Von der VVN-BdA erhobene Klagen gegen ihre Nennung und damit gegen ihre Beobachtung als Grundvoraussetzung einer Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten waren vor den angerufenen bayerischen Gerichten in beiden Instanzen erfolglos. Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 2. Oktober 2014 ausdrücklich die Klage abgewiesen und damit die Nennung im Verfassungsschutzbericht bestätigt. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 07.02.2018 ausdrücklich zurückgewiesen. Sie können übrigens beides im Verfassungsschutzbericht 2018 nachlesen.
Ich denke, nach dieser klaren gerichtlichen Entscheidung kommt eine Einstellung der Beobachtung ganz eindeutig nicht in Betracht. Ich sehe deshalb auch keinerlei Veranlassung, die erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die Berliner Finanzverwaltung zu kritisieren oder mich auf Bundes- oder Landesebene für die Wiedergewährung einzusetzen. Nach meiner Auffassung ist es geradezu widersinnig, wenn die wehrhafte Demokratie extremistische oder extremistisch beeinflusste Gruppierungen auch noch mit Steuergeldern oder mit steuerlichen Vorteilen unterstützt. Ich bitte deshalb, die Anträge von SPD und GRÜNEN abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wir stimmen zunächst in einfacher Form über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion ab.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 18/5391, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/5315. Hierzu wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Die Zeit ist abgelaufen. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Die Auszählung wird außerhalb des Plenarsaals vorgenommen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Gerald Pittner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Senkung des Mehrwertsteuersatzes ausnahmslos für alle klimafreundlichen Fernreiselinienverkehre (Drs. 18/5316)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein. Ich erlaube mir, die Aussprache zu eröffnen.
Sie können Ihre Gespräche auch außerhalb des Plenarsaals fortführen. Herr Staatsminister Reichhart, wenn ich das schwarz-grüne Gespräch im linken Flügel des Plenarsaals nicht störe, dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Ich erteile dem Kollegen Gerald Pittner das Wort. Ich bitte auch die AfD-Fraktion, ihre Plätze einzunehmen. – Herr Pittner, bitte sehr.
(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass der Mehrwertsteuersatz ausnahmslos für alle klimafreundlichen Fernreiselinienverkehre gilt und nicht nur für die Tickets der Deutschen Bahn. Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimapakets beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Tickets für Fernzüge von 19 auf 7 % zu senken. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dies eins zu eins umzusetzen und ihre Fahrpreise entsprechend zu senken. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass nach Meinung der Bundesregierung die Deutsche Bahn als Mittel des öffentlichen Verkehrs die Menschen mit einem geringeren Fahrpreis dazu animieren kann, auf die Bahn umzusteigen. Somit wird der Pkw-Verkehr verringert. Als fast wöchentlicher Kunde der Deutschen Bahn bezweifle ich, dass das gelingen wird. Bei der Nutzung der Deutschen Bahn geht es weniger um den Preis der Zugtickets, als vielmehr darum, dass die Züge wenigstens einmal den Fahrplan einhalten und zumindest am geplanten Tag ankommen, wenn schon nicht zur angegebenen Stunde. Ich habe ernste Zweifel daran, dass dies gelingen kann.
Das musste ich jetzt loswerden. Jede Woche ist es dasselbe. Es gibt Konkurrenten. Die Deutsche Bahn ist nicht allein im Linienfernverkehr tätig. Es gibt auch Fernreisebusse, die dasselbe Wettbewerbsgebiet beackern. Für diese Tickets gilt weiterhin der höhere Mehrwertsteuersatz. Es gibt aber keinen Grund dafür, diese Fernbusse nicht zu privilegieren. Ein voller Fernbus ist derzeit ökologisch günstiger als ein voller Zug. Das hat das Umweltbundesamt so festgestellt. Pro Kilometer und pro Sitzplatz produziert die Bahn 36 Gramm klimaschädliche Treibhausgase, der Fernbus dagegen nur 32. Bei beiden ändert sich das natürlich mit der Beladung des Busses oder des Zuges. Das kann auch ganz böse ins Negative gehen. Aber die ungleiche Behandlung hat keinen sachlichen Hintergrund, es sei denn, man geht davon aus, dass der Zug nicht ankommt und der Fernbus schon. In so einem Fall wäre die Ungleichbehandlung gerechtfertigt.
