Diese kann ich Ihnen jetzt leider nicht mehr mitteilen, weil Herr Gehring mir das Wort entzieht. Aber das macht nichts, alles gut.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vier Minuten Redezeit bleiben uns als SPD, um heute dazu zu sprechen. Es geht immer noch um den Gesetzentwurf der Staatsregierung über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes. An dieser Stelle sage ich: All das, was jetzt inhaltlich besprochen und kritisiert worden ist, ist nur sinnvoll, wenn es auch in der Verwaltung ankommt und insoweit umgesetzt werden kann. Dies ist ein kompliziertes Regelwerk, das sogar das Landesstrafgesetz ändert und in das Polizeiaufgabengesetz eingreift. Hier kann man sich natürlich über Sky du Mont und Radio Bremen aufregen, und man kann einzelne Punkte herausziehen, aber das Entscheidende ist doch, dass die Verwaltung diese Änderung versteht und zügig und beherzt umsetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landwirtschaftsverwaltungen sind hier aus unserer Sicht viel zu wenig gefragt worden. Sie müssen par ordre du mufti Zuständigkeitsveränderungen ertragen und auch noch bürgerfreundlich ausführen. Hier fehlt es an der Konsequenz!
Insbesondere durch die Zuständigkeitsverlagerung der Bereiche Versuche und Modellvorhaben sowie der Verwaltung der Versuchsgüter und der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalten von der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Staatsbetrieb Bayerische Staatsgüter werden komplexe Aufgaben übertragen, die in den bereits vorhandenen Behörden neben dem arbeitsintensiven Alltagsbetrieb neue Aufgabenfelder eröffnen. Werden die Kolleginnen und Kollegen dort weitergebildet? Wie sieht es aus? Ist eine Zuständigkeit zur Ordnung oder eine Änderung dieses Gesetzes möglicherweise ein Argument dafür, im Alltagsbetrieb zu sagen, wir haben das Gesetz geändert und ich bin nicht mehr zuständig? – Damit ist der großartigen Leistung unserer Bauernschaft in keiner Weise Rechnung getragen. Man muss diese bei solchen Änderungen immer im Vorfeld mit ins Boot ziehen. Damit bin ich wieder beim Thema: Wer kann Ihnen zum Beispiel vom Bayerischen Bauernverband im Detail sagen, worin diese Änderung jetzt eigentlich besteht, wie sie ihre Leute beraten sollen und was in diesem Zusammenhang anders läuft? Sie vertrauen darauf, dass ein paar Überschriften geändert werden.
So viel zu den Änderungsanträgen. Wir stimmen für beide Änderungsanträge, aber im Grunde genommen bleibt das Dilemma in der verwaltungstäglichen Praxis. Richtig ist: Es fehlt an allen Ecken und Enden an kompetentem Personal. Das vorhandene Personal erledigt seine Arbeit gut bis sehr gut, aber teilweise auch bis zur
Selbstaufgabe. Jetzt etwas an der Zuständigkeit zu ändern, ohne dies in den Personalkegel mitzunehmen, ist unverantwortlich und Sand in die Augen derjenigen gestreut, die es angeht, nämlich die, die mit der landwirtschaftlichen Verwaltung umgehen. Jawohl, Photovoltaikanlagen in den Staatsbetrieben! Für all dies braucht es aber Expertise. Dafür muss ich Fachleute heranziehen. Ob diese ihren Arbeitsplatz jetzt von da nach dort verlagern, ist auch eine Frage des individuellen Schicksals und des Respekts gegenüber der Arbeitskraft, die beim Freistaat arbeitet. Diese Punkte sind hier leider Gottes nicht angesprochen worden, müssen aber beachtet werden. Ich hoffe, Sie sind flexibel genug, diese wesentlichen Bestandteile unserer notwendigen Verwaltungsarbeit in den Haushaltsberatungen mit entsprechenden Planstellen zu berücksichtigen.
Insgesamt werden wir diesem Gesetz, so kompliziert, wie es ist, zustimmen, aber darauf achten, dass es angemessen und ordentlich vollzogen wird.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Den Anpassungen der bayerischen Gesetzgebung an den geänderten umweltschutzrechtlichen Rahmen in den Bereichen Tierschutz, Weiderechte und Pflanzenschutz sowie den Anpassungen im Zusammenhang mit der Aufgabenverlagerung aufgrund der Einrichtung der Bayerischen Staatsgüter stimmen auch wir als FDPFraktion zu. Herr Kollege Schöffel hat schon ausgeführt, wir haben im Ausschuss über alles intensiv und konstruktiv diskutiert, auch über den Änderungsantrag der GRÜNEN in diesem Zusammenhang. Das Thema Zucht und Zweinutzungsrassen wurde heute schon thematisiert. Auch dieses fließt mit ein, was wir begrüßen.
