Ich weise das zurück, was in der Fernsehsendung "3nach9" ein Schauspieler, der von Landwirtschaft keine Ahnung hat, Sky du Mont, behauptet hat. Es ging um die Frage, wie man mit männlichen Kälbern umgeht. Wir in Bayern machen es eben nicht so wie anderswo. Bei uns wird jedes Tier aufgezogen; denn jedes Tier ist wertvoll. Es ist eine Schande, dass solche Dinge in dieser Sendung behauptet wurden, noch dazu im öffentlich-rechtlichen Radio Bremen. Wenn gesagt wird, "3nach9" sei die Mutter der Talkshows, dann sage ich: Das, was dort behauptet wurde, ist der Gipfel der Unverschämtheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sollten auch und gerade in diesen Zeiten unseren Tierhaltern Respekt, Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen. Sie kümmern sich 365 Tage im Jahr mit Liebe und mit Können um die Tiere und produzieren hochwertige Nahrungsmittel. Gerade die Wiederkäuer erhalten Futter, das für die menschliche Verwertung eben nicht geeignet ist. Deswegen ist gerade auch die Rinderhaltung Einsatz für die Heimat. Wir alle wollen Grünland erhalten. Später behandeln wir ja noch einen Antrag zum Naturschutzrecht, der ebenfalls darauf zielt, Grünland zu erhalten bzw. einen Grünlandumbruch auf Ackerland zu verhindern. Dazu führen wir eine sehr kluge Stichtagsregelung ein.
Ich betone: Alle wollen Grünland erhalten. Grünland steht für CO2-Bindung und den Schutz seltener Arten. Die Wiederkäuer verwerten das Futter. Damit pflegen die Landwirte unsere Heimat, unsere Kulturlandschaft. Sie sorgen für sinnvolle Nährstoffkreisläufe und hochwertige Nahrungsmittel. Grundsätzlich geht es um weniger Auflagen und weniger Kontrollen; stattdessen brauchen wir mehr Eigenverantwortung und mehr Wertschätzung für die Bauern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit bin ich beim richtigen Thema: "grundsätzlich". In diesem Gesetzentwurf wird alles subsumiert. Wir waren gerade bei der Tierzucht und der Rinderhaltung. Ich darf noch einen Aspekt aufgreifen, die Bayerischen Staatsgüter. Diese werden durch den Beschluss des Kabinetts von dieser Woche zu echten Modellbetrieben in Sachen erneuerbare Energien:
Im Staatsgut Grub entsteht eine Agri-PV-Modellanlage mit mehreren Anlagentypen. Dort kann man zeigen, wie Agri-PV in echt funktioniert, das heißt auch mit echter Bewirtschaftung der Flächen.
Neue PV-Anlagen entstehen in den Staatsgütern Kringell, Neuhof, Almesbach und Schwarzenau. Diese Anlagen bewegen sich von ihrer Fläche her in der Größenordnung von 2,5 bis 4 Hektar und fügen sich vor Ort gut ein. – Auch die verstärkte Verpachtung von Flächen am Bürgerenergiegesellschaften ist geplant. – Natürlich ist mehr PV auf Dachflächen der Bayerischen Staatsgüter ein weiteres Ziel. – In Kringell und Achselschwang werden neue Biogasanlagen hinzukommen.
Sie alle wissen, dass die Bayerische Landesanstalt und die Bayerischen Staatsgüter sehr innovative Einrichtungen sind, die weit vorausdenken – für die Landwirtschaft im Freistaat. Dieser Gesetzentwurf zeigt, wie vielfältig das Engagement des Freistaates Bayern für die Bäuerinnen und Bauern ist. Das macht in diesem Bereich kein anderes Bundesland. Dieser Gesetzentwurf steht für ein starkes Agrarressort, das für die Bauern im Freistaat da ist, das für die Landwirtschaft der Zukunft und den bayerischen Weg in die Zukunft einsteht.
