Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/24230 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 18/25645. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt den Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/24230 zur Annahme mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden, unter anderem die Einfügung eines neuen § 3 "Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes" und eines neuen § 4 "Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes".

Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass in § 2 Nummer 1 Buchstabe b der angefügte Satz 6 folgende Fassung er

hält: "Das Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs gemäß Art. 104 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ist sicherzustellen, soweit die Beauftragung Dritter oder ein Rechtsgeschäft nach Satz 2 Kernaufgaben des Universitätsklinikums nach Abs. 1 Satz 1 einschließlich von Baufragen unmittelbar betrifft."

Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung zur Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Maßgabe, dass im neuen § 5 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "31. Dezember 2022" und im neuen § 5 Satz 2 als Datum des Inkrafttretens der "2. Januar 2023" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/25645.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Klingen, Plenk und Busch. Gegenstimmen anzeigen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD und der Abgeordnete Bayerbach (frakti- onslos). Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Klingen, Bayerbach und Busch. Gegenstimmen bitte ich in der gleichen Weise anzuzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen ebenso anzeigen! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der Abgeordnete Bayerbach (fraktionslos). Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/24592) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Dr. Stephan Oetzinger u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Hubert Faltermeier u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/25359)

Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/24592, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 18/25359 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/25646.

Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf auf

der Drucksache 18/24592 mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden, unter anderem die Einfügung eines neuen § 14 "Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs". Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/25646.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und die Abgeordneten Klingen (fraktionslos), Plenk (fraktionslos) und Busch (fraktionslos). – Die SPD hat doch nicht zugestimmt. Okay, das war alles ein bisschen zögerlich. Okay, die SPD also nicht. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Eine kraftvolle Enthaltung der SPD, der AfD sowie des Abgeordneten Bayerbach (fraktionslos). Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, CSU, FDP sowie die Abgeordneten Klingen (fraktionslos), Plenk (fraktionslos) und Busch (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ebenfalls anzeigen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen bitte ebenso anzeigen! – Das sind die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion sowie der Abgeordnete Bayerbach (fraktionslos). Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 18/25359 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/24952) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/24952 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/25644.

Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/24952 mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 4 – dort im neuen Artikel 66 Absatz 6 Satz 1 – und in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens jeweils der "1. Januar 2023" und in § 3 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "31. Dezember 2022" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/25644. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, in § 1 Nummer 2 im

neuen Artikel 59 Absatz 1 die Satznummerierung "1" zu entfernen, da dieser Absatz nur aus einem Satz besteht und damit keine Satznummerierung notwendig ist.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD,

FREIE WÄHLER, CSU, FDP, AfD und die Abgeordneten Bayerbach (fraktionslos), Klingen (fraktionslos), Plenk (fraktionslos) und Busch (fraktionslos). Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Antrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Richard Graupner, Stefan Löw u. a. und Fraktion (AfD) Cannabislegalisierung stoppen - Kinder schützen und Sicherheit der Bürger gewährleisten! (Drs. 18/23845)

Für diesen Tagesordnungspunkt ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Abgeordneten Richard Graupner von der AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen: Der Gesetzgeber stellt den Besitz von Cannabis als nicht verkehrsfähige Substanz unter Strafe – und das zu Recht und aus gewichtigen Gründen.

Wir wissen aber auch, dass sich die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine gesetzliche Legalisierung verständigt hat. Wir von der AfD halten einen solchen Schritt für rechtlich fragwürdig und gesundheits- sowie sicherheitspolitisch untragbar.

Grundsätzlich ist eine Cannabislegalisierung schon nicht mit EU- und Völkerrecht vereinbar.

(Johannes Becher (GRÜNE): Das ist lächerlich!)

Aber auch als politisches Signal ist die geplante Freigabe nicht tragbar. Sie stellt eine schwere, dreifache Gefährdung dar: eine Gefährdung der Volksgesundheit, eine Gefährdung der inneren Sicherheit sowie eine Gefährdung des Jugendschutzes. Wenn ausgerechnet der Corona-Hysteriker Lauterbach die Legalisierungspläne auch noch mit einem angeblich besseren Schutz unserer Kinder und Jugendlichen begründet, dann ist das eine bodenlose Dreistigkeit.

