Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Ich denke, wir brauchen eine gewisse Offenheit für die Anwendungsgebiete neuer Technologien. Mit der Stärke des menschlichen Eingriffs muss auch das individuelle Verantwortungsbewusstsein wachsen. Wir müssen daran arbeiten, die Jagdethik weiterzuentwickeln, um mit den technologischen Neuerungen Schritt zu halten. Das hat aber nichts zu tun mit dem völlig falschen Leitsatz "Wald vor Wild" und den daraus abgeleiteten Maßnahmen, nachts Rehwild zu schießen, so wie das Herrn Hartmann vorschwebt.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo, bravo!)

Das darf niemals eine Maxime für handelnde Jäger im Sinne der Waidgerechtigkeit werden.

Wenn man dem Jäger effiziente Werkzeuge zur Erfüllung seiner Aufgaben verwehrt, dann ist das so, als würde man ihm zum Schnitzen ein stumpfes Messer reichen. Jeder weiß, dass dabei viel mehr schiefgehen kann, als wenn man es mit effizienten Mitteln tut. Deshalb stimmen wir hilfsweise – ich betone: hilfsweise – dem eingeschränkten Dringlichkeitsantrag der FDP zu. Wir bitten aber um Zustimmung zum erweiterten Dringlichkeitsantrag unserer Fraktion.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo, bravo!)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Alexander Flierl von der CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Waffengesetzänderung aufgrund der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sollte man für sinnvolle Änderungen und Anpassungen nutzen. Allerdings ist die Haltung der CSU hierbei klar: Mit uns soll es keine Verschärfung des Waffenrechtes geben, soweit diese nicht der Sicherheit dient. Deshalb ist es jederzeit möglich – und deshalb unterstützen wir auch den Vorstoß der Staatsregierung –, die Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildbejagung für Jäger zu vereinfachen und zu ermöglichen und deshalb vom waffengesetzlichen Verbot auszunehmen. Dem versperren wir uns nicht, im Gegenteil: Wir unterstützen dies sogar massiv und fordern dies auch; denn damit wird die bayerische Praxis, die bislang schon besteht, praktikabler gemacht. Wir gehen weg von der waffengesetzlichen Beauftragung. Aber wir halten dennoch ganz klar und eindeutig die jagdrechtliche Zulassung, eine jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung, für erforderlich und notwendig, weil damit nämlich die jagdrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden und die fachliche Einschätzung der unteren Jagdbehörde gestärkt wird. Für uns ist klar: Bei der Beurteilung der Einschätzung, ob diese Technik verwendet wird, ist zunächst der Jäger in seinem Revier gefordert. Die fachliche Einschätzung, die Genehmigung, erfolgt sodann durch die untere Jagdbehörde, bei der auch die Entscheidungskompetenz verbleibt.

Ich möchte nicht verhehlen, dass nur unser Antrag zielführend ist, dass nur unser Antrag – der beiden Regierungsfraktionen – diesem Ziel nahekommt. Die Anträge der Opposition weisen erhebliche Schwächen auf. Die Staatsregierung war in diesem Umfeld bereits aktiv und hat bereits Vorstöße auf Bundesebene gemacht, und zwar nicht erst, seit die ASP ganz nah an Deutschland herangerückt ist mit den Fällen in Tschechien, Belgien oder zuletzt in Polen kurz vor der brandenburgischen Grenze. Bei uns geht es auch darum, dass wir so weit wie möglich Wildschäden durch Schwarzwild verhindern oder sogar mit dem Einsatz dieser Technik reduzieren können. Deswegen sind unsere Staatsministerin Michaela Kaniber, unser Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck schon sehr frühzeitig im letzten Jahr auf die Bundesregierung zugegangen und haben bei Diskussionen über das Waffengesetz entsprechende Änderungen gefordert und durchgesetzt. Heute liegt es an uns, mit der Zustimmung zum Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER – die Parlamentsunterstützung, die Unterstützung des Bayerischen Landtags – zu dokumentieren, dass dieser Vorstoß richtig ist und von uns mitgetragen wird.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Dieser Antrag ist im Innenausschuss schon behandelt worden. Am 6. November gab es eine einstimmige Empfehlung zu diesem Antrag. Dies unterstreicht, dass wir hier richtig liegen und uns hier auf dem richtigen Weg befinden, wenn auch diese technischen Möglichkeiten bei der Bejagung von Schwarzwild weiterhin und verstärkt eingesetzt werden können. Dabei berücksichtigt unser Antrag auch die technischen Details, zum Beispiel, dass man die Infrarotstrahler mit zulassen muss, um den Anforderungen des Tierschutzes und der Sicherheit Rechnung zu tragen, weil dadurch nicht nur das Ziel, sondern auch das komplette Umfeld des Ziels, des Stückes Schwarzwild, ausgeleuchtet wird, ich dadurch sicherer abkommen kann, wie der Jäger sagt, sicherer treffen kann und Gefährdungen des Umfelds vermeide.

