Protokoll der Sitzung vom 25.09.2019

Es gibt eine Zwischenbemerkung von der Frau Kollegin Waldmann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die Finanzierung sichergestellt sei. Dann teilen Sie uns doch bitte mit, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen. Die Schulen, die damit arbeiten müssen, wissen das nämlich nicht und haben keine Ahnung, worauf sie sich einstellen und womit sie planen können. Meine zweite Frage ist: Trifft es zu, dass Sie und Ihr Haus, das Kultusministerium, Pflegeschulen davon abgeraten haben, mit der Pflegeausbildung im April zu beginnen?

Erste Frage: Also, wie gesagt, bei der Finanzierung ist es so gewesen, dass diejenigen, die zuständig waren – angefangen bei den Kassen über die Schulen und viele mehr –, in mehreren Verhandlungsrunden über das Pauschalbudget verhandelt haben. Dabei ging es sowohl um die Schulen als auch um die Praxis. Im Endeffekt gab es einen Schiedsstellenspruch, der auch aufseiten der Schulen finanzielle Spielräume festgelegt hat. Das wissen die Schulen auch, das wird auch entsprechend kommuniziert.

Der zweite Punkt, der angesprochen worden ist: Selbstverständlich sind wir bei Bedarf immer in engem Austausch mit den Schulen, um sie auf den Weg in die neue Ausbildung – ab dem 1. April oder später, je nachdem, wie sie diese gestalten – zu bringen. Hier gibt es keinerlei Empfehlungen in die eine oder andere Richtung. Wenn eine Schule aber zu uns kommt und fragt, ob sie am 1. April beginnen muss oder auch später beginnen kann, dann werden wir sagen: Unser Interesse ist es, dass ihr möglichst zügig beginnt. Denn wir brauchen, wie das ja alle gesagt haben, Pflegekräfte. Das geschieht aber immer unter dem Aspekt der Qualitätssicherung, und diese liegt den Schulen genauso am Herzen wie uns. Wenn sich irgendeine Schule unsicher fühlt, sich nicht bereit fühlt, dann muss man darüber reden, in welcher Form man startet oder nicht und wie man das umsetzt. Genau darum geht es.

Wir nehmen diese Beratung in unserem Haus sehr, sehr ernst und betreiben sie sehr intensiv. Es ist aber nicht so – wie das auch in dem Antrag unterstellt wird –, dass wir offensiv auf Schulen zugehen und ihnen sagen: Startet nicht! – Unser Fokus ist, auch in dem zuständigen Referat, darauf gerichtet, den Rahmenplan jetzt möglichst schnell umzusetzen und in enger Abstimmung mit den Schulen deutlich zu machen, wie man den Start zum 1. April schaffen kann.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/3690 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der FDP. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos) sowie die AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zum nächsten Dringlichkeitsantrag kommen.

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Dr. Dominik Spitzer, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Keine Homöopathie als Kassenleistung (Drs. 18/3691)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dominik Spitzer. – Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Letzte Woche machte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Schlagzeilen, indem er die Finanzierung von homöopathischen Mitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen als okay bezeichnete. Schließlich sind 20 Millionen Euro im Vergleich zu 40 Milliarden Euro Arzneimittelausgaben in Deutschland für Herrn Spahn anscheinend nur Peanuts. Wir von den Freien Demokraten sehen das anders. Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland, dem Land der Ingenieure und Wissenschaftler, eine Pseudomedizin durch Solidargelder finanzieren.

(Beifall bei der FDP – Dr. Ralph Müller (AfD): Wissenschaftliche Medizin bedeutet doch auch, den Placeboeffekt zu berücksichtigen!)

