Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Wer § 1 – das ist die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Swoboda. Der fraktionslose Abgeordnete Plenk fehlt. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Wer § 2 – das ist die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Swoboda. Der fraktionslose Abgeordnete Plenk fehlt. Damit ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir müssen noch über § 3 – Änderung der Meldedatenordnung – und über § 4 – Inkrafttreten – abstimmen.

Wer den Paragrafen 3 und 4 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der AfD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP sowie Herr Kollege Swoboda (fraktionslos). Herr Kollege Plenk (fraktionslos) fehlt.

Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes". Ich bedanke mich bei allen, die an der Gesetzesberatung teilgenommen haben.

(Beifall bei der CSU)

Das ist ein wichtiges Gesetz. Wir sollten deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Bayerische Landtag als Gesetzgeber immer wieder sehr wichtige Gesetze auf den Weg bringt, von denen viele Menschen betroffen sind.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 18/3861) - Zweite Lesung

Die Fraktionen sind übereingekommen, bei dieser Zweiten Lesung auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/3861 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/5049 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2020" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der AfD sowie die Herren Kollegen Swoboda (fraktionslos) und Plenk (fraktionslos). Meine Damen und Herren, dann ist auch das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP sowie Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Das

ist eindeutig die Mehrheit. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der AfD sowie Herr Abgeordneter Swoboda (fraktionslos). Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Landarztgesetz (Drs. 18/4201) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker u. a. (CSU) , Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/4505)

und

Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker u. a. (CSU) , Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayerisches Landarztgesetz - für mehr Landärzte und eine auch künftig gute medizinische Versorgung (Drs. 18/4702)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU neun Minuten, GRÜNE sechs Minuten, FREIE WÄHLER fünf Minuten, AfD vier Minuten, SPD vier Minuten, FDP vier Minuten und die Staatsregierung neun Minuten. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten haben jeweils zwei Minuten.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Bernhard Seidenath von der CSU-Fraktion das Wort. Herr Vorsitzender, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Gesundheit und Pflege bewegen die Menschen. Am besten lässt sich dies in der Weisheit zusammenfassen: Ein gesunder Mensch hat tausend Wünsche, ein kranker aber nur einen. – Die aktuell größte Herausforderung im Gesundheitswesen ist der Mangel an Fachkräften. Das gilt für nahezu alle Professionen, auch die ärztlichen, besonders aber für die Hausärzte in den ländlichen Regionen.

Meine Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl von Vorschlägen erarbeitet, wie dem Medizinermangel effektiv und sinnvoll gegengesteuert werden kann. Wir haben vor etwas mehr als zwei Jahren ein Paket mit insgesamt 27 Anträgen in dieses Hohe Haus eingebracht, das hier beschlossen worden ist. Mit einem dieser Anträge – Antrag XIII aus diesem Paket – wurde eine Landarztquote gefordert. Heute ist es nun so weit: Wir beschließen das neue Bayerische Land- und Amtsarztgesetz.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sieht, verglichen mit seiner Fassung bei der Ersten Lesung, deutlich anders aus. Wir haben es im parlamentarischen Ver

fahren um eine Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzt. Diese wird ein Jahr nach der Quote für die Landärzte in Kraft treten, also zum Wintersemester 2021/2022. Wir beschließen heute einen Entschließungsantrag, mit dem ein paar Leitplanken für die weitere Entwicklung des Gesetzes eingeführt werden. Mit dem Entschließungsantrag weisen wir den Weg für die künftige Entwicklung des Gesetzes und bereiten weitere Maßnahmen vor, um den Medizinermangel bayern- und deutschlandweit effektiv zu bekämpfen.

Im Einzelnen: Im ambulanten Bereich leisten über 9.300 Hausärztinnen und Hausärzte in Bayern einen wichtigen, ja lebenswichtigen Beitrag für die medizinische Versorgung in unserem Land. Das Gesundheitsland Bayern ist damit aktuell noch gut versorgt. Allerdings ist über ein Drittel der Hausärzte in Bayern bereits über 60 Jahre alt. Diese Hausärzte werden daher in absehbarer Zeit in den Ruhestand treten. Eine ähnliche Entwicklung gibt es bei den Fachärzten. Auch hier droht uns in circa fünf Jahren eine Versorgungslücke. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern drohte zum November 2018 bereits in acht Planungsbezirken eine Unterversorgung. Ein Planungsbezirk war bereits mit Hausärzten unterversorgt. Das alles zeigt: Wir müssen handeln. – Und wir handeln! Wir schaffen mehr Studienplätze. Bayern geht hier mit der Medizinischen Fakultät in Augsburg und mit dem neuen Medizincampus in Bayreuth mit gutem Beispiel voran.

