Protokoll der Sitzung vom 22.06.2022

Eine Elternvertretung, wie sie der Gesetzentwurf fordert, lehne ich ab. Was SPD, FDP und GRÜNE hier vorschlagen, ist ein vermeintlich basisdemokratisch legitimierter Elternbeirat. Auf kommunaler und interkommunaler Ebene sollen dabei noch zusätzlich Gesamtelternbeiräte gegründet werden. Wir haben das in der Debatte jetzt schon mehrfach gehört. Das ist ein immenses Bürokratiemonster, das unglaublich viel Zeit und vor allen Dingen Ressourcen verschlingt.

Eines dürfen wir dabei nicht vergessen – das steht für mich im Mittelpunkt –: So erreichen wir keineswegs alle Eltern. Wir müssen vielmehr unterscheiden zwischen Teilhabe der Eltern und Mitverantwortung. Wir wollen die Eltern teilhaben lassen, indem wir ihre Bedürfnisse und ihre Interessen aufnehmen und in den Mittelpunkt stellen. Dazu gibt es von mir ein ganz klares Ja. Ich habe das bei meinem Besuch im Ausschuss auch so berichtet.

Die andere Frage ist, inwieweit die Eltern sinnvoll Mitverantwortung übernehmen können. So, wie der Gesetzentwurf das vorsieht, ist das für die Eltern in der Praxis vor allem auf den verschiedenen Ebenen überhaupt nicht möglich. Die Folge ist: Die geplante Elternvertretung wäre so gar nicht in der Lage, die Meinungsvielfalt abzubilden. Genau die wollen wir aber haben. Was ist denn dann mit den Interessen der Kita-Kinder? Sind diese Ihrer Meinung nach immer deckungsgleich mit einem solchen Gremium? Ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehe ich als Teil meiner Aufgabe, nicht der Staatsministerin, sondern der gewählten Volksvertreterin in diesem Hohen Haus, dass wir im Rahmen unseres Mandates die Interessen der Eltern mitvertreten.

Johannes Becher, du turnst jede Woche bei irgendwelchen Kitas rum. Ich denke, du solltest die Elternmeinung kennen und die auch hier im Ausschuss und im Hohen Haus vertreten können. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter auf allen Ebenen, sprich im Gemeinderat, im Kreistag und im Landtag. Ich bin jetzt seit zwanzig Jahren im Kreistag und weiß von Anfang an, was es heißt, Kita-Interessen, Elterninteressen mit zu vertreten. Es

ist genau die Aufgabe dieser Gremien, diese Interessen mit abzuwägen. Denn eines ist klar – das kennen alle, die sich ernsthaft mit den Themen auseinandersetzen –, wenn wir mit Trägern, mit Eltern, mit Kommunen, mit Kindern reden: Die Interessen sind nicht immer gleich. Da gilt es, eine Abwägung zu treffen. Dafür sind die Gremien auch da und haben ihre Verantwortung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf lässt zudem mehr Fragen offen, als er Lösungen anbietet, zum Beispiel was die Fragen zur Organisation und zum Aufbau des Gremiums betrifft, zum Beispiel die Zahl der Gesamtelternbeiräte in einer Kommune. Wie viele sollen es denn sein zur Gewährleistung einer größtmöglichen Vielfalt durch verschiedene Einrichtungsformen und Trägerschaften? Wir alle, die in den Themen drin sind, wissen sehr genau, wie vielfältig die Trägerschaft und die Einrichtungsformen und die Konzepte jeweils sind. Auch die in dem Gesetzentwurf eingeräumten Befugnisse sind weitgehend unbestimmt und aus meiner Sicht wenig zielführend. Sofern die Elternvertretung als Kontrollorgan ausgestattet werden soll, ist der Entwurf im Hinblick auf die Kompetenzverteilung höchst bedenklich. Schließlich und endlich ist die Kostenfrage in keiner Weise geklärt. Dazu trifft Ihr Entwurf keinerlei Aussagen. Kurzum: Wir wissen überhaupt nicht, worauf wir uns einlassen. Was sind die Aufgaben der Elternvertretung? Was kostet sie? – Das ist alles ungeklärt. Eigentlich ist dieser Entwurf überhaupt nicht abstimmungsreif.

Ein Letztes will ich noch anfügen, weil ich das ganz besonders schlimm finde, nämlich die Außenwirkung. Der Gesetzentwurf gaukelt vor, dass damit jede Elternmeinung in Bayern Gehör finden würde. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das wissen Sie bestens! Im besten Fall bildet dieses Gremium die Meinung der Beiräte ab. Aber Sie wissen auch, dass das nicht immer deckungsgleich ist mit der Meinung der Basis.

