Dann sagt es doch gleich: Ihr wollt, dass Glyphosat für immer und ewig auf allen bayerischen Flächen verteilt wird. Gift für unsere bayerischen Äcker – wenn das eure Meinung ist, dann gute Nacht Bayern.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/23815, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 18/25122, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/24524 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 18/25640.
Vorab ist über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/24524 abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Bitte die Gegenstimmen anzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU, die FDP und die AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Plenk, Klingen, Bayerbach. Stimmenthaltung? – Der fraktionslose Abgeordnete Busch. Damit ist der Änderungsantrag auf der Drucksache 18/24524 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft auf der Drucksache 18/23815. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat einstimmig der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/25640. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die von den Ausschüssen empfohlene Ergänzung des Artikels 1 Nummer 1 um die Wörter "insbesondere Zweinutzungsrassen" in Kommas zu setzen, das heißt also, vor dem Wort "insbesondere" und nach dem Wort "Zweinutzungsrassen" jeweils ein Komma einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU, die FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen, Plenk und Busch. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Stimmenthaltungen bitte anzeigen! – Das ist die AfD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU, die FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen, Plenk und Busch. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen bitte anzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft – Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 18/25122 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 18/24229) - Zweite Lesung
Wie vorab bekannt gegeben, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, auf die Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/24229 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksa
che 18/25638. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/24229. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2023" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/25638.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen, Plenk und Busch. Sehe ich irgendwelche Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten Busch, Plenk, Bayerbach und Klingen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine.
Dann ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes (Drs. 18/24230) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Kollegen Dr. Stephan Oetzinger von der CSU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen, Herr Staatsminister! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die Novelle des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen in diesem Hohen Haus ist dabei die hohe Qualität unserer bayerischen Universitätsklinika bewusst. Unsere Klinika in München, Erlangen, Regensburg, Würzburg und neu auch in Augsburg leisten hervorragende Arbeit. Sie stehen nicht nur für Spitzenforschung und Medizinerausbildung auf Spitzenniveau, sie bilden auch das Rückgrat der stationärmedizinischen Versorgung in Bayern. Darauf sind wir zu Recht stolz. Wir sagen an dieser Stelle Danke – Danke an all diejenigen, die Tag für Tag an dem Erfolg unserer bayerischen Uniklinika mitarbeiten, nicht nur in der Pandemie, sondern auch darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, als Gesetzgeber schaffen wir einerseits die finanziellen Rahmenbedingungen für unsere bayerischen Uniklinika. Hierzu zählt der Ausbau der Uniklinika in Bayern mit Milliardeninvestitionen, beispielsweise hier in München-Großhadern, oder auch der Aufbau des Uniklinikums in Augsburg. Dazu zählen natürlich auch die Kooperationen, die wir ins Leben gerufen haben, um insbesondere auch den ländlichen Raum in Bayern mit dem Medizincampus Oberfranken und dem Medizincampus Niederbayern besser zu erschließen.
Künftig stehen damit im Freistaat knapp 19.000 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung. Damit ist der Freistaat hier Vorreiter. Das macht kein anderes Bundesland. Hier ist Bayern spitze, meine Damen und Herren.
Ich möchte an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsausschusses sagen, stellvertretend an den Vorsitzenden Bernhard Seidenath, der sich für dieses Thema schon seit vielen Jahren starkmacht, um damit die medizinische Versorgung in Bayern auch in Zukunft zu sichern.
Neben dem Rahmen, den wir finanziell schaffen, was die Gebäulichkeiten angeht, schaffen wir als Gesetzgeber andererseits auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine positive Weiterentwicklung der bayerischen Universitätskliniken. Das Gesundheitssystem hat sich in den letzten zwanzig, dreißig Jahren gewandelt – durch den demografischen Wandel sowie durch den medizinischen, technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt. Meine Damen und Herren, wir wollen den bayerischen Uniklinika ein optimales Ökosystem und optimale Rahmenbedin
gungen geben, um auch weiterhin im Bereich der Ausbildung, der Forschung und der medizinischen Versorgung Spitzenpositionen innezuhaben.
