Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

(Beifall bei der FDP – Florian von Brunn (SPD): Reden Sie doch zur Sache! – Volkmar Halbleib (SPD): Sie wollen sich mit dem Thema nicht befassen!)

Herr von Brunn, ein paar Fakten: Im Jahr 2018 hat allein die Deutsche Bahn eine Entschädigungssumme für Verspätungen in Höhe von 53,6 Millionen Euro an 2,7 Millionen Passagiere ausbezahlt.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Es ist doch jedem im Raum, sicher auch den Kollegen von der SPD-Fraktion, vollkommen klar, dass ein Unternehmen, wenn es etwas verschuldet hat, natürlich in Haftung genommen wird.

Der Bericht dazu ist angesprochen worden. Es hilft manchmal, wenn man sich so etwas durchliest; das war ein Fortsetzungsbericht mit Datum vom 27.11. Wir hatten das im Verkehrsausschuss schon debattiert.

Es gab winterbedingte Einschränkungen, weil eben nicht richtig geräumt worden war. Lassen Sie uns doch bitte auf die Fakten schauen. Das ist doch tatsächlich ein Versäumnis der dafür zuständigen Unternehmen gewesen.

(Florian von Brunn (SPD): Der FDP ist das nicht aufgefallen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist das Thema Rechtsauffassung angesprochen worden: Mit welchem Recht soll die Bahn und damit die Schiene bei Entschädigungszahlungen jetzt anders als der Luftverkehr behandelt werden?

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das habe ich an der Stelle noch nicht verstanden.

(Beifall bei der FDP – Florian von Brunn (SPD): Man könnte die beim Luftverkehr auch auf das gleiche Niveau anheben!)

Lassen Sie uns doch einfach konstruktiv überlegen, was die Bahnfahrer am meisten ärgert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Fernverkehr mittlerweile einen unbefriedigenden Pünktlichkeitswert von 75 %. Das ist es doch, was die Menschen stört.

(Beifall bei der FDP – Florian von Brunn (SPD): Mit gutem Recht, Herr Kollege, mit gutem Recht!)

Wir müssen dazu übergehen, dort anzusetzen, damit Bahnfahren verlässlich und flexibel ist und digitaler wird. Die Fahrgäste sind daran interessiert, pünktlich anzukommen.

Schauen wir uns die Sache an: Wenn die Fahrgäste überhaupt einen Anspruch geltend machen wollen – viele Nutzer wissen gar nicht, dass sie das können –, müssen sie ein Fahrgastrechteformular in Papierform an einem Schalter einreichen; sie könnten es natürlich auch mit der Post schicken. Das stört die Menschen am allermeisten. Das muss schneller und digitaler gehen, damit es dann auch einen Nutzen hat.

Wir müssen dafür auch Geld in das System und in die Infrastruktur investieren. Die Kollegen von der SPD, die noch den Finanzminister in Berlin stellen, könnten mehr Geld für die Schiene ausgeben.

(Florian von Brunn (SPD): Die wollen Sie doch privatisieren!)

Das wäre sinnvoll.

Wir müssen Ihren Antrag, wenngleich dessen zweiter Spiegelstrich gut ist, leider schon allein aus Gerechtigkeitsgründen ablehnen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Am Flugverkehr entdeckt die FDP plötzlich ihren Gerechtigkeitssinn!)

Im zweiten Spiegelstrich fordern Sie mehr Geld; schreiben Sie doch Ihrem zuständigen Finanzminister in Berlin mal eine SMS.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Danke. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/5173 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU und die FDP. Fraktionslose Abgeordnete sind keine im Raum. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Christoph Skutella, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd - Wirksame Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Drs. 18/5174)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) Alternative Jagdtechniken mit Nachtsichtgeräten zulassen, effizientere Bejagung ermöglichen (Drs. 18/5228)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Nikolaus Kraus u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Verwendung von Nachtzieltechnik (Drs. 18/5229)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Horst Arnold, Martina Fehlner, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD) Die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) effektiv begrenzen - Verbesserung der Möglichkeiten der Schwarzwildbejagung voranbringen und Maßnahmen bei einem eventuellen Ausbruch der ASP vorbereiten (Drs. 18/5230)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Christoph Skutella von der FDP. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nationale Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und damit der Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes war schon öfter Thema hier im Landtag. Es wartet derzeit auf die Erste Lesung im Bundestag. Aus diesem Grund und aus aktuellem Anlass – die Afrikanische Schweinepest steht vor der Tür – fordern wir in unserem Antrag heute die Staatsregierung auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass im Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz eine Ausnahme vom generellen waffenrechtlichen Verbot der Nutzung von Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräten zu schaffen ist, damit diese für jagdliche Zwecke, und zwar aktuell im Speziellen für die Reduzierung der Schwarzwildpopulation genutzt werden können.

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in der Wildschweinpopulation in Osteuropa weiter aus. Im Nachbarland Polen befindet sich die europaweit höchste Zahl an infizierten Tieren. Bayern ist seit vielen Jahren schweinepestfrei. Weder die klassische Schweinepest noch die Afrikanische Schweinepest kommen bei uns vor. Es wäre gut und wünschenswert, wenn das so bei uns bleibt; denn die Krankheit hätte schwere Folgen für unsere Schwarzwildbestände und nicht zuletzt auch für die Landwirte mit einem Schweinezucht- oder Schweinemastbetrieb.

