Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Zu den Änderungsanträgen der Opposition zu dem Gesetzentwurf möchte ich Folgendes anmerken: Bei einem der Änderungsanträge ging es um die Verbesserung der IT-Barrierefreiheit in der Verwaltung. Meine Damen und Herren, das ist wohl begründet und auch ein wichtiges Ziel unserer beider Regierungsfraktionen. Bis 2023 soll der gesamte öffentliche IT-Raum barrierefrei gestaltet sein. Hierzu ist am 11. Februar 2020 eine "Verordnung zur Änderung der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" erlassen worden, und diese ist im März in Kraft getreten. Dies ist nach unserer Auffassung zum heutigen Zeitpunkt ausreichend. Von einem barrierefreien Angebot kann nämlich nur dann abgesehen werden, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Neuentwicklungen sind grundsätzlich sofort den neuen Vorgaben entsprechend zu erstellen. Bei bereits im Einsatz befindlicher Fremdsoftware ist es notwendig, zusätzliche Releases und Upgrades zu installieren. Der Änderungsantrag ist aus unserer Sicht deswegen überflüssig, weil wir uns in der Umsetzung befinden.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Änderungsantrag zielt darauf ab, das Gesetz in den Dienst von Menschen mit Behinderungen zu stellen. Dies ist nach unserer Auffassung auch richtig, weil wir immer von den Menschen und den Betroffenen ausgehend denken müssen. Letztendlich geht es hierbei um die Frage, inwieweit sich die Betroffenen an entsprechende Stellen wenden können. Ansprechpartner für Beschwerden beispielsweise sind die Behindertenbeauftragten. Aus unserer Sicht würde der Änderungsantrag aber zur jetzigen Zeit eine zusätzliche Behördenstruktur auslösen. Dies wollen wir – jedenfalls zur Stunde – nicht.

Meine Damen und Herren, das Thema der Unabhängigkeit des Behindertenbeauftragten ist allseits als notwendig und voraussetzend anerkannt. Der Beauftragte ist zwar räumlich der Staatsregierung zugeordnet, aber er handelt unabhängig. Das ist entscheidend und wichtig. Darüber hinaus gibt es auch in Kommunen inzwischen Behindertenbeauftragte, die Ansprechpartner für Betroffene sein können und dies auch gerne sind. Wir wollen an dieser Stelle nicht in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen.

Ein weiteres Thema ist die "Leichte Sprache". Dies kann man durchaus unterschiedlich diskutieren. Das Ziel eines Änderungsantrags ist es, das Konzept "Leichte Sprache" des Vereins "Netzwerk Leichte Sprache" als einzigen Standard festzulegen. Es gibt andere entsprechende Standards, nämlich "Leicht lesen" und die "Leichte Sprache" der Universität Hildesheim. Gerade "Leicht lesen" ist auch in Bayern durchaus stärker verbreitet. Wir haben uns dagegen entschieden, einen einzigen Standard festzulegen. Vielmehr ist aus unserer Sicht ein Nebeneinander von Konzepten zu akzeptieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies entspricht im Übrigen auch dem stufenweisen Vorgehen, das auf Bundesebene vorgesehen ist.

Das Thema "Stellvertreterregelung des Behindertenbeauftragten" kann man ebenfalls kontrovers diskutieren; das ist keine Frage. Wir sind der Auffassung, dass die Geschäftsstelle mit dem entsprechenden Personal eine Lösung finden kann, wenn der Behindertenbeauftragte abwesend ist. Deswegen ist eine weitere Stellvertreterstruktur momentan aus unserer Sicht nicht notwendig. Die Praxis wird zeigen – und damit gehe ich zum Anfang zurück –, ob vorhandene Strukturen ausreichen. Sicherlich wird man nach gewisser Zeit hier wieder drüber schauen.

Meine Damen und Herren, der Aktionsplan ist auch immer wieder ein Thema. Er ist 2013 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden erarbeitet worden. Seit

dem findet ein regelmäßiger Austausch statt. Unserer Auffassung nach ist hiermit den Anforderungen eigentlich auch Genüge getan. Immer wieder gibt es auch unterschiedliche sprachliche Formulierungen. Die SPD beispielsweise hätte statt "von außen wirkende Barrieren" gerne "einstellungs- und umweltbedingten Barrieren". Auch dies ist ein Punkt, bei dem man am Ende des Tages sicherlich unterschiedlicher Meinung sein kann, aber es sind keine ganz massiven Unterschiede.

