Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

Die Begründung der Mehrheit gipfelte in der Ausschussdiskussion darin, dass gesagt wurde: Wir haben doch nun schon so viel Arbeit mit den Petitionen, dann sollen sich die Petenten bzw. Betroffenen gefälligst auch in den Ausschuss bewegen. Das bedeutet, dass die Menschen aus ganz Bayern anreisen müssen und nur dann reden dürfen, wenn sie sich präsent im Ausschuss befinden. Dies sieht zumindest die Praxis im Petitionsausschuss so noch vor. Aber vielleicht wird das auch irgendwann mit einem Mehrheitsbeschluss wieder abgeschafft. Deshalb wäre es gut, wenn es statt einer bloßen Redemöglichkeit ein gesetzlich verankertes Rederecht gäbe.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der FDP)

Im Gesetzentwurf geht es übrigens nicht vorrangig um den Schutz der Opposition, wie der Herr Bürgerbeauftragte der Staatsregierung das in der Ersten Lesung behauptet hat. Er ist heute leider nicht anwesend und vertritt sicherlich Bürgeranliegen. Es geht vielmehr einzig um Bürgernähe und um transparenten Austausch, den das Parlament mit den Menschen pflegen muss. Die Mehrheit will das aber nicht.

Ein weiteres Argument, das im Ausschuss gegen ein modernes Petitionsrecht von einem Vertreter der Regierungsfraktionen vorgetragen wurde, lautete, dass einzelne Punkte des Gesetzentwurfs Einfluss auf die Tätigkeit der Exekutive haben könnten. Der Kollege Schmid hat auch so etwas anklingen lassen. In Ihren Augen ist das eine Verletzung der Gewaltenteilung. Ich finde das eine interessante Betrachtungsweise. Natürlich beeinflussen Gesetze die Exekutive. Dafür sind wir als gesetzgebende Körperschaft auch da. Das gehört doch zu den wesentlichen Aufgaben des Parlaments, nämlich die Exekutive, die Staatsregierung und ihre Behörden, zu kontrollieren. Petitionen sind die Mittel, die Anlass dazu geben, das Behördenhandeln zu überprüfen.

Tatsächlich nimmt man aber immer wieder wahr, dass dieser Kontrollgedanke bei den Regierungsfraktionen ein wenig in den Hintergrund geraten oder vielleicht auch irgendwie verloren gegangen ist. Stattdessen loben sich Vertreter der Staatsregierung und Abgeordnete der Regierungsfraktionen im Petitionsausschuss traditionell gern gegenseitig. Am Ende lernen wir von der Opposition, dass eigentlich alles prima war, was die Behörden gemacht haben. Kontrolle und konstruktive Kritik kommen im Rahmen der Diskussion eher nicht vor.

Es gäbe also etliche Facetten dieses Gesetzentwurfs, um zu einem modernen Petitionswesen in einem modernen Bürgerstaat im Jahr 2022 zu kommen, in dem der Staat seine Bürgerinnen und Bürger auch erst nimmt.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

Dennoch werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten, da Teil 2 des Gesetzentwurfs – die Einführung eines Bürgerbeauftragten – von uns nicht mitgetragen wird. Der Kollege Hold hat zwar die Argumentation, die ich so auch teilen würde, vorweggenommen, allerdings spricht seine Argumentation in dieser Form auch gegen den Bürgerbeauftragten der Staatsregierung, weil nämlich wir hier nach unserem Verständnis die Bürgerbeauftragten sind. Die GRÜNEN wollen ja wenigstens einen unabhängigen Bürgerbeauftragten. Dennoch werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Wir wollen uns als Abgeordnete bei Eingaben und Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger nicht entlasten und uns auch nicht entmachten lassen, wie es aus unserer Sicht in Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

Frau Kollegin Hiersemann, vielen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Wolfgang Heubisch für die FDPFraktion.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen es doch alle aus unserer Arbeit in den Stimmkreisen und Wahlkreisen draußen beim Bürger, wie dankbar die Bürgerinnen und Bürger sind, wenn sie mit uns in Kontakt treten. Wir haben aus meiner Sicht mit der Möglichkeit, eine Petition einzureichen, ein wunderbares Instrument. Ich bin Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, in dem ebenfalls Petitionen behandelt werden. Es gibt dort jede Menge Petitionen. Alex Dorow bearbeitet in nahezu jeder Sitzung Themen des öffentlichen Rundfunks; das finde ich unglaublich. Man hat das Gefühl, Bayern wendet sich mit diesen Themen immer an die gleichen beiden Berichterstatter. Ich beneide Sie in diesem Punkt nicht.

