Trotz aller Bemühungen ist es dem Ausschuss […] nicht gelungen, den Nachweis für konkrete Kontakte zu bayerischen Rechtsextremisten NACH dem Untertauchen des NSU zu erbringen.
Ich ergänze, dass dies – also der Nachweis konkreter Kontakte – auch aus Sicht der CSU nicht ausgeschlossen werden kann. Auch der frühere Innenminister Günther Beckstein hat gemutmaßt, dass das der Fall sein könnte. Jedoch ließen sich für diese Theorie keinerlei Beweise finden. Weder aus den Zeugenbefragungen noch aus der Auswertung Tausender Akten ergaben sich konkrete Beweise für tiefer gehende Kontakte des NSU-Kerntrios zu Personen in der rechten Szene Bayerns oder gar für die Beteiligung weiterer Personen an den Taten in Bayern. Dies gilt ausdrücklich auch für Personen, die zu den Tatzeitpunkten in den Tatortstädten München und Nürnberg wohnhaft waren.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass durch die Ermittlungsbehörden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene alles versucht wurde und bis zum heutigen Tag unternommen wird, um den NSU-Komplex so weit wie irgend möglich weiter aufzuhellen.
Die Behörden haben auch Konsequenzen gezogen. So wurde der Verfassungsschutz unter Verantwortung des Präsidenten Dr. Körner grundlegend reformiert. Das Landesamt wurde komplett umorganisiert, und notwendige Formen der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Sicherheitsbehörden, Landesbehörden aus anderen Ländern, dem Bundesverfassungsschutz und Bundesbehörden wurden als neue starke tragende Ebene implementiert. Ich betone, dass all dies aus behördeninterner Veranlassung erfolgt ist und keiner Impulse aus dem Untersuchungsausschuss bedurfte.
Dennoch versuchte die FDP während der Beweisaufnahme und in ihrem Minderheitenbericht vergeblich, einen Skandal heraufzubeschwören, den es tatsächlich nicht gibt. Jegliche Skandalisierungsversuche gehen daher ins Leere und sind deutlich zurückzuweisen. Das Fehlen einer gewissen Logik lässt sich auch daran erkennen, dass Teile der Opposition gerne mehr Akten eingesehen hätten. Die SPD dagegen bringt in ihrem Bericht vor, es sei nahezu unmöglich gewesen, die zahlreichen Akten zu lesen und auszuwerten.
Wir können am Ende heute feststellen: Wir haben uns intensiv bemüht, uns viel Zeit genommen, viel ausgewertet, uns unendlich oft getroffen. Aber das Ergebnis im Sinne des Untersuchungsauftrags ist für uns nicht stärker fassbar als nach dem ersten Untersuchungsausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Dünkel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Aspekt erscheint mir in Bezug auf die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes
und auch für die Verantwortung Bayerns besonders erhellend zu sein. Es geht um die Tätigkeit des V-Manns Dalek.
Dalek ist, wie man aus der V-Mann-Akte lesen kann – über diesen Aspekt darf ich auch sprechen –, von Anfang an als V-Mann und nie als verdeckter Ermittler geführt worden. Die Art und Weise, wie er agiert hat, ähnelt inhaltlich jedoch eher der Arbeit eines verdeckten Ermittlers denn der eines V-Manns. Seine Einsatzweise ähnelte auch eher der eines Geheimdienstes als der eines Nachrichtendienstes.
Dalek baute im Auftrag des bayerischen Verfassungsschutzes nicht nur die rechtsextreme Szene in Nordbayern, sondern auch bundesweit und insbesondere in Thüringen auf. Dalek und der Thüringer V-Mann Brandt berichteten übereinstimmend, dass sie die unorganisierte Szene von der Straße wegbringen wollten, wo sie gewalttätig war. Sie sollten die Szene stattdessen in Parteien und Verbänden organisieren, die professioneller und dafür weniger anstößig agierten.
Man missverstand vom Verfassungsschutz aus Rechtsextremismus als legitimes Anliegen, das nur in eine ordentliche Form gegossen werden müsse. Hinter der Strategie des Verfassungsschutzes steckt ein falsches, in den Neunzigerjahren weitverbreitetes Verständnis vom Umgang mit Rechtsextremen, das bis heute noch nachhallt und wieder einen Aufschwung erlebt. Man glaubte, man müsse diesen besorgten Bürgern oder entwurzelten Jugendlichen Räume geben, in denen sie sich entfalten können; dann löse sich das Problem.
Das Gegenteil war der Fall. Die normalen Jugendlichen wurden aus den Jugendclubs verdrängt, die Rechtsextremen übernahmen den öffentlichen Raum. Diesen Fehler beging auch der Verfassungsschutz. Die offenen Straßenschlachten wurden zwar weniger, doch die rechtsextreme Szene wurde professionalisiert, tiefer ideologisiert und im Kern radikalisiert.