Meine Damen und Herren, das Thema Zielvereinbarungen haben wir im Gesetzentwurf nicht verpflichtend aufgenommen, weil wir im Grunde eine wissenschaftliche Evaluierung vor uns haben und vermutlich dann eher Lösungen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz empfohlen werden. Im Übrigen können auch jetzt schon Zielvereinbarungen ohne die gesetzliche Vorschrift getroffen werden.

Meine Damen und Herren, das Thema Inklusion ist bei den staatlichen Stellen aus meiner Sicht schon gut verankert. Im privaten Bereich dagegen müssen wir immer wieder darauf achten, dass das Bewusstsein für Inklusion geschärft wird und auch geschärft bleibt – gerade in einer Zeit wie jetzt, in der andere Themen möglicherweise das Thema Inklusion überlagern. Es ist eine Binsenweisheit, aber es stimmt, dass erst eigene Betroffenheiten im familiären Umfeld oder im Freundeskreis hierfür möglicherweise ein Bewusstsein schaffen.

Meine Damen und Herren, ich gebe zu bedenken, und ich gebe auch zu, dass sich manches sicherlich zu langsam ändert. Das ist aber kein bayerisches Spezifikum. Denken Sie beispielsweise an den öffentlichen Nahverkehr und an die Bahnhöfe. Diese Probleme nach und nach endlich in Angriff zu nehmen, ist nicht nur in Bayern Thema. Im Grunde ist bei der Inklusion ein jahrzehntelanges deutschlandweites Versäumnis festzustellen. Es passiert aber etwas. Jede Baumaßnahme erfordert einen finanziellen und personellen Aufwand, der dann entsprechend umgesetzt werden muss. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Hier wären manche Maßnahmen nicht nur schneller wünschenswert, sondern auch notwendig. Ich glaube aber, dass wir in die richtige Richtung gehen.

Meine Damen und Herren, ich habe schon angesprochen, dass die Evaluierung notwendig ist. Aus meiner Sicht ist das Thema Inklusion ein Dauerthema, das uns immer begleiten muss. Weil sich hier die Anforderungen immer wieder ändern, seien mir noch drei Anmerkungen zu Themen gestattet, die zur Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes sehr gut passen:

Erstens. Wir haben im Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der AfD, einen Prüfauftrag verabschiedet, inwieweit eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet und beim Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt werden kann. Damit wollen wir die zentrale Aufgabe herausstellen, die Barrierefreiheit im öffentlichen und digitalen Raum zu fördern und zu unterstützen.

Zweitens. Wir haben in der letzten Woche im Fachausschuss Gebärdensprache als Wahlfach oder in einer anderen Form an weiterführenden Schulen beschlossen. Das sind Praxisthemen, die uns weiterhelfen und das Land weiterbringen.

Drittens. Ich möchte erwähnen, dass der Bundesfinanzminister plant, den Betrag, der jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet wird, von 3.700 Euro auf 7.400 Euro zu erhöhen. Das ist ein Zeichen; denn nach über 40 Jahren wird endlich steuerlich etwas getan. Nach meiner Auffassung sollte der Bundesfinanzminister unterstützt werden, wenn er in diese Richtung geht.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und möchte schließen mit einem Zitat von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: "Barrierefreiheit ist kein Pferdefuß, sondern ein Qualitätsmerkmal."

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Jäckel, bleiben Sie bitte noch kurz da. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Singer.

Sehr geehrter Herr Kollege Jäckel, wir sind uns alle im Hohen Hause einig, dass wir möglichst viel für Menschen mit Behinderungen tun wollen. Ich frage mich aber: Warum halten Sie gerade bei der Überschrift des Gesetzes daran fest, von einem "Behindertengleichstellungsgesetz" zu sprechen, und warum wollen Sie sich nicht unserem Vorschlag anschließen, von einem "Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen" zu sprechen? Gerade dieser Begriff ist auch nach Ihrer Auffassung veraltet und diskriminierend. Mich würde deshalb interessieren, warum Sie gerade an dieser prominenten Stelle, der Überschrift, daran festhalten wollen.

Eine zweite Frage: Sie haben gesagt, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen, wären unzulässig. Sagen Sie doch einmal ganz konkret, wann eine Maßnahme mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Wir haben in unserem Änderungsantrag ganz klare Punkte genannt, woran man das festmachen könnte. Mich würde interessieren, wann Sie der Meinung sind, dass eine Maßnahme unverhältnismäßig ist.

Herr Kollege Jäckel.