(Beifall bei der AfD)

Genauso wenig, wie Sie legalen Alkohol von Jugendlichen fernhalten können, können Sie legales Cannabis von Kindern fernhalten. Er stellt damit die Verhältnisse geradewegs auf den Kopf. Denn wie sehen die Fakten aus? – Cannabis ist unter Jugendlichen und Erwachsenen die beliebteste illegale Droge in Deutschland.

10 % der Unter-18-Jährigen haben schon mal Cannabis konsumiert. Diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt.

Es gibt inzwischen einige belastbare Studien kanadischen und auch europäischen Ursprungs, welche die Folgen des Cannabiskonsums auf Physis und auch Psyche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen untersucht haben. Die kommen zu eindeutigen, teils erschreckenden Ergebnissen: Cannabiskonsum kann gerade bei Jugendlichen schwere Psychosen auslösen. Auch die Wahrscheinlichkeit, an einer Depression, Angststörung oder bipolaren Störung zu erkranken, ist bei regelmäßig hohem Cannabiskonsum im Jugendalter höher.

Zusammengefasst kann man sagen: Je häufiger der Konsum und je jünger die Kiffer, desto größer ist das Risiko. Ganz wichtig dabei: Das Frontalhirn ist erst mit Mitte 20 voll ausgereift. Das heißt, auch 18-, 19- oder 20-jährige Kiffer können ihr Gehirn noch nachhaltig schädigen.

Aber nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene gehen ein erhebliches Risiko ein. Experten schätzen, dass weltweit etwa 10 % der Cannabiskonsumenten süchtig sind. Auch ein moderater Konsum erhöht bereits das Herzinfarktrisiko und beeinträchtigt die Lungenfunktion.

Der jüngste UN-Jahresbericht zum Drogenkonsum warnt sogar, durch den Konsum von Cannabis werde das gesamte Gesundheitswesen gefährdet. In Kanada hat sich der Einsatz von Notärzten wegen Cannabisvergiftungen verfünffacht.

Was den Sicherheitsaspekt anbelangt, zeigen ebenfalls die Erfahrungen aus Kanada, dass der illegale Markt weiterbesteht und dass sich zum Beispiel die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss seit der Legalisierung verdoppelt hat.

Wir fordern deshalb mit unserem Antrag, dass sich die Staatsregierung dafür einsetzt, die bisher geltenden rechtlichen Vorschriften beizubehalten.

Zudem: Wenn schon eine Legalisierung, dann braucht es ein umfassendes Werbeverbot sowie eine weitere Verstärkung suchtpräventiver Maßnahmen.

Im Innenausschuss haben die Kollegen der CSU den Antrag mit der Begründung abgelehnt, seitens der Staatsregierung werde schon viel in die Prävention investiert. – Da stimmen wir grundsätzlich zu. Das ist richtig. Das ist auch gut so. Aber kann man denn im Umkehrschluss davon ausgehen, dass die Staatsregierung bezüglich aller Dringlichkeitsanträge, welche die CSU-Fraktion stellt, zu wenig Einsatz zeigt? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Immerhin wird die Staatsregierung auch von Ihnen regelmäßig zum Handeln im Sinne des jeweiligen Antrages aufgefordert.

Nein, bei einer so gefährlichen Droge kann es gar nicht zu viel Prävention geben. Heute erst hat der BR darüber berichtet, dass die Gesellschaft für Psychiatrie genau das moniert hat: Es gibt zu wenig Beratungsstellen in Bayern. Da müssen wir weiter ansetzen. Auf jeden Fall darf sich der Staat nicht zum Dealer degradieren lassen. Springen Sie über Ihren Schatten – das ist alles in unserem gemeinsamen Sinn –, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Jetzt kommt der Kollege Lorenz, CSU-Fraktion. Bitte schön.