Spannend ist das Zusammenfallen des Untertauchens des Trios im Januar 1998 mit dem letzten uns vorgelegten – angeblich allerletzten – Quellenbericht Daleks, der ebenfalls aus dem Januar 1998 stammt; abgeschaltet wurde er erst im Juni 1998.
Vorangegangen war ein Konflikt mit der Bundesebene; denn aufgrund der zentralen Rolle Daleks in der bundesweiten rechtsextremen Szene ging man davon aus, dass die Aktivität der rechtsextremen Szene mit seiner Abschaltung deutlich zurückgehen werde.
Es gibt Hinweise darauf, dass Dalek auch für andere Behörden gearbeitet haben könnte. Wir konnten dies aber nicht weiter aufklären. In einem Punkt wäre es besonders interessant gewesen: Noch vor der Selbstenttarnung des NSU hatte Dalek dem bayerischen Verfassungsschutz angeboten, bezüglich der Česká-Mordserie Informationen einholen zu wollen. Unterlagen von Daleks Tätigkeit nach der Abschaltung als V-Mann haben wir jedoch nicht erhalten.
Man kann festhalten: Die gesamte V-Mann-Führung Daleks ist skandalös. Der Verfassungsschutz hat einen jungen Mann, der bis zuletzt finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen konnte und keinen richtigen Beruf ausgeübt hatte, finanziell mit sehr umfangreichen Zahlungen abhängig und zu einer zentralen Figur der rechtsextremen Szene Deutschlands gemacht. Dalek ist vor Hausdurchsuchungen gewarnt worden. Das Landesamt hat sogar einmal Material aus seiner Wohnung in die Behörde gebracht, um es vor den durchsuchenden Beamten der anderen Behörde zu verstecken.
Dalek hat die linke Szene ausspioniert und dafür sogar eigene Spitzel eingesetzt. Der Verfassungsschutz stoppte die Sammlung von Namen und Adressen aus der
linken Szene durch Dalek nicht, obwohl das Landesamt wusste, dass Dalek diese Daten an Rechtsextreme weitergab, die diese sammelten. Das gefährdete Leib und Leben von linken Aktivistinnen und Aktivisten. Diese Gefährdung nahm das Landesamt für Verfassungsschutz billigend in Kauf. Es gibt sogar Hinweise, dass der Verfassungsschutz Dalek entweder bewaffnet hat oder von einer Bewaffnung zumindest gewusst oder sie geduldet hatte.
Bayern hat mit seinem falschen Verständnis vom Umgang mit Rechtsextremisten die rechtsextreme Szene aktiv gestärkt, und das nicht nur in Bayern, sondern insbesondere auch in Thüringen. Aus dieser Szene heraus ist der NSU entstanden. Damit hat Bayern – und damit die damaligen Innenminister Stoiber und Beckstein – auch eine Mitverantwortung für die Entstehung des NSU und der heutigen Szene in Thüringen.
Eine ähnliche Anbiederung an sogenannte besorgte Bürger und an Rechtspopulisten aus aller Welt ist auch heute wieder zu beobachten. Ich fordere Sie auf: Lernen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit für die Zukunft!
Herr Kollege Schuberl, bitte kommen Sie noch einmal ans Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Holger Dremel, CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Dremel.
Lieber Kollege Schuberl, lieber Toni, ich muss jetzt trotzdem noch einmal klarstellen: Da sind zum Aufbau der rechtsextremen Szene sehr viele Mutmaßungen drin. Ich gewinne aus deiner Schilderung den Eindruck, das wäre alles bis gestern der Fall gewesen. – Das war der Fall bis 1998, was mit Kai Dalek gelaufen ist. Seit 1998 ist so was umgestellt, sind die Strukturen geändert.
Letztendlich haben wir beide die geheimen Akten eingesehen und wissen, was drinsteht und warum das so war. Letztendlich ist es auch nicht darum gegangen, Aktivitäten in der rechtsextremen Szene zu befeuern, sondern es wären keine Erkenntnisse mehr aus dieser rechtsextremen Szene vorhanden.
Ich meine deswegen, dass es sehr wohl Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, da VPs zu haben, um zu wissen, was sich in der Szene tut. Ich meine deswegen: Da sind sehr viele Mutmaßungen drin, die ich so nicht bestätigen kann.
Lieber Kollege, hättest du unseren Bericht gelesen, hättest du auch die Quellen gesehen, die wir in den Fußnoten angegeben haben. Diese Quellen belegen die Tatsachen, die du als "Mutmaßungen" bezeichnet hast. Vielleicht solltest du das einmal nachlesen. Noch ausführlicher steht das in dem eingestuften 800-seitigen Bericht. Es reichen aber auch die 117 Seiten, die wir in dem anderen Bericht eingereicht haben.
Nun zu der Frage, ob sich die Methoden geändert haben: Wir haben den Verfassungsschutz gefragt, warum bei einem V-Mann, der seit 30 Jahren abgeschaltet ist, so vieles noch geheim sein und geschwärzt werden muss. Das kann man doch nicht mit Methodenschutz begründen; denn die Methoden haben sich inzwischen geändert. Uns wurde gesagt: Im Kern hätte sich die Methodik bei den Punkten, die geschwärzt wurden, nicht geändert.