Zur ersten Frage. Wir haben über die Begrifflichkeit im Ausschuss diskutiert. Sie wurde mehrheitlich, außer von Ihrer Fraktion, abgelehnt. Bei den Begrifflichkeiten gibt es keinen Mehrwert. Ich habe überhaupt nicht davon gesprochen, dass der jetzige Begriff diskriminierend sei. Das haben Sie mir in die Rede hineingemogelt.

Zur zweiten Frage: Wir haben ganz klare Kriterien dafür, wann eine Maßnahme unverhältnismäßig ist. Das kann bei Bauten ganz klar auf der Hand liegen. Ich kann aber jetzt nicht zahlreiche Einzelbeispiele zitieren, wann und wo das der Fall ist. Sie wissen selbst, dass die Barrierefreiheit heute in der Praxis eine Voraussetzung bei Neubauten ist. Man kann aber nicht alle Altbauten, beispielsweise alle öffentlichen Gebäude, von heute auf morgen umstellen. Das ginge sowohl von den menschlichen als auch den finanziellen Kapazitäten nicht.

Als Nächster erteile ich Frau Kollegin Kerstin Celina für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jäckel, ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam zugehört, aber sie haben mich nicht überzeugt. Diese Gesetzesvorlage passt nach wie vor in das Schema der wohlfeilen Worte beim Thema "Teilhabe und Gleichstellung", aber es fehlen nach wie vor die konkreten Taten. Sie haben versucht zu verteidigen, warum es so langsam geht, aber es war nicht überzeugend. Sie haben mit diesem Gesetz eine Chance verpasst.

Frau Ministerin, als ich den Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob Sie eigentlich gemerkt haben, wie wenig Konkretes dieser Entwurf beinhaltet, gemessen an Ihrem selbstgesteckten Ziel, Bayern bis zum Jahr 2023 barrierefrei zu machen, und zwar im gesamten öffentlichen Raum. Je nachdem, ob damit Anfang oder Ende 2023 gemeint war, bleiben noch etwa 1.000 Tage zur Umsetzung. Aber mehr als 2.500 Tage haben Sie schon verstreichen lassen bzw. nur mit dem Festkleben schöner Plaketten mit der Aufschrift "Bayern barrierefrei" gefüllt. Sie haben Plaketten ohne konkrete Qualitätsanforderungen und ohne die Mitsprache von Menschen mit Behinderungen mit viel

öffentlicher Selbstbeweihräucherung verteilt für das sicher ehrlich gemeinte individuelle Bemühen, aber ohne Maßnahmenplan, ohne klare Zielvorstellung und jetzt, nach sieben Jahren, ohne vorher definierte Zwischenziele erreicht zu haben.

Diese Laisser-faire-Einstellung und diese bayerische Gemütlichkeit sind in vielen Lebensbereichen ganz nett, aber zur Erreichung konkreter politischer Ziele denkbar ungeeignet. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen: Vor wenigen Tagen, im siebten Jahr nach der denkwürdigen Regierungserklärung Ihres ehemaligen Ministerpräsidenten, auf die so viele Menschen mit Behinderungen ihre Hoffnung gesetzt haben, bekam ich einen Hilferuf. Was war passiert? – Eine engagierte örtliche Behindertenbeauftragte wollte in ihrer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes mitreden, um barrierefreie Zuwege und vielleicht auch ein behindertengerechtes Spielgerät zu etablieren. Ihr Wunsch nach Beteiligung wurde mit dem Satz abgebürstet: Wir müssen dich nicht beteiligen, weil wir diese Baumaßnahme ohne öffentliche Förderung durchführen.

Der Bürgermeister, der diese Meinung vertritt, tut dies nicht, weil er ein schlechter Mensch ist. Nein, er tut dies aus einem einzigen Grund, weil Sie von der Staatsregierung und den Regierungsfraktionen es ihm erlauben. Im Jahr Sieben nach der Regierungserklärung von Herrn Seehofer kommen Sie immer noch mit weichgespülten und unkonkreten Wischiwaschi-Forderungen. Sie haben zwar den ersten und den zweiten Teil der Norm für barrierefreies Bauen, der DIN 18040, verpflichtend übernommen, aber der dritte Teil der DIN-Norm 18040, in dem es um den öffentlichen Verkehrsraum geht, haben Sie immer noch nicht in die Bayerische Bauordnung übernommen. Die Norm, die die Grundregeln für barrierefreies Bauen und konkrete Maßnahmen im öffentlichen Raum für Wegeketten, Information und Orientierung sowie für Verkehrsräume festlegt, haben Sie nicht übernommen.