Die GRÜNEN wollen jetzt ein neues Instrument einführen, eine neue Bürokratie einziehen. Auf der anderen Seite diskutieren wir beim nächsten Tagesordnungspunkt darüber, wie wir die Bürokratie endlich in den Griff bekommen, und zwar egal, ob das in Berlin, Bayern, München, Augsburg oder sonst wo ist. Dann wollen die GRÜNEN wieder eine bürokratische Ebene einziehen. Das bedeutet wieder mehr Ferne zum Bürger, weg vom Bürger. Nein, ich will näher dran sein. Das ist mein Petitum. Deshalb ist es klar, dass wir von der FDP diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

Ich muss mir aber auch noch die Regierungsfraktionen vornehmen. Sie enthalten dem Bürger einen Livestream vor, enthalten ihm vor, dass er über eine Zuschaltung an den Ausschusssitzungen teilnehmen kann. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Das stammt aus einer vergangenen Zeit.

(Beifall bei der FDP)

Das können Sie sich abschminken. Das werden wir dem Bürger auch deutlich machen. Es ist für einen Münchner wegen der Nähe leicht, zur Ausschusssitzung in den Bayerischen Landtag zu kommen. Aber jemand, der aus Passau oder aus Weiden erst hierherfahren muss, macht das doch nicht.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Nein!)

Das ist die Bürgernähe, die ich anmahne. Da sind wir in der Tat rückschrittlich.

(Zuruf des Abgeordneten Alexander Muthmann (FDP))

Das ist einer der ganz wenigen Punkte, wo wir nach der Pandemie im Interesse des Bürgers hätten besser werden können.

Deshalb ganz klar: Ich trete für Liveübertragungen ein, damit der Bürger auch sieht, wie über sein Anliegen gesprochen wird; aber bitte keine neue Bürokratie. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Dr. Heubisch, es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Toni Schuberl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Zwischenbemerkung vor.

Dieses Gesetz haben wir gemacht, um Hürden sowie Bürokratie abzubauen und um die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verstärken. Ich weiß nicht, welches Gesetz Sie gelesen haben, Herr Kollege. Wenn Sie Bürokratie abbauen wollen, dann müssen Sie dem zustimmen.

Wir haben ein Problem – ich bin Mitglied im Verfassungsausschuss –: Wir haben öfters Beschwerden von Strafgefangenen. Die beschweren sich zum Beispiel über den Leiter ihrer JVA und wenden sich nicht an diesen oder an seinen Vorgesetzten, sondern an uns als die andere Gewalt. Sie machen eine Petition. Diese wird aber an die Staatsregierung gegeben. Die Staatsregierung gibt sie an den Anstaltsleiter und bittet um eine Stellungnahme. Aufgrund der Stellungnahme dieses Anstaltsleiters gibt es eine Stellungnahme der Staatsregierung. Die wird uns gegeben und ist die Grundlage für unsere Entscheidung.

Darin besteht eine Hürde: Der Petent wendet sich an uns, weil er sich nicht an den Anstaltsleiter wenden möchte, bekommt aber eine Stellungnahme von uns, die eigentlich von seinem Anstaltsleiter ist. Nicht einmal die Stellungnahme bekommt er. Er hat hier die Hürde, dass er nicht weiß, worum es geht. Dann hören wir ihn im Ausschuss an. –

Herr Schuberl, denken Sie an Ihre Redezeit.

Er weiß gar nicht, worauf er antworten muss. Das sind die Hürden und die Bürokratie. Die bauen wir hier ab.

Herr Schuberl, Ihre Erklärung zeigt, welche Bürokratie – –

(Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

Moment, jetzt rede ich. Sie haben eine Minute Zeit gehabt. Was Sie uns hier vorgetragen haben, ist genau das, was ich nicht will. Sie bauen im Endeffekt Bürokratie auf.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Das wollen wir ändern!)

Davon bin ich überzeugt. Lasst die Finger weg, lasst die Nähe des Bürgers zu den Abgeordneten bestehen bleiben! Ich glaube, dieses System ist ein Vorzeigesystem. Da brauchen wir nichts Neues.

(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Kollege Dr. Heubisch, vielen Dank. – Für die Bayerische Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur zwei kurze Anmerkungen machen:

Das Erste ist: Es gibt seit Beginn der Amtszeit des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder einen Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Er leistet hervorragende Arbeit. Diese Aufgabe wird im Moment vom Kollegen Michael Hofmann wahrgenommen.

