Nun sind wir tatsächlich in einem Land, in dem die Kommunen, in dem der Sachaufwandsträger für die Schulen die Dinge voranzubringen hat. Wir sind in einem
Land, in dem man sich heute Morgen tatsächlich gerühmt hat, die Digitalisierung und Modernität durch Forschung voranzutreiben. Jetzt stellen wir dagegen fest, dass die Städte die Digitalisierung den Schulen nicht einmal mit eigenen Mitteln – mit eigenen Mitteln! – durchführen können. Da ist in der Tat der Wunsch nach Digitalisierung das Einzige, was noch übrig bleibt. Taten haben Sie bislang nicht an den Tag gelegt. Die Frustration von Kommunalpolitikern scheint ihr Nebenberuf zu sein, was diese Sache anbetrifft.
Wir haben in dem Bereich festzustellen, dass wir bereits am 07.05.2019 bezüglich des Haushaltsplans gefordert haben, die digitale Bildung durch den Freistaat Bayern mit der Begründung fortzusetzen, dass es völlig unzureichend sei, auf die Mittel des Bundes zu warten. Dieses Begehren ist von Ihnen abgelehnt worden. Seitdem ist nichts Neues aufgelegt worden. Wir warten immer noch auf Ihr Tätigwerden.
Das Allerschlimmste bei der Umsetzung ist die sogenannte Systembetreuung. Selbst wenn in dem Bereich Ihre Richtlinien ausreichen, haben die Kommunen das Riesenproblem, die digitalen Einrichtungen, sofern sie da sind, systematisch zu betreuen. Wer soll das bezahlen? – Natürlich sagen Sie: Das sollen die Kommunen bezahlen. – Aber die Kommunen können das teilweise nicht bezahlen. Damit ist in diesem Zusammenhang ein Riesenproblem gegeben. Sie lassen die Kommunen draußen im Regen stehen. Sie behaupten, es wäre alles gut, doch tatsächlich ist es nicht so.
Deswegen fordern wir Sie auf, dann massiv einzugreifen, wenn Finanzierungsdefizite vorhanden sind, und selbst dafür einzutreten, diese Finanzierung zu übernehmen. Wir fordern Sie auf, tatsächlich selber dafür Sorge zu tragen, dass im Freistaat Bayern ein eigenes Digitalisierungsprogramm genau diese Lücken schließt, die die betreffende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land nicht abdeckt, und, woran uns allen liegt, in Bayern die Schulen zu digitalisieren, die Kommunen zu fördern, unser Land voranzubringen, insoweit die Ungleichheit zwischen Stadt und Land auszuschalten.
Vielen Dank, Herr Arnold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Waschler von der CSU-Fraktion.
Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke voraus: Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion in der Neufassung – also erste Zeile: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu folgenden Fragen zu berichten" – zustimmen, weil er ein Berichtsantrag ist.
Den SPD-Antrag werden wir aus den von mir jetzt nachfolgend genannten Gründen nicht mittragen können. Ich werde noch genau ausführen, weshalb.
Herr Kollege Fischbach, im Antrag der FDP war eine Menge an Legendenbildung und Themaverfehlung. Deswegen muss ich zu den einzelnen Punkten doch Stellung nehmen. Eines ist historisch eindeutig belegt: Einen derartigen Aufschlag bei der Unterstützung der kommunalen Ebene, und zwar 212,5 Millionen Euro, für die Digitalisierung der Schulen hat es in Bayern noch nicht gegeben.
Herr Kollege Arnold, ich füge gleich hinzu, was Sie in Ihrem Antrag bezüglich des Digitalpakts in dem Abschnitt, wonach man 212 Millionen für die Ausstattung der Schulen aus Staatsmitteln bereitstellt, nicht hundertprozentig korrekt schreiben.
Aber da lege ich durchaus den Mantel der Nächstenliebe drüber. Das Programm wurde nicht gestoppt, sondern vollumfänglich ausgeschöpft. Jetzt muss man sehen, wie sich die Situation allgemein darstellt. Das bedeutet nämlich – jetzt bin ich beim Antrag der FDP-Fraktion –: Wir werden einen Bericht bekommen. Wir haben nämlich einen zweiten großen Block, bei dem wir nicht den Staatshaushalt belasten müssen, sondern Bayern wird den vom Bund zustehenden Anteil in der Größenordnung von mehr als 770 Millionen Euro erhalten. Das ist überhaupt keine Frage. Für Kürzungen gibt es überhaupt keinen Anhaltspunkt. All die Programme, die auf Bundesebene zugunsten der Länder laufen, müssen nach geltendem Haushaltsrecht abgewickelt werden.
Zu den einzelnen Punkten stelle ich klar und eindeutig fest: Herr Kollege Fischbach, wenn man sich genau informiert hätte, dann hätte man sehr schnell gesehen: Der Bund hat nirgendwo angedeutet – nicht einmal im Ansatz, in Niederbayern würde man sagen: nicht ein Finserl –, dass man dem nicht nachkommt. Vielmehr stehen bereits jetzt die ersten Mittel in Höhe von 14,4 % der Gesamtsumme zur Verfügung. Es sind also 112 Millionen Euro, die bereits jetzt in Bayern verteilt werden können. Von Finanzierungsengpässen und Ähnlichem kann überhaupt keine Rede sein. In der Tat sind technische Details zu klären. Aber das ist alles vollkommen normal. Das ist alles im Fluss. Das werden wir im Bildungsausschuss durch einen entsprechenden Bericht zur Kenntnis nehmen können.
