Herr König, Ihnen gehen die Argumente aus. Deswegen müssen Sie uns angreifen. Das ist mehr als billig. Das ist reiner Populismus.
Ihre Argumentation ist auch noch falsch. Sie haben hoffentlich das VGH-Urteil gelesen. Da steht eindeutig drin, dass es sich wohl doch um eine wesentliche Änderung handelt, weil sich der Rotor bei diesen Anlagen vergrößert hat. Hier geht es nur um den Rotor. Dann wäre es eine reine Formalie gewesen, nicht den § 15 BImSchG anzuwenden, sondern § 16 und eine Änderungsgenehmigung zu erteilen. Das geht aber unter Ihrer depperten 10-H-Regelung nicht, weil Sie dann sofort diesen 2.000-Meter-Abstand brauchen. Das wäre eine reine Formalie. Juristisch ist es definitiv möglich, alle Anlagen rückwirkend zu reprivilegieren. Das wurde uns im Ausschuss bestätigt. Von daher ist Ihre Aussage falsch.
Noch einmal zur Akzeptanz: Im Landkreis Rhön-Grabfeld stehen momentan 14 Anlagen. In meinem Landkreis stehen über 80 Anlagen. Ich war lange in der Genehmigungsbehörde tätig. Die Beschwerden haben mit dem Datum der Inbetriebnahme nachgelassen. Man konnte eine Regelung finden.
Wenn Sie in Bayern künftig vor allen Projekten zurückschrecken, weil vielleicht jemand dagegen klagen könnte, dann gute Nacht! So wird es niemals funktionieren.
Herr Kollege Stümpfig, wer von einer depperten 10-HRegelung spricht, sollte in den Spiegel schauen, wenn er gleichzeitig von Populismus spricht.
Was Ihre Rechtsausführungen angeht, Herr Kollege Stümpfig – ich will Ihnen nicht zu nahetreten –, unterliegen Sie wiederholt kleinen, aber doch erheblichen Irrtümern. Sie haben schon recht, dass man das regeln könnte. Ich habe Ihnen vorhin aber zum wiederholten Male versucht zu erklären – das blenden Sie immer völlig aus –, dass wir deshalb keine Möglichkeit sehen, diesen weitergehenden Schritt rechtlich umzusetzen, weil wir nicht aus ideologischen Gründen, verblendet und mit Scheuklappen, immer nur das eine Thema sehen. Wir als Regierungspartei, als CSU, haben die Verantwortung, es nicht allen recht zu machen, sondern möglichst allen gerecht zu werden. Das gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für jene Bürgerinnen und Bürger und Umweltverbände, deren Rechte abgeschnitten werden könnten, wenn der weitergehende Weg beschritten würde.
Herr Präsident, ich bin sofort fertig. – Deshalb sind die weiteren Investoren darauf verwiesen worden, entweder Bauleitverfahren durchzuführen, wenn alle angeblich so dafür sind, wie das behauptet wird, oder die ursprünglich genehmigte Anlage zu verwirklichen. Diese Genehmigung gilt ja heute noch.
Herr Kollege König, ich verstehe, dass es sehr unangenehm ist, diesen komischen und faulen Kompromiss hier vertreten zu müssen. Das kann ich nachvollziehen. Ich finde es schade, dass sich die Staatsregierung selbst dazu nicht äußert.
Sie haben das Thema Bauleitplanung angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht erkennen wollen, dass das dann wieder fünf bis sieben Jahre dauern wird, was für jemanden, der investieren will, ein etwas langer Zeithorizont ist. Ich möchte Ihnen aber noch einmal die Gelegenheit geben, die Brücke zu beschreiten, die ich Ihnen gebaut habe und die das Problem juristisch lösen könnte. Wenn mit dem Bau einer Anlage bereits begonnen worden ist, die zum damaligen Zeitpunkt genehmigungsfähig war, kann sie auch rückwirkend noch genehmigungsfähig gemacht werden, wenn das politisch gewollt ist. Das haben Herr Kollege Stümpfig und Frau Kollegin Karl schon ausgeführt. Dass das die FREIEN WÄHLER nicht mehr hören wollen, verstehe ich. Herr Kollege König, können Sie nicht mit dieser Brücke leben? Das wäre doch ein schöner und gangbarer Kompromiss.
Herr Körber, ich probiere es noch einmal. Hören Sie bitte zu, es könnte helfen. Sie stellen jetzt wieder ausschließlich auf diese begonnenen Anlagen ab. Es geht nicht nur darum, ob zu dem Zeitpunkt für die Anlagen ein vollständiger Genehmigungsantrag vorlag, sondern es geht darum, ob die Bauwerber zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen konnten und mussten, dass diese Anlagen am Ende rechtmäßig sein würden. Nur darauf kann man einen Vertrauensschutz gründen. Nur dann verdienen sie eine rückwirkende Privilegierung, quasi eine Begünstigung, mit der auch die Rechte Dritter eingeschränkt werden können. Hören Sie erst einmal zu, bevor Sie den Kopf schütteln!
Das ist das Problem der Bauwerber, die mit dem Bau begonnen haben: Sie konnten in keinem Verfahrensstadium gutgläubig sein, weil – hier hatten sie Pech – bereits ihre ursprünglichen Anlagen beklagt waren. Sie mussten immer damit rechnen, dass diese Anlagen am Ende nicht rechtmäßig sind. Deswegen ist es nicht möglich, diese rückwirkende Privilegierung und diesen Vertrauensschutz herzustellen. – Ich sehe, dass Sie es nicht verstehen. Das war mein letzter Versuch. Es tut mir leid.