Darüber hinaus berücksichtigt unser Antrag auch, dass künstliche Lichtquellen, sprich: Taschenlampen, in Verbindung mit der Schusswaffe zulässig gemacht werden können. Ich glaube, auch dies darf man nicht außer Acht lassen, weil wir ganz klar dem Jäger die Entscheidung überlassen wollen, welches technische Hilfsmittel er verwendet.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Wichtig und bedeutsam ist für uns jedoch der zentrale Punkt, dass die Verwendung von Nachtsichttechnik an der Waffe ausschließlich zur Schwarzwildbejagung erfolgt. Wir lehnen strikt ab, dass diese Technik auch für die Jagd auf andere Wildarten zugelassen wird. Bei wiederkäuendem Schalenwild – Rehwild, Rotwild, Gamswild, Damwild und Sikawild – wäre es sogar kontraproduktiv. Es wäre sogar ein Frevel. Dadurch würde ich sogar entsprechende Wildschäden provozieren. Ich glaube, diejenigen Gruppierungen, die so etwas fordern, unterstreichen ganz eindeutig ihre wildbiologische Ahnungslosigkeit und ihr wildbiologisches Unwissen. Dadurch unterstreicht man, dass man von der gesamten Angelegenheit keine Ahnung hat. Es wäre klug gewesen, wenn da nachgehakt und nachgefragt worden wäre und man sich erst schlau gemacht hätte, anstatt auf seinem fehlerhaften Standpunkt zu beharren. Es ist schade, dass der Herr Hartmann heute nicht da ist, weil er dann in dieser Frage vielleicht ein bisschen Nachhilfe bekommen hätte.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Deshalb ist auch der Antrag der FDP abzulehnen. Neben den technischen Details ist hier eben nicht eindeutig ausgeschlossen, dass auch noch die Jagd auf andere

Wildarten umfasst sein könnte, nachdem Sie nur im Speziellen die Jagd auf Schwarzwild benennen.

Bei der AfD wereden sogar Waffenrecht und Jagdrecht miteinander vermengt; denn der Ausschluss bestimmter Wildarten geht nicht per Waffenrecht, sondern letztendlich nur im Jagdrecht. Auch die Ausweitung auf Raubwild ist abzulehnen, da dies bei den Wildschäden mit der Problematik des Schwarzwildes, aber auch mit der Seuchengefahr nicht vergleichbar ist.

Das schwerwiegendste Manko aller Oppositionsanträge ist jedoch, dass so getan wird, als wäre bisher nichts geschehen und als wären die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen untätig geblieben. Unser Antrag geht dahin, dass wir die Initiativen der Staatsregierung weiterhin unterstützen.

Ich sage ganz klar, dass es bereits Maßnahmen und Projekte gibt. Ich nenne hier nur das Projekt "Brennpunkt Schwarzwild" aus dem Jahr 2014, mit dem man sich der Problematik der Schwarzwildbejagung bereits gewidmet hat, den Ausbau des Wildtierportals, um die Öffentlichkeit und die Jäger besser und schneller zu informieren, die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um die Bejagung zu erleichtern, die Anlage von Schussschneisen, die Kirrprojekte und zum Beispiel auch die Schwarzwildprämie für weibliches Wild und für Frischlinge. Deswegen haben wir in diesem Bereich sicherlich keine Nachhilfe nötig.