Wir werden auch in Niederbayern zusätzliche Studienplätze schaffen. Der Ministerpräsident hat am 10. Oktober 2019 in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass sich eine Projektgruppe mit der Errichtung eines Medizincampus in Niederbayern und der Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze dort beschäftigen wird. Zum Wohle der Menschen kann das, was der Freistaat Bayern hier leistet, nur begrüßt werden. Aber die anderen Bundesländer müssen nachziehen. Es kann nicht sein, dass wir in Augsburg 250 Studienplätze – 84 davon sind schon besetzt – und in Bayreuth 100 Studienplätze schaffen. Im Endausbau, nach sechs Jahren, werden es in Augsburg 1.500 sein, plus 600 in Bayreuth.

Wichtig ist aber, dass die anderen Bundesländer nachziehen, weil die Studienplätze nach dem Königsteiner Schlüssel bundesweit vergeben werden. Wir leisten hier beim Länderfinanzausgleich eine Entwicklungshilfe für die anderen Bundesländer. Deshalb richten wir in unserem Entschließungsantrag einen Appell an die anderen Bundesländer, dem bayerischen Vorbild zu folgen und selbst Studienplätze zu schaffen. Das ist für die Versorgung mit Studienplätzen in unserem Land essenziell.

Wichtig ist auch, dass wir Lehrstühle für Allgemeinmedizin haben. Diese haben wir inzwischen in jeder medizinischen Fakultät in Bayern bis auf Regensburg. Das ist ein wichtiger Beitrag für die hausärztliche Versorgung in Bayern.

Wir handeln nicht nur durch die Schaffung von mehr Studienplätzen, wir handeln auch durch die Landarztquote und durch den Entwurf des Land- und Amtsarztgesetzes. Wir werden in Bayern künftig pro Wintersemester bis zu 5,8 % aller Studienplätze für Studierende vorhalten, die sich verpflichten, später als Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen zu arbeiten.

Das erfolgt im Sinne des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung wegen besonderen öffentlichen Bedarfes im Rahmen einer Vorabquote. Das macht im Jahr etwa hundert Medizinstudierende aus, die dann nach ihrer Facharztprüfung – also in rund zehn Jahren – zur Verfügung stehen werden. Im Wintersemester 2020/2021 werden die ersten Landarztstudentinnen und -studenten ihre Ausbildung aufnehmen. Das ist gut, und das ist überfällig.

(Tobias Reiß (CSU): Sogar sehr gut!)

Gut ist zudem, dass durch das Landarztgesetz einem breiteren Querschnitt junger Menschen ermöglicht wird, ein Medizinstudium aufzunehmen; denn die Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote vergeben. Stattdessen zählen dann eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf und ehrenamtliches Engagement genauso wie der Medizinertest, der bestanden sein muss.

Zu diesem Medizinertest äußert sich auch unser Entschließungsantrag. Für bayerische Schülerinnen und Schüler besteht das Problem, dass dieser Test zeitlich sehr ungünstig liegt, nämlich genau während der Abiturprüfungen. Es wäre schön, wenn dieses Ärgernis des Zeitpunkts des Medizinertests bei der Auswahl künftiger Landärztinnen und Landärzte berücksichtigt würde. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass Bayern selbst einen solchen Medizinertest durchführt, der entweder deutlich vor oder deutlich nach den bayerischen Abiturprüfungen liegt. Es gibt diese Möglichkeit, weil der Bund hier nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Wir haben den Entschließungsantrag, den wir heute zur Abstimmung stellen, entsprechend formuliert.

Wir hatten uns vor zwei Jahren in unserem Landarzt-Antrag außerdem auch dafür ausgesprochen, für die Kinderärztinnen und Kinderärzte eine Vorabquote gelten zu lassen. Wir behalten das weiter im Auge. Wir fordern deshalb in unserem Entschließungsantrag die Staatsregierung dazu auf, zu prüfen, inwieweit insbesondere Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie in einem weiteren Schritt der Gesamtbereich der allgemeinfachärztlichen Versorgung in die dann bestehende

Landarztquote einbezogen werden können. Ganz klar: Der Landtag will auch den Bereich der allgemeinfachärztlichen, insbesondere der kinderärztlichen Versorgung beachtet wissen.

