Schauen wir uns die Bilanz dieser Vereinigung der Pflegenden in Bayern einmal an, ich habe heute Vormittag ein paar Zahlen recherchiert: Stand heute Vormittag hatte diese Vereinigung der Pflegenden in Bayern, die über 200.000 Pflegende im Freistaat vertreten soll, deren Meinung sie artikulieren soll, die für diesen Berufsstand aktiv sein soll, tatsächlich 420 Twitter-Follower, meine Damen und Herren; sie haben insgesamt 960 Follower auf Instagram und, um die sozialen Medien grob zu überreißen, ganze 3.680 Fans auf Facebook. Um es auf den Punkt zu bringen: Diese Vereinigung der Pflegenden findet in der Öffentlichkeit quasi nicht statt.
Wenn man dann auf deren Website schaut, sieht man: Die letzte Pressemitteilung, in der sich die Vereinigung der Pflegenden zu einem aktuellen Thema geäußert hat, datiert vom 17. Oktober. Meine Damen und Herren, das liegt über zwei Monate zurück. Dass hier Steuergeld verbraten wird, ist vollkommen klar. Die Vereinigung der Pflegenden residiert in einem wunderbaren, schicken Büro in der Prinzregentenstraße, hat einen Geschäftsführer, hat viel Personal. Was sie nicht hat, sind Mitglieder; ihr fehlen massiv Mitglieder. Die Mitgliederzahlen bewegen sich im Promillebereich, im Gegensatz zu all den Pflegeleistenden in Bayern.
Wir haben Ihnen schon einmal das Angebot gemacht, diese Vereinigung der Pflegenden grundsätzlich zu reformieren bzw. gleich abzuschaffen. Abschaffen wollten Sie sie nicht, also gehen wir heute wieder ran, das Ganze auf bessere Füße zu stellen, indem man beispielsweise auch die Heilerziehungspfleger in diese Vereinigung aufnimmt – sie leisten nämlich auch einen wichtigen Beitrag – und die Sozialassistenten. Da wurde beim letzten Mal bemäkelt, die AfD habe nicht richtig recherchiert. Was war da los, dass die Sozialassistenten, die es in Bayern so gar nicht gibt, da auch drinstehen? Meine Damen und Herren, wie begrenzt kann man denken, habe ich mich gefragt.
Wir haben sie auch im Blick, weil sie aus anderen Bundesländern zu uns kommen. Sie können das gleich hier am Mikrofon sagen, Frau Celina, oder Sie machen eine Zwischenbemerkung, aber quaken Sie hier doch nicht dazwischen. Also, wir haben an alle gedacht, auch an diejenigen, die zu uns kommen.
Von daher: Diese Vereinigung der Pflegenden vertritt eben nicht die Pflegenden, sondern sie ist eher ein Lobbyverein der Staatsregierung, um das auf den Punkt zu bringen, der gerne das nachplappert, was von der CSU und den FREIEN WÄHLERN kommt. Wenn diese Vereinigung aber alles andere zu tun hat, als die Interessen der Pflegenden zu vertreten, dann muss man doch den ganzen Laden für alle öffnen, die eigentlich logischerweise auch noch mit hineingehören. Man könnte das Ganze durch eine neue Vorstandswahl usw. auf neue Füße stellen. Dann gibt es nämlich eine wirkliche Vertretung, und das haben die Pflegenden in Bayern wirklich verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD schlägt eine Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes vor und möchte zwei Berufsgruppen hinzunehmen. Sie verspricht sich davon eine Stärkung der Vereinigung der Pflegenden. Ich nehme es gleich vorweg: Die CSUFraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich kann auch gerne noch einmal die Gründe dafür erläutern. Mit Ihrem Gesetzentwurf, der übrigens echte handwerkliche Schwächen aufweist, zeigt die AfD wieder einmal, dass sie nicht verstanden hat, was das Ziel der Vereinigung der Pflegenden ist, nämlich die Stärkung der Berufsgruppe der beruflich Pflegenden.
Durch die Debatte heute habe ich aber die Gelegenheit, noch einmal Danke zu sagen, danke für die hervorragenden Leistungen unserer Pflegekräfte, die wirklich jeden Tag Herausragendes geben. Herzlichen Dank!
Natürlich brauchen unsere Pflegekräfte eine starke Stimme, das haben sie verdient. Sie brauchen eine starke Interessenvertretung, und sie brauchen ganz gewiss nicht irgendetwas nachzuplappern, Herr Kollege. Der AfD-Entwurf verfehlt hier aber eindeutig sein Ziel. Ich nehme an, Sie haben es eigentlich gut gemeint, aber Sie haben es nicht gut gemacht. Sie sollten sich auch über die Bedeutung der Tarifpartner und ihrer Aufgaben noch einmal Gedanken machen. Ich mache es ganz kurz; denn ich habe es bei der Ersten Lesung schon ausgeführt. Die Sozialassistenten sind hier landesrechtlich gar nicht definiert. Sollten die Sozialbetreuerinnen und -betreuer gemeint sein oder auch die Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer, dann ist festzustellen: Diese können bereits Mitglied werden.
