Das Prüfungsrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes habe ich genannt. Dass der Gesetzentwurf zunächst kein Prüfungsrecht des ORH vorsah und nachgebessert werden musste, wirft tatsächlich Fragen auf. Hatte die Staatsregierung vergessen, den ORH als Prüfinstanz zu nennen? – Das wäre allerdings handwerklich blamabel. Oder hat sie die Prüfung bewusst weggelassen? – Dann wäre das bedenklich.
Nun gut, jetzt wurde die Prüfungsmöglichkeit aufgenommen, allerdings mit dem einschränkenden Zusatz, "soweit ein Rechtsgeschäft […] Kernaufgaben des Universitätsklinikums […] unmittelbar betrifft". Das nährt den Verdacht, dass die Staatsregierung es gar nicht so sehr möchte, dass der ORH hier ein umfassendes Prüfungsrecht hat, beispielsweise von Verträgen, Unternehmensbeteiligungen oder Aufträgen an Dritte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Bauherreneigenschaft: Es ist schön und gut zu sehen, dass die Staatsregierung unserem Vorschlag gefolgt ist, die Bauherreneigenschaft im HIG nun auch beim Universitätsklinikagesetz festzuschreiben.
In erheblich größerem Umfang als – 5 statt 10 Millionen Euro – kann nun das Klinikum selbst Bauherr sein und wird in die Lage versetzt, selbst Kredite aufzunehmen. Allerdings ist aufgrund der Inflation diese Grenze von 10 Millionen Euro als realitätsfern zu bezeichnen. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten das Ganze gestrichen.
Genauso wichtig ist uns, dass die Staatsregierung endlich dafür sorgt, dass die beispielsweise im Rahmen der Hightech Agenda zur Verfügung gestellten Mittel schnellstmöglich abgerufen werden. Hier wird immer groß mit der Hightech Agenda gewedelt; aber die Umsetzung bleibt katastrophal hintan.
Durch das zögerliche Vorgehen drohen große Teile der veranschlagten Mittel angesichts der horrenden Inflationslage zu verpuffen. Trotz allem ist es ein Weg in die richtige Richtung. Deshalb werden wir hier zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, wie schwer es der Opposition fällt, zuzugestehen, dass wir es hier mit einem guten Gesetz zu tun haben. Wenigstens konnte der Kollege Heubisch deutlich machen, dass die FDP-Fraktion dem Gesetz auch zustimmen wird.
Meine Damen und Herren, wir ziehen für die Uniklinika etwas nach, was wir gemeinsam vor der Sommerpause für die Hochschulen in Bayern mit dem Hochschu
linnovationsgesetz gemacht haben. Ich kann Ihnen nur sagen – auch wenn ich jetzt Ihre Redebeiträge gehört habe –: Ich bin logischerweise extrem viel unterwegs bei den bayerischen Universitäten und Hochschulen. Selbstverständlich bin ich auch regelmäßig bei allen bayerischen Universitätskliniken. Ich kann Ihnen nur sagen: Dieser Entwurf für das Uniklinikagesetz – und davor das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz – sorgt für so viel Rückenwind und so viel Zuspruch und auch für so viel Erleichterung draußen, dass man das Jahr 2022 in jedem Fall als gutes Jahr für den Wissenschaftsstandort Bayern benennen kann, meine Damen und Herren.
Unsere bayerischen Uniklinika sind absolut spitze. Das ist glücklicherweise schon von den anderen Rednern deutlich gemacht worden. Sie sind spitze, wenn es um Versorgung geht. Sie sind spitze, wenn es um Forschung geht. Sie sind auch spitze, wenn es um die Ausbildung geht. Ich möchte jetzt unterstreichen, was der Kollege Oetzinger gesagt hat: Wir bauen in Bayern massiv aus. Wir bauen aus in einem Feld, in dem andere sparen. Wir haben 2.700 neue Studienplätze in Augsburg, am Medizincampus Niederbayern und am Medizincampus Oberfranken.
Wir haben auch wissenschaftlich Erfolg. Ich will das an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Wir als Bayern haben gerade bei den quasi deutschen Nobelpreisen abgesahnt. Drei von zehn Leibniz-Preisen sind nicht irgendwohin gegangen, sondern sie sind nach Bayern gegangen. Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2016 sind zwanzig Leibniz-Preise nach Bayern gegangen – einige von ihnen auch im Medizinbereich. Das ist der beste Ausweis und der beste Beleg dafür, dass wir hier herausragend unterwegs sind.
Ich sage deswegen ganz deutlich und freue mich, dass alle das so formuliert haben: Wir können dankbar für und ehrlicherweise auch stolz auf das sein, was an unseren bayerischen Universitätskliniken von den Ärztinnen und Ärzten, von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von den Pflegekräften und von allen anderen, die dort Dienst tun, geleistet wird. Dies gilt gerade auch für die Zeiten, in denen es sehr schwer ist.
