Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen endlich wieder das alte Mitspracherecht des Landesamts für Denkmalpflege als Fachbehörde bei Abrissen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Novelle steht dazu leider nichts, Fehlanzeige.

Änderungen braucht es auch in der Bodendenkmalpflege; das zum Thema, dass Bayern Vorreiter ist, Herr Minister Blume. Man hat sich ja genieren müssen, wie Bayern in Deutschland seit vielen Jahren unbeirrt die rote Laterne geschwenkt hat in Sachen Einführung des Schatzregals. Ewig hat die Staatsregierung bockig verweigert, was alle anderen längst umgesetzt haben. Resultat: Raubgräbertum, Verlust an wissenschaftlicher Erkenntnis, Verlust kostbarer Fundstücke. Jetzt kommt man endlich mal darauf, dass man so lange falsch gelegen hat bei dem, was wir alle schon gefordert haben. Gratulation zu der späten Erkenntnis!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Auch beim Thema erneuerbare Energien im Denkmal hat die Staatsregierung dazugelernt. Fangen wir an mit Windkraft. Da muss als Allererstes eines gesagt werden: Nicht der Denkmalschutz hat über so viele Jahre den Ausbau der Windkraft in Bayern blockiert, sondern es waren Sie, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, mit Ihrer unsäglichen 10-H-Regelung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Endlich öffnen Sie mit der Novelle den Weg für Windräder in Denkmalnähe. Das ist gut so. Ob und wie die Regelung in der Praxis funktioniert, wird sich allerdings erst noch zeigen. Hier muss erst einmal sichergestellt werden, dass die Genehmigungsbehörden mitziehen, und über das Kriterium "besonders landschaftsprägende Denkmäler" wird sich vermutlich trefflich streiten lassen. Aber es ist überfällig, es ist dringend notwendig, meine Damen und Herren, dass wir mit der Windkraft in Bayern endlich vorankommen; auch in Sichtbezug zu Denkmälern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu PV im Denkmal: Viele Eigentümer*innen wollen schon lange ihren Beitrag zur Energiewende leisten. In den Denkmalschutzbehörden stapelt sich jetzt schon eine Flut von Anträgen, und es werden jeden Tag mehr. Auf dem Markt hat sich in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen. Es gibt viele attraktive, denkmalverträgliche Lösungen. Wenn die jetzt grundsätzlich genehmigungsfähig werden, wenn sich dieser Paradigmenwechsel tatsächlich durchziehen lässt, ist das gut für Denkmaleigentümer*innen und Klima. Wir müssen bloß noch schauen, was die Kommunen mit ihren Gestaltungssatzungen machen, die das bisher ja aufgrund des Denkmalschutzgesetzes verbieten.

Wir GRÜNE wollen, dass Denkmalschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Das geht. Die Änderungen in der Novelle geben Anlass zur Hoffnung. Aber ich sage Ihnen jetzt schon: Das Ganze wird stehen und fallen mit den Fördermitteln; denn die teuren denkmalverträglichen PV-Anlagen werden sich die meisten Eigentümer*innen ohne Hilfe nicht leisten können.

Herr Minister, mit dem kommenden Haushalt müssen Sie beweisen, wie ernst es Ihnen mit der Öffnung für PV im Denkmal wirklich ist. Da nützen ein paar einfach so eingestellte Millionen in der kleinen Denkmalpflege gar nichts, wenn das nicht auch explizit für die Erneuerbaren ausgewiesen wird. Wenn keine passgenau zugeschnittene Förderung kommt, dann ist alles, was zu PV im Denkmal im neuen Gesetz steht, graue Theorie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Prof. Hahn. Sie bekommen deswegen noch mehr Redezeit; denn Ihre Redezeit wäre jetzt zu Ende. Auf die Zwischenfrage können Sie dann antworten. – Bitte schön, Herr Prof. Hahn.

Geschätzte Frau Kollegin Dr. Weigand von den GRÜNEN, Sie zelebrieren sich hier als Denkmalschützerin und haben auch ein paar schöne Beispiele genannt. So etwas höre ich von Ihnen im Ausschuss auch häufiger. Jetzt haben Sie endlich mal das ausgesprochen, wofür die GRÜNEN stehen. Sie wollen tatsächlich unsere Landschaft, auch die Denkmäler, weiter mit Ihren Windrädern zustellen. Sie sprechen sich dafür aus, dass denkmalgeschützte Gebäude nun auch mit Photovoltaikplatten besetzt werden. Das alles ist kontraproduktiv, nicht nur für die Gebäude.