Da braucht es keine Gesetzesänderung. Zu den Heilerziehungspflegern: Auch das habe ich das letzte Mal schon gesagt: Sie haben eine ganz andere Ausrichtung. Sie betreuen Menschen mit Behinderung. Sie haben ein ganz anderes, nämlich ein pädagogisches Profil. Die Arbeit richtet sich vorrangig auf Bildung und Betreuung aus. Deswegen geht es hier nicht um irgendwelche Follower auf Twitter oder in sonstigen sozialen Netzwerken. Es geht darum, dass wir die Vereinigung der Pflegenden weiterentwickeln wollen. Das sind wir den Pflegekräften und ihrer herausragenden Leistung schuldig, und das werden wir auch tun. Der Gesetzentwurf der AfD aber ist abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Trautner. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kerstin Celina für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Nun zu diesem überflüssigen Gesetzentwurf der AfD. Ich habe sehr viel Respekt für die Menschen, die in der Heilerziehung arbeiten oder als Sozialassistenten und -assistentinnen irgendwo in den anderen Bundesländern unterwegs sind. Und ich danke den Sozialassistenten und -assistentinnen irgendwo in Deutschland und auch den Heilerziehungspfleger*innen bei uns, wie allen Menschen, die sich in den Pflegeberufen engagieren, die dieses Berufsfeld wählen, die täglich dafür sorgen, dass es anderen Menschen besser geht, dass sie gepflegt, unterstützt und umsorgt werden.
Wir brauchen viele Menschen in diesen Berufen, und in der Heilerziehungspflege und in der Sozialassistenz findet man auch attraktive Berufsfelder. Das ist auch gleich ein dicker Fehler in Ihrem Gesetzentwurf. Sie schreiben nämlich, der Pflegeberuf wird immer unattraktiver. Nein, der Beruf wird nicht unattraktiver, die aktuellen Arbeitsbedingungen in der Pflege sind extrem anstrengend. Dieses Problem lösen Sie aber garantiert nicht, indem Sie zwei weitere Berufsfelder in die sowieso schon unattraktive Vereinigung der Pflegenden mit hineinnehmen.
Diese würden im Übrigen auch noch mehr belastet, würden sie sich im Pflegering, dem kaum jemand aus den anderen Berufsgruppen beitritt, engagieren. Von den 200.000 Berufstätigen im Pflegebereich sind gerade einmal 2.200 der Vereinigung der Pflegenden in Bayern beigetreten, Stand 2021. Vielleicht sind es inzwischen 2.500. Das heißt, nur ein Prozent der Berufstätigen in den bisher zugelassenen Berufen ist freiwillig Mitglied in der Vereinigung der Pflegenden. Dieses Missverhältnis lösen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf doch nicht auf, indem Sie noch andere Berufsgruppen hinzunehmen. Selbst wenn ganz viele Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger beitreten würden – was sie nicht tun werden –, dann wären vielleicht 1,3 % oder 1,4 % der Beschäftigten Mitglied in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Ist das Ihr Ziel? – Dann geben Sie sich wirklich mit sehr wenig zufrieden. Erreichen werden Sie gar nichts, weil der Gesetzentwurf abgelehnt werden wird, weil er nichts bringt, um die Menschen in den Pflegeberufen zu stärken.
Den Geburtsfehler des bayerischen Pflegerings, der vor der letzten Landtagswahl hastig verabschiedet wurde, der niemals die Stärke einer echten Pflegekammer haben wird, bekommen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht weg. Im Gegenteil, den Heilerziehungspfleger*innen Hoffnung zu machen, dass es ihnen mit dem Betritt in die Vereinigung der Pflegenden besser ginge, ist nicht fair. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist keine echte berufsständische Vertretung. Die Staatsregie
rung ahnt das auch; denn die minimale Mitgliederzahl spricht Bände und zeigt das sehr deutlich. Der Bericht zur Evaluation, der Ergebnisbericht, liegt immer noch nicht vor. Ich frage mich, warum. Die CSU muss hier endlich Farbe bekennen.
Ganz unabhängig von den Fehlern der CSU bei der Einrichtung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern bleibt es dennoch dabei: Der Gesetzentwurf der AfD ist nur heiße Luft, die uns hier leider nur zusätzlich Energie kostet. Wir lehnen diesen nutzlosen Vorschlag ab.
Es liegt eine Meldung für eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Winhart von der AfD-Fraktion vor, Frau Abgeordnete Celina.