Ich halte diesen Vorgang auch verfassungsrechtlich für bedenklich. Es gibt nämlich immer noch den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Im vorliegenden Fall werden gleiche Sachverhalte unterschiedlich besteuert. Ich halte dies schlicht und ergreifend für unzulässig. Auch dieser Gesichtspunkt muss beachtet werden. Insgesamt gibt es keinen sachlichen Grund dafür, die Fernbusse von der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auszunehmen. Die Bayerische Staatsregierung sieht das ebenso, die Koalition sowieso. Sie haben sich in der Vergangenheit darum bemüht, selbiges zu erreichen, und werden das weiterhin tun, da dieser Fall von Ungerechtigkeit tatsächlich aufgelöst werden sollte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie mir zustimmen.
Danke, Herr Pittner. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Dr. Markus Büchler das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Gleichwertige Verkehrsträger müssen gleich behandelt werden. Das ist richtig. Allerdings ist das Fernbusangebot nicht mit dem Angebot der Deutschen Bahn zu vergleichen. Mit dem Fernbus ist zum
Beispiel das Pendeln nicht möglich. Auch bei den Umsteigebeziehungen liegen beim Fernbus völlig andere Gegebenheiten vor. Daher kann man durchaus dafür argumentieren, dass für Fernbusse eine höhere Mehrwertsteuer gilt, wie das auch momentan der Fall ist.
Allerdings duldet der Klimaschutz keinen Aufschub. Es müssen möglichst viele Menschen in möglichst klimafreundliche Verkehrsmittel gebracht werden. Der Fernbus ist ein sehr klimafreundliches Verkehrsmittel, sofern er einigermaßen gut ausgelastet ist. Es müssen möglichst viele Leute weg vom Flieger und weg vom Pkw gebracht werden. Deshalb macht es Sinn, dem Fernbus, auch wenn er nicht mit dem Schienennetz und dem Verkehrsangebot der Deutschen Bahn zu vergleichen ist, doch einen steuerlichen Vorteil zu gewähren. Deshalb soll die Mehrwertsteuer auf 7 % abgesenkt werden. Wir gehen bei diesem Antrag mit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die meisten von Ihnen sind klimafreundlich gesinnt. Es soll welche geben, die den Klimawandel bestreiten. Die Mehrheit denkt jedoch, dass sich das Klima verändert. Wir müssen das Bestmögliche dagegen tun. Ich finde es erfreulich, dass die GRÜNEN beim Antrag der FREIEN WÄHLER mitgehen. Wir von der CSU unterstützen den Antrag auch. Warum? – Die Staatsregierung hat das bereits mehrfach beantragt. Fairerweise muss man sagen, dass der Antrag im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat. Er steckt jetzt im Vermittlungsausschuss. Jetzt stellt sich die Frage, wohin der Weg geht und wer das Spiel am Ende mit einem Punkt Vorsprung gewinnt. Es ist gut und wichtig, noch einmal alle Kräfte zu konzentrieren und zu bündeln, um zu sagen: Ja, wir wollen das.
Worum geht es? – Die Bahn ist klimafreundlich. Der Nahverkehr profitiert von einer niedrigen Mehrwertsteuer. Das ist auch okay. Die Fernbusse weisen pro Personenkilometer mit 32 Gramm die geringste CO2-Belastung auf. Das ist beeindruckend. Als Fan des SPNV und als Bahnfahrer muss ich gestehen, dass mich das überrascht. Wir müssen schauen, dass wir den Individualverkehr und den Luftverkehr vermehrt auf Schiene und Busse verlagern. Wir brauchen den Bus im ländlichen Raum. Besucht man das Sozialministerium in München – beide Damen des Sozialministeriums sind da –, muss man die U-Bahn nutzen und ein paar Meter mit dem Bus fahren, um in die Winzererstraße zu kommen. Selbst in einer Großstadt wie München werden neben Straßenbahnen und U-Bahnen auch die Busse benötigt, um das Ziel zu erreichen.