Mit diesem Gesetzentwurf werden wichtige Änderungen vorgenommen, denen, glaube ich, alle zustimmen können. Ich möchte mich noch einmal für die guten, konstruktiven Beratungen im Ausschuss bedanken.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es war das erste Mal, dass wir von Martin Schöffel persönlich das Kompliment erhalten haben, in der Debatte konstruktiv zu sein. Aber so habe auch ich es tatsächlich erlebt. Es war wirklich eine intensive Aussprache. Aber warum? – Weil wir einen Änderungsantrag dazu gestellt haben. Wir hatten gesagt, dass uns der Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, nicht genügt. Dann haben wir über unseren Änderungsantrag ziemlich ausführlich diskutiert; das hat mich gefreut.
Ich glaube, wir haben es eigentlich den FREIEN WÄHLERN, insbesondere unserem Ausschussvorsitzenden, zu verdanken, dass das Wort "Zweinutzungsrassen" noch hineingekommen ist. Damit hatte ich nämlich etwas angesprochen, was auch ihm sehr wichtig ist.
In das Gesetz sind andere Züchtungsziele aufgenommen worden. Die Züchtungsziele in der Vergangenheit hatten ja dazu geführt, dass wir über die Frage, was mit männlichen Kälbern geschieht, oder über das Phänomen des Kükenschredderns reden mussten. Wir haben die Ära des Kükenschredderns hinter uns. Dieses Phänomen war aus den Zuchtzielen der industriellen Tierhaltung entstanden. Die Zuchtziele waren nämlich einseitig auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, und alles andere wurde vergessen. Hier ist eine Veränderung passiert. Auch Langlebigkeit, Robustheit usw. sind als Zuchtziele aufgenommen worden.
Uns war es auch noch sehr wichtig, das Wort "Zweinutzungsrassen" hineinzubringen. Damit man eine Vorstellung davon hat: Wir haben in Bayern eine gute Situation, weil wir das Fleckvieh haben. Aber wer weiß, wie lange das noch so ist. Deshalb müssen wir vorbauen. Politik ist vor allem dafür da, dass auch in die Zukunft geschaut und für die Zukunft das Richtige getan wird.
Das Fleckvieh ist nicht die einzige Zweinutzungsrasse. Es gibt auch das Gelbvieh, das Graurind, das Deutsche Schwarzbunte Niederungsrind, das Pinzgauer, das Vorderwälder, das Hinterwälder, das Murnau-Werdenfelser, das Limburger und das Rotbunte Rind. Fast alle diese Rassen kommen aber in der Landwirtschaft nicht mehr vor. Warum? – Weil die Züchtung in der Vergangenheit viel zu einseitig war.
Ich bin wirklich froh, dass es auch mit den GRÜNEN gelungen ist, dass mehr darauf geschaut wird, was in der Gesellschaft passiert. Man möchte zurück zur bäuerlichen Landwirtschaft, weg von der stark industriell geprägten Tierhaltung. Es ist wichtig, dass da wirklich etwas Positives passiert. Insofern sind wir froh darüber – wir haben hart gerungen –, dass die Wörter "insbesondere der Zweinutzungsrassen" aufgenommen wurden.
Was leider nicht aufgenommen wurde – das betrifft den zweiten Teil unseres Änderungsantrags –, war der Verzicht auf Totalherbizide. Die Koalitionsfraktionen haben in den Entwurf leider nur geschrieben, dass auf den vom Freistaat selbst bewirtschafteten Flächen darauf verzichtet wird. Wir wollen dieses Verbot auch auf verpachtete Flächen ausdehnen. Ich sage Ihnen auch, warum: Der Staat Bayern hat Flächen, die ihm selbst gehören; aber die wenigsten davon bewirtschaftet er selbst. Die meisten Flächen werden verpachtet.