Die Landeshauptstadt München orientiert sich freiwillig an dieser Norm. Andere Bundesländer haben die Einhaltung dieser Norm längst verpflichtend vorgeschrieben. Aber diese Staatsregierung und die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER tun das nicht. Gerade weil solche Themen mit dem vorliegenden Behindertengleichstellungsgesetz wieder nicht angepackt wurden, können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er ist schlicht und einfach zu dünn, gemessen an den Herausforderungen, die zu bewältigen sind.

Ich habe bei der Ankündigung des Gesetzentwurfs einen großen Wurf erwartet. Diesen großen Wurf hätten Sie angesichts der immensen Herausforderungen auf diesem Gebiet nicht nur vorlegen können, sondern müssen. Es geht aber wieder nur in Tippelschritten voran. Sie scheuen verbindliche Formulierungen. Fristen sind mit möglichst langer Übergangszeit oder am besten gar nicht gesetzt. Und aus dem ganzen Gesetzentwurf ist nicht die Sorge um Menschen mit Behinderungen, sondern die Sorge um steigende Ausgaben für Menschen mit Behinderungen herauszulesen. Diese Sorge hat Sie übrigens bei Bauvorhaben, die Millionen kosten, zum Beispiel der dritten Startbahn am Münchner Flughafen, die unnötig wie ein Kropf ist, noch nie geplagt.

Ich sage es noch einmal, damit es wirklich klar wird: Die Angst vor höheren Kosten ist in diesem Gesetz viel deutlicher zu lesen als das Ziel, endlich konkret Barrierefreiheit zu schaffen und der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Das ist schlicht inakzeptabel. Hier geht es um nicht weniger als um gleichberechtigte Teilhabe für 1,2 Millionen Menschen mit Behinderungen in Bayern. Letztlich geht es um uns alle; denn Inklusion und Barrierefreiheit gehen uns alle an. Wir alle können davon betroffen sein.

Wir GRÜNEN haben deshalb drei Änderungsanträge eingereicht, die wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung erbracht hätten. Diese drei Anträge – das können Sie sich

nach meinen Ausführungen denken – decken nur einen Teil der Änderungen ab, die tatsächlich notwendig gewesen wären. Wir fordern konkret die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, wie sie das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vorsieht, um Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und der öffentlichen Verwaltung beizulegen. Wir GRÜNEN fordern eine solche Stelle schon lange. Irgendwann, in ein paar Jahren, werden Sie diese Forderung übernehmen. Aber heute trauen Sie sich offensichtlich noch nicht, sondern bleiben mutlos auf halbem Weg stehen.

Unsere zweite Forderung ist, die politische Unabhängigkeit des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zu stärken, indem das Amt beim Bayerischen Landtag und nicht wie bisher bei der Bayerischen Staatsregierung angesiedelt wird.

Das Thema Behindertenbeauftragter reicht natürlich hinunter bis auf die kommunale Ebene. Wenn Sie sich an mein Beispiel von vorhin erinnern – die Behindertenbeauftragte, die von ihrem Bürgermeister so abgebürstet worden war –, können Sie vielleicht auch verstehen, warum wir klare Beteiligungsrechte und Unabhängigkeit für die kommunalen Behindertenbeauftragten fordern. Auch hier sieht der Gesetzentwurf keine echte Verbesserung vor: Die Beauftragten auf kommunaler Ebene sind in Zukunft weisungsfrei, soweit nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt wird. – Sorry; eine Weisungsfreiheit, die durch Satzung gleich wieder einkassiert werden kann, kann man sich schenken. Wie weit kann man denn die kommunale Selbstverwaltung als Grund noch vorschieben, um nichts wirklich ändern zu müssen?

Noch ein Satz zu den kommunalen Behindertenbeauftragten. Sie sind gemäß Artikel 18 dieses Gesetzes Persönlichkeiten. Ich persönlich mag Persönlichkeiten – in meinem Freundeskreis habe ich einige –, aber wenn jemand in der Lage sein soll, als kommunaler Behindertenbeauftragter fachkompetent zu handeln, ist eine fachkundige Persönlichkeit erforderlich, eine Persönlichkeit mit einschlägigen beruflichen Kenntnissen. Sie sehen das offensichtlich anders; denn sonst hätten Sie das hineingeschrieben und hätten die Wertigkeit dieser Tätigkeit vielleicht auch durch eine finanzielle Bewertung definiert. All das haben Sie aber nicht gemacht. Sie sind wieder bei den im Jahr 2003 festgelegten Minimalanforderungen an kommunale Behindertenbeauftragte geblieben.