Gerade mit der nun vorgelegten Gesetzesnovelle gehen wir zahlreiche Herausforderungen unserer Universitätsklinika an. Wir wollen im Bereich des Bauens an unseren Uniklinika neue Wege gehen. Wir erhöhen den Rahmen für Kleine Baumaßnahmen von 5 auf 10 Millionen Euro. Ebenso eröffnen wir den Uniklinika – analog zu den Universitäten und Hochschulen im Hochschulinnovationsgesetz – die Möglichkeit, selbst die Bauherreneigenschaft zu übernehmen, sei es jetzt für einzelne Projekte oder generell. Wir gehen einen Schritt weiter als im Hochschulinnovationsgesetz: Wir eröffnen die Möglichkeit, dass sich unsere bayerischen Universitätskliniken im Bereich des Bauens am Kreditmarkt finanzieren, um damit noch mehr Agilität und Schnelligkeit, was den Bau im Bereich der Uniklinika angeht, zu erreichen.
Stichwort Translation: ein Thema, das wir mit dem neuen Gesetz ebenfalls angehen. Meine Damen und Herren, wir wollen gerade in diesem Bereich das Zusammenspiel der Unikliniken, der Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzte und des öffentlichen Gesundheitsdienstes immer stärker vernetzen. Wie das Gesundheitswesen zum lernenden System wird, haben wir uns in der Corona-Pandemie aneignen müssen. Hier hat sich aber auch deutlich gezeigt, dass sich das bayerische Gesundheitswesen bewährt hat. Wir sind spitze, was die wissenschaftlichen Erkenntnisse angeht, und davon sollen und müssen Patientinnen und Patienten noch schneller profitieren können. Daher, meine Damen und Herren, schaffen wir nun mit dem heutigen Beschluss eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, Forschungsdaten im Gesundheitsbereich besser in die tägliche Arbeit von Wissenschaft und Ärzten zu integrieren; denn klar muss sein: Big Data hilft heilen.
Welche Fähigkeiten in der deutschen Wissenschafts-Community schlummern, hat ebenfalls die Corona-Pandemie gezeigt. Man braucht als ein Exempel nur die Entwicklung des ersten Impfstoffs gegen das Coronavirus herauszugreifen. Dieses Know-how wollen wir auch bei uns schnellstmöglich umsetzen und möglichst schnell in die Anwendung bei Patientinnen und Patienten bringen. Dafür schaffen wir mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die Grundlage, damit unsere Uniklinika leichter Unternehmen gründen und sich an Unternehmen beteiligen können. Dabei räumen wir auch selbstverständlich dem ORH ein ausreichendes Prüfrecht für die Kernaufgaben der Uniklinika und den Hochschulbau ein. Entsprechende Änderungsanträge wurden von den Regierungsfraktionen, von CSU und FREIEN WÄHLERN, im Wissenschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss eingebracht.
Die Novelle trifft zudem die notwendigen Regelungen, die aus der Umsatzsteuerproblematik erwachsen, um auch hier zukunftsfest zu sein. Zwar hat das Bundesministerium für Forschung angekündigt, dass die Regelung erst ab 01.01.2024 gelten wird, wir werden aber damit jetzt schon die notwendigen Weichenstellungen vornehmen.
Abschließend möchte ich noch mal deutlich unterstreichen, dass unsere bayerischen Universitätskliniken hervorragende Arbeit im Bereich der Medizinerausbildung und der Forschung, aber auch der Patientenversorgung leisten. Die Novelle des Universitätsklinikagesetzes stellt die Ergänzung des Hochschulinnovationsgesetzes dar und schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass unsere Uniklinika auch zukünftig in der Champions League der medizinischen Spitzenforschung spielen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch ich muss meinerseits die herausragende Rolle der Universitätskliniken in Bayern bei der Forschung, aber auch bei der Patientenversorgung betonen und mich ganz herzlich bei den Beschäftigten dort bedanken, bei den Forscher*innen, bei den Pflegenden, bei den Ärztinnen und Ärzten, die Herausragendes leisten und auch in der Pandemie einen sehr erheblichen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir weitestgehend gut durch diese Zeit gekommen sind.
Die Universitätsklinika zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, ist ein wichtiges Ziel. Wir waren ja mit Teilen unseres Wissenschaftsausschusses vor Kurzem in Boston und haben uns dort angesehen, wie es in den USA aussieht. Ich kann nur sagen: Ich habe schon mitgenommen, dass wir prinzipiell hier in Bayern alles haben, was uns befähigt, in der Zukunft mithalten zu können, auch wenn man natürlich an verschiedenen Stellschrauben noch drehen kann.
