Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Dieser Verhandlungserfolg ist auch Teil des CSU-Erfolges; denn nur unser Parteivorsitzender ist, wenn Dinge in Berlin vereinbart werden, mit am Verhandlungstisch. So kann die CSU für Bayern Erfolge verbuchen, die anderen Parteien verwehrt bleiben. Die Grundsteuer ist dafür das beste Beispiel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bayerische Grundsteuergesetz wird deutschlandweit eine Vorbildfunktion einnehmen. Das zeigten schon die vielen Anfragen im Vorfeld, die auch mich als Ausschussvorsitzenden erreicht haben. Das zeigt sich auch daran, dass andere Länder unser Modell analysieren und – nicht jeder alles, aber doch Teile – übernehmen.

Im Übrigen waren die anderen Länder zu Beginn ja skeptisch. Es sah so aus, als ob wir fast die Einzigen wären, die die Freiheiten, die wir jetzt haben, nutzen. Aber nein, mittlerweile wird ein Großteil der Länder abweichen, natürlich mit Unterschieden; das ist ja der Charme des Föderalismus. Ich bin aber überzeugt, dass wir das beste Modell gewählt haben: einfach, verständlich und wenig streitanfällig.

Wir werden zu Beginn natürlich Verfassungsklagen haben. Wir werden Verfassungsklagen in ganz Deutschland haben – egal, wie das Modell heißt. Man wird dann feststellen, was zutreffend ist.

Das Gutachten, das die GRÜNEN vorgelegt haben, geht übrigens von Pressemitteilungen des bayerischen Finanzministeriums und nicht vom tatsächlichen Gesetzestext aus. Meines Erachtens liegt es falsch. Wenn Sie damit überhaupt punkten wollen, dann sollten Sie es aktualisieren. Ich glaube, hier ist schon der Ansatz verfehlt. Auch geht die Denkweise des Gutachtens in die falsche Richtung.

Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Modell die Erfolgreichen sein werden. Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht, dass man wertabhängig beurteilen und den Einheitswert feststellen müsse. Es sagt nur, wenn ihr das macht, dann müsst ihr aktuelle Werte verwenden.

Das zeigt schon, dass die Länder, die in siebenjährigem Turnus eine regelmäßige Anpassung machen – der Bund macht das auch –, damit alle sieben Jahre eine riesige Bürokratie anstoßen. Damit produzieren sie auch Streitanfälligkeit und – natürlich – eine versteckte Steuererhöhung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade in einem Land wie Bayern, das prosperiert und in dem die Grundstückspreise höher als in anderen Ländern steigen, weil wir gute Ballungsräume und starke ländliche Räume haben, käme es alle sieben Jahre zu einer schleichenden, verdeckten Steuererhöhung.

Genau das wollen wir nicht! Wir wollen deshalb die Flächen – Grundfläche, Geschoßfläche – werten, nicht aber den Wert an sich, weil wir damit die Bürger regelmäßig belasten und natürlich Bürokratie ohne Ende anstoßen würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen auch keinen gläsernen Bürger. Wir wollen nicht, dass der Bürger alles – seine ganzen werthaltigen Besitztümer – offenlegen muss. Wir wollen auch keine Vermögensteuer. Ich denke, das war mit ein

Grund – unser Finanzminister hat das gesagt –, weshalb im Bund dieses wertabhängige Modell bevorzugt wurde.

Der Wert an sich sagt ja auch nichts aus. Es gibt durchaus Menschen, die nicht viel Einkommen, aber durch Erbe – wie auch immer – ein relativ großes Grundstück haben, an dem sie hängen und auf dem sie – vielleicht in bescheidenen Verhältnissen – wohnen. Ein Bodenwert, den die GRÜNEN in Baden-Württemberg ansetzen, würde dann für eine arme Rentnerin vielleicht hohe Grundsteuerbelastungen produzieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe, wie gesagt, keine Verfassungszweifel. Ich bin überzeugt, dass unser Modell vor Gericht bestehen wird, weil es einfach und klar und für jeden nachvollziehbar ist. Die Grundsteuer ist wirklich eine der ältesten Steuern und in Bayern seit 1811 – seit über 200 Jahren – gesetzlich geregelt. Seit fast 100 Jahren ist sie eine Kommunalsteuer. Sie setzt bei den Leistungen an, die der Grundstückseigentümer im Gegensatz zu dem, der kein Grundeigentum hat, von der öffentlichen Hand vermehrt bezieht. Darum ist entscheidend, welche Flächen man besitzt, und nicht die Frage, was diese wert sind.