Für Sie ist die Beschreibung als "Persönlichkeit" ausreichend. Dabei ist dies doch nur ein höfliches Geschwurbel, um zu vermeiden, dass man Butter bei die Fische gibt und in das Gesetz schreibt, dass der kommunale Behindertenbeauftragte Fachkompetenz und einschlägige Vorbildung mitbringen soll; denn was wäre die Folge davon? – Vielleicht würde das etwas kosten. Sie können aber doch nicht erwarten, dass ein kommunales Amt nebenberuflich ohne Bezahlung und üblicherweise zusätzlich zu anderen Ehrenämtern auf dem fachlichen Level und mit dem erforderlichen Zeitaufwand ausgeübt werden kann, wie es der Bedeutung des Themas Barrierefreiheit angemessen wäre.

Kommen wir nun zur dritten grünen Forderung, der IT-Barrierefreiheit. Hier brauchen wir dringend stärkere und verbindlichere Regelungen für elektronische Akten und Vorgänge, und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz anmelden oder einen Antrag stellen, die mit der Verwaltung kommunizieren, sondern auch deshalb, um Menschen mit Behinderung eine echte Chance auf einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zu geben. Dazu müssen aber die Programme, mit denen die Behörden arbeiten, barrierefrei sein.

Der Anteil schwerbehinderter Menschen beim Freistaat stagniert bei 5,57 %, liegt also nur unwesentlich über der gesetzlichen Quote. Dies hat sich in den letzten Jahren leider kaum geändert. Sie verpassen heute wieder die Chance, daran

etwas zu ändern, indem Sie klare Vorgaben machen, zum Beispiel zu den im öffentlichen Dienst von den Behörden genutzten IT-Programmen, um Menschen mit Behinderungen eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Um Kommunikation und Teilhabe zu verbessern, ist auch Sprache ganz entscheidend – keine Frage. Auch hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Darüber haben wir auch schon im Ausschuss diskutiert. An der Entwicklung der sogenannten Leichten Sprache haben Menschen mit Behinderung mitgearbeitet. Die von Ihnen aufgenommene "besonders leicht verständliche Sprache" rückt ohne fachlichen Grund von diesem etablierten Modell ab und schafft Verwirrung statt Klarheit. Sie ist aber sicherlich billiger umzusetzen und gibt wieder einmal nichts Konkretes vor.

Wir GRÜNE fordern deshalb: Leichte Sprache ist als einziger Standard im Gesetz zu benennen; denn so vermeiden wir Missverständnisse.

Zusammengefasst: Wir GRÜNE haben schon die mutlose Novellierung 2016 auf Bundesebene abgelehnt. Sie, die CSU und die FREIEN WÄHLER, bleiben in diesem Gesetz für Bayern in vielen Bereichen sogar noch hinter den Regelungen auf Bundesebene zurück. Sie, die CSU und die FREIEN WÄHLER, lassen die Vorschläge der Verbände, der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung links liegen. Sie lehnen alle unsere GRÜNEN-Änderungsanträge zum Gesetzentwurf ab. Sie bekommen von uns GRÜNEN das Votum, das dieser Gesetzentwurf verdient, nämlich Ablehnung. Wir bedauern das. Gerne hätten wir das Gesetz gemeinsam verbessert und stärker in den Dienst für Menschen mit Behinderung gestellt und damit auch im Freistaat ein gemeinsames Zeichen für Gleichberechtigung und für Menschen mit Behinderung gesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Susann Enders für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Etwas in eigener Sache: Mir ist aufgefallen, dass jeder von uns sein Mundtuch genau hier hinlegt. Ich hoffe, unser Desinfektionsmittel ist stark genug. Wenn man aus dem Gesundheitsbereich kommt, hat man dafür einen Blick.

(Beifall)

Also, es geht übrigens auch anders, dies vorsichtshalber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem Jahr 2009 verbindliches Bundesrecht. Im Juli 2016 hat der Bund für seinen Zuständigkeitsbereich Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen, die insbesondere dazu dienen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung zu verbessern.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz sowohl an die Begriffe und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention als auch an das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes anzupassen. Die Neuerungen sind ein unverzichtbarer Beitrag, um das Programm "Bayern barrierefrei" voranzutreiben.

Die Barrierefreiheit bildet einen besonderen Schwerpunkt der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Es entspricht dem hohen Stellenwert der Barrierefreiheit,