Meine Damen und Herren, das heißt aber nicht, dass wir keine Aufgaben mehr hätten, ganz im Gegenteil. Natürlich mache auch ich mir Sorgen. Natürlich müssen wir Mittel und Wege finden, wie wir Themen adressieren, die über das Gesetzgebungsverfahren allein in keiner Weise zu lösen sind. Wie gehen wir mit den steigenden Energiekosten um? Wie gehen wir mit der Frage um, wie wir beim Bauen schneller zu Ergebnissen kommen können? Wie können wir dieses Pflegethema adressieren? Wir haben in Bayern nur einen Teil der Lösung zur Hand; aber jedenfalls sorgen wir mit diesem Universitätsklinikagesetz für einen Rechtsrahmen, in dem sich dann die Universitätskliniken in Bayern zeitgemäß und neu aufstellen können, meine Damen und Herren.
Ich sage ganz deutlich: Wir lassen unsere Kliniken und Unikliniken gerade in diesen schweren Zeiten nicht allein. Das gilt sowohl für das Thema Energie als auch für die Frage, wie wir auch beim Bauen vorankommen können.
Ich darf zunächst einmal Danke sagen für die Beratungen hier in den Ausschüssen. Für die zum Teil sehr leidenschaftliche Debatte danke ich insbesondere den drei Ausschussvorsitzenden Robert Brannekämper, Petra Guttenberger und Josef Zellmeier. Sie haben einen sehr guten Gesetzentwurf an einigen wenigen Stellen noch besser gemacht. Dafür bedanke ich mich herzlich.
Das führt mich auch schon zu dem Punkt, wo ich einiges noch geraderücken möchte: Beispielsweise hat gerade der Kollege Halbleib sehr schneidig vorgetragen, was der Kollege Mang schon ähnlich formuliert hat, dass das Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs in grober Weise beschnitten werden sollte. Dem war natürlich nicht so. Das Prüfungsrecht des ORH hat immer bestanden und wird auch in Zukunft immer bestehen – überall da, wo Mittel des Staates zum Einsatz kommen. Das ist in der Bayerischen Haushaltsordnung so geregelt. Wir wollten nur sicherstellen, dass für die Uniklinika keine anderen Regelungen gelten als für die bayerischen Hochschulen.
Hier kommt es zu einem großen Missverständnis, das sich jetzt offensichtlich aufgeklärt hat: Es war nicht so, dass wir gemeinsam im Gesetzgebungsverfahren für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz dort das Prüfungsrecht des ORH beschnitten hätten. Das ist zwar im Haushaltsausschuss so gesagt worden, entspricht aber nicht der Realität. Ich darf berichten, dass mir gestern der Präsident des Obersten Rechnungshofs persönlich mitgeteilt hat, dass die Aussage, das Prüfungsrecht wäre durch den Bayerischen Landtag beschnitten worden, ein Fehler war, meine Damen und Herren. Der Oberste Rechnungshof prüfte in der Vergangenheit, und er wird auch in der Zukunft prüfen, meine Damen und Herren. Ich glaube, damit sind alle Unklarheiten an dieser Stelle beseitigt.
Etwas Schlimmeres allerdings hätte dem Obersten Rechnungshof nicht passieren können, als dass er plötzlich ganz neue Freunde wie die von der AfD findet. – Lieber Herr Mang, Sie haben diesem ganzen Thema, glaube ich, einen echten Bärendienst erwiesen. Ich kann nur sagen: Schauen Sie sich das alles noch einmal an, was Sie da beim Verfassungsgericht zur Prüfung bringen wollen. Es ist völlig substanz- und faktenfrei, aber damit natürlich auch wieder in Übereinstimmung mit Ihrem politischen Handeln; denn Fakten spielen bei Ihnen auch sonst keine große Rolle.
Ich will noch ein zweites Thema benennen. Auch dieses Thema hat sich zum Glück geklärt und war der ursprüngliche Grund, warum wir mit dem Universitätsklinikagesetz Gas gegeben haben. Das war das Thema Umsatzsteuer. Dazu haben der Kollege Heubisch und auch andere gerade ausgeführt – Kollege Halbleib hat es auch gesagt –, dass man bei diesem Thema sehr knapp dran ist. Natürlich waren wir knapp dran. Alle in Deutschland waren knapp dran, weil wir bis zuletzt darauf gehofft hatten, dass der Bund endlich die Signale aus den Ländern, aus dem Wissenschaftsbereich hört, dass es ein Fehler ist, wenn dieser § 2b zum 01.01. in Kraft tritt.
