Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

Ja, selbstverständlich. Ich war persönlich in Berlin und auch in Bayern als Hochschullehrer beruflich auch dafür zuständig. Ich kenne die Praxis einigermaßen, wie ECTS-Punkte aus anderen Staaten anerkannt werden. Das ist nicht immer einfach,

weil man natürlich in die Studieninhalte des jeweiligen Landes hineinschauen muss. Wir schauen eben nicht nur, was drübersteht, sondern auch, was an Inhalten drinsteckt; denn, auch das weiß ich als Hochschullehrer, man kann viel über Vorlesungen drüberschreiben. Das ist ähnlich wie bei einem Wortbeitrag oder bei eingebrachten Gesetzen. Sie können viel drüberschreiben, aber entscheidend ist, was drinsteckt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Auch ich wünsche mir manchmal, das sage ich ganz offen: Da kann manches noch schneller gehen. Da muss man die jeweilige Situation prüfen. Aber die Prüfung der Leistung und das Anerkennungsverfahren erfolgen nicht zentral in unserem Haus, sondern an den Universitäten. Insofern sind wir vonseiten des Kultusministeriums seit Jahren dabei, das Ganze durchlässiger zu gestalten und immer mehr anzubieten. Wir werden auch wieder dem Bildungsausschuss berichten. Es gibt entsprechende Anträge.

Allerdings bin ich gegen diese Schwarz-Weiß-Malerei. Deshalb habe ich mich nochmals zu Wort gemeldet. Ich bin dagegen, dass man entweder sagt, das ist alles super, oder dass man sagt – was keiner getan hat –, es geht gar nichts. Das ist in Bayern nicht so. Wir bemühen uns und machen sehr viel. Es gibt viele Angebote.

Frau Kollegin Demirel, ich habe nichts dagegen – darüber können wir gerne reden –, wenn Eichstätt etwas anbieten will. Aber es ist zuerst erstmal Sache der Universität, ein Angebot zu machen. Wir haben inzwischen eigenständige Hochschulen und Universitäten. Da kann man ins Gespräch kommen. Wenn es entsprechende Angebote gibt, prüfen wir sie gemeinsam. Dann können wir sie auch aufsetzen.

Aber nochmals ganz deutlich: Wir haben sehr, sehr gerne auch Lehrkräfte aus anderen Ländern bei uns. Wir sind da als Bayern offen. Wir stellen sie auch ein, verlangen aber bestimmte Qualifikationen. Diese Qualifikationen braucht man nicht unbedingt alle am Anfang, aber man muss bereit sein, eine Nachqualifizierung auf sich zu nehmen.

Frau Strohmayr, ein letzter Satz: Wenn man aber in Bayern auf Lebenszeit verbeamtet werden will, dann ist in den meisten Fällen zumindest die Ableistung der Referendarzeit angebracht. Denn, das will ich nochmals deutlich sagen: Es sind Beamte. Es sind Staatsdiener. Wir brauchen ein bestimmtes Wertesystem. Wir brauchen die Sprache. Es sind Kinder und Jugendliche – das ist ein hohes Gut –, die unterrichtet werden. Da haben wir einen hohen Qualitätsanspruch, dem wir gerecht werden wollen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich bitte Sie, am Rednerpult zu bleiben; denn es liegen mir noch drei Zwischenbemerkungen vor. Die erste Intervention ist von Herrn Abgeordneten Fischbach. Bitte schön, Herr Fischbach.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche aufzuklären, was hierzu aus dem Bildungsausschuss kam. Auf Frage von Frau Regitz wurde von der Vertreterin des Ministeriums berichtet, dass das Erwerbsjahr der Qualifikation bei Drittstaatenanträgen eine ganz wesentliche Rolle spiele. Das heißt, wenn die ECTS-Punkte im Rahmen der BolognaReform erworben worden sind, ist es möglich, diese relativ einfach anzuerkennen, geschah das vor der Reform, geht das jedoch nicht. Das ist bei älteren Lehrkräften, die hier mit geflohenen Kindern angekommen sind und eigentlich unterrichten

könnten, das Problem. Diese Lehrkräfte bekommen aber bisher nur Aushilfsverträge, wie Herr Piazolo ausgeführt hat. Das kann eben nur prekär und vorübergehend sein. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf eine Perspektive geben und deshalb Artikel 7 Absatz 4 des Lehrerbildungsgesetzes ausweiten.