Sie können nachher gern eine Frage stellen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralph Müller (AfD))

Schließlich ist die Homöopathie seit rund 200 Jahren einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis über den Placeboeffekt hinaus schuldig geblieben.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralph Müller (AfD))

Für Sie, Herr Dr. Müller, kurz die Historie: Die Homöopathie fußt auf der Lehre von Samuel Hahnemann, der diese um 1800 entwickelte. Sie verfolgt im Gegensatz zur Schulmedizin den Ansatz, Gleiches mit Gleichem zu bekämpfen. Einfach gesagt bedeutet das, dass Wirkstoffe, die ein bestimmtes Symptom hervorrufen, in hoch verdünnten Dosen eben gegen jenes eingesetzt werden. Das geht in den meisten Fällen so weit, dass von dem Wirkstoff nichts mehr nachweisbar ist.

Homöopathie ist nicht mit der Naturheilkunde zu verwechseln – ich betone das –, die durchaus wissenschaftlich nachweisbar wirken kann. Das bekannteste Beispiel für homöopathische Mittel sind die sogenannten Globuli, kleine Zuckerkügelchen, die mit einer höchst verdünnten Lösung betropft bzw. imprägniert werden. Eine Zulassung erhalten die Präparate dennoch, und zwar durch den sogenannten Binnenkonsens. Gewöhnlich muss für die Zulassung von Arzneimitteln die Wirksamkeit mit mehreren klinischen Studien belegt werden, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Einflüsse von außen müssen, so gut es geht, ausgeschlossen werden. Es muss eine Kontrollgruppe geben. Das alles regelt das Deutsche Arzneimittelgesetz, das nach dem Contergan-Skandal 1976 überarbeitet und verschärft wurde. Unter das Gesetz fallen zwar auch homöopathische Mittel wie etwa Globuli, doch für die gelten andere Regeln. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz reicht es aus, wenn eine Kommission von Homöopathen die Wirksamkeit des Mittels nach ihren Maßstäben nachweist. Das macht die Mittel vor dem deutschen Gesetz rechtlich wirksam. Medizinisch betrachtet fehlt allerdings immer noch jeder Nachweis der Wirksamkeit.

Auch ist es so, dass Homöopathika der Apothekenpflicht unterliegen, was unter den soeben genannten Umständen mehr als fraglich erscheint. Bevor Sie jetzt denken, wir wollen mit diesem Antrag die Homöopathie verbieten – nein, das wollen wir ausdrücklich nicht. Die Menschen sollen die Wahlfreiheit haben, aber bitte auf Selbstkostenbasis.

(Beifall bei der FDP – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ungerecht ohne Ende!)

England und andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen. Bitte hören Sie auf die Wissenschaft, stimmen Sie unserem Antrag zu. Verhindern Sie, dass dringend benötigtes Geld ohne Evidenznachweis ausgegeben wird. Wir stehen in der Medizin vor großen Herausforderungen und haben kein Geld zu verschenken.

(Beifall bei der FDP – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich habe drei Kinder mit Homöopathie großgezogen, die sind alle pumperlgsund!)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Klaus Holetschek von der CSU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, was wir hier alles als Dringlichkeitsantrag behandeln. Unser Gesundheitswesen hat sicher viele Fragestellungen. Über eine haben wir gerade diskutiert, das ist die Pflege. Ärztemangel, Krankenhäuser – es gibt viele Dinge, mit denen wir uns zu Recht beschäftigen. Wenn aber die Abschaffung der Homöopathie Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages ist, dann wundert mich das schon.

(Unruhe bei der FDP)

Wie immer kann man der FDP den Vorwurf nicht ersparen, dass sie ein Stück weit Klientelpolitik macht. Sie müssen sich an den Menschen orientieren. Das Gesundheitswesen muss sich noch mehr an den Menschen und an den Patienten orientieren. Wenn Sie die Umfragen anschauen würden, wie die repräsentative Forsa-Umfrage vom Mai 2017 vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dann wüssten Sie, dass knapp die Hälfte der Bundesbürger ab 18 Jahren schon Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht hat.

(Martin Hagen (FDP): Mit dem Kiffen auch!)