Herr Kollege König, Sie schrammen in Ihrem Redebeitrag immer haarscharf am Thema vorbei. Sie sprechen ständig von rückwirkender Privilegierung. Ich möchte aber für die Zuhörer schon noch einmal festhalten, dass
diese Anlagen, als sie genehmigt wurden, privilegiert genehmigt worden sind. Es war die Staatsregierung, die den Betreibern im Dezember 2019 zugesichert hat, dass gesetzlich geregelt wird, dass die Anlagen auch mit einer neuen Technik dann, wenn es keine größeren Änderungen gibt, wiederum genehmigt werden.
Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema: Planungssicherheit. Die Unternehmen – das ist der Fehler in Ihrer Argumentation – konnten sich auf die Aussagen der Staatsregierung verlassen, dass Planungssicherheit auch für diejenigen Anlagen herrscht, die noch nicht fertig gebaut sind. Diese Planungssicherheit wird gebrochen. Da hilft auch Ihr ständiges juristisches Hin- und Herlavieren nicht.
Verehrte Frau Kollegin Karl, die ursprünglich genehmigten Anlagen sind privilegiert, was die 10-H-Regelung angeht, und sie können auch heute noch errichtet werden. Die anderen Anlagentypen unterliegen der 10-H-Regelung, weil es sich um andere Anlagen handelt. Das ist durch die neuere Rechtsprechung klar geworden. Bauwerber, die über diesen Zeitraum selbst gegenüber Dritten erklärt haben – dies wurde uns von den verschiedensten Seiten zugetragen –, dass sie nicht wissen, ob es am Ende klappt oder nicht klappt, können nicht behaupten, dass sie gutgläubig waren und dass sie davon ausgegangen sind, dass sie in jedem Fall eine rechtmäßige Anlage errichten. Das beißt sich selber; das funktioniert nicht, und das stimmt auch nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege König. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER und der CSU-Fraktion auf Drucksache 18/7739, die beiden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/7917 sowie von Abgeordneten der SPD auf Drucksache 18/7957 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 18/8906 zugrunde.
Vorab ist über die beiden Änderungsanträge abzustimmen, die von den Ausschüssen zur Ablehnung empfohlen werden.
Wer entgegen den Ausschussvoten dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/7917 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die FDP. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU, AfD und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen den Ausschussvoten dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/7957 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen! – CSU und FREIE WÄHLER, AfD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktions- los). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7739. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration emp
fiehlt ebenfalls die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2020" eingetragen wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/8906. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FREIEN WÄHLER und die CSUFraktion sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU und FREIE WÄHLER sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, die FDP sowie die AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 18/8331) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker u. a. (CSU) , Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/8766)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Bernhard Seidenath von der CSU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir modernisieren unser Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz und andere Gesetze, insbesondere das Heilberufe-Kammergesetz. Nach der Ersten Lesung vor zwei Wochen, am 25. Juni, beschließen wir heute mit der Zweiten Lesung das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz wird dabei in der Form des Änderungsantrags beschlossen, den die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN gestellt hatten. Mit diesem Änderungsantrag wird der Begriff der Ernährung aus der Bezeichnung der Gesundheitsämter gestrichen. Dies dient vor allem der Klarstellung der geänderten Ressortbezeichnungen innerhalb der Staatsregierung.
Wir beschließen heute ein Gesetz, das durchgängig Dinge betrifft, die durch andere Rechtsänderungen vorgegeben sind und die zudem auch noch weitestgehend als unkritisch zu bewerten sind, ein Gesetz, das wir in den letzten zwei Wochen in den Ausschüssen jeweils ausführlich beraten haben, ein Gesetz, dem sowohl der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege als auch der Ausschuss für Bildung und Kultus sowie der Verfassungs- und Rechtsausschuss einstimmig zugestimmt haben, ein Gesetz, auf das schon viele warten. Beispielsweise warten die Apothekerinnen und Apotheker in Bayern auf die Verabschiedung des novellierten Heilberufe-Kammergesetzes mit der Aufgabenübertragung in Sachen Heilberufsausweise. Schließlich wollen wir alle die Anbindungsfrist an die Telematik-In
frastruktur zum 30. September 2020 nicht verpassen. Deshalb hatten wir im federführenden Ausschuss die Mitberatungsfristen für die übrigen Ausschüsse verkürzt.
Angesichts dessen, meine Damen und Herren, ist es mir ein Rätsel, warum auch heute wieder eine Aussprache zu diesem Gesetzentwurf gewünscht ist. Schon vor zwei Wochen, bei der Ersten Lesung, hatte ich gerätselt, warum nicht auf eine Aussprache verzichtet werden kann. Seinerzeit wollte Herr Kollege Krahl es sich nicht nehmen lassen, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern zu loben, was an sich auch sehr gut ist. Wir waren in den Ausschüssen einstimmig dieser Meinung und haben das Gesetz entsprechend beschlossen. Heute aber beantragt die SPDFraktion die Aussprache. Ich bin, ehrlich gesagt, schon sehr gespannt auf die Begründung. Gegebenenfalls müsste ich mich noch einmal zu Wort melden.
Ansonsten haben wir im Hohen Hause diesen Gesetzentwurf nun schon mehrfach näher beleuchtet, zum Beispiel der Kollege Dr. Marcel Huber im federführenden Ausschuss und ich an dieser Stelle bei der Ersten Lesung. An unseren Erläuterungen und Begründungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Ich bitte Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Andreas Krahl.