Frau Kollegin Celina, ich habe mich sehr gefreut, dass Sie auch die Kritik an der Vereinigung der Pflegenden teilen. Das hat man sehr deutlich herausgehört, dass es keine richtige berufsständische Vertretung ist. Jetzt frage ich Sie einmal ganz bewusst: Wären Sie denn bereit, einem AfD-Antrag zuzustimmen, um die Vereinigung der Pflegenden abzuschaffen?
Die Kritik an der Vereinigung der Pflegenden haben wir schon vorgetragen, als Sie noch nicht einmal im Landtag waren.
Ja, es geht um die Sache. Die Kritik ist so alt, die werden wir mit unseren Anträgen bringen, und unseren Anträgen dazu stimmen wir natürlich zu.
Vielen Dank, Frau Kollegin Celina. – Nächster Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Peter Bauer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Zweiten Lesung möchte ich noch einmal ganz kurz auf ein Kernelement dieses Gesetzentwurfs eingehen. Die AfD möchte nämlich das Pflegendenvereinigungsgesetz dahin gehend ändern und erweitern, dass zwei weitere Berufsgruppen vom Gesetz erfasst werden sollen. Künftig soll es um die Heilerziehungspfleger und die Sozialassistenten ergänzt werden. Dazu ist es nötig, Artikel 1 Absatz 2 Satz 3 die Nummern 4 und 5 hinzuzufügen. Wie so oft bei den Anträgen und Gesetzentwürfen der AfD, die hier im Parlament eingebracht bzw. vorgelegt werden, ist die exakte Definition, wer davon betroffen ist oder wer gemeint ist, leider nicht gegeben. Das ist ein erheblicher Mangel.
Die Berufsbezeichnung Sozialassistentin oder Sozialassistent mit mindestens zweijähriger Ausbildung ist landesrechtlich nicht definiert. Deshalb ist im vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht klar, wer überhaupt gemeint ist. Wenn jedoch die staatlich geprüften Sozialbetreuer und -betreuerinnen gemeint sein sollten, dann mache ich darauf aufmerksam – das hat die Frau Kollegin Trautner vorhin schon ausgeführt –, dass sie bereits jetzt Mitglied in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern werden können. Einer Gesetzesänderung bedarf es dafür nicht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, allein dieses Beispiel zeigt, wie unausgegoren und untauglich der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf ist. Darüber hinaus möchte ich
sehr geehrter Kollege Winhart, Sie können sich ruhig konzentrieren, Sie müssen sich nicht so aufregen – darauf aufmerksam machen, dass bei einer Aufnahme von Angehörigen der sonstigen pflegenden Berufe, wie es beispielsweise die Heilerziehungspfleger sind, die Mitgliedschaft in einer Bundespflegekammer – das ist alles geplant, das wird in absehbarer Zeit kommen – oder einer ähnlichen länderübergreifenden Pflegevertretung erheblich erschwert wird, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird. Das kann doch nicht Ziel unserer Politik sein. Ich glaube, damit sind Sie auch einverstanden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die angesprochenen Beispiele zeigen die Mängel im Gesetzentwurf klar auf. Der Gesetzentwurf ist daher völlig untauglich. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Änderungen gab es leider nicht. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, das zu ändern. Aber das, was ich in der Ersten Lesung schon angesprochen habe, haben Sie nicht beseitigt.
Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Bauer. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Margit Wild für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist ehrlich gesagt unbrauchbar, weil man da merkt, dass diejenigen, die den Gesetzentwurf vorgelegt haben, das System als solches in keiner Weise verstanden haben und nicht verstanden haben, worum es da geht. Das sieht man schon alleine an der Begründung, in der Sie Fakten aufführen, die überhaupt keine Fakten sind.
Wir haben vor fünf Jahren zugestimmt, weil wir gesagt haben: Okay, machen wir den Versuch mal mit. Es ist eine freiwillige Mitgliedschaft. – Es wäre jetzt schon an der Zeit zu hinterfragen, ob das wirklich ein tauglicher Verband ist oder ob man nicht vielleicht doch besser ein anderes Instrument wie eine Kammer daraus machen sollte.
In der Summe muss man auch sagen: Sie schreiben über Verbesserungen in den Pflegeberufen. Da haben Sie gar nicht verstanden, dass dafür die Tarifparteien zuständig sind, nicht ein Pflegeverband.
Es ist mühsam, weitere Worte darauf zu verwenden. Meine Kollegin Ruth Waldmann hat das bereits in der Ersten Lesung getan und auch im Ausschuss ausführlich dazu gesprochen. Ich belasse es dabei: Das ist ein untauglicher Gesetzentwurf, und deshalb erfolgt die Ablehnung durch die SPD.
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Frau Kollegin Wild, kommen Sie bitte noch mal ans Mik
Werte Kollegin, abgesehen davon, dass der Gesetzentwurf angeblich untauglich sei oder die Fakten keine Fakten seien,