Wir sind auf die ASP bestens vorbereitet. Sollte es zum Seuchenausbruch kommen, sind wir gewappnet. Wir haben entsprechende Schulungen und Handhabungen an die Veterinärbehörden, an die Landratsämter, herausgegeben. Auch das Mulchen ist bei den ökologischen Vorrangflächen und bei KULAP-Maßnahmen in weiten Bereichen möglich. Deswegen können wir dem SPD-Antrag keinesfalls zustimmen.

Ich fasse zusammen: Die Anträge der Opposition springen eindeutig zu kurz, sind nicht umfassend genug, sind unzureichend und auch fachlich fehlerhaft. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Abgeordnete Dr. Müller gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Müller.

(Beitrag nicht autorisiert) Herr Flierl, genau das, was Sie den Anträgen der Oppositionsparteien AfD und FDP entgegengehalten haben, gebe ich zurück: Ihr Antrag greift zu kurz. Sie erfassen gerade das nicht, was wir wollen.

(Lachen bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Ich bitte um Ruhe. – Wir wollen die waffenrechtliche Änderung. Insofern wollen wir gerade die Zulassung dieser Nachtzielgeräte oder Hilfsvorrichtungen nicht in den Ermächtigungsbereich der Ordnungsbehörden stellen, weil sie dort eben nicht richtig aufgehoben sind. Das ist das Falsche an Ihrem Antrag.

Wir wollen die waffenrechtliche Änderung, um so dem Jäger bei der Jagdausübung die freie Entscheidung zu geben. Das ist ein wesentlicher Punkt. Darin unterscheiden sich die Anträge. Sie verkomplizieren damit wieder durch regulatorische Einrichtungen,

Herr Dr. Müller, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Beitrag nicht autorisiert) die Sie der Ordnungsbehörde auferlegen, den ganzen Zulassungsvorgang.

(Zurufe: Abschalten!)

Wir wollen ihn vereinfachen.

Danke schön. Ihre Redezeit ist zu Ende. – Herr Flierl, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für uns ist es ganz klar, dass wir die Entscheidungskompetenz weiterhin an der unteren Jagdbehörde behalten wollen; diese beurteilt die jagdrechtliche Zulässigkeit weiterhin. Wir ermöglichen es dem Jäger waffenrechtlich, diese technischen Hilfsmittel zu verwenden. Sie werden dann letztendlich immer eine Entscheidung der Ordnungsbehörden erhalten. Allein unser Antrag stellt sicher,

(Dr. Ralph Müller (AfD): (Beitrag nicht autorisiert) Welcher?)

dass sowohl die technischen Möglichkeiten genutzt und mit höchstmöglicher Sicherheit eingesetzt werden können als auch die Waidgerechtigkeit mit einer klaren Beschränkung eingehalten wird, die die unteren Jagdbehörden auf Schwarzwild durchzusetzen und vorzugeben haben, weil wir wissen, dass der Schuft immer hinter dem Schaft sitzt und hier nicht die technischen Möglichkeiten ein Problem aufwerfen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralph Müller (AfD))

Danke schön. – Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Horst Arnold.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Flierl, wenn Sie sagen, dass Sie in diesem Bereich waffenrechtlich alles auf den Weg gebracht hätten und das beim Bundestag bzw. beim Bundesgesetzgeber auf den Weg bringen wollen: Machen Sie es! Der Innenminister ist der Herr Seehofer; er war bis vor Kurzem hier auf dem Ministerpräsidentensessel gesessen. Warum kommt von da keine Initiative? Wie gesagt, Sie können ihn gern auffordern. Wir warten schon lange darauf, dass etwas geschieht; aber wie bei so Vielem geschieht von dieser Seite sehr wenig.

