Protokoll der Sitzung vom 25.09.2019

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes verfolgt vor allem zwei Ziele: das Gesetz zu verschlanken und zu aktualisieren. Das ist an und für sich richtig. Das Gesetz, das bisher in Kraft ist, stammt aus dem Jahr 1974 und hat im Laufe der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren. Allein in den vergangenen sechs Jahren sind sechs Änderungen beschlossen worden – die letzte erst kurz vor der Sommerpause.

Im Zuge des Begleitgesetzes wurden Ergänzungen zum Thema Lichtemissionen vorgenommen, was auch richtig ist. Es war höchste Zeit, das Gesetz in Gänze in eine neue, zeitgemäße Form zu bringen, was mit dieser Vorlage passiert. In vielen Punkten wird der Gesetzestext übersichtlicher. Zum Beispiel war das, was die Gemeinden zum Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm per Verordnung regeln können – es ist bereits angesprochen worden; ich will es nicht wiederholen –, auf zwei Artikel verteilt und wird jetzt in einem zusammengefasst.

Bei den Zuständigkeiten der Behörden beim Vollzug des Gesetzes ergeben sich einige Änderungen, die allesamt nachvollziehbar sind. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir diesem Gesetzentwurf nach der Beratung zustimmen können.

Mein Kollege Hierneis hat auf ein paar verschwurbelte Dinge hingewiesen, die sicherlich nachdenkenswert sind. Über die Genehmigung eines neuen Großflughafens in Bayern brauchen wir uns keine Gedanken zu machen. Schauen wir lieber, dass wir die Probleme regeln, deren Regelung notwendig ist.

(Zuruf von der SPD)

Ich warte dann auf Sie. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Als nächstem Redner erteile ich Prof. Dr. Ingo Hahn von der AfD das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von der AfD freuen uns grundsätzlich immer, wenn sich eine Regierung dazu durchringt, Dinge für die Bürger einfacher zu gestalten, indem sie verschachtelte Gesetzestexte und undurchsichtige Verordnungen besser strukturiert. Im Grunde begrüßen wir alles, was dazu dient, den verstaubten Bürokratieapparat zu entschlacken und Gesetze im Allgemeinen einer Verjüngungskur zu unterziehen, damit sie auch wieder unserer Zeit entsprechen.

Um eben jene Verjüngung zu erreichen, schreiben Sie wörtlich: "Die Neufassung dient darüber hinaus dazu, eine klare Sprache und aktuelle Terminologien im Gesetz zu etablieren." – So weit, so gut.

Was diese klare Sprache bedeutet, erfährt man dann in Artikel 6 zur Luftüberwachung, wo es in der alten Fassung heißt: "Soweit es für die Beobachtung erforderlich ist, haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken den mit der Messung Beauftragten den Zutritt zu gestatten."

In der aktuellen Terminologie heißt es dagegen: "Die mit Untersuchungen zur Überwachung der Luftqualität beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke zu betreten." – Ich frage Sie: Ist das für Sie die neue Terminologie? Wollen Sie so mit unseren Bürgerinnen und Bürgern verfahren?

Immissionsschutz ist ein wichtiges Thema, das natürlich einen hohen Stellenwert in der heutigen Gesellschaft haben muss. Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. Genau deswegen möchte ich die Gelegenheit beim Schopfe packen und in diesem Hohen Hause feststellen, dass am wahren Kern von Umwelt- und Bürgerschutz und somit an einem der wesentlichen Punkte des Immissionsschutzgesetzes nach wie vor weit vorbeigegriffen wird.

Es wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, als Vorreiter in Deutschland innovative Maßstäbe zu setzen und das Gesetz nicht nur neu zu formatieren, sondern auch zu erweitern, damit es unserem Zeitgeist entspricht und Umwelt und Bürgern wirklich dient. Aber leider leben wir in einer Zeit, in der der wahre Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz gegen einen medialen, dogmatischen und emotionalen Klimaschutz ausgespielt wird.