Gelegentlich bin ich in Augsburg unterwegs, um zu meinem Dienstleister zu kommen. Ich verrate jetzt nicht, wo ich hinfahre. In Augsburg zahle ich in der Straßenbahn drei Euro für die Hinfahrt und drei Euro für die Rückfahrt. Lieber Herr Kollege Mehring, du weißt, welchen Dienstleister ich meine. Ich muss dort alle drei Wochen hin. Neben dem, was die Friseurin verlangt, ist das eine zusätzliche Aufwendung. Deshalb ist es wichtig, den öffentlichen Personennahverkehr einfach günstiger zu machen. Er ist zu teuer. Dazu könnte dieser Antrag einen Beitrag leisten.
Herr Winter, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Stadler von der AfD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Stadler.
(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Winter, es freut mich, dass Sie den Antrag auch begrüßen. Rund 99 % der Fernreisebusse fahren mit einem Dieselmotor. Auf diese Weise besteht noch Hoffnung für den Dieselmotor.
Sie wissen, dass Diesel auch umweltfreundlich sein kann, wenn man tut, was möglich ist. Das wurde mal weggelassen. Wir hoffen, dass das nicht mehr vorkommt.
Vielen Dank, Herr Winter. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Henkel das Wort. Bitte schön.
(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrtes Präsidium, geschätzte Kollegen! Mit ihrem heutigen Dringlichkeitsantrag fordern die FREIEN WÄHLER, die im sogenannten Klimapaket der Bundesregierung festgelegte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Fernzugtickets von 19 % auf 7 % auch auf Fernbusse und anderen klimafreundlichen Fernreiselinienverkehr zu erweitern. Man befürchtet – lassen Sie es mich gleich vorwegnehmen – auch vollkommen zu Recht, dass Letztere sonst erhebliche Wettbewerbsnachteile erleiden würden, wenn die Bahn, wie bereits angekündigt, die Mehrwertsteuerersparnis ab dem Jahr 2020 direkt und eins zu eins an ihre Kunden weitergeben wird.
Wie die AfD zur aktuell grassierenden Klimahysterie steht, das wissen Sie alle hier im Hohen Haus. Sie wissen auch, dass der deutsche Anteil an allen von Menschen verursachten CO2-Emmissionen gerade einmal 2 % ausmacht. Ob nun also der Fernbus ein paar Gramm CO2 mehr oder – wie im vorliegenden Antrag der FREIEN WÄHLER richtig ausgeführt – sogar weniger CO2 pro Personenkilometer ausstößt als die Bahn, sollte für unsere Bewertung oder die Präferenz eines Transportmittels gar nicht so entscheidend sein. Entscheidend aber ist, dass der Antrag absolut geeignet ist, einen positiven Beitrag zur Förderung der Mobilität in unserem Land zu leisten. Dies ist zusammen mit einer allgemeinen steuerlichen Entlastung der Bürger bekanntlich ein wichtiges Anliegen der Alternative für Deutschland.
Als konstruktive oppositionelle Kraft im Bayerischen Landtag werden wir dem vorliegenden Antrag deshalb heute nicht nur zustimmen. Nein, wir werben sogar dafür, in künftigen Anträgen noch weiter zu gehen. Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür streiten, die Mehrwertsteuer nicht nur für Bahn und Fernbusse zu senken. Streichen wir sie doch komplett für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Vergessen wir dabei bitte nicht unsere tüchtigen Pendler, die oftmals tagtäglich gezwungen sind, mit dem eigenen Pkw zur Arbeit zu fahren.
Meine Redezeit ist zu Ende. Die AfD stimmt dem vorliegenden Antrag der FREIEN WÄHLER als einem Schritt in die richtige Richtung deshalb heute zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Wir stimmen dem Antrag nicht zu. Wir wollen die Bahn attraktiver machen. Wir wollen nicht, dass die anderen Verkehrsträger unattraktiver werden. Das ist nicht sinn
voll. Im Europarecht ist geregelt, dass eine Ungleichbehandlung innerhalb des Fernverkehrs nicht bestehen darf. Das wird irgendwann kommen. Deshalb denke ich, dass die Sätze für Fernbustickets in absehbarer Zeit reduziert werden.