Jetzt muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Halbleib und lieber Herr Kollege Heubisch: Ich verstehe nicht, warum es wirklich die allerletzte Kurve, die allerletzte Beratungsmöglichkeit im Deutschen Bundestag gebraucht hat, um mit quasi quietschenden Reifen im Jahressteuergesetz in einer Notoperation noch mal ein Umsetzungsmoratorium für den § 2b ins Werk zu setzen. Das hätte man schneller haben können, das hätte man mit weniger Aufregung haben können. Wenigstens ist es am Ende gemacht worden; aber dann bitte nicht der Staatsregierung oder uns in Bayern den Schwarzen Peter zuschieben; der liegt an dieser Stelle ganz klar in Berlin, weil es verabsäumt wurde, dieses 2b-Moratorium rechtzeitig auf den Weg zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will abschließend noch kurz herausarbeiten, was eigentlich der wirkliche Gewinn mit diesem Universitätsklinikagesetz ist. Wir sorgen dafür, dass an unseren bayerischen Universitätskliniken die beste Behandlung, die beste wissenschaftliche Erkenntnis in die beste Patientenversorgung überführt werden kann. Wir konnten gerade eine Schlagzeile lesen: "Durchbruch bei der Kernfusion". Ich würde mir wünschen, dass wir beispielsweise bald von unseren bayerischen Uniklinika lesen könnten: "Durchbruch bei der Krebsheilung". Nur wenn wir es schaffen, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Anwendung bei den Patienten zu bringen, können wir wirklich sagen, dass wir alles tun, um Leben zu retten und Menschen zu heilen.
In diesem Feld sind mir zwei Stichworte noch wichtig: Kooperation und Innovation. Zu Kooperation ist schon gesagt worden, wir müssen mehr zusammenarbeiten. Ich will, dass wir zusammengenommen spitze sind. Das ist heute eine Frage von Teamleistung. Deswegen ist es klar, dass nicht mehr nur jeder sein eigenes Krankenhaus betrachten kann, sondern dass wir auch die Plattformen schaffen müssen, damit bayernweit und übergreifend wissenschaftliche Erkenntnis vorankommen kann.
Ich möchte auch, dass wir mit Gesundheitsdaten heilen und am Ende Leben retten können. Das ist vielleicht der größte Fortschritt, der mit diesem Gesetz geschaffen wird, dass wir es erlauben und einen rechtssicheren Rahmen schaffen, in dem mit Gesundheitsdaten gearbeitet werden kann.
Ich freue mich, dass der Bund jetzt auch langsam in die Pötte kommt. Lassen Sie mich das am Ende sagen: Es ist wichtig, dass der Bund anerkennt, dass Universitätskliniken eine besondere Rolle haben. Deswegen kann ich nur hoffen, dass das, was man jetzt hört, dass es eine eigene Versorgungsstufe geben soll, am Ende wirklich gesetzgeberische Realität in Deutschland wird. Ich kann nur hoffen, dass der Bund endlich Klarheit schafft, dass auch energieseitig endlich diese Unsicherheit von allen Einrichtungen genommen wird, damit wir unbesorgt ins nächste Jahr gehen können.
Herr Minister, ich bedanke mich für die Bestätigung meiner Aussage; mit der haben Sie sich nämlich gar nicht befasst. Es fehlen ein klares Konzept der Staatsregierung und Mittel für die Großen Baumaßnahmen, Prioritäten, Verfahren gegenüber dem Landtag, was Große Baumaßnahmen in Verantwortung der Universitätsklinika und des Landtags anbetrifft. Dazu haben Sie kein einziges Wort gesagt.
Dann noch einmal zurück zum ORH: Der Präsident hat recht. Der Landtag hat die Rechte nicht beschnitten. Die Staatsregierung wollte sie in ihrem Gesetzentwurf beschneiden. Der Bayerische Landtag hat hier eine Korrektur gegen den Willen der Staatsregierung herbeigeführt. Das ist doch der Sachverhalt.
Präsident […] Hillenbrand […] schildert die Kommunikation zwischen dem ORH und dem Wissenschaftsministerium: Vier Wochen vor der Beratung des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss habe der ORH aus seiner Sicht bestehende Problemfelder benannt. Darauf habe das Wissenschaftsministerium nicht reagiert. Er, Hillenbrand, habe dies Herrn Staatsminister Blume erzählt, der davon nichts gewusst habe. Nachdem sich der ORH vier Wochen lang vergeblich um eine Antwort bemüht habe, habe sich er, Hillenbrand, an die Vorsitzenden der Fraktionen im Bayerischen Landtag gewandt. […] Die Kommunikation mit bestimmten Ressorts sei dringend verbesserungsbedürftig.
Herr Halbleib, einmal mehr schneidig vorgetragen, aber erneut nur die halbe Wahrheit, wenn ich das so sagen darf, lieber Herr Halbleib. Die halbe Wahrheit deswegen, weil unser Haus natürlich in einem intensiven Dialog mit dem ORH ist, weil gerade bei diesem Gesetz ich persönlich mit dem Präsidenten gesprochen habe.
Weil hier ausgeführt und das Protokoll zitiert wurde: Er hat mir gestern gesagt, das Protokoll ist von ihm nicht autorisiert,
Zum Thema Bauen – um auch das noch mal ganz deutlich zu benennen –: Natürlich haben wir da Themen. Aber es geht doch voran. Wir haben ein Projekt mit mehr als einer Milliarde für das Uniklinikum Würzburg vorangebracht. Der lang ersehnte Neubau kann endlich beginnen. An allen bayerischen UniversitätsklinikaStandorten laufen große Baumaßnahmen in unterschiedlichen Planungsstufen. Selbstverständlich wird das Parlament, wird der Haushaltsausschuss zu jedem Zeitpunkt auch befasst.