Leider gibt es bei der Afrikanischen Schweinepest aber keine Entwarnung, ganz im Gegenteil. Am Montag, dem 2. Dezember 2019, berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium von zehn mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweinen 40 Kilometer vor der deutsch-polnischen Grenze. Da sich der Virus laut Experten rasend schnell ausbreiten kann, ist es jetzt an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Dänemark zum Beispiel kann es sich nicht leisten, hier zu zögern, und verfolgt eine andere Strategie. Die Dänen haben einen Zaun ge

baut, um die Wildschweine fernzuhalten. Der Zaun ist 1,5 Meter hoch und 70 km lang und erstreckt sich entlang der gesamten deutsch-dänischen Grenze. Vorgestern ist der Zaun nach zehn Monaten Bauzeit fertig geworden, also gerade rechtzeitig. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage "Afrikanische Schweinepest (ASP) – Vorbereitungen für den Ernstfall" vom Oktober dieses Jahres erklärte das bayerische Umweltministerium die Reduzierung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung zu einem wesentlichen Instrument, um die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Da es sich bei Schwarzwild um eine hauptsächlich nachtaktive Wildtierart handelt, kommt der Bejagung zur Nachtzeit unter Verwendung der Nachtsicht- und Nachtzielgeräte eine wesentliche Bedeutung zu.

(Beifall bei der FDP)

Auch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist der Meinung, dass die Bejagung des überwiegend nachtaktiven Schwarzwildes durch die Verwendung von Nachtsichttechnik optimiert werden könne.

In den Landkreisen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Eine Anfrage des Herrn Kollegen Bauer hat ergeben, dass sich die Zahlen der Erteilung in den letzten Jahren teilweise verzehnfacht oder sogar noch mehr erhöht haben. Es gibt aber Landratsämter, die sich nicht als Problemregion sehen, weshalb die Erteilung dort schwieriger erscheint. Jäger agieren selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Gesetze müssen ihnen aber auch diese Freiheit zugestehen. Das gilt im Wesentlichen auch bei der Verwendung von jagdlichen Hilfsmitteln. Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein und möchten damit die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Andreas Winhart von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Moderne Technologien haben nicht nur unsere Lebensweise stark verändert, nein, sie verändern auch die Jagd. Die AfD tritt dabei für ein modernes und aufgeklärtes Bild von der Jagd ein. Anstatt restriktiver Vorgaben wollen wir ein maximales Maß an Freiheit bei der Anwendung neuer Technologien. Wir verbinden den Begriff der Waidgerechtigkeit mit einer verträglichen Form der Jagd, die durch aktiven Tier- und Naturschutz Lebewesen, Gesellschaft und Jäger verbindet. Im Hinblick auf die Nachtzieltechnik sehen wir die Vorteile, die sich hier bei einem verantwortungsbewussten Umgang ergeben. Durch verbesserte Ziel- und Detektionsmöglichkeiten werden Fehlschüsse vermieden und unnötiges Tierleid verhindert.

Längst prägt der Mensch das Gleichgewicht in der Natur, und dieses Faktum zu leugnen, wäre naiv. Selbstverständlich erhöht sich durch die moderne Technologie die Möglichkeit des menschlichen Eingriffs in den Lebensraum der Tiere, weswegen bestimmte Restriktionen, wie wir sie auch in Bezug auf das Schalwild abseits des Schwarzwildes fordern, durchaus sinnvoll sind. Es ist bekannt, dass die GRÜNEN gern Tag und Nacht auf alles schießen wollen, was ein Bäumchen auch nur anknabbert. Das ist im Grundsatz falsch und pure grüne Ideologie.

(Beifall bei der AfD)

Was allerdings die FDP in ihrem Antrag vergessen hat, das ist der praktische Nutzen, den eine Möglichkeit zur Bejagung von nachtaktivem Raubwild mit sich bringt.

Wenn man nachts ohnehin auf Schwarzwild ansitzt, dann spricht nichts dagegen, wenn sich die Gelegenheit bietet, Raubwild ebenfalls zu bejagen. Fragen Sie doch einmal Ihren Oberjäger Christian Lindner; er hat jetzt öffentlichkeitswirksam seinen Jagdschein gemacht.

(Heiterkeit bei der AfD)

Die verbesserten Möglichkeiten der selektiven Entnahme von Raubwild kann dazu beitragen, den Erhalt von Wiesenbrütern und Feldhasen besser als bisher zu gewährleisten. Das ist ein aktiver Beitrag der Jagd zum Artenschutz und zur Biodiversität.

Ich denke, wir brauchen eine gewisse Offenheit für die Anwendungsgebiete neuer Technologien. Mit der Stärke des menschlichen Eingriffs muss auch das individuelle Verantwortungsbewusstsein wachsen. Wir müssen daran arbeiten, die Jagdethik weiterzuentwickeln, um mit den technologischen Neuerungen Schritt zu halten. Das hat aber nichts zu tun mit dem völlig falschen Leitsatz "Wald vor Wild" und den daraus abgeleiteten Maßnahmen, nachts Rehwild zu schießen, so wie das Herrn Hartmann vorschwebt.