Mir ist wichtig – das sage ich abschließend zum wiederholten Male –, dass möglichst alle Eltern die Möglichkeit haben, sich in den Willensbildungsprozess einzubringen. Nur so kann die Meinungsvielfalt wirklich berücksichtigt werden. Gerade das wird in dem Gesetzentwurf verfehlt. Es werden von vornherein nur bestimmte Eltern erreicht, nämlich, wie vorher von der Kollegin erwähnt, diejenigen, die ihre Kinder in Einrichtungen haben, die nach dem BayKiBiG staatlich gefördert werden.

Es gibt unterschiedliche Wege, Elternmeinungen einzuholen und abzufragen und Eltern Gehör zu verschaffen. Ihr Entwurf ist nicht der richtige Weg. Wir werden Ihnen zeitnah unseren Entwurf präsentieren. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Frau Staatsministerin, Herr Kollege Becher hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. – Herr Becher, bitte schön.

Frau Staatsministerin, ich begrüße, dass es endlich einen eigenen Entwurf gibt. Ich freue mich auf die Beratungen. Wir haben bereits im Rahmen der Ersten Lesung zu unserem Gesetzentwurf immer wieder angeboten, dass man sich zusammensetzen und einen besseren Entwurf finden kann. Bisher liegt uns leider nichts vor. Schade, dass das Angebot an dieser Stelle nicht angenommen wurde.

In der Tat besuche ich sehr viele Einrichtungen, turne wenig herum, aber befinde mich in vielen Gesprächen. Ich bekomme mit, dass das System der frühkindlichen Bildung brennt. In der Gesellschaft bräuchte man eigentlich ganz dringend Fürsprecher. Es darf kein Gegeneinander von Fachkräften, Trägern und Eltern geben, stattdessen muss es ein Miteinander sein, damit wir gemeinschaftliche Anstrengungen auf allen Ebenen und insbesondere auf Landesebene unternehmen kön

nen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Gelder, die einfach begrenzt sind, sollten sinnvoll verteilt werden. Dafür wäre es wichtig, die Eltern zu beteiligen.

Herr Becher, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Das geht über ein demokratisches Gremium. Man kann nicht jede Einzelmeinung berücksichtigen, auch nicht im Landtag. Das ist ganz normal.

Eine kurze knappe Antwort: Ich habe ein ganz klares Ja dazu gesagt, die Eltern zu beteiligen und den Elternwillen einfließen zu lassen. Johannes, vielleicht ist dir nicht bekannt, dass wir ein Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern haben. Erst vor zwei Tagen hat es eine Sitzung von über drei Stunden gegeben, weil wir die Themen sehr ernst nehmen. In diesem Fall ging es um Fort- und Weiterbildungen für das Kita-Personal. Vielleicht solltest du einfach mal lesen, was wir schon alles machen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Julika Sandt (FDP): Sind dort Eltern vertreten?)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP auf Drucksache 18/20024 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Ich bitte Sie, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Verantwortliche Nutzung digitaler Endgeräte statt schulischem Handyverbot (Drs. 18/21157) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 18/22288) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Matthias Fischbach von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor über 15 Jahren das generelle Handyverbot an Bayerns Schulen beschlossen worden ist, hatte man vor allem die

negativen Auswüchse der privaten Handynutzung im Blick. Dazu zählten Gewalt- und Pornovideos, die man auf Kinderhandys gefunden hatte. Man hatte die naive Hoffnung, den Austausch derartiger Videos auf dem Pausenhof durch ein solches Verbot einschränken zu können. Mittlerweile sind wir deutlich weiter. Wir haben zum einen erkannt, dass man dies mit einem Verbot nicht wirklich verhindern kann. Zum anderen haben wir gesehen, welche Bedeutung Smartphones und andere digitale Endgeräte inzwischen für das Alltagsleben bekommen haben. Eigentlich sind sie aus unserem sozialen Leben nicht mehr wegzudenken. Warum sollte man also die private Handynutzung in Pausen oder in Freistunden an unseren Schulen generell verbieten? – Ich finde, es ist Zeit für Veränderung. Wir Freie Demokraten und andere drängen darauf schon lange.

Mittlerweile hat sich auch Bayern dazu durchgerungen, einen Modellversuch zu starten, der letztes Jahr trotz positiver Evaluationen verlängert worden ist – ohne Ergebnis. Vonseiten der FDP haben wir das kritisch hinterfragt. Als logische Folge haben wir Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingereicht, der die wesentlichen Erkenntnisse aus diesem Schulversuch noch einmal aufgreift und ermöglicht, dass diese in die Breite gebracht werden können.