Wir haben auch eine Zonierung aufgenommen. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, der im Gutachten der GRÜNEN zum Beispiel nicht berücksichtigt ist.

Ein paar Worte zur Grundsteuer C: Man kann über die Grundsteuer C sehr wohl diskutieren. Lieber Herr Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN, wir waren da nicht einer Meinung. Bei uns ist die fraktionsinterne Abstimmung mehrheitlich dafür ausgefallen, bei euch war es genau umgekehrt.

Man kann über die Grundsteuer C lebhaft diskutieren. Die kommunalen Spitzenverbände wollten sie, und wir hätten uns angeschlossen, weil sie optional ist. Es ist den Kommunen freigestellt, sie zu erheben oder nicht. Damit würde niemandem etwas übergestülpt. Die Grundsteuer C kann auch eine Steuerungsfunktion haben.

Natürlich gibt es auch die Gegenargumente: Wir hatten in den 1960er-Jahren schon eine Grundsteuer C. Sie wurde wieder abgeschafft, weil sie keine Erfolge brachte. Es stellt sich dann die Frage nach der Höhe der Hebesätze. Sind sie zu hoch, sind sie vielleicht verfassungswidrig. Sind sie zu niedrig, haben sie keine Wirkung. Natürlich könnte mancher belastet werden, der die Grundstücke anderweitig, zum Beispiel für seine Kinder, vorhält.

Im Ergebnis haben wir in der Koalition deshalb, wenn auch die Schwerpunktsetzungen unterschiedlich waren, vereinbart, die Grundsteuer C nicht zu beschließen. Ich glaube, wir haben ein so gutes Grundsteuermodell, dass es nicht rein an der Grundsteuer C scheitern darf.

Ich darf zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass unsere Koalition – das war mir persönlich besonders wichtig – noch eine Erlassregelung für Kommunen vorsehen wird. Wir werden einen Änderungsantrag einbringen, in dem wir auf bestimmte Konstellationen eingehen. Im Zuge der Umstellung wird es nämlich natürlich für den einen oder für die andere zu Belastungen kommen.

In der Summe soll das Aufkommen nicht steigen, wohl aber im Einzelfall. Die Kommunen sollen die Möglichkeit dazu erhalten, in Einzelfällen nachzusteuern und damit Ungerechtigkeiten auszugleichen. Wir werden das so machen, dass die Kommunen in voller Freiheit entscheiden und den örtlichen Einzelfall würdigen können.

Also, ein vorbildliches Gesetz! – Ich bitte Sie darum, es in den Ausschüssen gut zu beraten und ihm zuletzt auch zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege Zellmeier. – Es liegt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Pargent von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Sie und der Finanzminister werden ja nicht müde, uns erzählen zu wollen, die Grundsteuer sei dafür da, um die Infrastrukturkosten in den Kommunen zu finanzieren und allgemein die kommunalen Leistungen, die nicht über Beiträge erhoben werden können, in Rechnung zu stellen. – Ich frage Sie: Widerspricht es denn nicht dem inhärenten Wesen von Steuern, wenn Besteuerungszweck und Ausgaben völlig losgelöst voneinander sind? Ist es nicht auch praktisch Käse? – Denn die Grundsteuer ist ja umlagefähig. Sie landet auch bei den Landkreisen und den Bezirken. Sie bleibt sozusagen gar nicht mehr, wie vom Finanzminister unterstellt, vor Ort.

Die Grundsteuer ist eine rein kommunale Steuer und natürlich – das ist klar – umlagefähig; sie dient der ganzen kommunalen Familie. Natürlich ist es so, dass Steuern nicht festgelegt sind. Es ist nicht so, dass die eine Steuer für die Infrastruktur und die andere Steuer für etwas anderes da ist. Denken wir an die Ökosteuer zurück, die, wenn ich mich recht erinnere, während Ihrer Amtszeit in Berlin eingeführt wurde und auch nicht dafür verwendet wurde, wofür sie ursprünglich vorgesehen war. Der Gesetzgeber ist in der Entscheidung zuletzt frei, wofür er Steuern einsetzt.

