Ich möchte Ihnen noch ein drittes Beispiel aufzeigen, nämlich eine Sache, die auch jedem von uns passieren kann, der auf der kommunalen Ebene tätig ist. Es kann mal sein, dass man längerfristig ausfällt, weil man erkrankt. Diese Möglichkeit besteht. Krankenhausaufenthalt, Reha, Therapie, all diese Dinge. Was macht man dann, wenn man monatelang nicht da ist, fünf, sechs oder sieben Monate ausfällt? – Es gibt zwei Möglichkeiten: Man kann zurücktreten. Man ist zwar für sechs Jahre gewählt und bekommt sein Mandat nicht zurück, wenn man wieder fit ist; aber man kann zurücktreten. Das ist aber, ehrlich gesagt, ziemlich schade und eine schlechte Lösung. Oder man ist monatelang nicht da. Das ist auch eine schlechte Lösung. Da wäre es eine vernünftigere Lösung, wenn man für diese Zeit der Abwesenheit, wenn man längerfristig nicht da ist – wir haben einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis maximal zwölf Monate beantragt –, die Möglichkeit hat, dass in dieser Zeit der erste Nachrücker oder die erste Nachrückerin hier die Vertretung übernimmt. Das ist ja auch anderswo möglich. Ich verweise auf Tirol; ich verweise auf Salzburg. Das wird dort praktiziert. Wir sollten diesen Gedanken in Bayern weiterverfolgen und eine solche Vertretungsregelung schaffen.
Jetzt werden Sie vermutlich sagen: Aber haben wir dieses Problem nicht schon längst gelöst? Unsere Antwort ist "Digitalisierung" und "hybride Sitzungen". – Dazu
nur so viel: Ob es die Möglichkeit einer hybriden Sitzung vor Ort überhaupt gibt, entscheidet die Kommune selbst. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Für die Studierende, die monatelang im Ausland unterwegs ist, ist die hybride Sitzung sicher nicht schlecht, weil man dann zumindest an der Sitzung teilnehmen und mit abstimmen kann. Nach meinem Verständnis ist Kommunalpolitik aber ein bisschen mehr, als an der Sitzung teilzunehmen und abzustimmen. Kommunalpolitik findet auf dem Marktplatz statt, in der Wirtschaft, bei Veranstaltungen. Man ist vor Ort präsent. Die hybride Sitzung ist super, wenn ich an einem bestimmten Abend keine Zeit habe und mich zuschalten kann.
Sie von der AfD-Fraktion haben doch keine Ahnung von der kommunalen Ebene! Seien Sie doch still! Das ist wirklich lästig mit diesen Zwischenrufen!
"Home-Sitzung" und Babybetreuung kann allerdings ähnlich anstrengend sein wie Homeoffice und Kinderbetreuung. Das erleben ja gerade viele Familien. Es kann also eine Möglichkeit sein. Das erleichtert es schon. Aber es kann leichter sein, sich vertreten zu lassen. Es ist ja kein Entweder-oder. Man kann durchaus beides machen und die Vertretungen trotzdem einführen.
Ja, auch im Krankheitsfall. Man kann sich auch aus dem Krankenhaus, aus der Therapie, aus der Chemotherapie digital in eine Sitzung zuschalten lassen. Aber ganz ehrlich: Will man das? Wenn man krank ist, ist man krank. Wenn jemand das will, ist das in Ordnung. Dann kann man das machen. Aber ich bin der Meinung, wenn man monatelang ausfällt, ist es gescheiter, man hat eine Vertretung und hätte da eine wunderbare Möglichkeit.
Ich muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass Sie das heute trotzdem ablehnen werden und eine Vertretungslösung nicht unterstützen. Ich sage, Sie unterstützen sie derzeit nicht. Wir werden an dem Thema dranbleiben. Ich hoffe sehr, dass einmal der Tag kommt, wo Sie diese Idee kopieren und sich selber auf die Fahne schreiben und wir doch gemeinsam so eine Lösung finden können. Das würde mich freuen. Schauen Sie mal nach Salzburg und Tirol. Dort läuft es teilweise seit Jahrzehnten wunderbar.
Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe absolutes Verständnis für Zwischenrufe, aber wenn sie ausdauernd sind, dann biete ich doch das Instrument der Zwischenbemerkung an. Man meldet sich, kommt dran, hat eine Minute Redezeit, kann frei reden, jeder hört einen, und der Redner am Pult kann auch entsprechend darauf antworten. Dies als mein Hinweis an dieser Stelle. – Als nächsten Redner darf ich den Kollegen Manfred Ländner von der CSU-Fraktion aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wollen das kommunale Ehrenamt mit einem Antrag dreifachen Inhalts stärken. Es geht um die Einführung eines Ersatzmitglieds für längere Auszeiten, einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und um die Kostenerstattung für die angefallenen Betreuungskosten für minderjährige Kinder oder pflegebedürfte Angehörige. Das sind drei Gründe – zwei mehr fiskalische Gründe und ein Grund, der tief in die Kommunalpolitik geht – und hehre Ziele.
Ich sage es einmal grob: Bei den beiden fiskalischen Gründe geht es darum, die Attraktivität des kommunalen Ehrenamts dadurch zu stärken, dass eine gesetzliche Freistellung des Arbeitnehmers erreicht werden kann. Das haben wir im Landtag schon mehrfach, auch in einer Anhörung erörtert; das wurde abgelehnt. Es wurde auch festgestellt, dass die Situation in Bundesländern, in denen es diese alimentierte Freistellung durch den Arbeitgeber gibt, im Prinzip noch schlechter als bei uns ist. Wir sind mit unserer Situation recht gut gefahren.
Vorhin sprachen Sie die Werbung von Gemeinderatskandidatinnen und -kandidaten an. Wenn es im Hintergrund einen Arbeitgeber gibt, der zu seinem Arbeitnehmer sagt, er dürfe alles tun, außer in den Gemeinderat zu gehen, dann haben wir Schwierigkeiten, ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Wir haben bereits in der Ersten Lesung und im Ausschuss darüber gesprochen. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung vom Arbeitgeber wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wir können über die Kostenerstattung für angefallene Betreuungskosten für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige reden. Herr Becher, das habe ich Ihnen ja schon zugesagt; wir werden das sicherlich im Rahmen der Evaluation der Kommunalwahl tun.
Zur Steigerung der Attraktivität durch die Einführung eines Ersatzmitglieds: Die Steigerung der Attraktivität des kommunalen Ehrenamts ist eine wichtige Sache. Ich kann Ihnen – auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion – versprechen, dass wir dieser Steigerung der Attraktivität des kommunalen Ehrenamts bei den Beratungen zur Evaluation der Kommunalwahl einen großen Raum zusprechen werden. Wenn wir in die Gesellschaft hineinsehen, dann stellen wir fest, dass sich das Ansehen, die Wertigkeit und die Wertschätzung für das kommunale Ehrenamt in einer Abwärtsspirale befindet. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, die wir sicherlich in längeren Diskussionen erörtern können. Aber diese Abwärtsspirale der gesellschaftlichen Anerkennung, die die Politik allgemein trifft, mündet mehr und mehr in Gewalt, in verbalen oder tätlichen Angriffen und in Hass gegen Verantwortungsträger.
Hate Speech und Gewalt sind leider im Alltag von Kommunalpolitikerinnen und politikern keine Ausnahme mehr. Das müssen wir seit einigen Jahren zunehmend feststellen. Wir haben diskutiert, wir haben erörtert, und wir haben eine Anhörung zu diesem Thema gemacht. Wenn wir ehrlich sind, dann ist uns nichts wirklich Gescheites eingefallen, Kolleginnen und Kollegen. Da sich diese schlimme Situation in allen Bundesländern zeigt, kann es offensichtlich nicht an der jeweiligen Staatsregierung liegen, dass es das gibt. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass die Diskussion über diese gesellschaftlichen Entwicklungen auch hier in diesem Hohen Haus mit Ernsthaftigkeit betrieben wird und sich nicht zu einem Regierungs-Bashing hin entwickelt, sondern wir insgesamt um gute Lösungen ringen. Das habe ich betont. Das werden wir auch weiterhin tun.