Wir als FDP-Fraktion wollen einen nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, aber wir setzen auf moderne Technologien und Züchtungsmethoden statt auf Verbote. Deswegen haben wir den zweiten Teil des Änderungsantrags der GRÜNEN abgelehnt. Ich muss ehrlich sagen: Wir haben 3,1 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche, die in Bayern bewirtschaftet wird. Ich glaube nicht, dass wir für diese 14.000 Hektar, die von den GRÜNEN angesprochen wurden, eine Sonderregelung brauchen.
Das gilt auch für die Bereiche Tierzucht und Tierhaltung. Wir setzen hier auf Entwicklung anstatt auf Verbote und Vorschriften. Uns geht es auch um die Verbesserung der Tierhaltung und des Tierwohls im konventionellen und ökologischen Bereich. Die Änderungen, die formuliert wurden und über die wir diskutiert haben, unterstützen unsere Staatsgüter und deren gute Arbeit. Wir stehen zu unserer Landwirtschaft in ihrer Heterogenität. Wir wertschätzen die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte, egal ob konventionell oder ökologisch. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Kollege Skutella, du hast gerade gesagt, du bist gegen Sonderregelungen. Bist du gegen ein Verbot von Totalherbiziden? Das ist der Artikel 8. Wir haben nur eine Erweiterung gefordert. Ich bin jetzt ein bisschen erschüt
tert, muss ich ehrlich sagen. Bist du wirklich gegen ein Verbot von Totalherbiziden auf staatlichen Flächen?
Ich gehöre nicht der landwirtschaftlichen Praxis an, aber du hast ja den Ausführungen des Kollegen Nikolaus Kraus lauschen dürfen, der in seiner Wortmeldung deutlich gemacht hat, wie es in der Praxis aussieht. Wir setzen auf Technologieoffenheit, Effizienz, Smart und Precision Farming, auf alles, was den Einsatz dieser Mittel reduziert und minimiert. Ich glaube aber, dass wir uns in einem so umfassenden Gesetzentwurf wie diesem nicht auf diese verpachteten Flächen, diese 14.000 Hektar, kaprizieren sollten. Wir bleiben dabei, dass wir dem zustimmen.
Es gibt eine Wortmeldung des Kollegen Schöffel. Bitte. Das Wort hat Herr Kollege Schöffel von der CSU-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Herr Kollege Arnold hier sagt, es fehle in der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung an allen Ecken und Enden an kompetentem Personal, weise ich das mit Entschiedenheit zurück. Wir haben ausschließlich kompetentes Personal, Herr Kollege Arnold,
für die verschiedensten Aufgaben. Dies so darzustellen, können wir auf keinen Fall akzeptieren. Die Frage ist immer, wo man das Personal einsetzt und welche Aufgaben man dem Personal zuteilt, aber dazu möchte ich Ihnen eines sagen: Die Menschen müssen nicht ihren Arbeitsplatz und damit ihren Wohnort verlagern, sondern können auch weiterhin an dem Arbeitsplatz eingesetzt werden, wo sie derzeit eingesetzt werden. Wir haben, wie gesagt, eine starke Landwirtschaftsverwaltung mit ausschließlich kompetentem Personal. Jeder, der für unsere landwirtschaftliche Beratung tätig ist, hängt sich für die Bäuerinnen und Bauern richtig rein.
Ich will auch einen zweiten Aspekt betonen – ich habe es vorhin nicht angesprochen, aber Frau Kollegin Sengl legt Wert darauf –: Für uns kommt es nicht in Frage, dass man den Landwirten, Bäuerinnen und Bauern, die staatliche Flächen vom Freistaat Bayern gepachtet haben, verbietet, zugelassene Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Diese Pflanzenschutzmittel werden vor dem Einsatz auf ihre Umweltverträglichkeit getestet. Es ist die unternehmerische Entscheidung des Landwirts, wann er sie einsetzt. Wir machen es nicht mit, so einzugreifen, so zu regeln und so zu reglementieren. Das kommt überhaupt nicht infrage.