Meine Frage an Sie ist: Glauben Sie denn wirklich, dass Sie mit der Nachrüstung von solchen PV-Platten im Denkmalbestand bei uns tatsächlich das ganze Weltklima retten können? Das wollen Sie ja immer, obwohl Deutschland eh nur einen ganz kleinen Teil ausmacht. Warum ist Ihnen diese grüne CO2-Ideologie, die uns Menschen in Bayern ganz viel Geld kostet, wichtiger als der Erhalt unseres kulturellen Erbes?

Ach wissen Sie, Herr Kollege Hahn von der AfD, Denkmäler waren noch nie statisch. Sie haben sich ihre ganze Lebensdauer über verändert gegenüber dem, was vorher war. Wir müssen heute den Eigentümern zugestehen, dass sie ihr Denkmal auch energetisch so ausstatten, dass es dem Klima gut geht. Wir können das nicht mehr verbieten. Im Übrigen wird kein Windrad irgendein Denkmal in seiner Substanz schädigen. Das kann man durchaus tolerieren, auch als Denkmalschützer. Es gibt optische Varianten im Denkmal, die wunderbar sind. Den Schuh brauchen wir uns also gar nicht anzuziehen. Wir wollen, dass Bayern auch im Bereich der Denkmalpflege endlich etwas für das Klima tut. Das ist nämlich lange überfällig. Diese Novelle wird uns das bringen. – Jetzt verteidige ich schon einen CSU-Redner. Da wird es mir ja ganz anders.

(Zuruf: Das bringt einen menschlich weiter!)

Jedenfalls bleibt eines zu sagen: Wenn wir jetzt energetisch ertüchtigen, tun wir damit auch etwas für die Denkmäler. Sonst wird in Zukunft nämlich niemand mehr ein Denkmal kaufen, wenn er keine Möglichkeiten zur energetischen Ertüchtigung hat. Fazit ist:

Die Redezeit ist leider beendet. Es tut mir leid.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster spricht Herr Kollege Helmut Radlmeier für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wertes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie viele andere Kollegen freue ich mich sehr, dass wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Erster Lesung behandeln. Damit soll unser Denkmalschutzgesetz in mehreren Bereichen ein Update erhalten. Der Herr Minister hat es ausgeführt: Zum einen werden damit Denkmalschutz und Klimaschutz zusammengeführt. Zum anderen wird damit der Raubbau bei Bodendenkmälern gestoppt. Außerdem wird Rechtssicherheit gegenüber dem Bund geschaffen. Im Übrigen werden mit dem Entwurf Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und Rechtsbereinigung umgesetzt.

Im Folgenden gehe ich näher auf drei große Teilbereiche ein: Klimaschutz, Raubbau und Rechtssicherheit. Zunächst zum Aspekt "Denkmalschutz und Klimaschutz": Baudenkmäler leisten bereits einen großen Beitrag zur Nachhaltigkeit und damit zum Schutz von Umwelt und Klima. Mit dem Gesetzentwurf soll dieser Beitrag nun um die Nutzung von erneuerbaren Energien in oder an den Baudenkmälern sowie um energetische Verbesserungen von Baudenkmälern erweitert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Denkmalschutz und Klimaschutz sollen künftig Hand in Hand gehen.

Wie wird die Nutzung erneuerbarer Energien an Denkmälern aussehen? – Natürlich können Denkmäler nicht einfach mit standardmäßigen PV-Modulen zugepflastert werden. Nein, die bauliche Änderung erfolgt in grundsätzlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Bei Solaranlagen kann die Denkmalverträglichkeit im Bestand durch eine individuelle Anpassung an das Erscheinungsbild erreicht werden. Damit wird es künftig auch in historischen Innenstädten

davon haben wir sehr viele, wie beispielsweise bei mir zu Hause in Landshut – PV-Anlagen im Ensemble geben. Dies aber mit Maß und Ziel, abgestimmt auf das Baudenkmal und auf das Umfeld.