Wir stellen auch fest, dass Hate Speech und Gewalt nicht nur die Kommunalpolitik treffen. Wir finden sie in allen öffentlichen Bereichen, in der Verwaltung, bei den Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr und gegenüber unserer Polizei. Man muss jedem Einzelnen danken; man muss jeder Frau und jedem Mann danken, die und
der im öffentlichen Auftrag für das Funktionieren dieses Staates in Verwaltungen, in Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr oder der Polizei einsteht. Wir müssen für diesen Einsatz Dank sagen, weil viele Menschen diesen Dank nicht zeigen, sondern diesen Einsatz mit Gewalt beantworten. Wir müssen uns als Gesetzgeber und gerade auch als kommunaler Gesetzgeber intensiv die Frage stellen: Was hilft?
Jetzt kommen wir zum Kern, zur Vertretungsmöglichkeit von bis zu einem Jahr: Meiner Meinung nach hilft das nicht. Ich könnte jetzt noch einmal meine damaligen Ausführungen in der Ersten Lesung vorlesen. Ich könnte darüber sprechen, wie es sich verhält, wenn einer geht und ein anderer kommt, wie es sich verhält, wenn plötzlich derjenige, der gekommen ist, nicht mehr gehen will, sodass derjenige, der gegangen ist, nicht zurückkommen kann. Wir haben Situationen, in denen vielleicht kleine Fraktionen immer wieder jemanden schicken, sodass sie bei der nächsten Wahl mit vier, fünf oder sechs aktiven Stadträten vor den Wähler treten können. Wir haben gerade in den großen Städten nicht unerhebliche finanzielle Aufwandsentschädigungen. Warum soll man sich die Angelegenheit nicht nach dem Prinzip teilen: der Erste zwei Jahre, der Zweite zwei Jahre und der Dritte zwei Jahre; das kriegt man zusammen schon hin, und bei der nächsten Wahl verdoppelt sich die Mannschaft. All das und vieles mehr habe ich gesagt. Es ist sicherlich wert, darüber nachzudenken, ob das nicht dagegenspricht.
Bei allem Verständnis für die von Ihnen vorgebrachte Argumentation, Herr Becher, sage ich: Ich bin nicht nur männlich, sondern auch aus dem Alter, in dem man minderjährige Kinder hat, heraus und deshalb noch unfähiger, darüber zu sprechen. Aber ich bin Großvater. Ich weiß auch, dass Kinder Ansprüche stellen und Erziehungsberechtigte ihren Kindern natürlich auch sehr gerne mehr Zuwendung geben. Vielleicht hindert die Erwartung eines Kindes Eltern daran, für den Gemeinderat zu kandidieren. Ich weiß es nicht. Aber wir wissen alle: Wenn Listen aufgestellt werden, dann sind die Werberinnen und Werber unterwegs und animieren dazu, sich auf die Liste setzen zu lassen, es einmal zu probieren, weil es alles nicht so schlimm, sondern harmlos sei. Wenn sie dann noch sagen können, dass man ja, wenn man nicht mehr möchte, ein Jahr pausieren und danach wieder zurückkommen könne, dann weiß ich nicht, ob diese Beliebigkeit im kommunalen Ehrenamt zur Wertschätzung beiträgt.
Wir müssen sehr genau aufpassen. In der Vergangenheit sind hier bei der Rekrutierung von Kandidaten für die Listen auch Fehler passiert. Ich sage es einmal etwas aggressiver: Ein Gemeinderat ist keine Spielwiese für Menschen, die sich ausprobieren wollen. Wertschätzung wird ein Gemeinderat auch nur dann erfahren, wenn nach außen hin ein Auftritt als Gemeinderätin oder als Gemeinderat wahrnehmbar ist. Die Wertschätzung eines Gemeinderates wird in der Regel erarbeitet und nicht ersäuselt. Es geht um Erkennbarkeit und nicht um Beliebigkeit.
