Erklären Sie mir bitte, warum Ihr Haus Anfang dieses Jahres die Kommunen darauf hinweist, dass derzeitige Maßnahmen förderschädlich sind und nicht finanziert werden können. Ist das finanzierte Digitalisierung oder eine Armutserklärung?
Herr Arnold, Sie schüren mit Ihrer Frage wieder Unruhe. Sie sagen schon wieder, eine mögliche Klage bringe nichts. Damit legen Sie nahe, dass eine Klage im Grunde genommen notwendig ist. Sie bringen diese These auf. Ich sage ganz deutlich: Ich vertraue dem Finanzminister der Bundesregierung und gehe davon aus, dass der Vertrag, den wir unterschrieben haben – Pacta sunt servanda –, erfüllt wird. Sie als SPD äußern ständig die These, es würde zu irgendwelchen Lücken kommen. Das steht doch im Antrag drin. Nun zu dem Zweiten, da dies die sachlich wichtigere Frage ist: Warum haben wir diesen Brief geschrieben? – Aus dem Grund, den Herr Fischbach gerade genannt hat: Diese zwei Programme, das bayerische und das Bundesprogramm, laufen unabhängig voneinander. Das heißt, sie bauen nicht aufeinander auf, sondern man kann einen Förderantrag nur mit dem einen oder mit dem anderen Programm laufen lassen.
Zu unserem Programm: "Vorleistung" ist vielleicht das falsche Wort, aber wir waren früher dran. Wir haben schon ein Programm aufgesetzt, als es das Bundesprogramm noch gar nicht gab. Deshalb ist es so, dass die Programme nicht eins zu eins aneinander anschließen. Wir haben die Gemeinden gebeten, jetzt keinen Antrag zu unserem bayerischen Programm zu stellen, weil dazu für 2019/2020 schon so viele Anträge gestellt worden sind,
und jetzt für den Bund noch keinen Antrag zu stellen, denn das wäre förderschädlich, da wir nicht mit zwei Programmen den gleichen Antrag bedienen können. Das war der Grund des Briefes.
Noch einmal deutlich: Beide Programme sind voneinander unabhängig. Wir wissen aber – um dies noch einmal zu erklären; das wissen Sie aber genauso gut wie ich
und alle Kommunen –, dass der Zeitpunkt der Antragstellung und der Zeitpunkt der Auszahlung schon zwei, drei Jahre auseinanderliegen können, weil man einfach entsprechend planen muss. Deshalb haben wir schon viele Anträge, und diese zahlen wir jetzt sukzessive aus. Dafür haben wir aber noch entsprechende Gelder aus unserem Programm. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Aufklärung leisten.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion auf der korrigierten Drucksache 18/3988 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP, die AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/4025 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die SPD und die FDP. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU, AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Da wir jetzt schon knapp Viertel vor sechs haben, ergibt es keinen Sinn mehr, die restlichen Dringlichkeitsanträge zu beraten, da wir wahrscheinlich nicht rechtzeitig zur Abstimmung kommen. Deshalb entscheide ich, die Dringlichkeitsanträge – ganz offensichtlich im Einvernehmen mit der Mehrheit des Hohen Hauses – in die Ausschüsse zu verweisen.
Daher werden die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/3989, 18/4026, 18/4027, 18/3990, 18/3991, 18/4028 sowie 18/3993 mit 18/3997 sowie 18/4029 an den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss überwiesen.