Was all die weiteren Punkte betrifft, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen einzuleiten sind; überflüssig, denn es sind Gespräche im Gange. Das Ganze läuft. Auch nach Tranchen wird hier gefragt. Hiervon ist in der Verwaltungsvereinbarung nichts zu lesen. Das alles ist schwarz auf weiß gedruckt.
Zur Frage, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Geld zu erhalten, kann ich nur sagen: Die Verwaltungsvereinbarung schärft hier den Blick eindeutig und zeigt die wahren Sachverhalte. Ich stelle auch fest: Es kann nicht davon gesprochen werden, der Freistaat Bayern solle oder müsse durch eine Zwischenfinanzierung irgendwie in Vorleistung treten. Das liegt im Bereich der Legenden. Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen; denn der Bericht soll auch klären, dass alles seinen guten Gang geht. Der Antrag ist weder dringlich noch notwendig, aber er schadet in der Sache nicht. Deshalb stimmen die Regierungsfraktionen diesem Berichtsantrag zu.
Beim SPD-Antrag ist es jedoch ein gutes Stück anders. Ich brauche mich hier nicht zu wiederholen. Herr Kollege Arnold, ich stelle nur nochmals fest: Sie haben, wenn ich Ihre Worte richtig verstanden habe, gesagt, die Kommunen seien in einer Zwangslage. Demgegenüber hatte jedoch die kommunale Familie durch den Freistaat Bayern noch nie eine so hohe Finanzausstattung wie jetzt. Die frei verfügbaren Leistungen wie Schlüsselzuweisungen seien nur als Beispiel genannt. Es ist nicht wirklich seriös, das zu beklagen. Aber es ist in Ordnung; Opposition hat vielleicht andere Gesetzmäßigkeiten.
Sie haben im ersten Punkt einen Stopp des Landesprogramms "Digitale Bildung" aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass Sie in der Tat den Masterplan Bayern Digital II meinen, in dem die entsprechenden Haushaltsmittel, nämlich die 212,5 Millionen Euro, aufgeführt sind. Ich sage nachweisbar: Kein einziger Cent wird hier zurückbehalten. Es wird alles für die betreffenden Zwecke ausgegeben. Es ist völlig legitim, zu sagen: Die Mittel sind verwendet worden; jetzt nimmt man die Mittel des Bundes. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass uns vom Bund aufgrund der Bildungshoheit des Landes niemand reinredet. Auch das ist
eine große Leistung, für die wir dem Ministerpräsidenten ausdrücklich dankbar sind. Insofern kann ich nur von einer guten Verwendung der Haushaltsmittel sprechen.
Zu der Aussage, auf dem Gebiet der Systembetreuung solle noch mehr getan werden, habe ich bereits Ausführungen gemacht. Was jetzt noch getan werden kann, ist eine klare Aufteilung der Dinge, die die Kommunen in der Hand haben. Das wird von verschiedenen Kommunen bereits auf gute Weise sichergestellt. Ein Stück mehr ist natürlich immer besser. Aber es ist eine gute Finanzausstattung vorhanden, worüber die kommunale Ebene frei verfügen kann. Zu den in Ihrem Dringlichkeitsantrag genannten Schwierigkeiten und der Selbsteintrittsverpflichtung zur Überbrückung kann ich nur fragen: Überbrückung von was? – Da liegt nichts vor. Hier werden Ängste geschürt, die wir nicht erkennen können. Dass über Verwaltungsvereinbarungen gesprochen wird, ist in Ordnung. Wir werden über die Fraktionen hinweg darauf achten, dass jeder Euro und jeder Cent, der uns zusteht, fließen wird.
In diesem Sinne müssen wir den Dringlichkeitsantrag der SPD ablehnen. Herr Kollege Fischbach, wie gesagt, wir freuen uns auf den Bericht im Bildungsausschuss.
Herr Prof. Dr. Waschler, bitte bleiben Sie am Mikrofon. – Es gibt zwei Interventionen. Die erste kommt von Herrn Kollegen Matthias Fischbach von der FDP-Fraktion.
Herr Kollege Dr. Waschler, Sie haben von Mythen gesprochen. Da Herr Kollege Markwort gerade nicht im Raum ist, muss ich für die FDP die Abteilung "Fakten, Fakten, Fakten" übernehmen und Ihnen ein paar Punkte zur Kenntnis geben.
Wissen Sie, dass es in diesem Jahr eine Präsentation des Bundesministeriums der Finanzen für die Staatssekretäre mit den Eckpunkten für das Jahr 2020 gab, in der es explizit heißt: "Keine weitere Steuerfinanzierung des Digitalfonds (Breitband, Di- gitalpakt Schule)"? Wo soll das Geld denn herkommen? Die Summe von 6,5 Milliarden Euro, die in diesen Fonds fließen kann, ist doch fixiert. Im Haushalt steht sicher, dass 70 % davon für den Breitbandausbau verwendet werden sollen. Was bleibt also für den Digitalpakt übrig?