Über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde bereits ziemlich ausführlich in Erster Lesung und in den Ausschüssen debattiert. Ich sehe ihn vor allem als eine Anpassung an das Hochschulgesetz, das im Sommer in Kraft getreten ist. Über das Hochschulgesetz haben wir sehr ausführlich debattiert. Ich muss zwar sagen, dass es von unserer Seite viel Kritik gab, die nicht ausgeräumt wurde; aber zumindest wurde das Gesetz jetzt in einer Weise entschärft, dass man damit leben kann.
Das Universitätsklinikagesetz ist demnach eine folgerichtige Anpassung an die Normen im Hochschulinnovationsgesetz. Über Punkte wie die Bauherreneigenschaft kann man sich weiterhin trefflich streiten. Die Erleichterung von Ausgründungen ist natürlich sinnvoll. Das gilt auch für den Transfer der Krankenversorgung in die berufliche Praxis, in Wirtschaft und Gesellschaft. Mir fehlt, dass noch Themen wie die Grundlagenforschung oder auch die anwendungsbezogene Forschung an seltenen Krankheiten stärker in den Fokus genommen werden. Zu diesen Themen hatten wir im Landtag Anhörungen. Das wird eine Aufgabe für die Zukunft bleiben.
In der Ersten Lesung haben wir im Wissenschaftsausschuss diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Im Plenum hatten wir bereits angemerkt, dass wir bei der Reduzierung der Prüfungsmöglichkeiten für den ORH nicht mitgehen können. Die CSUFraktion hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der das Problem zumindest im Hinblick auf die Kernaufgaben der Universitätskliniken geheilt hat. Wir haben diesem Änderungsantrag zugestimmt. Bei der Debatte im Haushaltsausschuss haben wir jedoch gemerkt, dass der Teufel im Detail steckt. Der ORH hat diesbezüglich weitere Befugnisse gefordert. Die Debatte war, wie ich von meinen Kolleginnen und Kollegen gehört habe und dem Protokoll entnehmen konnte, sehr lang.
Wir sind nicht mehr überzeugt, dass das Problem mit dem genannten Änderungsantrag geheilt ist. Gerade im Hinblick auf das Outsourcing einzelner Einheiten aus den Universitätsklinika und bezüglich der Bauherreneigenschaft erachten wir nach wie vor weitere Prüfungsmöglichkeiten des ORH für sinnvoll. Demzufolge werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Dieser Gesetzentwurf ist zwar nicht der große Wurf, aber wir werden mit ihm auf absehbare Zeit leben können und müssen.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bayerischen Universitäten sind gut, spitze und strahlen weit über ihren eigenen Wirkungsbereich in den ländlichen Bereich hinein. Ihre Attraktivität ist unbestritten. Mit über 400.000 Studenten, vielen, vielen Erstsemestern und über 40.000 Stellen, darunter 8.000 Professorenstellen, können sie sich sehen lassen. Unser Dank gilt den Kliniken, da sie in schwierigen Zeiten, zum Beispiel während der Corona-Pandemie und der Grippeepidemie, ihrem Auftrag der Ausbildung, Forschung, Lehre und Patientenbehandlung mehr als nachkommen.
Die Universitätsklinika wirken nicht nur in ihrem Elfenbeinturm, sondern strahlen auch auf das Land hinaus. Viele ländliche Krankenhäuser rekrutieren ihre Ärzte, Assistenten und Chefärzte aus den naheliegenden Universitätskliniken. Dazu trägt auch das Bayerische Landarztgesetz bei, das die Versorgung der ländlichen Regionen sichert.
Für die Flächenwirkung sind die Medizincampus in Oberfranken und Niederbayern wichtig. Dieses Universitätsklinikagesetz ist eine Fortsetzung des Hochschulinnovationsgesetzes. Damit wird eine bessere Kooperation zwischen den Kliniken und den Universitäten, aber auch zwischen den einzelnen Kliniken untereinander erreicht. Das bringt uns weiter. Wir sind mit diesem Gesetz auf dem Weg zu einer besseren Zusammenarbeit. Die bessere Nutzung der Forschungs- und Wissenschaftsdaten wird zu einem Fortschritt führen.
Die Freiheiten bei den Finanzierungen setzt das Hochschulinnovationsgesetz besser um. Im Übrigen glaube ich, dass die Rechte des Obersten Rechnungshofs durch den Ergänzungsantrag gewahrt sind. Deshalb bitten wir, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.