Protokoll der Sitzung vom 31.05.2022

in der Phase von Lockdown und von Zugangsbeschränkungen mussten wir Öffentlichkeit herstellen durch Livestreaming. Aber es ist doch bitte hoffentlich Konsens, dass Transparenz und Öffentlichkeit unmittelbares Erleben erfordern, nicht die Mattscheibe, sondern das Hiersein im Hohen Haus. Das Erleben des Dabeiseins von Pressevertretern, von Bürgerinnen und Bürgern und von Petentinnen und Petenten, das Mitdiskutieren, das Erleben der Demokratie – das muss doch unser Anspruch sein. Livestream, Zuschaltungen und alles andere können immer nur ein Kompromiss sein, der die Dinge, die wir hier vor Ort erleben, ergänzt. Wir sind ein Präsenzparlament. Wir brauchen ein modernes Digitalkonzept. Darin sind wir uns doch einig.

(Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

Herr Vizepräsident, ich verstehe Sie nicht. Sie müssen lauter zwischenrufen. – Wir haben mehrere Säulen der Transparenz. Wir haben das Lobbyregister geschaffen und die Verhaltensregeln verschärft.

(Zurufe von der SPD)

Bei der Öffentlichkeit haben wir auch einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Herr Kollege Fischbach, wir haben keine Hinterzimmer im Landtag. Ich würde darum bitten, etwas abzurüsten. Welchen Eindruck erwecken wir, wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, wir würden in Hinterzimmern verhandeln. Die Türen dieses Hauses, auch die Ausschusstüren, stehen allen, die sich dafür interessieren, offen. Wir empfangen Besuchergruppen und Petentinnen und Petenten. Jeder, der teilnehmen will, kann im Landtag erscheinen und erhält Zutritt. Wir sind ein offenes Haus.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Frau Kollegin Strohmayr, die Ausschüsse sind der Maschinenraum. Die Ausschüsse bieten keinen Raum für Schaufensterdebatten. Wir brauchen eine Arbeitsatmosphäre. Dort wollen wir ringen und diskutieren. An dieser Stelle ist die Frage berechtigt: Brauchen wir den Livestream aller Debatten ins World Wide Web? Am Ende ist es vielleicht ein guter Kompromiss, zu sagen: Die Landtagspresse, die für Qualität in der Berichterstattung sorgt, kann sich zuschalten. Das erleichtert ihre Arbeit. Selbstverständlich haben wir Verständnis dafür, dass Korrespondenten von Zeitungen und Medienanstalten zwei oder drei Termine nebeneinander wahrnehmen müssen. Sie können sich für bestimmte Tagesordnungspunkte zuschalten. Das ist eine gute Lösung, die unserem Anspruch als offenes Haus dient und die Arbeit der Landtagsjournalistinnen und Landtagsjournalisten erleichtert.

Ich komme zum Thema Petitionen. Sie diffamieren uns, als wäre es uns lästig, die Petenten zu empfangen und mit ihnen zu diskutieren.

(Zuruf der Abgeordneten Alexandra Hiersemann (SPD) – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Es ist so! So sieht es aus!)

Frau Kollegin Hiersemann, ich weiß nicht, ob Sie damals dabei waren. Wir haben im Verfassungsausschuss mal die Petition einer Studentin zwei Stunden lang abgewogen, weil sie einen Lastenausgleich für das Examen wollte. Ich glaube, Sie waren damals auch dabei. Wir haben uns intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Wir haben zwei Stunden darüber diskutiert. Wir haben für diese Studentin eine Lösung gefunden, weil wir uns mit den Petitionen intensiv beschäftigen. Wir gehen den Dingen auf den Grund.

(Zuruf der Abgeordneten Alexandra Hiersemann (SPD))

Wenn sich ein Petent mit einem Anliegen an das Hohe Haus wendet, ist es doch bitte würdig und recht, herzukommen, das Anliegen hier zu vertreten und sich mit uns auszutauschen. Wenn das so wichtig ist, besteht die Möglichkeit. Wer aus Gründen der Barrierefreiheit nicht in den Landtag kommen kann, kann sich von zu Hause aus zuschalten.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Soll das in jedem Einzelfall entschieden werden?)