Ich möchte Ihnen außerdem ein Zitat des haushaltspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Herrn Rehberg, zur Kenntnis geben:
Es ist absehbar, dass diese Summe durch die Auktion nicht erreicht wird. Finanzminister Scholz muss jetzt erklären, wie er die Lücke schließen will.
Herr Kollege Fischbach, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es unsere Aufgabe ist, Politik für den Freistaat Bayern zu machen. Sie sind hier auf die bundespolitische Ebene eingegangen, in der Sie nicht in der Verantwortung stehen. Die FDP wollte ja nicht in eine Koalition eintreten. Insofern haben Sie die Freiheit, Dinge zu kritisieren, die irgendwo am Horizont stehen. Sie können sich herauspicken, was in Ihre politische Argumentation passt. Das ist für uns aber nicht interessant. Wir nehmen das Bundesgeld, und es wird kommen.
Herr Kollege Dr. Waschler, ich zitiere aus dem Informationsbrief Nummer 9 des Bayerischen Städtetags vom September 2019:
Obwohl der Personalaufwand bei Schulen grundsätzlich Angelegenheit des Staates ist, schiebt dieser die Zuständigkeit auf die Kommunen als Sachaufwandsträger ab. [...] "Zum Sachaufwand gehört die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage in einem umfassenden Sinne."
Damit sind die Sachaufwandsträger verantwortlich für die Einrichtung und Unterhaltung der IT-Infrastruktur.
Aktuell erhalten Kommunen, die freiwillig IT-Personal für die Schulen bereitstellen, noch nicht einmal einen Zuschuss, wie er für kommunale Lehrkräfte gesetzlich festgeschrieben ist. Daran ändert auch der Verweis von Piazolo auf die "erhebliche finanzielle Unterstützung" von Bund und Land bei der Digitalisierung nichts. In den Sternen steht, wie die Digitalisierung der Schule finanziert werden soll, wenn das Förderprogramm des Bundes ausläuft. Der Kultusminister spricht nur von einem "kraftvollen Innovationsimpuls" durch die Bildungsmilliarde von Bund und Freistaat.
(Alexander König (CSU): Gerhard, warum fragt er das dich? Das ist eine Frage an den Staatsminister!)
Jetzt frage ich Sie: Ist das Panikmache? Ist das nicht eine Sorge, die die kommunale Familie hier ausdrückt? Also bitte! Das sind Ihre Leute!
Herr Kollege Arnold, danke für das große Vertrauen. Ich werde mich hier nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass ich Verlautbarungen von kommunalen Verantwortungsträgern interpretiere. Ich stelle nur fest, dass es verschiedene Themen mit unterschiedlichen Sichtweisen gibt. Fragen Sie diejenigen, die das geschrieben haben. Ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich bin in den genannten Punkten nicht mit den Verfassern einer Meinung. Wir befinden uns hier in einem Austausch. Dieser Austausch ist gut und gewinnbringend. Fragen Sie also bitte diejenigen, die diesen Text geschrieben haben und die für die Formulierungen verantwortlich sind, die Sie gerade vorgetragen haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Waschler. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Maximilian Deisenhofer vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Berichtsantrag und dem SPD-Antrag können wir zustimmen, obwohl ich schon der Meinung bin, lieber Herr Kollege Fischbach, dass es in diesem Fall auch eine Schriftliche Anfrage getan hätte.
Zunächst einmal müssen wir festhalten, dass der Digitalpakt trotz einzelner Schwächen insgesamt eine gute Sache ist. Für den einen oder anderen ist allein das schon überraschend, angesichts der sonstigen Performance dieser Großen Koalition.
Die größten Gewinner sind nicht einmal die Schülerinnen und Schüler oder die Lehrkräfte, sondern die Finanz- und die Kultusminister in den Ländern. So gibt es
im aktuellen bayerischen Doppelhaushalt keine erneute Verpflichtungsermächtigung für ein eigenes Förderprogramm über das Jahr 2020 hinaus, wie das aktuelle Digitalbudget, obwohl dies von den damaligen Kultusministern Dr. Spaenle und Sibler so versprochen worden war. Man könnte das auch als "Wortbruch" bezeichnen.
Der Fokus der Debatte über die Digitalisierung an den Schulen liegt leider auch heute wieder nur auf der Ausstattung und dem Geld. Die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen brauchen aber etwas anderes:
Erstens: eine flächendeckende Fortbildungsoffensive für die aktuellen Lehrkräfte, und zwar mit passgenauen Fortbildungen, die das aktuelle Digitalisierungslevel der jeweiligen Lehrkraft einbezieht.
Zweitens. Wir brauchen schon in der Ausbildung der Lehrkräfte viel mehr Digitalisierung, wie das die bayerische Universitätenkonferenz fordert, und zwar an der Uni und im Referendariat.