(Beifall bei der AfD)

Unsere Bürgerinnen und Bürger verdienen mehr als diese Augenwischerei. Der immer weiter voranschreitende Rückgang der Biodiversität unter dem zentralen Dogma der Energiewende wird weiterhin billigend in Kauf genommen. Windkraft bestimmt das Landschaftsbild, belastet durch Infraschall die Bürger und die Natur und hat zusammen mit der immer intensiver werdenden Biomasseproduktion die Bestände in der Insektenwelt vielerorts bereits halbiert. – Doch nirgendwo ein Wort darüber.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, wie wir es gerade vom Kollegen von den GRÜNEN, Herrn Hierneis, gehört haben, dass man das Laubsammeln einstellen sollte. Ich weiß nicht, ob Sie wieder mit dem Rechen agieren oder das ganz abstellen wollen. Für mich ist das auch ein Thema der Sicherheit. Gerade jetzt, im Herbst und im Winter, geht es darum, dass die Leute in den Städten nicht auf dem Laub ausrutschen. Ich möchte zumindest nicht zurück ins Steinzeitalter, in dem man das Laub einfach nur liegen lässt.

(Beifall bei der AfD)

Ich bitte die Regierung nur um eines: Driften Sie nicht noch weiter vom Bürger ab, kehren Sie zur gesellschaftlichen Mitte zurück, machen Sie wieder verbraucherfreundliche Realpolitik. Wenden Sie sich vom ideologischen grünen Kreuzzug ab, der am Ende nur unseren Wohlstand kosten wird. In diesem Sinne – ob in der Fassung von 1974 oder in der heutigen –: Wenden Sie die geltenden Gesetze einfach erst mal an, und unterbinden Sie diesen Wahnsinn der Entfremdung vom Bürger, damit es zum Wohle des wahren Natur-, Umwelt- und Bürgerschutzes wieder vorangeht.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Florian von Brunn das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Hahn! Dass gerade ein Vertreter einer rechtsradikalen Partei anderen Ideologie vorwirft, finde ich schon bemerkenswert.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD)

Ich möchte sagen, dass Sie ganz sicher nicht für die anständigen Bürgerinnen und Bürger im Lande sprechen.

(Zuruf von der AfD: Aber Sie, oder?)

Wir auf jeden Fall mehr als Sie.

(Lachen bei der AfD)

Die Staatsregierung legt uns hier eine Reform des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes vor; sicherlich aus gutem Grund, denn die alte Fassung stammt von 1974 und muss dringend überarbeitet werden. Insofern könnte man vielleicht sagen, dass das parlamentarisches Business as usual ist. Aber ich möchte schon darauf hinweisen – da wir jetzt bezüglich dieses Gesetzes in ein parlamentarisches Verfahren eintreten –, dass hier ganz wesentliche Dinge geregelt werden, die die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Natur ganz wesentlich betreffen.

Da geht es zum einen um saubere Luft, Stichwort: Luftreinhaltung. Die Bedeutung dieses Themas erkennt man auch daran, dass vor dem Europäischen Gerichtshof diesbezüglich ein Verfahren gegen die Bayerische Staatsregierung läuft, bei dem es um Zwangshaft geht. Es geht um aktiven Bürgerschutz in den Bereichen Lärm und Lärmschutz, und es geht bei Immissionen natürlich immer auch darum, Gefahren von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden.