Wenn Sie den "Bertelsmann Gesundheitsmonitor" angeschaut hätten, dann wüssten Sie, dass 84 % der Befragten den Arzt gezielt nach homöopathischen Mitteln gefragt haben. Rund 75 % der Bevölkerung wünschen sich eine integrative Medizin, das heißt Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam. Natürlich kann man über die Homöopathie auch kritisch reden. Selbstverständlich. Dann würde ich mir aber wünschen, dass wir die Forschung intensivieren. Man kann nicht auf der einen Seite kritisieren, dass es vielleicht keinen Effekt gibt, auf der anderen Seite aber keine Forschung betreiben. Ich glaube, da müssen wir nachlegen; gerade was die integrative Medizin insgesamt angeht, ist das wichtig. Natürlich brauchen wir randomisierte kontrollierte Studien. Die gibt es auch schon. Da müssen wir aber vielleicht das eine oder andere besser machen, damit wir die evidenzbasierte Medizin nach vorne bringen.

Ich will Ihnen aber sagen, in der Naturmedizin gibt es viel Gutes. Ich denke zum Beispiel an Kneipp: Das ist wirklich ein großartiges Naturheilverfahren; ein ganzheitliches Verfahren, das Körper, Geist und Seele betrifft, ein Verfahren, das die Menschen heute anspricht. Da gibt es auch nicht in jedem Bereich den evidenzbasierten Nachweis. Trotzdem ist es gut für die Menschen. Wir könnten, lieber Bernhard Seidenath, auch bei der Antibiotikaresistenz etwas mehr erreichen, wenn wir das eine oder andere Mal wieder auf Naturheilmittel zurückgreifen würden.

Von daher glaube ich, dass wir uns am Patienten orientieren müssen. Das hat auch etwas mit dem Thema Therapiefreiheit zu tun. Ich will diese nicht einschränken. Das sage ich ganz offen. Ich halte es für einen ganz schwerwiegenden Fehler,

die Apothekenpflicht herauszunehmen. Dabei geht es um Patientensicherheit. Der Apotheker berät. Dies muss in der Apotheke gewährleistet sein. Das ist für mich ein ganz wichtiges Thema.

Homöopathische Arzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz garantiert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte regelt die Registrierung. Das ist an dieser Stelle vorgegeben. Ich glaube, das ist auch richtig. Patientensicherheit und Therapiefreiheit müssen mitgeregelt werden.

Sie suggerieren, dass die Homöopathie eine Regelleistung der GKV sei. Das ist sie mitnichten. Es handelt sich um eine Satzungsleistung. Das heißt, die Versicherungen können entscheiden, ob sie das in ihre Satzung aufnehmen. Das ist ein Teil des Wettbewerbs, den wir gar nicht unterbinden wollen.

Lediglich 0,03 % der GKV-Ausgaben gehen zulasten der Homöopathie. Von 100 ausgegebenen Euro entfällt ein Cent auf die Homöopathie. Aus meiner Sicht relativiert das die Dinge ganz erheblich. Deshalb hat Jens Spahn recht. Ich erinnere mich daran, dass Sie auch einmal Gesundheitsminister in Berlin gestellt haben. Die rechtliche Grundlage dieses Themas betrifft Berlin oder den G-BA als Teil der Selbstverwaltung. Ich glaube, Herr Rösler und Herr Bahr waren in Berlin damals Gesundheitsminister. Wenn Sie es gewollt hätten, hätten Sie schon damals diese Linien einziehen können.

Ich will damit sagen: Ich glaube, wir tun gut daran, die integrative Medizin zu stärken – Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam. In der Forschung besteht jedoch noch Nachholbedarf. Selbstverständlich kann man die Homöopathie hinterfragen. Einen akuten Handlungs- und Änderungsbedarf, der einen

Dringlichkeitsantrag erfordert, sehe ich nicht. Orientieren Sie sich an den Menschen in unserem Land. Die Menschen wollen sanfte Medizin. Das wollen wir auch. Dies soll nicht zulasten der Solidargemeinschaft erfolgen. Stattdessen wollen wir gemeinsam das Beste für die Solidargemeinschaft.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Spitzer gemeldet. Bitte schön, Herr Spitzer.