Der Grundgedanke, warum eine Steuer eingeführt wurde, darf aber natürlich schon eine Rolle spielen. Es gab in der Vergangenheit Ansatzpunkte. Da hat man natürlich die öffentlichen Leistungen – das muss nicht unbedingt grundstücksbezogen sein –, die eine Kommune erbringt, über die Grundsteuer mitfinanziert, weil der Eigentümer von öffentlichen Leistungen vielleicht mehr Vorteile zieht als der, der nur Mieter ist. Aber natürlich ist die Steuer in der Verteilung frei, und das ist ja auch sinnvoll; denn Kommunen haben Schwerpunkte in ihrem jeweiligen Jahresprogramm. Einmal wird man die Grundsteuer verstärkt hier einsetzen, einmal verstärkt an anderer Stelle. Das widerspricht sich also nicht.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege Zellmeier. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Bergmüller.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Sternstunde des Föderalismus, dass wir heute hier diese Reform der Grundsteuer beraten. Das ist ja sonst Bundesangelegenheit. Das finde ich für die AfD hervorragend, weil wir für den Föderalismus sind. Es zeigt sich eine unendliche Geschichte, wenn wir den ganzen Weg betrachten, bis es zu einer Einigung gekommen ist. Das geschah mehr oder weniger auf den letzten Drücker. Das ist den Versäumnissen in der Vergangenheit geschuldet, die zugrundeliegenden Werte zu aktualisieren. Die Werte sind zum Teil sehr alt.

Nachdem jetzt gerade die Debatte zwischen Herrn Zellmeier und Herrn Pargent geführt wurde, möchte ich die Zwischenbemerkung nicht unterlassen, dass die Steuer natürlich nicht zweckgebunden ist. Das gibt es aufgrund von § 21 der Abgabenordnung generell nicht. Aber vom Zweck her ist es richtig; das hat Herr Zellmeiner schon erklärt.

Einen Appell will ich nicht unterlassen. Wenn ich den GRÜNEN hier zuhöre, habe ich das Gefühl, dass es bei der Grundsteuer jetzt auch schon um Ökologie geht. Mich wundert ja, dass Sie das Klimathema da noch nicht mit hineinpackt haben. Auf alle Fälle würde ich sagen: Bei Ihrer Denkweise wird Tür und Tor dafür geöffnet, dass die Kommunen möglichst viel abkassieren sollen. Da sind wir genau der gegenteiligen Meinung.

(Zuruf)

Wir sind der Meinung, dass die Steuer möglichst aufkommensneutral sein muss. Deswegen appelliere ich an dieser Stelle auch schon an die Kommunen. Dass die Hebesatzzonierung hier eingeführt werden soll, ist für meine Begriffe nicht zielführend. Ich hätte mir das nicht gewünscht, weil das sehr wohl zu Auseinandersetzungen in den Kommunen führt.

Herr Finanzminister, herzlichen Dank, dass Sie klargestellt haben, dass dadurch die Vermögensteuererhebung, die ja jetzt in einigen Parteien zur Finanzierung der riesigen Corona-Krise bei der Bundestagswahl im Mittelpunkt steht, hier abgewendet wird. Es wird ja nicht nur über Vermögensteuer, sondern auch über eine Vermögensabgabe diskutiert, aber das nur am Rande.

Mich amüsiert natürlich schon, dass auch SPD-Kreise wollen, dass man diese Grundsteuer dann 50 : 50 verteilt. Ich frage Sie: Was ist dann die Realität? – Wenn man anfängt, die dritte Bewertungsverordnung zu verändern, die Nebenkostenumlage, wird das unweigerlich dazu führen, dass die Nettomieten erhöht werden. Dann könnte man gleich darüber nachdenken, ob man die Grundsteuer aufgrund des Erhebungsaufwands abschaffen und den Kommunen etwas anderes zugutekommen lassen könnte. Die Umsatzsteuerbeteiligung ist vom ZBW-Institut genannt worden. Das wäre dann auch noch ein Gedanke: 8,4 Milliarden Euro Entlastung für Vermieter und Mieter oder einfach Grundstückseigentümer, die es weiterleiten könnten. Diese Kompensation würde bei 1 % Umsatzsteuer 11 Milliarden Euro ausmachen. Generell sind wir unter den gegebenen Umständen für das Flächenmodell. Ich halte es für einfacher.

Ein Wort noch zur Grundsteuer C. Es amüsiert mich schon, dass die CSU hier in der Landtagsfraktion mehrheitlich diese Ermächtigungssteuer der Kommunen gegenüber Bodenbesitzern unterstützt, die nicht gleich bauen wollen, damit man diese unter Druck setzen kann. Ich bin langjähriger Kommunalpolitiker. In meiner Kommune haben die konservativen, bürgerlichen Parteien und Gruppierungen nie die Grundsteuer C favorisiert, um Leute zu bewegen, ihre Grundstücke herzugeben. Dagegen verwahren wir uns mit aller Entschiedenheit. In dem Fall haben die GRÜNEN auch gefordert – Herr Pargent gerade vorher –, die Grundsteuer C zu nutzen, weil die kommunale Familie das bräuchte. Ich widerspreche.