Wir werden den Petenten im Einzelfall sicherlich gerecht. Ich bitte darum, die Kirche im Dorf zu lassen. Es gibt vieles, was man noch anfügen kann. Herr Kollege Winhart hat davon gesprochen, dass man noch weitergehen könne. Das sagt die Fraktion, die Bilder verfälscht. Herr Kollege Fischbach, in Nordrhein-Westfalen gibt es einen Vorgang der FDP-Landtagsfraktion. Das habe ich das letzte Mal schon erzählt. Die Überschrift in der "Rheinischen Post" von damals lautete: "Als die FDP den Stream kappte".

(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Hört, hört! Hinterzimmer!)

Eine Aussage der damaligen Schulministerin im Ausschuss wurde aus dem Zusammenhang gerissen. Ich weiß nicht, ob das damals auch die AfD war. Schließlich hat die FDP gemeint: Nein, wir wollen diesen Stream nicht mehr.

(Zuruf des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Man muss in der Argumentation schon konsistent bleiben. Das tun wir. Mit dieser Regelung schaffen wir ein Präsenzparlament mit Digitalkonzept. Genau das wollen wir erreichen.

Wir müssen uns mit diesen Debatten ernsthaft auseinandersetzen. In den letzten zwei Jahren haben wir eine Entwurzelung der Demokratie erlebt. Wir haben oft die Debatte über die Größe der Parlamente geführt. Wir sollten uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht kleiner machen, als wir sind. Wir sind die Volksvertreter. Im Hohen Haus sind wir damit beauftragt, das Gemeinwohl zu maximieren. Das ist unser Anspruch. Diesem Anspruch müssen und wollen wir gerecht werden. An dieser Stelle ist immer ein Stück Eigenverantwortung gefragt. Dem Anspruch muss sich jeder selber stellen. Wir sollten uns darüber bewusst sein, dass wir alle hier eine Aufgabe haben. Wir alle sollten diesem Anspruch gerecht werden, und zwar öffentlich. Die Debatten sind oft hitzig, und die Arbeit, die in den Ausschüssen geleistet wird, ist hart und intensiv. Um das noch transparenter zu machen, haben wir einen guten Kompromiss vorgeschlagen. Dazu bitte ich um Zustimmung. Wir können das im nächsten Jahr testen und evaluieren.

In der nächsten Legislaturperiode – ich weiß nicht, wer das angesprochen hat – werden wir uns zu Beginn eine neue Geschäftsordnung geben. Ich wünsche vielen von Ihnen, dass Sie dann noch dabei sein dürfen. Der Wähler wird das entscheiden. Wir können an einer weiteren Verbesserung arbeiten. Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir sind immer bereit, uns weiter zu verbessern. Für heute bitte ich um Zustimmung, auch des Herrn Vizepräsidenten, zu diesem guten Vorschlag.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Frau Kollegin Ruth Waldmann von der SPD hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Kollege, ich habe vor allem zwei Fragen. Meine erste Frage: Ist Ihnen bewusst, dass sich unsere Mitarbeiter aus den Abgeordnetenbüros nicht zu den Ausschussberatungen zuschalten dürfen? Ist Ihnen bewusst,

dass das für uns als Oppositionsfraktionen zu größeren Schwierigkeiten führt als für die Regierungsfraktionen? Uns würde das die Arbeit erleichtern. Die Mitarbeiter brauchen nicht unbedingt das Erlebnis, uns alle leibhaftig in einem Raum zu erleben. An dieser Stelle passt das Argument nicht ganz.

Ich komme zum zweiten und wichtigeren Punkt. Ihnen ist sicher bewusst, dass es vor allem für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, von weiter weg anzureisen. In Ihrem Entwurf steht, dass es in Einzelfällen bei Gründen, die in der Person liegen, Ausnahmen geben kann. Das gilt aber nicht automatisch für alle älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Ist die mangelnde Barrierefreiheit einer weiten Anreise in der Person begründet? Oder liegt das vielleicht an den Umständen in Bayern und an der Gesellschaft, in der wir leben? Es wäre doch wirklich wünschenswert, das zu überbrücken und die Teilhabe zu erleichtern mit den modernen Medien, die sich in der Pandemie schon bewährt haben.