Sehr geehrter Herr Kollege Holetschek, es sind 200 Jahre vergangen. Bis heute besteht kein Wirkungsnachweis für homöopathische Mittel. Zwar beziehen Sie sich auf Studien, fordern jedoch gleichzeitig weitere Studien. Wenn diese Studien so toll wären, würde sich doch eine weitere Forschung erübrigen.

Bitte verwechseln Sie nicht die Naturheilkunde mit der Homöopathie. Das ist ein klarer Unterschied. Hinsichtlich der Themen, die Kneipp betreffen, bin ich völlig bei Ihnen. Bitte werfen Sie die Homöopathie jedoch nicht mit der Naturheilkunde in einen Topf. Sie haben erwähnt, dass es sehr viele Studien gäbe. Nennen Sie mir doch eine Studie, die belegt, dass die Homöopathie tatsächlich wirkt – namentlich, wenn es geht.

(Beifall bei der FDP)

Laut des Homeopathy Research Institute in London gibt es Evidenzstudien Level C, welche die Wirksamkeit der Homöopathie bei bestimmten Indikationen nachweisen. Dazu zählen Fibromyalgie, Mittelohrentzündungen und andere Erkrankungen. Hierzu gibt es randomisierte kontrollierte Studien. Bis zum Ende des Jahres 2014 wurden 189 RCTs zur Homöopathie bei hundert ver

schiedenen Erkrankungen in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Ich könnte das jetzt noch fortführen.

Herr Kollege Spitzer, darum geht es jedoch nicht. Ich habe bereits gesagt, dass man sich kritisch mit der Homöopathie auseinandersetzen kann. Sie sind Allgemeinarzt und kommen aus dem Allgäu. Das spricht eigentlich grundsätzlich dafür, dass Sie ein vernünftiger Mensch sind.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich will damit noch einmal sagen: Ich glaube nicht, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht. Jens Spahn hat recht, wenn er sich danach richtet, was die Menschen und Patienten in diesem Land wollen. Die Homöopathie ist ein Teilbereich der sanften Medizin. Selbstverständlich ist sie etwas anderes als Naturheilmittel. Deshalb sollten wir es dabei belassen und uns überlegen, wie wir das Thema gemeinsam angehen können. Wir wollen jedoch die Kirche im Dorf lassen.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Christina Haubrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Legen wir zunächst einmal die so emotional geführte Debatte um die Homöopathie beiseite. Schauen wir uns an, was die FDP fordert. Die FDP will in ein System eingreifen, mit dem die Politik sehr sensibel umgehen sollte. Die Politik sollte sich dabei zurückhalten, Menschen vorzugeben, von was sie sich helfen lassen oder von was sie sich Hilfe versprechen wollen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, festzulegen, was Kassen übernehmen können. Bei der Homöopathie handelt es sich um eine Satzungsleistung. Das wurde schon gesagt. Dies ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen. Die Kostenübernahme der komplementärmedizinischen Behandlungen funktioniert bei der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis. Ich halte das für ein geeignetes Modell. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen daher auch weiterhin selbst entscheiden, welche Therapien sie für ihre Versicherten zusätzlich übernehmen wollen und welche nicht.

Es steht in unserer Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Apothekenpflicht und die damit verbundene Beratungsleistung sind meines Erachtens sehr sinnvoll. So kann eine unsachgemäße Anwendung von Homöopathika verhindert werden. Wenn es eine Krankenkasse somit für sinnvoll erachtet, ihren Versicherten Homöopathika zur Verfügung zu stellen, dann soll sie das auch tun dürfen.