Auch bei der Windkraft wird neues Potenzial gehoben. Wer in der Nähe von Denkmälern ein Windrad errichten will, braucht dafür bisher eine Erlaubnis. Durch den Windenergieerlass wurde diese Prüfung denkmalrechtlicher Anforderungen schon auf landschaftsprägende Denkmäler beschränkt. Wir sprechen hier von circa 1.500 Denkmälern in Bayern. Mit der neuen Regelung soll die Errichtung von Windkraftanlagen im Rahmen einer zeitlich befristeten Regelung deutlich erleichtert werden. Künftig soll es nur noch in der Umgebung von besonders landschaftsprägenden Denkmälern eine Erlaubnispflicht geben. Hier geht es um rund 100 Denkmäler. In diesen Fällen sollen nur denkmalverträgliche Anlagen errichtet werden dürfen. Im Gegenzug sollen denkmalrechtliche Verfahren zum Umgebungsschutz für den Zeitraum dieser befristeten Regelung vollständig entfallen.

Kolleginnen und Kollegen, mit der neuen Regelung wird also die Nutzung von erneuerbaren Energien an und in Denkmälern erheblich vereinfacht. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Denkmäler selbst, ihr Charakter und ihre Wirkung erhalten bleiben. In der Frage "Denkmalschutz und Klimaschutz" wird es in Zukunft also kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch geben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

In dem Gesetzentwurf geht es außerdem um den Raubbau an unseren Bodendenkmälern. Dieser soll endlich beendet werden. In den letzten Jahren haben die Schäden an Bodendenkmälern zugenommen. Deshalb soll ein sogenanntes Schatzregal eingeführt werden. Bisher gibt es in Bayern für archäologische Funde keine besondere Eigentumsregelung. Daher kommt derzeit regelmäßig der § 984 BGB zur Anwendung, der dem Entdecker und dem Grundstückseigentümer jeweils hälftiges Eigentum zuweist. Das führt dazu, dass auch illegale Raubgräber Miteigentum erwerben können. Durch unredliches Handeln werden außerdem die Grundstückseigentümer geschädigt, wenn sie nicht über Funde auf ihrem Eigentum informiert oder Fundorte gefälscht werden.

Solche Dislokationen können außerdem die Geschichtsschreibung verfälschen, zumindest aber die Arbeit von Archäologen und Historikern erschweren; denn es besteht immer die Gefahr, dass etwas gar nicht von dem Ort kommt, wo es "gefunden" wurde. Der Gegenstand könnte nur dort hingebracht worden sein, weil dort eine Belohnung winkt.

Aus diesen Gründen werben viele Kollegen und auch ich seit langer Zeit für die Einführung eines bayerischen Schatzregals. Raubgrabungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Das liegt auch daran, dass die technischen Hilfsmittel immer preiswerter werden. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, diese Gesetzeslücke zu schließen. Wie in anderen Bundesländern auch soll mit dem vorliegenden Entwurf ein Schatzregal eingeführt werden. Wird etwas gefunden, so soll es künftig automatisch in das Eigentum des Staates übergehen. Für den Finder ist eine Belohnung und für den Grundstückseigentümer wiederum ein Ausgleichsanspruch vorgesehen. Wer also nach Recht und Gesetz handelt, der wird belohnt.

Auch die jeweilige Region profitiert; denn das Eigentum soll regelmäßig vom Freistaat auf die Gemeinde, in der der Fundort liegt, übertragen werden. So bleibt das geschichtliche Erbe in der Region und kann dort, beispielsweise in den Heimatmuseen, der breiten Bevölkerung präsentiert werden. Dieser Ansatz ist nach unserer Auffassung sehr zu begrüßen.

Um unsere Bodendenkmäler zu schützen, wird der Einsatz von Metallsonden bei diesen Denkmälern grundsätzlich verboten. Natürlich lässt die neue Regelung Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke zu, um hier keine unnötigen Hürden aufzubauen.

Des Weiteren schaffen die im Gesetzentwurf enthaltenen Neuregelungen – sofern sie beschlossen werden – Rechtssicherheit gegenüber dem Bund. Bei Ausgrabungen von Bodendenkmälern wird eine ausdrückliche Regelung zur Tragung der Kosten durch den Veranlasser festgeschrieben. Bekanntermaßen zahlt der Veranlasser schon jetzt. In dieser Hinsicht ändert sich also nichts. Die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Kostentragung in das Gesetz ist aber notwendig, um Rechtssicherheit gegenüber dem Bund herzustellen; denn der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass bei archäologischen Ausgrabungen beim Bau von Bundesfernstraßen eine generelle Kostentragungspflicht des Bundes nur in denjenigen Ländern infrage kommt, in denen die Landesdenkmalschutzgesetze eine ausdrückliche Regelung zum Veranlasserprinzip enthalten. Das hat der Minister auch so gesagt.