Ein Flächenvergleich: Die eigenbewirtschafteten Flächen umfassen gut 4.000 Hektar, die verpachteten Flächen 14.000 Hektar. Daher wäre es sehr sinnvoll, in Pachtverträgen, die man neu abschließt – auch uns ist klar, dass wir in bestehende
Pachtverträge nicht eingreifen können –, einen Verzicht auf Totalherbizide vorzusehen. Wir fordern das jedenfalls. Es wäre gut gewesen, wenn diese Forderung berücksichtigt worden wäre. Damit hätten Sie von der CSU ein wichtiges Zeichen setzen können, dass Sie wirklich verstanden haben, welche Änderungen in der Landwirtschaft nötig sind, zumal diese Änderungen auch gesellschaftlich gewünscht sind. Vor allem angesichts der Probleme, vor denen wir alle stehen und die angegangen werden müssen, wären auch diese Änderungen erforderlich gewesen. Insofern stimmen wir, weil der Begriff der "Zweinutzungsrassen" jetzt hineingekommen ist, dem Gesetzentwurf zu. Wir stimmen auch dem Änderungsantrag der CSU zu. Da geht es ja sozusagen ums Geld. Es ist klar, dass wir da zustimmen. Das war ein sinnvoller Antrag. Ich freue mich schon darauf, dass unsere Debatten weiterhin konstruktiv bleiben.
Wertes Präsidium, werte anwesende Kolleginnen und Kollegen! Meine zwei Vorredner haben sich ja schon sehr harmonisch miteinander ausgetauscht. Da möchte ich natürlich kein Wasser in den Wein gießen. Aber es ist gut herausgekommen, dass wir im Landwirtschaftsausschuss auch sehr lebhafte Debatten haben. Wir hatten hie und da schon Gäste aus verschiedenen Fraktionen, die auch als Vertreter für Kolleginnen und Kollegen da waren. Die meinten, dass es schon einen besonderen Charakter hat, wie wir da diskutieren. Aber wir diskutieren natürlich auch sehr sachlich und fachlich.
Zu den ganzen Vorgaben: Eigentlich waren wir schon überrascht, dass dieses Thema hier überhaupt noch mal behandelt werden muss, weil wir uns ja wirklich so einig waren. Man merkt auch, dass da sehr schnell reagiert worden ist. Zum Beispiel war am 15. Juni 2021 die Vorgabe, und zwei Tage später, am 17., sind schon 28 Verbände angeschrieben worden. Es sind noch nicht einmal alle auf der Liste, die ich kennen würde. Was mich ein bisschen überrascht hat, ist, dass es von den 28 Verbänden bloß sieben Rückmeldungen gab. Das ist für mich ein Zeichen, dass wir bei dieser Vorlage eigentlich gar nicht so schlecht gearbeitet haben, denn sonst wären wir von den Betroffenen natürlich geschimpft worden.
Schön war, dass sich fünf Imkerverbände gemeldet haben. Ich mag jetzt gar nicht bis zum Volksbegehren Artenschutz "Rettet die Bienen" zurückgehen, aber Imker sind uns allen ganz wichtig. Ich weiß auch, dass einige Kollegen und Kolleginnen zum Beispiel schon auf Belegstellen waren und das mal angeschaut haben. Ich bekomme da Zustimmung. Das freut mich natürlich. Es ist wirklich sehr interessant, was man in diesem Job alles erlebt.
Ich möchte ganz kurz auf drei Punkte eingehen, auf das, was die Ministerin damals auch gesagt hat. Die Bayerischen Staatsgüter sind auch schon erwähnt worden. Wir finden die Ergebnisse gut. Allerdings möchte ich auch ein bisschen Kritik äußern: Über die Wege zur Gründung der Staatsgüter hätte ich mir schon ein bisschen mehr Informationen gewünscht. Aber das Ergebnis war dann ganz gut.
Was mich närrisch freut, ist, dass die Landwirtschaftsverwaltungen wieder zurück bei den Bezirksregierungen sind. Ich habe den Beruf ja auch mal gelernt, und das war damals so. Ich glaube, in München war das in der Karlstraße. Wenn man sich mit dem Beruf auseinandersetzt, hat man ja mit den Bezirksregierungen zu tun. Ich finde, das war sehr gut.