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich glaube, dass die Meinungen da geteilt sind. Wir sind da, wo die Fraktion auch war.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Bergmüller. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Bernhard Pohl.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Reform der Grundsteuer: Ich möchte mit einem Dank an die Staatsregierung und an den Finanzminister begin

nen, dass es gelungen ist, hier eine bayerische Lösung zu implementieren. Es ist eine Steuer, die bei den Kommunen ankommt. Deswegen ist es auch sachgerecht, dass wir das, was wir vereinnahmen, auch selber regeln können. Vier Grundsätze sollten uns bei diesem Gesetzesvorhaben leiten. Die Grundsteuer sollte einfach, unbürokratisch, gerecht und rechtssicher sein. Das sind die vier Punkte. Lassen Sie mich kurz zu diesen Stellung nehmen.

Einfach: Ein Gebot der Vernunft ist, dass wir möglichst viel von der vereinnahmten Steuer auch beim Staat – damit meine ich die Kommunen und die Kommunalverbände – belassen und nicht ein großer Teil dieser Steuer dadurch draufgeht, dass wir komplizierte Maßnahmen zur Steuererhebung und zur Findung der Grundlagen benötigen.

Unbürokratisch: Wir haben drei Parameter, die Fläche, die Nutzungsart und den Hebesatz. Das Bundesmodell greift auf die Werte zurück. Die Werte ändern sich ständig. Man müsste also ständig nachjustieren. Wem ist damit geholfen? – Weder dem Staat noch dem Bürger.

Jetzt komme ich zum dritten Punkt, der mich am meisten bewegt: gerecht. Ich finde es schon interessant, welche Vorstellungen von Gerechtigkeit BÜNDNIS 90 hier wiederum offenbart hat. Herr Kollege Pargent, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. In Ihrer ganzen Rede ist das Wort Eigentum kein einziges Mal vorgekommen. Ihnen fehlt es komplett am Respekt vor einem Grundrecht und vor dem, was 50 % unserer Bevölkerung haben, nämlich Grundeigentum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit hier einmal nutzen, eine Lanze dafür zu brechen, was über Generationen in Deutschland aufgebaut wurde, wie viele Eigenheime von Familien geschaffen wurden, und zwar nicht, weil man irgendwoher Millionen bekommt. Das ist immer so das Vorstellungsbild. Sie leben in Ihrer Ferrari- und Lamborghini-Welt. Nein, die meisten Menschen haben sich ihr Haus abgespart. Sie haben Konsumverzicht geleistet. Das haben sie dann am Ende ihres Arbeitslebens zusätzlich zu ihren Rentenbezügen. Davor sollte man ein bisschen Respekt haben. Das Eigentum sollte eine Rolle spielen und nicht Neid und Gier, dem anderen übermäßig in die Tasche zu greifen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Maßstab ist die Leistungsfähigkeit der Kommune. Steuern dürfen erhoben werden, um den Kommunen ihre Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Die Kommunen können die Differenzierung ja durch den Hebesatz herstellen. Sie üben einen mittelbaren Verkaufszwang auf diejenigen aus, die ein Haus haben, das aufgrund von Lage oder der regionalen Besonderheiten stark an Wert zugenommen hat. Aber das Einkommen, die Rente, hat noch nicht in gleichem Maße zugenommen. Das heißt also, Sie zwingen den Rentner, der über eine kleine Rente verfügt, mittelbar durch Abgaben dazu, im Alter sein Haus zu verkaufen. Das ist unsozial, das ist ungerecht, und das ist mit den Werten und Vorstellungen dieser Koalition nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Ich sage auch ganz klar: Rechtssicherheit. Der Herr Finanzminister hat es schon gesagt. Wollen wir denn allen Ernstes einen Prozess nach dem anderen führen? Lieber Kollege Pargent, Sie sagen, das sei verfassungswidrig. Na ja, in BadenWürttemberg gab es schon eine Verfassungsklage, übrigens auch wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz. Die dortige Landesregierung hat den Prozess gewonnen. Wir werden ihn auch gewinnen – das sage ich Ihnen –, denn unser Modell ist einfach, unbürokratisch, gerecht und rechtssicher. Ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)