Herr Staatsminister, deswegen wäre meine Frage an Sie: Ihre Kultusverwaltung ist doch in der Lage, Abschlüsse aus Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und den Mitgliedstaaten anzuerkennen, einzuschätzen und Nachqualifizierungsmaßnahmen zu definieren. Ist die Verwaltung denn nicht in der Lage, auch Abschlüsse aus der Türkei oder der Ukraine einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu definieren? Die Sprache ist sowieso Grundvoraussetzung. Wo liegt also das konkrete Problem?

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatsminister.

Es geht auch in diesem Fall um einen Gesetzentwurf. Es geht um kein Verwaltungsverfahren. Selbstverständlich sind in Gunzenhausen Experten, die nichts anderes machen, als ausländische Abschlüsse anzuerkennen. Das ist eine hoch spezialisierte Behörde mit hoch spezialisierten Mitarbeitern, die weltweit ausländische Abschlüsse anerkennen. Das ist nicht leicht. Das wissen Sie wahrscheinlich auch. Aber es gibt nun einmal Unterschiede. Deshalb braucht man manchmal etwas Zeit. Um eines Ihrer Beispiele zu nehmen: Georgier sind Aufnahmekandidaten. Wenn man Studienleistungen, die in den Achtzigerjahren des vergangenen Jahrtausends in Georgien erbracht worden sind, bewertet, dann tut man das nicht an einem Tag, sondern man muss schon einmal in die Inhalte reinschauen. Das können die Mitarbeiter vor Ort. Aber das machen Sie jetzt durch einen Gesetzentwurf nicht besser. Ein Gesetz ist ganz nett. Das betrifft jetzt auch die Lehrkräfte aus Staaten wie Georgien, Kosovo und ein paar andere Staaten. Das wird jetzt den Bedarf an Lehrkräften bei uns nicht decken. Diejenigen, die inzwischen aus den Ländern zu uns kommen, haben konkrete Anerkennungsverfahren, vor allem durch die Mitarbeiter vor Ort, die sich da sehr gut auskennen und hoch qualifiziert sind.

Vielen Dank. – Dann darf ich die nächste Intervention von Herrn Vizepräsidenten Gehring aufrufen. Bitte schön.

Herr Minister Piazolo, ich habe den Bericht gelesen, den Ihr Haus im kulturpolitischen Ausschuss gegeben hat. Darin steht, was wir alle wissen, dass es im Schulgesetz drei Artikel gibt, in denen es um Lehrkräfte geht: Artikel 59 betreffend Lehrkräfte mit einem ersten und zweiten Staatsexamen, also das, was wir meistens meinen; Artikel 60 betreffend Förderlehrer und Artikel 60a betreffend Lehrer in Brückenklassen, also Lehrer für bestimmte Maßnahmen. Gestern war in der "Augsburger Allgemeinen" ein Artikel über die schlechten Arbeitsbedingungen dieser Lehrer zu lesen, die oft monatelang auf ihr Geld warten müssen. Darüber reden wir aber nicht – Sie schon. Es geht um Lehrkräfte, die dann tatsächlich eingesetzt werden können. In Ihrem Bericht heißt es unter Punkt 5, für Lehrkräfte aus den sogenannten Drittländern, die ein Studium hätten, gebe es die Möglichkeit eines Studiums in Bayern. Das heißt, dann wird geschaut, was vom alten Studium noch anerkannt werden kann. Sie müssen nach ihrem ersten Studium aber noch ein Studium machen. Diese Anerkennungen dauern oft sehr lange. Sie müssen noch ein Studium machen, dann eine erste Staatsprüfung ablegen und eine Vorbereitungszeit durchlaufen. Das heißt: Das ist keine Maßnahme, um gut qualifizierte Leute schnell in die Schule zu bekommen. Das ist keine Maßnahme, um die Kenntnisse von Leuten, die praktische Erfahrung im Unterricht haben, anzuerkennen. Das ist kein Verfahren, um Leute berufsbegleitend zu qualifizieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Die Leute, die Sie jetzt beschreiben, sind schon an unseren Schulen. Sie tun immer so, als ob diese alle warten würden und als ob es nur die Alternative geben würde: Entweder bin ich ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer, oder ich bin gar nicht an der Schule tätig. Dieser Unterschied wird immer aufgemacht. Es gibt aber wahnsinnig viele Lehrkräfte, die zwischen diesen Kategorien, die Sie gerade genannt haben, liegen.