(Beifall bei der FDP)

Darauf folgte ein Gesetzentwurf des Kultusministeriums – immerhin. Doch die Frage lautet: Ist der spätere Entwurf auch der bessere? – Ich fürchte: Nein. Er ist nicht nur im Hinblick auf seine Erstellung, sondern auch in der Sache zu zögerlich. Bei der Abschaffung des Handyverbots ist der FDP-Entwurf an vielen Stellen innovativer und auch mutiger.

Ich nenne Ihnen drei Punkte. Erstens ist eine wesentliche Erkenntnis beider Entwürfe aus dem Schulversuch, dass eine Nutzungsordnung die Handynutzung an Schulen regeln soll. Das ermöglicht einen innovativen und integrativen Entwicklungsprozess mit allen relevanten Gruppen an den Schulen. Im Unterschied zum Gesetzentwurf der Staatsregierung wird das im FDP-Gesetzentwurf demokratisch vom Schulforum entschieden und kann auch von Schüler- oder Elternseite angestoßen werden. Das Kultusministerium bleibt an dieser Stelle wesentlich restriktiver: Das kann nur die Schulleitung anstoßen.

Zweitens fordert der FDP-Entwurf die aktive Unterstützung beim Schulentwicklungsprozess der Schulen. Dazu zählen Best-Practice-Beispiele aus diesem Schulversuch, die aktiv an die Schulen herangetragen werden sollen. Mit diesem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass das auch passiert. Das Kultusministerium soll die Schulen nicht alleinlassen. Es ist eine klare zeitliche Perspektive vorgesehen, die jedoch ausreichend für die Schulen ist. Das fehlt leider im Regierungsentwurf komplett.

Drittens sieht der FDP-Entwurf die Offenheit für solche Entwicklungsfreiheiten für alle Schularten vor. Ein solcher Prozess kann an jeder Schulart angestoßen werden. Die Staatsregierung schränkt das beispielsweise für die Grundschulstufen ein. Diese dürfen das nicht. Ich erinnere an die kürzlich durchgeführte Delegationsreise des Bildungsausschusses ins Silicon Valley. Die Delegation hat sich angeschaut, was dort schon alles in Sachen digitaler Bildung mit digitalen Endgeräten an den Schulen möglich ist. In ein paar Jahren würden wir spätestens merken, dass die Fassung des Kultusministeriums schon aus der Zeit gefallen war, als sie beschlossen worden ist, sollte sie heute beschlossen werden.

(Beifall bei der FDP)

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf des Kultusministeriums auch noch eine Regelung zum Distanzunterricht, auch abseits von Corona. Präsenzunterricht soll

die Regel bleiben, aber Ausnahmen sollen möglich sein. Im Januar 2021 hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf "Qualitätssteigerung im Digitalunterricht" vorgelegt. Es gab einen pikanten Unterschied. Der FDP-Entwurf regelte das über eine Verordnungsermächtigung für die Schulordnung. Die Schulordnung ist zwar für die staatlichen Schulen verbindlich, jedoch nicht für die Privatschulen. Die Staatsregierung will den Privatschulen jedoch penibel genau vorschreiben, das auch so zu handhaben. Das ist ein Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit. Das hat auch der Privatschulverband in der Verbändeanhörung ganz deutlich kritisiert. Ich frage mich, warum man darauf nicht reagiert. Beispielsweise kümmern sich Privatschulen um Leistungssportler. Sie wollen Leistungssportlern, wenn diese an Wettbewerben teilnehmen, ein dezentrales Angebot machen. Die Privatschulen wollen auch die Freiheit haben, einen intensiveren Einsatz von Online-Unterricht im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zu ermöglichen, ohne das Kultusministerium jedes Mal um Erlaubnis zu fragen. Das ist wichtig, um sich auf moderne Arbeitssituationen im Berufsleben vorbereiten zu können. Herr Piazolo, deshalb ist es mir ein Rätsel, warum Sie auf die Kritik aus der Verbändeanhörung nicht reagiert haben. Sie schlittern sehenden Auges in eine Klage hinein. Ansonsten blockieren Sie den Fortschritt. Das ist völlig unnötig.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Staatsregierung bewegt sich mit diesem Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, aber das zu wenig und zu tollpatschig. Der FDPEntwurf sieht hingegen eine moderne und praktikablere Lösung vor. Daher werbe ich noch einmal um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Kollege Prof. Dr. Gerhard Waschler von der CSU-Fraktion.

Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke voraus: Wir werden den Gesetzentwurf der FDP ablehnen, weil der Gesetzentwurf der Staatsregierung mehrere Aspekte näher an der Schulfamilie und damit weit angemessener regelt. Jedoch verfolgen beide Gesetzentwürfe dieselbe Zielrichtung.

Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung wird eindeutig festgelegt, dass der Distanzunterricht aufgrund der in den vergangenen Schuljahren gewonnenen Erfahrungen und der Weiterentwicklung als Unterrichtsform im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geregelt werden muss. Dabei soll zum Ausdruck kommen, dass der Unterricht möglichst immer in Präsenz stattfinden soll. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind eindeutige Rückmeldungen der überwältigenden Mehrheit aus der Schulfamilie. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich verdeutlichen.

Ebenso soll die derzeitige Regelung zur Nutzung von Mobilfunktelefonen und digitalen Speichermedien und Endgeräten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Schulversuchs – Kollege Fischbach hat es erwähnt, mit "Private Handynutzung an Schulen" ist der Schulversuch tituliert – auf den aktuellen Stand gebracht werden. Auch hier wurden die Vorschläge aus der Schulfamilie nun in eine gute gesetzliche Regelung übergeführt. Die erforderlichen Änderungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz werden nun heute auf den Weg gebracht.

Die Lehrkraft kann zum Beispiel im Distanzunterricht die Schülerinnen und Schüler dazu verpflichten, das eigene Bild zuzuschalten, soweit dies aus pädagogischen Gründen notwendig ist – als Beispiel genannt. Hier werden die Grundlagen des

Datenschutzes berücksichtigt. Zudem wird datenschutzrechtlich geregelt, den häuslichen Hintergrund mit den technischen Möglichkeiten unkenntlich zu machen, wie es zum Beispiel unter Verwendung der Kommunikationsplattform Visavid möglich ist. Die Neuregelungen zum Distanzunterricht sind für Privatschulen ausdrücklich kein Nachteil, was ganz deutlich im Gegensatz zu den Ausführungen des Kollegen Fischbach steht. Entgegen der Behauptung im Rahmen der Anhörung und in den zugegangenen Schreiben aus dem Kreis der Privatschulträger – –

(Zuruf des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Hören Sie doch zu, Herr Kollege Fischbach! Vielleicht lernen Sie daraus, was uns die Experten zu Recht und begründet sagen: Die Verankerung des Distanzunterrichts als Unterrichtsform im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist kein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Privatschulen. Die Argumentation des Verbands geht nämlich unzutreffend davon aus, dass es sich bei der Frage, ob das Unterrichtsangebot im Wege eines Medieneinsatzes als Distanzunterricht geschieht, um eine bloße Ausgestaltung des Unterrichts handelt und als Letzteres Gegenstand der verfassungsrechtlich verbürgten Privatschulautonomie sei. Diese Argumentation ist jedoch falsch. Richtig ist vielmehr, dass es sich aufgrund der gänzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Vermittlung des Lernstoffs und der Interaktionsmöglichkeiten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nicht um zwei gleichwertige Gestaltungsmöglichkeiten für den Unterricht handelt, sondern um die Definition des Unterrichts an sich.

Ich stelle fest: Sämtliche Anregungen, die uns zugegangen sind, sind intensiv geprüft worden. Dies zeigen auch folgende Feststellungen: Für die Definition, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gilt Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Die Definition von Unterricht muss im Organisationsermessen des Staates liegen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Privatschulen werden durch die vorliegenden gesetzlichen Präzisierungen in keiner Weise unangemessen eingeschränkt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Privatschulfreiheit nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 134 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung nicht unbeschränkt gewährleistet ist, sondern ihre Grenzen in kollidierenden Grundrechten Dritter sowie anderen mit Verfassungsrang ausgestatteten Prinzipien findet. Durch das Ersetzen des Präsenz- durch Distanzunterricht werden die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise berührt. Schülerinnen und Schüler sollten vor einem ungleichwertigen Schulerfolg geschützt werden. Diese Gefahr besteht deutlich, wenn der Vorrang des Präsenzunterrichts in Frage bzw. dessen Durchführung in die Beliebigkeit, zum Beispiel der Privatschulen, gestellt werden würde. – Ausdrücklich Konjunktiv!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer das alles nicht nachvollziehen will, für den gilt die Feststellung – wobei ich das Gegenteil im Hohen Haus noch nicht gehört habe –, dass man sich einig ist, dass es keine reinen Online-Schulen geben darf.

Hinsichtlich der Beschwerden über die Konnexität ist auf die ergänzenden Ausführungen im Gesetzentwurf der Staatsregierung hinzuweisen. Hinsichtlich der Ausstattung mit digitalen Endgeräten und sonstigen Geräten, die den Distanzunterricht ermöglichen, ist keine Konnexität gegeben.

Damit ergibt sich als logische Folgerung aus den Ausführungen klar und deutlich und eindeutig: Die zu beschließenden Regelungen in der Vorlage der Staatsregierung sind insgesamt ein ganz erheblicher Fortschritt. Deshalb: überzeugte Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung durch die Regierungsfraktionen.