Zudem liegt uns der Öffentliche Gesundheitsdienst – ÖDG – am Herzen. Wir haben festgestellt, dass in den letzten 18 Jahren die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern um ein Drittel zurückgegangen ist. Da müssen wir gegensteuern. Wir haben deswegen in unserem Entschließungsantrag eine weitere Vorabquote von einem Prozent eingeführt. Darüber wird heute abgestimmt. Wir glauben, dass die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern gewährleistet ist und gewährleistet bleibt, wenn die Studierenden 18 Monate im ärztlichen Bereich arbeiten und danach zehn Jahre im ÖGD tätig sind sowie verbeamtet werden.

Wir haben auch viele andere Dinge gemacht und verfolgen diese weiterhin, um die Attraktivität der Niederlassung im ländlichen Bereich zu fördern. Da sind unsere Stipendien in Höhe von inzwischen 600 Euro. Da sind die Niederlassungsförderungen; inzwischen sind 550 Haus- und Fachärzte gefördert worden. All das ist nötig, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich sicherzustellen.

Deshalb gilt: Bayern kümmert sich um die Kümmerer. Die medizinische Versorgung und die künftigen Ärztinnen und Ärzte sind uns wichtig; denn Gesundheit bewegt die Menschen, und ohne Gesundheit ist alles nichts. Unser neues Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz ist ein wichtiger Baustein für die ärztliche und hausärztliche Versorgung in Bayern. Es sichert gerade in ländlichen Regionen die Daseinsvorsorge für die Menschen. Es sichert die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und zu unserem Entschließungsantrag. – Ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich bedanke mich beim Herrn Abgeordneten Seidenath. – Gerade hat mich der Abgeordnete Fischbach darauf aufmerksam ge

macht, der eine oder andere Redner empfinde es als Störung, wenn er 15 Sekunden vor Ende der Redezeit darauf hingewiesen wird. Ich verzichte gerne auf diesen Hinweis, weise aber darauf hin, dass dann der Schluss, wenn überzogen wird, sehr abrupt sein wird. Es geht nicht anders. Entweder spricht man eine kurze Vorwarnung aus, damit ein Redner in seinen letzten Sätzen noch sagen kann, was er will. Ist diese Vorwarnung nicht gewünscht, gibt es eben eine relative abrupte Beendigung der Redezeit. Wir haben festgestellt, dass einfach zu viel überzogen wurde und sich das Ganze im Laufe eines Tages sehr stark summiert.

(Sandro Kirchner (CSU): Das sind immer die Gleichen!)

Ich werde darauf verzichten, 15 Sekunden vor Ablauf der Redezeit darauf hinzuweisen. Ich sage aber ausdrücklich: Sobald die angezeigte Zahl rot wird, muss mit dem Abbruch der Rede gerechnet werden. – Ich glaube, das ergibt Sinn. So kommen wir beide überein. Ich erfülle gleichermaßen so den Wunsch der FDP wie auch den Wunsch nach Einhaltung der Redezeit.

Damit kommen wir zum nächsten Redner. Ich freue mich, Frau Christina Haubrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufrufen zu dürfen. Frau Abgeordnete, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landarztquote ist nicht der richtige Weg, um junge Leute für den Beruf des Landarztes zu begeistern. Ich bleibe dabei: Das berufliche Leben junger Leute für 22 Jahre festzulegen, ist einfach nicht realistisch. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal mit Jugendlichen gesprochen haben. Die Jugendlichen haben es nicht gern, sich ihren Lebensweg über diese lange Zeit vorschreiben zu lassen. Die Jugendlichen wollen das nicht.

(Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Wann haben Sie denn des letzte Mal mit Jugendlichen gesprochen? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Meine Jugendlichen wollen das schon!)

Sie sind noch auf der Suche nach ihren persönlichen Neigungen. Sie sind noch auf der Suche nach dem, was sie sich in diesem Beruf wünschen. Das ist auch in Ordnung so. Studium und Praxis gewährleisten, dass Begeisterung für ein bestimmtes Fach entwickelt wird. Anstatt auf diesen Entwicklungsprozess der jungen Medizinerinnen und Mediziner Rücksicht zu nehmen, wird den Studentinnen und Studenten eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro angedroht.