Ich darf auf die ukrainischen Lehrkräfte zurückkommen. Diese sind an unseren Schulen. Es gibt auch aus anderen Ländern sehr, sehr viele Lehrkräfte, die an den Schulen eingestellt sind. Ich habe erst gestern wieder entsprechende Gespräche geführt, auch mit Mittelschulen. Sehr viele sind dort im Unterricht tätig. Diese Personen werden selbstverständlich auch weiter qualifiziert, und zwar in verschiedenen Phasen. Auch die Lehrerfortbildung lassen Sie einfach immer weg. Selbstverständlich – darüber können wir uns jetzt gerne länger unterhalten – haben wir Quereinstiegsmöglichkeiten für Teamlehrkräfte, sich über Sondermaßnahmen weiterzuqualifizieren, um mit einem Quereinstieg in die Referendarzeit zu kommen.

Ich sage aber auch deutlich und wiederhole es: Wir brauchen – und ich will ihn auch – einen bestimmten Qualitätsmaßstab. Es geht um den Weg zum Beamten. Man ist schon als Referendar Beamter mit bestimmten Pflichten und Rechten und unterrichtet in Schulen. Auch wenn ich vor Lehrerausbildungen im Ausland große Hochachtung habe, so gibt es dennoch qualitativ sehr viele Unterschiede. Das sehen wir auch anhand entsprechender internationaler Tests. Der Wechsel in das deutsche Schulsystem und in Deutschland dann noch in das beste Schulsystem, das es in Deutschland gibt, nämlich das in Bayern, ist natürlich nicht leicht. Deshalb führen wir Qualifikations- und Sondermaßnahmen durch. Im letzten Jahr haben wir schon eine dreistellige Zahl an Lehrkräften über Sondermaßnahmen in die Referendarzeit gebracht. Wir werden das in diesem Jahr forcieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. – Dann kommt noch die dritte Intervention, nämlich die des fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach. Bitte schön.

Herr Minister, die FDP oder die gesamte Ampel argumentiert immer mantramäßig: Zuwanderung ist das Allheilmittel. Eine Bekannte aus der Ukraine hat gesagt, sie findet es schäbig und unsolidarisch und einen Nationalegoismus, wenn wir jetzt versuchen, die Fachkräfte aus der Ukraine zu integrieren und dann dort nach Kriegsende Lücken reißen. Wie will die Bayerische Staatsregierung eigentlich mit den Lehrern umgehen, wenn der Krieg da unten vorbei ist? Ein Großteil der Flüchtlinge wird zurückkehren. Bei den Ukrainern ist, glaube ich, der Rückkehrwille sehr, sehr groß. Inwieweit wird man dann versuchen, diese hier zu halten, oder wird man sie unterstützen, wieder in der Ukraine zu arbeiten, damit in deren Schulsystem beim Aufbau nicht noch eine Riesenlücke entsteht?

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Kollege, ich habe versucht, in meinen Antworten auf die Zwischenfragen das eine oder andere klarzustellen. Das, was die FDP im Gesetzentwurf vorgelegt hat und was die Kollegen von der SPD und den GRÜNEN gesagt haben, ist der gut gemeinte Versuch, Dinge voranzubringen, wenn man sich überlegt: Wie können wir jetzt den Lehrerbedarf abdecken? Ich glaube, wir sind uns einig – die FDP hat das auch

nicht behauptet, – dass mit diesem Gesetzentwurf nicht alles gelöst wird. Kollege Gotthardt hat vorher über verschiedene Rädchen, über verschiedene Maßnahmen gesprochen. Es wird nicht "die" Maßnahme geben. Der Gesetzentwurf, den wir jetzt auch ablehnen werden, ist kein Gesetzentwurf, der alles löst – so ist er auch nicht gedacht –, sondern darin geht es wie immer – da bin ich auch durchaus aufgeschlossen – um verschiedene Möglichkeiten, Lehrerbedarfe zu decken.

Ich sage auch offen: Wenn Leute aus anderen Ländern mit entsprechenden Qualifikationen zu uns kommen und an unseren Schulen arbeiten wollen, dann sind sie erst einmal willkommen, und wir freuen uns, dass sie da sind. Dann versuchen wir, sie entsprechend einzusetzen. Ich habe schon gesagt, dass bei uns eine hohe Zahl von ausländischen Lehrkräften im Einsatz ist. Wir wollen sie auch weiterqualifizieren. Heute haben wir jetzt lediglich über verschiedene Wege diskutiert, wie dies bewerkstelligt werden kann.