Hohes Haus, verehrte Bürger! Nachdem Herr Kollege Bozoğlu seinen Namen so schön und charmant erläutert hat, möchte ich das auch tun. Mein Name ist Raimund Swoboda. "Raimund" heißt "der Ratgeber" und kommt aus dem Germanischen. Das Wort "Swoboda" kommt aus dem Slawischen und heißt "Freiheit". So nehme ich mir heute die Freiheit, Ihnen möglicherweise zum letzten Mal mit meinem Rat zu dienen.
Danke für diesen Applaus. Und das von den FREIEN WÄHLERN. Wir haben nur eines gemeinsam: Wir tragen im Namen die Freiheit.
Bei diesem Ausschuss kam es, wie es zu erwarten war: Auch der 15. Untersuchungsausschuss im Bund und in den Ländern zum NSU-Komplex – übrigens der zweite in Bayern – hat in der Sache nichts ans Tageslicht gebracht, was irgendjemand hilft. Sehr deutlich wurde allerdings ein weiteres Mal, dass die Rolle der Verfassungsschutzbehörden in diesem Drama weiterhin ungeklärt bleiben wird.
Herr Kollege Fischbach von der FDP – aber nicht nur er allein – spricht in diesem Zusammenhang von einer überzogenen Schwärzungs- und Geheimhaltungspraxis des Innenministeriums und verweist auf abgelehnte Beweisanträge. Damit beschreibt er ein Kernproblem im Umgang mit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes schlechthin. Die Frage lautet: Wie stellen wir rechtsstaatlich sicher, dass der Einsatz von sogenannten V-Leuten, insbesondere im extremistischen Bereich, einer wirklich engen und effizienten parlamentarischen Kontrolle unterliegt?
Das unvollständig besetzte Parlamentarische Kontrollgremium wird dem nicht gerecht. Wer sich mit V-Leuten beschäftigt, weiß: V-Leute sind Söldner. Sie werden für das bezahlt, was sie liefern, oder auch für das, was sie nicht liefern. Werden VLeute bei ihrem Einsatz nicht extrem eng überwacht bzw. geführt, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Zielobjekt, in diesem Fall der NSU, oder die Zielperson in ihrem Tun begünstigt oder unterstützt wird, um es vorsichtig auszudrücken.
Das lässt sich an einem anderen Beispiel verdeutlichen: Das NPD-Verbot ist letztlich gescheitert, weil die Verfassungsschutzbehörden dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr nachvollziehbar darlegen konnten, welche Aktivitäten von der Partei NPD selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert worden waren. Damals war jeder siebte Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene ein Informant des Verfassungsschutzes, also ein Söldner.
Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, diese V-Leute innerhalb der NPD zu benennen, wurde meiner Ansicht nach bis heute nicht erfüllt. Mit der Frage der Kontrollierbarkeit der Verfassungsschutzaktivitäten müsste sich auch dieses Hohe Haus viel intensiver beschäftigen. Stattdessen werden Sie morgen ohne Not auf Antrag der Staatsregierung die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausdehnen und damit weitere Beobachtungsmöglichkeiten schaffen, die der politischen Einflussnahme unterliegen. Die Politik läuft damit Gefahr, das eigentliche Ziel, nämlich den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aus dem Auge zu verlieren und mit überzogenen Eingriffsbefugnissen im Vorfeld von Gefahren das Verfassungsschutzamt im Kampf mit der politischen Konkurrenz um die Macht im Staat als Waffe zu missbrauchen.
Im Kampf gegen echten Extremismus versagt diese Politik, wie das dieser NSUAusschuss gezeigt hat. Wir haben heute einen Bericht über "busywork" gehört. Wenn Sie wissen wollen, was das heißt: Das ist eine Beschäftigungstherapie für den Bayerischen Landtag, mehr nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt. Das ist der Tagesordnungspunkt 3.
Zunächst komme ich zur Wahl von Herrn Hans-Uwe Kahl zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben 146 Abgeordnete teilgenommen. Alle Stimmen waren gültig. Auf Herrn Kahl entfielen 104 Stimmen. Mit Nein stimmten 11 Abgeordnete. 31 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Hans-Uwe Kahl zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit Wirkung zum 1. September 2023 gewählt hat.
Ich fahre fort mit der Wahl von Herrn Andreas Schmitz zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben 149 Abgeordnete teilgenommen. Alle Stimmen waren gültig. Auf Herrn Schmitz entfielen 103 Stimmen. Mit Nein stimmten 14 Abgeordnete. 32 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Andreas Schmitz zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit Wirkung zum 25. September 2023 gewählt hat.
Damit komme ich zur Wahl von Herrn Dr. Jörg Singer zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Alle Stimmen waren gültig. Auf Herrn Dr. Singer entfielen 104 Stimmen. Mit Nein stimmten 12 Abgeordnete. 36 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Jörg Singer zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit Wirkung zum 25. September 2023 gewählt hat.