Wenn wir unseren Menschen sagen, dass jeder, der sich bereit erklärt mitzumachen, auch Pflichten auf sich nimmt, dann wird das den Gewählten im Bewusstsein bleiben. Es wird sich nicht die Beliebigkeit in der Anwerbung in der Beliebigkeit eines Amtes fortsetzen und in der Kommune so wahrgenommen werden. Ich weiß, dass ich hier einen Grenzbereich treffe. Meiner Meinung nach gehört aber auch das zur Wertschätzung dazu.
Wir haben in unseren Gemeinden hier in Bayern – das sind über 2.000 –, in unseren großen Städten, in unseren Landkreisen und Bezirken natürlich Frauen und Männer, die ihre Aufgabe mit großer Verantwortung wahrnehmen. Das ist gut so. Wir haben auch jetzt in der Corona-Zeit gerade wieder gesehen, wie großartig diese Frauen und Männer gearbeitet haben. Darum ist es meiner Meinung nach unbedingt wichtig, diese großartige Arbeit auch in der Form zu unterstützen, dass wir diesem Amt "Rätin" oder "Rat" eine besondere Stellung geben.
Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir dieses Amt besonders machen – und nicht, wie wir es beliebig machen. Wir werden im Rahmen der Kommunalwahl natürlich weiter über die Vorschläge diskutieren. Natürlich werden auch die Spitzenverbände ihre Meinung einbringen, und natürlich haben wir Respekt vor diesen Anträgen.
Ich habe in einigen Sätzen bewusst den Advocatus Diaboli gespielt, weil all das Interpretationen sind, die nach draußen dringen. Glauben Sie, dass die große kommunale Familie mit mehr als 30.000 Männern und Frauen hierüber nicht diskutiert? – Sie diskutiert darüber. Ich weiß nicht, ob sie es als Wertschätzung oder Schwierigkeit empfindet. Ich weiß auch nicht, ob wir diesen Menschen einen Gefallen tun, wenn wir sagen: Naja, jetzt bist du Gemeinderat oder Stadtrat, wenn du aber keine Lust mehr hast, kannst du für ein Jahr rausgehen.
Wir haben den Auftrag zur Suche, wenn ein Problem besteht. Wir haben aber sicher nicht den allgemeinen Auftrag, diese Beliebigkeit in die kommunale Familie hineinzutragen.
Wie gesagt: Wir brauchen eine intensive Diskussion bei der Evaluation der Kommunalwahl, sicherlich auch eine intensive Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und eine intensive Beschäftigung mit dem kommunalen Ehrenamt, weil es das Wichtigste, weil es Basis und – wie Sie es ja selber genannt haben – Herzkammer unserer Demokratie ist. Wir brauchen diese Männer und Frauen dringend, die die kommunale Verwaltung für uns alle im Ehrenamt erledigen. Herzlichen Dank diesen Frauen und Männern! Herzlichen Dank für das große Bemühen hier im Hohen Haus; herzlichen Dank dann, wenn wir eine gute Lösung haben; heute lehnen wir ab!
Vielen Dank, Herr Ländner. Bleiben Sie bitte noch am Mikrofon. – Herr Becher, Sie hatten eine Zwischenbemerkung.
Herr Kollege Ländner, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir sind ja beieinander. Wir sind beim Thema der Wertschätzung der kommunalen Ebene beieinander. Ich glaube, wir sind uns hier einig. Wir sind bei der unsäglichen Situation einer Bedrohungslage für Ehrenamtliche und Hauptamtliche beieinander. Ich möchte auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister explizit nennen.
Wir hatten den Antrag gestellt, eine Expertenanhörung im Innenausschuss zu machen. Wir haben diese gemeinschaftlich durchgeführt. Wir sind da beieinander.
Die Frage, wenn es um die Vertretungsregelung geht, besteht darin, an welchen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wir unsere Gesetzgebung orientieren wollen. Orientieren wir sie an dem ganz großen Teil der verantwortungsbewussten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die ihr Amt gerne ausführen, in einer besonderen Lebenssituation aber Unterstützung benötigen? Orientieren wir die Gesetzgebung daran? Oder orientieren wir sie an dem vagen Verdacht, es könnte irgendjemanden geben, der eine Regelung aus Lust und Laune heraus vielleicht ausnutzt? – Ich orientiere mein Handeln an dem Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, an dem Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der kommunalen Rätinnen und Räte. Dieser Gesetzentwurf ist in diesem Geiste geschrieben.