In einer anderen Fraktion gibt es andere Überlegungen, die ich grundsätzlich ablehne. In ihr sieht man jegliche Zuwanderung kritisch. Natürlich wird es gerade bei den ukrainischen Lehrkräften, die Sie angesprochen haben, welche geben, die zurückkehren. Ich sage aber auch: Es schadet nicht, wenn man ein deutsches Schulsystem kennengelernt hat, wenn man die Sprache gelernt hat, wenn man sich auskennt und dann wieder zurückgeht. Wir werden dies auch nicht aktiv verhindern – nein, überhaupt nicht. Gerade in der Ukraine besteht die Befürchtung eines Brain Drains. Es wird aber auch sehr, sehr viele geben, die bei uns bleiben, weil sie eine gute Unterkunft gefunden haben, weil sie einen guten Job gefunden haben und weil ihnen viele Menschen ans Herz gewachsen sind. Das begrüße ich.

Wir werden uns beide Entwicklungen ansehen. Wir werden beide Entwicklungen tatkräftig unterstützen. Wir werden insbesondere diejenigen unterstützen, die bei uns bleiben wollen. Ich will auch noch einmal deutlich sagen: Wir haben in Bayern eine Willkommenskultur, und wir sind offen für Menschen, die zu uns kommen und hier arbeiten wollen, die sich integrieren wollen und die unser Land voranbringen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich sehe zu diesem Thema keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auf Drucksache 18/23635 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD, das ist der fraktionslose Abgeordnete Busch, und das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU sowie der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten Plenk, Klingen und Bayerbach. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz - ZuVLFG) (Drs. 18/23815) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten

Martin Schöffel, Dr. Gerhard Hopp, Tanja Schorer-Dremel u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/25122)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gisela Sengl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 18/24524)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung ist: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD 4 Minuten, SPD 4 Minuten, FDP 4 Minuten und die Staatsregierung 9 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils 2 Minuten sprechen.

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Abgeordnete Martin Schöffel. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz für die Landwirtschaft eignet sich nicht für einen Weihnachtskrach in diesem Jahr. Wir hatten dazu sehr konstruktive Beratungen im Landwirtschaftsausschuss. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren.

Ziel ist es, organisatorische Veränderungen, aber auch neue Ziele der Agrarpolitik im Bereich der Landwirtschaft in den entsprechenden Gesetzen nachzuvollziehen. Es geht um Fragen der Tierzucht, des Düngerechts, des Pflanzenschutzrechts und des Saatgutverkehrsrechts, um das Forstschäden-Ausgleichsgesetz, aber auch um unsere Landesanstalten und den neu gegründeten Staatsbetrieb Bayerische Staatsgüter als eigene Gesellschaft.

Wir haben darüber, wie gesagt, im Ausschuss sehr konstruktiv beraten. Zwei wesentliche Punkte haben wir noch eingefügt: Zum einen wollen wir eine Entlastung der Landwirte bei eventuellen Zinszahlungen erreichen, falls eine Rückzahlung von Fördermitteln notwendig sein sollte. Übertriebene, das heißt zu hohe oder zu lange Zinszahlungen sollen vermieden werden. Hierzu schaffen wir eine Stichtagsregelung.

Zum anderen betonen wir im Bereich der Tierzucht die Bedeutung von Zweinutzungsrassen. Dieser Aspekt wird zwar in dem Änderungsantrag der GRÜNEN aufgegriffen, ist aber nicht neu. Wir haben miteinander gesagt, dass es wichtig ist, eine entsprechende Formulierung einzufügen, um auf die Bedeutung der Zweinutzungsrassen in der Zucht hinzuweisen.

Beim Geflügel wird das besonders deutlich. Die Vereinigung der Zuchtziele Eier und Fleisch in einer Rasse ist wesentlich besser, als wenn nur auf das eine oder nur auf das andere hin gezüchtet wird. Ich erinnere an das Thema "Bruderhähne".

Eines darf man immer wieder sagen: Wir in Bayern sind stolz auf unsere Rinderrasse Fleckvieh; sie eignet sich für die Milch- und die Fleischproduktion. Das bedeutet – das sage ich aus aktuellem Anlass –, dass die männlichen und die weiblichen Tiere sehr wertvoll sind und zur weiteren Verwendung auch in Bayern gebraucht werden.

Ich weise das zurück, was in der Fernsehsendung "3nach9" ein Schauspieler, der von Landwirtschaft keine Ahnung hat, Sky du Mont, behauptet hat. Es ging um die Frage, wie man mit männlichen Kälbern umgeht. Wir in Bayern machen es eben nicht so wie anderswo. Bei uns wird jedes Tier aufgezogen; denn jedes Tier ist wertvoll. Es ist eine Schande, dass solche Dinge in dieser Sendung behauptet wurden, noch dazu im öffentlich-rechtlichen Radio Bremen. Wenn gesagt wird, "3nach9" sei die Mutter der Talkshows, dann sage ich: Das, was dort behauptet wurde, ist der Gipfel der Unverschämtheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.