Was ich nicht so ganz optimal gefunden habe, war vor Kurzem die Ämterreform. Da ist uns natürlich nichts anderes übrig geblieben. Aber ich kann mir vorstellen,
dass es meinen Kollegen auch so geht. Wir haben draußen bei den Ämtern nach wie vor massive Personalprobleme. Mir tut es närrisch leid, weil ich ja auch ehrenamtlich unterwegs bin, was mit den Ämtern in Verbindung gebracht worden ist: Da wird eigentlich von Ministeriumsseite her schon sehr der Rotstift angesetzt, für Geschäftsführer, für gewisse Verbände, weil man da sparen muss. Da würde es vielleicht noch ein bisschen Handlungsbedarf und Gesprächsbedarf geben.
Die Tierzucht ist angesprochen worden, die Zweinutzungsrassen, der Bruderhahn usw. Leider reagiert der Markt nicht so gut auf das, was die Politik sich da vorstellt. So sind zumindest meine Rückmeldungen.
Aber Zweinutzungsrassen bei den Rindern sind sehr gut. Wenn jemand meine Joppe anschaut, sieht er da sogar ein Fleckvieh als Pin drauf, also kein bayerisches Staatswappen, sondern meine Jacke ist wirklich eine gute alte FleckviehJacke.
Bei den Pflanzenschutzmitteln war natürlich auch noch Handlungsbedarf; denn da ist in der Vergangenheit auch nicht alles gut gelaufen, besonders mit den FFH-Gebieten. Da braucht man sich nicht wundern, wenn Politik nicht den besten Stellenwert in der Bevölkerung hat. Das gilt gerade bei den FFH-Gebieten. Wenn ich da an die 1990er-Jahre zurückdenke, in denen das eingeführt worden ist: Da hieß es immer, auch schriftlich, dass es keinerlei Nachteile gibt, weder für die Düngung noch für Pflanzenschutzmittel noch für die Bewirtschaftung. Irgendwann kam dann salamitaktikmäßig eines nach dem anderen heraus.
Ich bin sehr froh, dass es wirklich Ausnahmen gibt, die noch die Landwirtschaftsbehörden bewilligen können und nicht die Naturschutzbehörden. Dass natürlich Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln überprüft und eine Prüfung beim TÜV gemacht werden muss, ist mittlerweile so selbstverständlich, wie ein Auto zum TÜV muss oder überwachungspflichtige Anlagen überprüft werden müssen.
Zur Rede der Kollegin noch mal, zum Totalherbizid, das so ein Credo ist: Ich habe einige Bekannte, Spezln, die ganz wegkommen wollten von den Totalherbiziden und auf mechanische Bodenbearbeitung umgestellt haben. Bei den Dieselpreisen, die wir jetzt haben, kannst du dich gerne mal mit denen unterhalten. Die waren gar nicht so begeistert davon. Wenn einer den Beruf wirklich ordnungsgemäß ausübt und auch gelernt hat und vielleicht alle zehn Jahre mal ein bisschen von einem Totalherbizid verwendet, ist mir das lieber, als wenn ich Unmengen Diesel verfahre, um das wirklich ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Aber ansonsten stimme ich natürlich zu – wie meine Kollegen schon gesagt haben –, Änderungsanträge werden behandelt wie angekündigt. – Danke für die Aufmerksamkeit und das Staade.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben in diesem Gesetzentwurf ein ganzes Themensammelsurium. Man muss schon konstatieren, dass es kleine Randthemen sind und nicht die großen Würfe. Wir haben vor allem auch zu bemängeln, dass leider gerade das Thema Bürokratie nicht großartig behandelt wurde und dass es leider für die Bau
ern weiterhin ein großes Sammelsurium an Bürokratie gibt. Man hätte diese zahlreichen kleinen Änderungen ruhig mal nutzen können, entsprechend auszumisten.
Grundsätzlich sind auch positive Sachen enthalten. Das muss man ganz klar sagen. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung am Schluss enthalten.