Die Novellierung dieses Gesetzes wäre eigentlich eine gute Gelegenheit gewesen, das, was bisher passiert ist, und unsere Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. Genau diese Chance versäumt die Staatsregierung. Ich glaube, da müssen wir im parlamentarischen Verfahren noch mal nacharbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Die Verwaltungs- und Überwachungsstrukturen, die Sie haben, stammen noch aus grauer oder, besser gesagt, schwarzer bayerischer Vorzeit. Offensichtlich hat man in der Staatsregierung und im Ministerium nicht den Mut, neue Ansätze zu probieren und den Finger in die Wunde zu legen. Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie den Zuständigkeitswirrwarr insbesondere im Kontrollbereich wirklich angehen. Für das eine, zum Beispiel für Atom, ist die Regierung zuständig, für das andere, zum Beispiel die Abfallverbrennungsanlagen, das Landesamt für Umwelt. Die Bezirksregie

rungen sind für den Fluglärm zuständig und die Regierung von Oberfranken für den Lärm an bundesweit bedeutenden Eisenbahnstrecken.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so sehen klare politische Verantwortung und klar geregelte Kontrolle nicht aus.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, man sollte überlegen, ob die Landratsämter aufgrund von zu wenig Personal nicht damit überfordert sind, Großbetriebe zu kontrollieren, wie das in anderen Bereichen auch der Fall ist, in der Lebensmittelkontrolle oder im Tierschutz. Deshalb wäre es wichtig, einige Gedanken daran zu verschwenden, ob man das Landesamt für Umwelt nicht stärken und diesem weitere Aufgaben übertragen sollte. Darüber müssen wir im weiteren Verfahren reden; denn Umweltpolitik ist immer nur so gut wie der konkrete Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und Natur. Insbesondere sollten wir darüber reden, wie Kontrolle und Anwendung vor Ort geregelt sind.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Christoph Skutella.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie im Gesetzentwurf der Staatsregierung beschrieben, geht es hier in erster Linie um eine bereinigte Fassung, die durch einige Neuregelungen in letzter Zeit notwendig geworden ist. Es dürfte nicht überraschen, dass gerade wir Liberalen Schritte zur Vereinfachung von Gesetzen sehr unterstützen.

Durch das Volksbegehren Artenvielfalt, das wir vor der Sommerpause beschlossen haben, änderten sich unter anderem die Bestimmungen zu vermeidbaren Lichtemissionen. Die in Artikel 9 Absätze 1 und 2 festgelegten Regelungen zum Verbot der Beleuchtung von Werbeanlagen und baulichen Anlagen der öffentlichen Hand sind für uns ein guter Kompromiss, um den Schutz nachtaktiver Insektenarten zu gewährleisten. Weitergehende Forderungen, dieses Verbot auch auf private Gebäude auszuweiten, lehnen wir hingegen ab. Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden, wann sie bei sich zu Hause das Licht ausmachen und wann nicht. Das hat nicht der Staat zu entscheiden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das Immissionsschutzgesetz gibt uns einen wesentlichen Rahmen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dies sollte den Staat jedoch nicht davon abhalten, als Vorbild weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Daher muss bei der Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten auch viel mehr auf den passiven Immissionsschutz gesetzt werden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Während bei diesem Thema schnell die Verbotskeule herausgeholt wird, spielen in der politischen Diskussion neue und innovative Verfahren zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bisher eine untergeordnete Rolle. Dabei sollten doch die Potenziale dieser passiven Maßnahmen stärker untersucht und genutzt werden.

Hierzu zählen unter anderem der Einsatz von Titandioxid oder fotokatalytischen Oberflächen, die der Umgebung Stickoxide entziehen und somit zu einer Reduzierung der Schadstoffkonzentration führen. Auch wenn diese Verfahren noch nicht perfektioniert sind und noch reifen müssen, sind sie ein wesentlicher Ansatz, der sämtlichen Verboten vorzuziehen ist.

Meine Damen und Herren, Immissionsschutz muss nicht nur immer über Verbote und noch mehr Verbote erreicht werden. Manchmal hilft es, den Weg über neue Technologien und Innovationen zu gehen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss – nicht nur wegen der Laubbläser und der Großflughäfen.

(Beifall bei der FDP)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz II (Drs. 18/3646) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich erteile der Staatsministerin Kerstin Schreyer das Wort.