(Beifall bei der SPD)

Diese Regelung wird von diesem Teilhabegedanken getragen. Denjenigen, die aus in der Person liegenden Gründen schwer anreisen können – so haben Sie es formuliert –, geben wir die Möglichkeit der Teilhabe. Es liegt in der pragmatischen Entscheidung der jeweiligen Vorsitzenden, ob diese Menschen sich zuschalten können.

(Ruth Waldmann (SPD): Wer entscheidet das?)

Das entscheidet das Ausschussbüro oder die oder der Vorsitzende. Im täglichen Leben wird man zu guten Entscheidungen kommen.

Im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir ermöglicht, dass sich die Fraktionsmitarbeiter zuschalten können. Ich weiß nicht, ob es opportun ist, wenn sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einer Kollegin oder eines Kollegen zuschalten kann. Wir müssen uns alle schon selber auf die Ausschusssitzung und die dortige Tätigkeit vorbereiten. Dazu sind wir auch in der Lage.

(Zurufe bei der SPD)

Unseren Ansprüchen wird es gerecht, wenn sich die Fraktionsgeschäftsstellen und die dortigen Mitarbeiter sowie das Landtagsamt zuschalten können. Meines Erachtens sollte jede Kollegin und jeder Kollege in der Lage sein, auch ohne zugeschaltete Mitarbeiter eine solide Arbeit im Ausschuss zu leisten. Das traue ich uns allen zu.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 18/22764 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist diesem Antrag zugestimmt worden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrich Singer, Andreas Winhart, Franz Bergmüller u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 18/22859) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich nun dem Abgeordneten Ulrich Singer das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Wertes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist mal wieder am Puls der Zeit.

(Lachen bei der CSU, den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN, der SPD und der FDP)

Die Behindertenverbände und die Betroffenen fordern seit Jahren ein Gehörlosengeld, und auch wir fordern das. Auch Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, fordert in seiner Pressemitteilung vom 05.05.2022:

Bayern braucht jetzt endlich ein Gehörlosengeld! […] Und zwar noch vor der Landtagswahl 2023. Die Zeit des Zauderns ist vorbei!

Wir haben jetzt einen guten Gesetzentwurf vorgelegt und bitten um Ihre Zustimmung. Echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fordert natürlich auch die Staatsregierung gern auf dem Papier. Aber wenn es darum geht, den Geldbeutel aufzumachen, dann klemmt der doch, und es fehlt oft wieder am Geld; da sträubt sich der Freistaat. Geschätzte Kollegen, meine Anfrage hat ergeben, dass es um weniger als 10.000 Betroffene geht. Bei unserer Forderung eines Gehörlosengeldes in einer Größenordnung von 130,20 Euro reden wir von maximal 16 Millionen Euro. Wir verschwenden bei der gescheiterten Energiewende Milliarden. Hier wären wenige Millionen sehr gut eingesetzt.

(Unruhe)

Geschätzte Kollegen, es geht um echte und gelebte Teilhabe für Menschen mit Behinderung; das ist oft auch vom Geld abhängig. Man braucht einen gewissen Nachteilsausgleich. Diesen braucht man nicht einmalig, sondern regelmäßig, monatlich.

(Anhaltende Unruhe – Andreas Winhart (AfD): Kann man mal zuhören? – Glocke des Präsidenten)

Wir reden hier von nur 130 Euro im Monat.

Das Taubblindengeld in der jetzigen Form erreicht nicht alle gehörlosen Menschen, weshalb das Blindengeldgesetz entsprechend zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz erweitert werden muss. Ein Gehörlosengeld gibt es schon in vielen anderen Bundesländern: in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. In Sachsen-Anhalt gibt es 54,57 Euro; das ist doch etwas mager. In Berlin gibt es 153,09 Euro. Das heißt, mit den von uns vorgeschlagenen 130,20 Euro wären wir in einem sehr angemessenen Bereich. Das ist nicht viel, aber der Betrag ist zumindest ausreichend bemessen und könnte den Nachteil ausgleichen.

Wir wollen hier nicht ein zusätzliches Einkommen schaffen. Wir wollen keine zweite Rente und keine Einnahmequelle schaffen, sondern wir wollen nur die tatsächli

chen Nachteile dieser Menschen mit Behinderung ausgleichen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, geschätzte Kollegen.