Zunächst orientieren wir uns nicht daran, wie man eine solche Möglichkeit interpretieren kann. Wir orientieren uns daran, welches Für und Wider es für eine solche Möglichkeit gibt und ob diese für die Erreichung des Ziels hilfreich ist. Wir sind auf das Ziel hin orientiert.
Ich habe mehrere Dinge genannt, bei denen ich Zweifel habe, ob diese Möglichkeit dem Ziel zuträglich ist. Man kann das durchaus anders sehen. Wir haben die Evaluation der Kommunalwahl darum noch nicht abgeschlossen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.
Vielen Dank, Herr Kollege Ländner. – Ich rufe jetzt Herrn Richard Graupner, AfD-Fraktion, auf. Bitte, Herr Graupner.
Herr Vizepräsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ohne ehrenamtliches Engagement wären viele Funktionen des öffentlichen Lebens in unserem Land nicht in dem Umfang aufrechtzuerhalten, wie wir es alle gewohnt sind. Ehrenämter stellen ein Gegengewicht zu den Verwerfungen der modernen Gesellschaft dar. Ihre Ausübung setzt ein gewisses Maß an Verbindlichkeit und Konstanz auch in der eigenen Lebensgestaltung voraus. Das sind Tugenden, die wir als patriotisch-konservative Kraft ausdrücklich begrüßen. Durch die erhöhten beruflichen und privaten Anforderungen wird die Ausübung von Ehrenämtern heute aber zunehmend erschwert.
Wie soll dem nach Meinung der GRÜNEN im Bereich des kommunalen Mandats nun begegnet werden? – Fangen wir mal mit dem prinzipiell Zustimmungsfähigen an: Da ist der gesetzliche Freistellungsanspruch für berufstätige Ratsmitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber; dieser existiert derzeit für privatwirtschaftlich beschäftigte Teilnehmer nicht. Beamte sind für ehrenamtliche kommunale Mandatsarbeit dagegen ausdrücklich freigestellt.
Will man also den Anteil der zuerst Genannten erhöhen, ist eine solche gesetzliche Regelung durchaus ein probates Mittel. Der fehlende Freistellungsanspruch ist allerdings nur theoretisch relevant; denn aus der Praxis wissen wir ja alle, dass die Freistellung de facto kaum zu gravierenden Problemen führt. In Bayern gibt es sogar mehr Freistellungen durch private Arbeitgeber als in den Bundesländern, in denen eine entsprechende gesetzliche Regelung besteht. Dies ergab zumindest eine bereits im Jahr 2015 abgehaltene Expertenanhörung im Innenausschuss.
Sie wollen weiterhin einen Kostenerstattungsanspruch für die Betreuung von minderjährigen Kindern und zu pflegenden Angehörigen während der Gremiensitzungen. Familienfreundliche Lösungen sind auch uns als AfD ein ganz wichtiges Anliegen. Wir stehen einer solchen Regelung deshalb auch nicht prinzipiell ablehnend gegenüber. Manche Kommunen haben bereits auf freiwilliger Basis Regelungen im Sinne des Gesetzentwurfs erlassen.
In der vorgelegten Form ist uns der Gesetzestext aber einfach deutlich zu pauschal. Er bedarf dringend der Differenzierung. Zum einen bedarf er es hinsichtlich des Alters der zu betreuenden Kinder. Die Betreuungsnotwendigkeit für einen 5Jährigen ist ja ganz klar eine andere als die für einen 15-Jährigen. Zum anderen bedarf er der Differenzierung hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit und des Residenz
ortes von zu pflegenden Angehörigen. Je höher der Pflegegrad der betreffenden Person, umso höher auch der Betreuungsaufwand.
Außerdem stellt sich die Frage, ob der pflegebedürftige Angehörige denn überhaupt Mitglied im eigenen Haushalt ist; denn nur unter dieser Voraussetzung dürfte eine finanzielle Vergütung überhaupt infrage kommen.