Wir weisen auch zurück, was da von Brüssel zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, zum Beispiel in FFH-Gebieten, kommt. Das geht viel zu weit. Ich möchte darauf hinweisen: Diese wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind nicht durch Zufall, sondern durch die Arbeit von Bäuerinnen und Bauern über Generationen entstanden. Wir sind ihnen schuldig, dass sie diese Flächen auch in Zukunft bewirtschaften können.
Herr Kollege Schöffel, danke, dass Sie mir noch einmal Gelegenheit dazu geben, das klarzustellen. Natürlich ist die Landwirtschaftsverwaltung kompetent. Aufgrund ihrer zahlenmäßigen Besetzung ist sie aber zunehmend hoffnungslos überfordert. Wenn Sie den Fachberatern sagen, da komme jetzt noch eine weitere Aufgabe auf sie zu, dann werden sie nicht begeistert sein, weil sie nämlich im Rahmen dessen, was sie leisten, schon so viele Dinge schultern, dass in der Tat an allen Ecken und Enden ein Bedürfnis besteht, mehr fachkompetente Kolleginnen und Kollegen zu haben.
Ihre weitere Ausführung, was Sie vorschlagen oder nicht vorschlagen, ist nicht ganz zutreffend. Wir haben schon vor vielleicht zehn Jahren auch bei bayerischen verpachteten Flächen ein Gentechnikverbot ausgesprochen. Das war damals sehr konsensual.
Ich möchte Sie jetzt einmal fragen, ob es in irgendeiner Weise einen sachlichen Grund gibt, das in dem Zusammenhang – gerade beim Totalherbizidverbot – nicht anzuwenden. Sie könnten, Sie wollen es in dem Fall aber nicht. Welche Interessen leiten Sie da? Das müssen Sie uns jetzt erklären.
Lieber Kollege Arnold, ich kann nur noch einmal sagen: Wir haben zum einen kompetentes Personal. Es steht für die Bäuerinnen und Bauern in der Fläche zur Verfügung. Die Standorte sind erhalten, und das Personal ist für die Bauern vor Ort ansprechbar.
Was zum anderen das Thema Totalherbizid anbelangt: Der Kollege Nik Kraus hat das, glaube ich, umfassend ausgeführt. Es gibt klare Regelungen, wann das eingesetzt werden darf und wann nicht. Es gibt eben auch Situationen, in denen man ein Herbizid einsetzen soll. Das sind entsprechend geprüfte Mittel, die angewendet werden können. Sie aber schreiben den Bäuerinnen und Bauern immer mehr vor. Vorhin haben Sie das selbst kritisiert.
Ich würde deswegen sagen: Lieber etwas weniger Vorgaben, etwas weniger Kontrollen und wieder mehr auf eine gute fachliche Praxis setzen. Das ist richtig. Die Bauern wissen viel besser als Sie, als ein Richter und Jurist, wann sie ein Pflanzenschutzmittel einsetzen und wann nicht. Da gibt es entsprechende Vorgaben, an die sie sich halten müssen. Für den Einsatz von Pflanzenschutztechnik und Pflanzenschutzmitteln müssen Landwirte regelmäßig ihre Sachkunde nachweisen und Kurse zur Weiterbildung besuchen.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! So schön und konstruktiv die Aussprache war, Herr Kollege Schöffel schafft es dann doch immer wieder, dass ein bisschen Streit entsteht.
Erstens muss ich sagen: Ich finde es wirklich eine Wortverdreherei, wenn man dem Kollegen Arnold unterstellt, er hätte gesagt, dass es an den Ämtern inkompetente
Mitarbeiter gebe. – Er hat das mit keinem Wort gesagt. Er hat nur gesagt: Die sind überarbeitet. Ich glaube, das könnt nicht einmal ihr abstreiten.
Das Zweite ist: Ihr habt einfach nicht begriffen, was Totalherbizid bedeutet. Ihr habt auch das Volksbegehren, das ihr selber in ein Gesetz umgewandelt habt, nicht begriffen.
Ich glaube, ihr bereut heute zutiefst, dass ihr das überhaupt gemacht habt. Anders kann man sich eure Vorgehensweise nicht erklären. Was das Verbot von Totalherbiziden betrifft, ist das auf den eigenbewirtschafteten Flächen einfach lächerlich. Da tut es ja keinem weh. Da findet ihr das anscheinend gut. Auf anderen Flächen findet ihr das aber nicht gut.
Dann sagt es doch gleich: Ihr wollt, dass Glyphosat für immer und ewig auf allen bayerischen Flächen verteilt wird. Gift für unsere bayerischen Äcker – wenn das eure Meinung ist, dann gute Nacht Bayern.