Ich muss den Kolleginnen und Kollegen, die von einer Gleichbehandlung im Steuerrecht gesprochen haben, widersprechen. Die Bahn zahlt ein Nutzungsentgelt, um auf den Schienen fahren zu können. Das machen die Fernbusse nicht. Bisher gibt es keine Bus-Maut. Die Busse fahren kostenlos auf den Straßen und tragen nichts dazu bei. Dieses Problem müssen wir zunächst lösen.
Sie von der CSU sagen in Berlin immer etwas anderes als in München. In Berlin befinden wir uns in der Großen Koalition. Das Klimapaket ist jetzt im Vermittlungsausschuss gelandet. Jetzt muss man sehen, wie es ausgeht. Wir verweisen vor allem auf den Bundestag und den Bundesrat. In Ihren Anträgen fordern Sie immer, dies weiterhin zu unterstützen. Bisher haben Sie es nicht unterstützt. Logischerweise können Sie es dann auch nicht weiterhin unterstützen. In diesem Sinne: Wir schauen, was dabei herauskommt.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des Antrags musste ich ein bisschen schmunzeln, weil wir im Oktober einen Antrag der FDP-Fraktion hatten, der ein Stückchen weiter ging: Umsatzsteuersenkung im Schienenpersonenfernverkehr – Steuersystem nicht weiter verkomplizieren. Wir hatten damals gefordert, nicht nur die Fernbusse auf eine Ebene zu setzen, sondern alle miteinander vergleichbaren Mobilitätsangebote bezüglich Mehrwertsteuer gleich zu behandeln, auch mit dem Hinweis, dass langfristig eine Besteuerung wünschenswert wäre, die alle umsatzsteuerpflichtigen Güter und Leistungen gleich behandelt. Es ging aber ein bisschen zu weit. Deshalb war unser Antrag von damals im Haushaltsausschuss diskutiert und abgelehnt worden.
Interessant fand ich die Begründung der FREIEN WÄHLER. Die hatten nämlich zumindest laut Protokoll gesagt: Zwar müssten tatsächlich alle Mobilitätsangebote gleichbehandelt werden, allerdings habe die Bahn kein Preis-, sondern ein Pünktlichkeits- und Überfüllungsproblem. – Das mag ja durchaus sein. Ich habe damals schon meinen Kollegen – ich glaube, Herr Güller saß neben mir – gefragt, warum das eine Begründung für die Ablehnung des Antrags sein soll. Aber Herr Kollege Pittner hat jetzt gerade wieder zumindest einen Seitenhieb in diese Richtung losgelassen.
Wie dem auch sei: Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht in dieselbe Richtung. Er ist teilweise sogar fast eine Kopie. Aber darin gibt es doch noch Unterschiede. Der Antrag konzentriert sich nämlich nur auf die Fernbusse, und es wird keine weitergehende Reform in irgendeiner Weise gefordert. Deshalb würde dieser Antrag genau dazu führen, dass wir das Mehrwertsteuersystem noch komplizierter machen und wieder eine Ausnahme einbauen. Wenn schon, dann müssten wir es für alle Verkehrssysteme gleich machen, oder wir lassen das Ganze. Das ist der Hauptgrund, warum wir uns bei dem Antrag enthalten werden.
Lassen Sie mich noch eine Randbemerkung machen: In dem Antrag heißt es "zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen". Wenn Sie das angehen wollen, dann müssen Sie mal angehen, was auf der einen Seite an Kfz-Steuer für den Bus anfällt und was auf der anderen Seite die Bahn an Trassengeldern, an Geldern für angefahrene Bahnhöfe und für alles Mögliche bezahlt. Eine solche Rechnung wird recht kompliziert. Das können wir gern mal machen. Aber nur an der Mehrwert