Eine derartige Regelung ist aber nicht nur bei Bundesfernstraßen wichtig, sondern auch für Infrastrukturprojekte generell. Beispielsweise stehen bei der Energieversorgung mit dem SuedLink und dem SuedOstLink große Projekte an. Dort sind viele Ausgrabungen mit Kosten in erheblicher Höhe zu erwarten. Ich kann hier aus meiner Heimatregion Landshut berichten. In dieser Region, die reich an verschiedensten Bodendenkmälern aus verschiedenen Epochen ist, wird der SuedOstLink enden. Dort werden viele Ausgrabungen nötig werden, und dafür brauchen wir Rechtssicherheit.

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf bringt mithilfe schlanker Regelungen wichtige Neuerungen für das Bayerische Denkmalschutzgesetz auf den Weg. Über die Einzelheiten werden wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst noch ausführlich sprechen. Darauf freue ich mich. Jetzt bedanke ich mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, wir haben noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Prof. Dr. Hahn.

Geschätzter Herr Kollege Radlmeier von der CSU, also sozusagen von der Seite der Staatsregierung, allein die Tatsache, dass die Anzahl der Sondengänger in Bayern in den letzten Jahren zugenommen hat, nehmen Sie zum Anlass, die Ausübung dieses ehrenwerten Hobbys empfindlich zu reglementieren. Es gibt viele Schatzsucher, die ihre Funde melden und dadurch zum kulturellen Schatz einen wertvollen Beitrag leisten. Diese Menschen haben Sie hier überhaupt nicht erwähnt.

Deshalb meine Frage: Glauben Sie wirklich, dass in Zukunft mehr Meldungen eingehen werden, wenn diese Schatzsucher unter Generalverdacht gestellt werden? Ich glaube das nicht, zumal jetzt auch noch das Eigentumsrecht – das haben Sie erwähnt – im Schatzregal eingeschränkt wird.

Also, meinen Sie nicht eher, dass Sie mit Ihrer Regelung genau das Gegenteil von dem erreichen werden, was Sie eigentlich beabsichtigen? Jedenfalls möchte ich wissen, ob Ihnen bewusst ist, dass die meisten Hobbysucher und Sondengänger durch Ihren Gesetzentwurf generell kriminalisiert werden.

Es ist kein Generalverdacht, überhaupt nicht. Aber es gab halt, und das ist bekannt, in der Vergangenheit einige, die sich nicht an Recht

und Ordnung gehalten haben. Diese wollen wir mit der neuen Gesetzgebung, mit der Nachjustierung, mit der Ausrichtung, in die Schranken weisen und das Thema auf neue Beine stellen und entsprechend regeln.

Also, einen Generalverdacht gibt es nicht. Dieser ist mit diesem Gesetz auch in keiner Hinsicht beabsichtigt, sondern wir wollen einfach den Bereich des Denkmalschutzes und der Bodengänger nach Recht und Gesetz regeln und die Sache, die Sie genannt haben, mit den unberechtigten Sondengängern beenden.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster spricht der Kollege Ulrich Singer für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Geschätzte Kollegen, geschätztes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister Blume, so soll sie also aussehen, die Zeitenwende in der Denkmalpflege. Ja, Sie haben recht, das ist eine Zeitenwende, was die Denkmalschutzpolitik angeht. Sie brechen mit allem, was unseren Denkmalschutz seit den Siebzigerjahren ausmacht. Offensichtlich steht der Denkmalschutz der Transformation unseres schönen Landes in eine durchindustrialisierte Klimaschutzzone im Weg und wird jetzt weitgehend abgeschafft.

Herr Kollege Radlmeier, es ist kein Update, sondern ein kompletter Wechsel des Betriebssystems, was Sie hier vorschlagen. Der Denkmalschutz soll weichen, und stattdessen soll die Klimaideologie in den Vordergrund gestellt werden. Das ist eben kein Geburtstagsgeschenk für den Denkmalschutz, sondern für den Klimakult.