Das Thema Bienen ist gerade angesprochen worden. Ich weiß nicht, warum man hier an der Grenze von 50 Bienenvölkern bei der Zucht festhalten muss und eben diese Bürokratie schafft, dass man ab 50 Völkern entsprechende Meldeverfahren hat. Mit 50 Bienenvölkern mache ich das nicht hauptberuflich, meine Damen und Herren. Im Endeffekt sind wir da tatsächlich immer noch im Hobbybereich. Von dem her kann es eigentlich nicht sein, dass man hier auf der einen Seite schon so stark eingreift. Auf der anderen Seite ist es so: Wenn ich ein falsches Bienenvolk in ein Zuchtgebiet hineinbringe, zahle ich lediglich ein Ordnungsgeld von bis zu 4.000 Euro – nicht 4.000 Euro, sondern bis zu 4.000 Euro. Der Schaden, den man damit anrichtet, ist aber um einiges größer.
Das steht in keinem Verhältnis, meine Damen und Herren. Deswegen verstehe ich nicht, warum man das bei der Bürokratie für die Imker oder die Bienenvolkzüchter – um das genauer zu sagen, weil es nicht um den Honig geht, sondern um die Bienenvölker – so eng sieht, aber bei der Strafe, wenn jemand etwas Falsches einbringt, so lax handelt und im Endeffekt bloß 4.000 Euro Ordnungsgeld in den Raum stellt.
Bei der Tierzucht haben wir das Thema Fleckviehhaltung. Sie wissen, wir haben neulich noch den einen oder anderen Antrag dazu im Ausschuss gehabt. Grundsätzlich hat es ja auch einen AfD-Antrag gebraucht, um die ganze Förderung dieser seltenen Nutztierrassen in die Gänge zu bringen. Ich habe heute noch mal unseren Antrag im letzten Landwirtschaftsausschuss angeschaut, in dem wir bemängelt haben, dass die Förderung für diese seltenen Nutztierrassen zumindest noch nicht auf der Website publiziert ist und an die Hobbyzüchter nicht kommuniziert wird. Bis heute ist da nichts passiert. Das finde ich sehr schade, wenn man sich auf der anderen Seite hier damit rühmt, das im Gesetzentwurf stehen zu haben.
Beim Thema Kükenschreddern habe ich gemeint, meinen Ohren nicht trauen zu können. Meine Damen und Herren, ich kann mich erinnern, dass wir 2019 hier im Plenarsaal eine Diskussion zu einem Antrag der AfD hatten, mit dem wir das Kükenschreddern verbieten wollten. Da haben die GRÜNEN und die SPD dagegen gewettert. Von der CSU haben wir gehört, das wäre grundgesetzwidrig, weil es in die Berufsfreiheit eingreift. Meine Damen und Herren, da können Sie sich jetzt mal an die eigene Nase fassen und sich vielleicht die Videos von damals noch mal anschauen, was Sie dazu gesagt haben. Ich finde es beschämend, dass Sie sich heute mit den Sachen rühmen, die Sie vor zwei Jahren, weil es ein AfD-Antrag war, abgelehnt haben. So läuft es hier nicht.
Wir haben noch ein paar andere Themen, die ich kurz anschneiden möchte. Beim Saatgutverkehrsrecht hätte man unserer Meinung nach ruhig ein bisschen Monsanto-feindlicher sein können. Das ist sehr freundlich denen gegenüber. Da hätte man ein bisschen restriktiver sein können.
Zu den Änderungsanträgen. Ja, das Vorgehen bei den Zinsen auf die Rückzahlungen ist durchaus sinnvoll, wie man es jetzt wieder vorgeschlagen hat. Man hätte es aber auch noch landwirtschaftsfreundlicher machen können. Deswegen werden wir uns enthalten.
Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab, selbstverständlich nicht deswegen, weil er von den GRÜNEN kommt, sondern weil es hier aus unserer Sicht sehr, sehr massive Gegenargumente gibt.
Diese kann ich Ihnen jetzt leider nicht mehr mitteilen, weil Herr Gehring mir das Wort entzieht. Aber das macht nichts, alles gut.