(Beifall bei der SPD)

Dass die Afrikanische Schweinepest eine große Bedrohung ist, wissen wir – mit entsprechenden Pflichten zur Evakuierung usw. All diese Dinge sind notwendig. Deshalb wundert es mich schon, dass Sie sagen, unser Antrag sei nicht zielführend. Gerade weil Sie sich dessen rühmen, schon so viel getan zu haben, wollen wir im Bayerischen Landtag wissen, was geschehen ist. Haben Sie Maßnahmen vor Ort durchgeführt? Haben Sie das mit dem Technischen Hilfswerk und den Landkreisen bereits geklärt, wie eine echte Sperre von bis zu acht Kilometern funktioniert und wie sie technisch umzusetzen ist? All diese Dinge drohen bei der Anwendung des Gesetzes, und es geht hierbei nicht darum, irgendwelche Drohkulissen aufzubauen oder Menetekel an die Wand zu malen, sondern es geht um Fürsorge und Verantwortung für die Bevölkerung und die Tiere auch im Freistaat Bayern, denn die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.

Ja, den Antrag der CSU können wir unterstützen, weil auch wir von der SPD der Ansicht sind, dass man mit dem Waffenrecht nicht so umgehen kann: es zu öffnen, zu gewissen Zwecken allgemein zu formulieren und dann den Dingen ihren Lauf zu lassen. Der Einsatz bestimmter Waffen ist dort zu prüfen, wo es hingehört: vor Ort. Dort ist die Kompetenz vorhanden, und dort weiß man, wer den Antrag stellt. Dort sind auch die Hintergründe bekannt. Deshalb sind wir nicht der Ansicht, dass wir es so öffnen können, wie es im Antrag der FDP allgemein für jagdrechtliche Zwecke formuliert wird, sondern es muss tatsächlich der Schwarzwildbekämpfung dienen. Daher können wir uns zu Ihrem Antrag, der zwar in die richtige Richtung geht, allenfalls enthalten.

Der Antrag der AfD stellt eine unzulässige Vermengung von Waffenrecht und Jagdrecht dar, und die Ausführungen von Herrn Dr. Müller im Rahmen der Zwischenbemerkung haben mir deutlich gemacht, dass die Unterschiede nicht erkannt werden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralph Müller (AfD))

Selbst wenn man inhaltlich dazu ein Curriculum machen würde, würden Sie es nicht begreifen, deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralph Müller (AfD))

Wichtig ist uns auch das Thema Mulchen. Herr Flierl, das finde ich schon interessant. Sie sagten, auf KULAP- und Vorrangflächen sei Mulchen in diesem Zusammenhang erlaubt. Glauben Sie denn ernsthaft, die Afrikanische Schweinepest richtet sich nach KULAP- und Vorrangflächen? Das ist doch viel zu kurz gedacht. Was nützt es uns denn, wenn in diesem Zusammenhang Nachtsichtgeräte zugelassen sind, aber die Sau mehr oder weniger in gemulchten Flächen steht und nicht sichtbar ist? Deshalb muss dies überall der Fall sein, und ich appelliere an Sie, unserem Antrag ebenfalls zuzustimmen, weil er zielführend ist. Er unterstützt Ihren Antrag und sieht das Problem nicht nur waffenrechtlich, sondern ganzheitlich – aus Verantwortung für Bayern, für die Bevölkerung und für unsere Natur.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Arnold. Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Andreas Winhart von der AfD-Fraktion gemeldet. Herr Winhart, bitte schön.

Ja, gerne.

Herr Arnold, der Kollege Flierl hatte es schon erwähnt, und jetzt unterstellen auch Sie uns eine Vermengung von Waffen- und Jagdrecht. Das kann ich so nicht stehen lassen. Wir haben unseren Antrag extra aufgeteilt. Es steht zweimal darin: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, […]", einmal zum Waffenrecht, und im zweiten Absatz wird sie nochmals aufgefordert, die Bejagung des Raubwildes zu ermöglichen. Wer allerdings hier Dinge vermischt, das sind Sie, lieber Herr Arnold, und die SPD. Sie vermischen das Waffenrecht mit Mulchen und Walzen der Zwischenfruchtbestände.

(Horst Arnold (SPD): Nein!)