(Beifall bei der CSU)

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wenden sich an ihn. Auch Angehörige der Verwaltung wenden sich mit ihren Anliegen an den Bürgerbeauftragten. Das geht also in alle Richtungen. Er geht diesen Aufgaben ganz hervorragend nach. Auch erstattet er der Öffentlichkeit immer wieder Berichte, wie das läuft. Ich kann keine Notwendigkeit dafür erkennen, dass es noch einen weiteren Bürgerbeauftragten geben soll.

Damit bin ich bei dem zweiten Thema: dem Petitionsrecht im Bayerischen Landtag, das in der Tat eine sehr wichtige Einrichtung ist. Als ich erstmals in den Landtag gewählt wurde, habe ich damals zunächst etwa zweieinhalb Jahre dem Petitionsausschuss angehört. Ich habe das natürlich auch in den weiteren Jahren der Parlamentszugehörigkeit immer intensiv verfolgt. Ich kann nur sagen, dass nach meiner Beobachtung die allermeisten Mitglieder dieses Hohen Hauses dieses Thema sehr ernst nehmen und sich intensiv mit den Petitionen beschäftigen. Da gibt es manchmal Dinge, die nach der Aktenlage völlig klar sind – sowohl das, was der Petent geschrieben hat, als auch das, was die Verwaltung antwortet –, und da gibt es Dinge, denen man näher nachgeht. Ich habe das damals so gemacht, und ich kenne in der Tat viele Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, die das so machen: Wenn etwas noch nicht so ganz klar war, habe ich zum Beispiel auch mal den Petenten angerufen und gefragt: Sagen Sie mal, wir haben nächste Woche die Petition auf der Tagesordnung. Wie ist denn das eigentlich? Warum ist da dieses und jenes Problem? Oder die Verwaltung sagt, das ist so und so, stimmt denn das? Wie nehmen Sie das wahr? – Das muss man sicherlich nicht bei jeder Petition machen. Ich sage aber ausdrücklich – und ich freue mich, dass sich ein größerer Teil der Wortmeldungen in diese Richtung bewegte –: Das ist Kernaufgabe des Abgeordnetenmandats. Es hat doch keinen Sinn, diese Dinge, mit denen sich originär der oder die Abgeordnete persönlich beschäftigt und so wahrnimmt, was draußen im Land los ist – genau diese Bürgeranliegen – an einen Bürgerbeauftragten zu delegieren. Das würde im Kern doch bedeuten, dass sich nicht mehr die einzelnen Abgeordneten damit befassen, sondern das soll dann der Bürgerbeauftragte machen und dem Parlament irgendwann einen Bericht schicken. Das kann doch nicht das Selbstverständnis dieses Hohen Hauses sein.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich nachdrücklich darum, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Er führt wirklich nicht weiter.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/23513 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU, FDP, AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Plenk, Klingen und Bayerbach. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion sowie des Abgeordneten Busch (fraktionslos). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Bevor wir in die Mittagspause gehen, rufe ich noch Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Andreas Winhart, Roland Magerl, Ulrich Singer u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes (Drs. 18/23547) - Zweite Lesung

Gesamtredezeit: 32 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Winhart von der AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch heute diskutieren wir wieder über die Vereinigung der Pflegenden in Bayern und unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes.

Meine Damen und Herren, die Pflegenden in Bayern, landauf, landab, machen einen großartigen Job, und sie haben eine Vertretung verdient; sie müssen sich für ihren Berufsstand artikulieren können; sie müssen ihre Bedürfnisse artikulieren können. Das wollen auch wir – vollkommen klar. Allerdings hat sich das, was wir hier in Bayern haben, leider als Rohrkrepierer herausgestellt; es ist leider keine wirkliche Vertretung.

Schauen wir uns die Bilanz dieser Vereinigung der Pflegenden in Bayern einmal an, ich habe heute Vormittag ein paar Zahlen recherchiert: Stand heute Vormittag hatte diese Vereinigung der Pflegenden in Bayern, die über 200.000 Pflegende im Freistaat vertreten soll, deren Meinung sie artikulieren soll, die für diesen Berufsstand aktiv sein soll, tatsächlich 420 Twitter-Follower, meine Damen und Herren; sie haben insgesamt 960 Follower auf Instagram und, um die sozialen Medien grob zu überreißen, ganze 3.680 Fans auf Facebook. Um es auf den Punkt zu bringen: Diese Vereinigung der Pflegenden findet in der Öffentlichkeit quasi nicht statt.