Die Freiheiten bei den Finanzierungen setzt das Hochschulinnovationsgesetz besser um. Im Übrigen glaube ich, dass die Rechte des Obersten Rechnungshofs durch den Ergänzungsantrag gewahrt sind. Deshalb bitten wir, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte geht es um eine Novelle des Universitätsklinikagesetzes. Die Universitätskliniken sollen nun leichter mit Privatunternehmen zusammenarbeiten können, sei es beispielsweise durch Beteiligung oder Unternehmensgründungen.
Ich mache es kurz und schmerzhaft: Dieses Gesetz ist ebenso wie das Hochschulinnovationsgesetz verfassungswidrig. Der Oberste Rechnungshof, kurz ORH genannt, ist extra wegen dieses Gesetzes im Haushaltsausschuss vorstellig geworden und hat ausdrücklich moniert, dass das verfassungsrechtlich geschützte Prüfungsrecht des ORH nicht ausreichend gewahrt ist.
Bemerkenswert ist, dass Sie angesichts all der vorangegangenen Skandale das Prüfungsrecht des ORH, wie dies beim Hochschulinnovationsgesetz der Fall gewesen ist, gänzlich streichen wollten. Natürlich: Wo der ORH kein Auge darauf hat, da kann sich der schwarze Filz ungehindert ausbreiten.
Nun haben Sie dem ORH durch eine Tischvorlage ein eingeschränktes Prüfungsrecht zugestanden. Aber auch das hat der ORH moniert. So soll der ORH lediglich im Kernbereich prüfen dürfen. Allerdings sind die Kernaufgaben sehr eng definiert
und beispielsweise Ausgründungen davon ausgenommen. So bleiben nach den Ausführungen des ORH immer noch "blinde Flecken", welche in der Zukunft Milliardengröße annehmen können. Sehr viel Dünger für den schwarzen Filz.
Zudem kritisieren wir auch die damit einhergehende Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Lebendige wissenschaftliche Freiheit benötigt auch immer Rahmen, sonst versinkt die Freiheit in Anarchie, und der Skrupelloseste und Stärkste diktiert die Regeln. Die Mittel dürfen nicht unkontrolliert in privatrechtlichen Konstruktionen versickern. Es muss sichergestellt bleiben, dass die Gelder für Forschung und Lehre genutzt werden. Hierzu ist die uneingeschränkte Kontrolle durch den ORH notwendig und verfassungsrechtlich geboten.
Nun denn, dies alles wird Sie nicht abhalten. Wir werden daher, wie schon gegen das Hochschulinnovationsgesetz, auch gegen dieses Gesetz Klage einreichen. Die AfD legt damit Zeugnis ab, dass uns der Schutz der Verfassung und die Einhaltung von Recht und Ordnung eiserner Grundsatz sind und es die Regierung Söder ist, welche notorisch die Verfassung bricht und verletzt. Damit ende ich mit dem geflügelten Wort meines Kollegen Peter Boehringer: "Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?"
Herr Abgeordneter, bleiben Sie am Rednerpult. Es gibt eine Intervention des Herrn Kollegen Dr. Stephan Oetzinger von der CSU-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Oetzinger.
Herr Kollege Mang, dass Sie mit dem Begriff Wissenschaftsfreiheit nichts anfangen können, sei Ihnen verziehen. Das war so zu erwarten. Allerdings möchte ich schon auf die Antwort auf Ihre Anfrage bzw. die Anfrage Ihres Kollegen Singer an das Plenum verweisen, wonach im Rahmen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes keinerlei Veränderungen bezüglich des Prüfungsrechts des ORH vorgenommen worden sind. Was Sie hier erzählen, ist völliger Unsinn. Das hätte Ihnen schon als Mitglied des Haushaltsausschusses deutlich werden müssen.
Ich kann hier nur den ORH zitieren. Im Haushaltsausschuss wurde ja schon über das Hochschulinnovationsgesetz gesprochen. Damals hat der ORH moniert, dass ihm das Prüfungsrecht eingeschränkt wurde.
Jetzt geht es um das Universitätsklinikagesetz. Auch da hat der ORH das fehlende Prüfungsrecht moniert. Selbst die Tischvorlage, die Sie eingereicht haben, hat der ORH beanstandet: Diese sei nicht ausreichend. Wir werden ja sehen, wie die Klagen ausgehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister! Die SPD-Fraktion wird sich zu diesem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung der Stimme enthalten. Ich sage es ganz ehrlich: Uns fällt selbst diese Enthaltung schwer, weil der Gesetzentwurf nicht das hält, was von Herrn Minister Blume in der Ersten Lesung hierzu mit großer Geste deklamiert wurde.
Natürlich hat dieses Gesetz Teile, die umgesetzt werden müssen. Wir haben uns an dieser Debatte konstruktiv beteiligt, mein Kollege Christian Flisek schon in der Ersten Lesung. Ich komme gleich zu der berechtigten Kritik an diesem Gesetzentwurf: Wir haben an den bayerischen Universitätskliniken Spitzenmedizin. Ich bedanke mich im Namen der SPD-Fraktion an dieser Stelle ausdrücklich für die dort erbrachten ärztlichen und pflegerischen Leistungen, nicht nur, aber gerade während der letzten drei Jahre. Allerdings wird dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung zu den Uniklinika dieser Spitzenleistung der Klinika bei Weitem nicht gerecht, er kann da nicht mithalten. Dennoch hat Wissenschaftsminister Blume das Hohe Haus in seiner Einbringungsrede ermahnt, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten. Was mussten wir dann in den Beratungen feststellen? – Der Gesetzentwurf musste vom Parlament an sieben Stellen durch Änderungsanträge nachgebessert werden. Was mussten wir feststellen? – Die Prüfungsrechte des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gemäß Artikel 104 Absatz 1 wurden vom Ministerium einfach herausgestrichen. Diese empfindliche und nicht nachvollziehbare Lücke musste das Parlament erst schließen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, die Beratungen in den Ausschüssen offenbaren eine desaströse Kooperation und Kommunikation des Wissenschaftsministeriums mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Ich habe in meinen vierzehneinhalb Parlamentsjahren schon viel erlebt; aber einen solchen Umgang mit dem Verfassungsorgan ORH bei einem Gesetzentwurf der Staatsregierung habe ich noch nicht erlebt.
Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, und zwar allen hier im Hohen Haus, die Ausführungen des Präsidenten des Obersten Rechnungshofes im Protokoll des Haushaltsausschusses vom 30.11.2022, Seite 21 bis 33, einmal genau nachzulesen. Herr Minister, für dieses Kooperations- und Kommunikationsdesaster tragen Sie die politische Verantwortung. Dieser Vorfall muss einmalig bleiben.
Des Weiteren verlagern Sie wichtige Grundsatzfragen bei dieser Novelle erstmals aus dem Gesetz heraus in Rechtsverordnungen. Das ist als solches ein Problem, das wir schon beim Hochschulinnovationsgesetz festgestellt haben, nämlich die Verlagerung der Regelungskompetenz vom Landtag auf die Staatsregierung. Aber was mussten wir während der Beratungen feststellen? – Sie waren als Haus, als Wissenschaftsministerium, bei der Gesetzesberatung noch nicht einmal in der Lage, einen Entwurf für diese Rechtsverordnungen vorzulegen, sodass es für uns als Gesetzgeber eine Blackbox war. Das ist ein inakzeptables Vorgehen.
Nein, Herr Minister, mit diesem Gesetzentwurf haben Sie anders als die Unikliniken in Bayern keine Spitzenleistung erbracht, sondern mehr Fragen aufgeworfen als gelöst. Ganz maßgebliche Fragen gab es beispielsweise bei den Großen Baumaßnahmen. Wie ist denn jetzt das Verhältnis von Großen Baumaßnahmen, die durch
die Universitätsklinika künftig selbst verantwortet werden können, zu den Großen Baumaßnahmen, die wie bisher in der Verantwortung des Freistaats gebaut werden? Welche Prioritäten und welche Regeln gelten hier? In welchem Umfang und nach welchen Grundsätzen können Klinika sich am Kapitalmarkt refinanzieren? Welche Absicherung der Kredite gewährt der Freistaat Bayern? Soll eine politische Freistellung von den Milliardenverpflichtungen des Freistaats erfolgen, die anders nicht zu erfüllen sind? Soll eine Ausnahme von der Ihnen sonst gepriesenen Schuldenbremse durch die Hintertür erfolgen? Wie gewährleisten wir und auch Sie in Zukunft die notwendige Transparenz und Gesamtsteuerung bei der schnellen Beseitigung der dramatischen Unterfinanzierung bei den Baumaßnahmen für die Uniklinika?
Das sind Fragen über Fragen, aber keine verbindlich oder konsequent durchdachten Antworten. Herr Minister, wir erwarten endlich handfeste und belastbare Konzepte und Lösungen. Flotte Reden, mangelhafte Gesetzentwürfe, die nachkorrigiert werden müssen, und fehlende Antworten auf Fragen reichen hier nicht aus. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vor der Worterteilung für die nächsten Redner gebe ich bekannt, dass die AfD zum Tagesordnungspunkt 19 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Ich erteile dem Vizepräsidenten Dr. Wolfgang Heubisch für die FDP-Fraktion das Wort.
Verehrter Herr Kollege Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz und nun die Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes machen eines deutlich: Auch hier ist der große Wurf ausgeblieben. Wie beim BayHIG ist auch die Änderung des Universitätsklinikagesetzes im Grunde genommen nur eine Kompromisslösung.
Ich möchte einige wesentliche Punkte hervorheben. Wir begrüßen es, dass die Staatsregierung zumindest unseren vehementen Forderungen nach einer Steigerung des Wissens- und Technologietransfers auch im Bereich der Uniklinika langsam, aber gemächlich folgt.
Es ist gut, dass die von uns eingebrachte Umsatzsteuerproblematik angegangen wurde, ansonsten wäre die Verantwortung für die führenden Personen in den Uniklinika unüberschaubar.
Gut ist auch, dass nun der Umgang mit den Forschungsdaten so angepasst wurde, dass diese sinnvoll verwendet werden können. Verehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen, sich das Interview mit der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Frau Alena Buyx von der TU München, in der Wochenendausgabe der "Süddeutschen Zeitung" über den modernen Umgang mit Daten durchzulesen. In diesem Interview wird deutlich: Daten retten Leben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass man diesen Weg auch gegangen ist.
aber wenn er im Ausschuss ist, sagt er nichts. Also, lieber Herr Kollege Brannekämper, Sie können sich zu einer Zwischenbemerkung melden, oder wir unterhalten uns im Ausschuss, aber jetzt red i!
(Beifall bei der FDP – Robert Brannekämper (CSU): Da muss ich lachen! – Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Oberlehrer! Minister a. D.!)
Das Prüfungsrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes habe ich genannt. Dass der Gesetzentwurf zunächst kein Prüfungsrecht des ORH vorsah und nachgebessert werden musste, wirft tatsächlich Fragen auf. Hatte die Staatsregierung vergessen, den ORH als Prüfinstanz zu nennen? – Das wäre allerdings handwerklich blamabel. Oder hat sie die Prüfung bewusst weggelassen? – Dann wäre das bedenklich.