Jahr eins seit Corona. Ein Blick auf die Haushaltspolitik zeigt aber, dass in 2020 doch manches unver
ändert bleibt. Erstens. Die Staatsregierung hatte sehr viel Geld zur Verfügung. 2020 wurden fast 69 Milliarden Euro ausgegeben. Zweitens wurde dabei nicht allzu viel Geld für Zukunftsaufgaben aufgewendet. Drittens taucht dann auch noch die Achillesferse dieser Staatsregierung, nämlich die schlechte Digitalisierung, auf. Dazu gibt es auch wieder allerhand Anmerkungen im Rechnungshofbericht. Neu in 2020 ist allerdings die hohe Neuverschuldung von im Ergebnis knapp 8 Milliarden Euro, die dann in den Folgejahren auf mittlerweile 20 Milliarden Euro angewachsen ist.
Zunächst aber ein Dank, ein Dank an den Obersten Rechnungshof und an das gesamte Team. Man merkt in den Anmerkungen in den Berichten manchmal ein klein wenig Enttäuschung, da sich doch viele Anmerkungen immer wieder auf ähnliche Bereiche erstrecken. Der ORH weist dennoch beharrlich auf Verbesserungsmöglichkeiten hin, bohrt auch manchmal nach – und ganz wichtig: Er bohrt nicht nur in der Vergangenheit, sondern er gibt auch Empfehlungen für die Zukunft – für den, der sie hören möchte, sogar rechtzeitig.
Nun liegen die Zahlen auf dem Tisch. Die Haushaltslage ist heute deutlich schwieriger als vor dem Jahr 2020. Dies liegt an der Pandemie, mittlerweile auch an dem Krieg in der Ukraine, aber es liegt aus unserer Sicht auch an der verschwenderischen Haushaltspolitik der Vorjahre. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat der Landtag im Rahmen der Schuldenbremse zweimal 10 Milliarden Euro Kredite genehmigt. Ohne Nachweis der Verwendung der ersten 10 Milliarden haben wir GRÜNE den zweiten 10 Milliarden Euro nicht zugestimmt. Wie man heute sieht, haben wir damit auch recht behalten. Tatsächlich aufgenommen werden mussten im Corona-Jahr 2020 lediglich weniger als 8 Milliarden Euro und eben nicht 20 Milliarden Euro.
Wer mittlerweile den bayerischen Finanzminister insbesondere mit Blick auf Berlin hört, bekommt den Eindruck: Wenn die CSU Schulden macht – ich erinnere: 20 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise –, dann ist dies wichtig und notwendig. Wenn jetzt der Bund Schulden zur Bekämpfung der Ukraine-Krise und der Auswirkungen des Krieges aufnimmt, dann sind Schulden der falsche Weg. Das ist aus unserer Sicht unglaubwürdig, vor allem dann, wenn man alle zwei Tage neue Wunschzettel nach Berlin schickt.
Wenn wir wieder zurück nach Bayern schauen, ist aber eines gewiss: Es rächt sich jetzt, dass in den guten Haushaltsjahren mit boomender Konjunktur und satten Steuereinnahmen kaum Vorsorge getroffen wurde. Die Finanzierung des Pensionsfonds wurde weitgehend eingestellt; ebenso wurde die Schuldentilgung schon vor der Corona-Pandemie auf Eis gelegt. Lediglich in der Haushaltsrücklage wurde fleißig gebunkert, um wieder neue Ausgaben zu finanzieren. Wo könnten wir heute stehen, hätte die CSU-Staatsregierung nicht seit 2018 zahlreiche teure Ausgaben beschlossen? Von 2018 bis 2022 entstanden insgesamt 1,76 Milliarden Euro Mehrkosten für Familiengeld statt Landeserziehungs- und Betreuungsgeld, 1,9 Milliarden Euro wurden für das Pflegegeld ausgegeben, das nicht einen einzigen Pflegeplatz mehr bringt, und 0,6 Milliarden Euro fielen für Baukindergeld und Eigenheimzulage an. Es zeigt sich: Viel Geld bringt noch keine gute Politik. Söders Wahlgeschenke liegen übel auf der Tasche und erzeugen allerhand Mitnahmeeffekte. – Zukunftsinvestitionen? – Fehlanzeige.
Mich erinnert die Ausgabenpolitik Söders der letzten Jahre an den Herrn, der abends an der Bar im Wirtshaus immer lauthals die Getränke spendiert. Wer abends am meisten Geld an der Bar lässt, macht sich zwar kurzfristig viele Freun