Außerdem stellt sich die Frage, ob der pflegebedürftige Angehörige denn überhaupt Mitglied im eigenen Haushalt ist; denn nur unter dieser Voraussetzung dürfte eine finanzielle Vergütung überhaupt infrage kommen.
Das ist alles völlig unausgereift. Schließlich fordern Sie die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, dass sich Ratsmitglieder durch einen Listennachfolger vertreten lassen können. Wir haben das hier ja schon ausführlich diskutiert. Sie fordern dies sogar für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.
Das ist für uns der größte Kritikpunkt. Zum einen ist zu erwarten, dass in Zeiten fortschreitender Digitalisierung und der Zunahme von Homeoffice der Bedarf für eine Vertretungsregelung deutlich zurückgeht. Zum anderen – das ist die Hauptsache – sollte, wer gewählt wurde, dem Wählerwillen durch die persönliche Ausübung des Mandates auch gerecht werden. Gerade unser bayerisches Wahlrecht ermöglicht, begünstigt und intendiert genau das.
Selbstverständlich ist es aufgrund anderweitiger Verpflichtungen möglich, sein Mandat zurückzugeben. Diese Entscheidung muss man sich dann aber auch mit den entsprechenden Konsequenzen zurechnen lassen.
Kollege Becher, ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die meisten ihr Amt sehr ernst nehmen. Ich sehe das genauso. Ich frage mich aber: Was hat es mit einer Stärkung des Ehrenamts und der Steigerung der Attraktivität zu tun, wenn ein Nachrücker dann ins Ehrenamt kommt, sich über viele Monate einarbeitet, sich so langsam warmgelaufen hat und dann seinen Sessel wieder räumen muss? – Gar nichts!
Ein theoretisches, mehrmaliges Hin- und Herwechseln ist nicht akzeptabel. Das käme einem Rotationsprinzip gleich. Die GRÜNEN kennen sich damit aus. Für uns ist der Grundsatz der Persönlichkeitswahl aber einfach nicht verhandelbar.
Ich habe bereits bei der Ersten Lesung angekündigt, dass die AfD dem Entwurf nicht zustimmen wird, sofern nicht deutliche Verbesserungen und Differenzierungen, so wie von mir gerade erörtert, vorgenommen würden. Das ist alles nicht geschehen. Wie üblich haben Sie die erwartete Beratungsresistenz gezeigt. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Joachim Hanisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht dessen, was schon alles gesagt ist, und um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich die Gelegenheit am Anfang nutzen, um mich bei den Tausenden Gemeinderäten, Kreisräten und Bezirksräten, die es in Bayern gibt, für ihre tolle Arbeit zu bedanken. Von ihrer Arbeit lebt die Demokratie vor Ort. Ich glaube, wir sollten das honorieren.
Diesem Ziel dient auch dieser Gesetzentwurf, obwohl ich einiges anders sehe als diejenigen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Nicht nur von mir, sondern auch von anderen ist schon mehrmals an dieser Stelle gesagt worden, dass wir uns geeinigt hatten, dass wir in der Mitte der Legislaturperiode die Kommunalge
setze und vor allem die Wahlgesetze evaluieren werden. Dort gehört es hin. Das wäre jetzt der erste Punkt, um den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zweitens habe ich aufgrund der Diskussion erwartet, dass die Mängel, die in der Ersten Lesung zutage getreten sind und bei denen auch Sie nachsteuern müssten, ausgebessert würden. Das ist nicht passiert. Wer vertritt wen in welcher Reihenfolge bei welcher problematischen Konstellation? Ich möchte darauf jetzt nicht näher eingehen, weil ich das schon beim letzten Mal getan habe. Wann ist jemand pflegebedürftig? Um welchen Angehörigen geht es? Geht es um die Pflegestufe 1, 2, 3 oder 4? Oder geht es einfach darum, dass er an einem Tag schlecht beieinander ist? Was ist mit Kindern bis 16 Jahren? Welches Alter soll angesetzt werden – 14, 16 oder 18? Oder soll das im eigenen Ermessen liegen, weil ein Kind vielleicht schlecht beieinander ist und einer häuslichen Betreuung bedarf?
Zu all diesen Fragen steht im Gesetzentwurf wenig Konkretes. Ich habe gedacht, zu diesen Fragen würden Ergänzungen kommen. Wenn Sie das aber deshalb nicht machen, weil Sie sagen, der Gesetzentwurf wird ohnehin abgelehnt, ist das eine schlechte Begründung; sie kommt der Realität aber nahe.
Wir hatten die Mitte der Legislaturperiode vereinbart. Ich gestehe zu, dass die Mitte der Legislaturperiode schon verstrichen ist; es wird jetzt höchste Zeit, dass etwas kommt. Wir müssen uns mit diesen drei Themen nun beschäftigen. Mal geht es um die Ersatzmitglieder, mal um den Freistellungsanspruch und mal um die Kostenerstattung.
Ich habe schon beim letzten Mal signalisiert, dass sich bei der Kostenerstattung, in welcher Form auch immer, etwas tun muss. Wir sind da ganz auf Ihrer Linie. Da muss etwas gemacht werden. Für denjenigen, der für das Kind, das er daheim betreuen muss, eine Person finden muss, die ihn vertritt, weil er nicht für 6 oder 12 Monate zurücktreten möchte und seine Aufgabe ernst nimmt, muss etwas getan werden. Das beinhaltet für mich auch die Suche nach anderen Lösungen als einen Rücktritt auf Zeit. Da sind wir voll mit dabei. Wir werden das auch unterstützen. Wir werden uns Gedanken machen, was in diesem Gesetzentwurf, der dann vom Innenministerium vorgeschlagen wird oder von uns kommt, eingebracht wird. Insofern sei die Frage, ob es ein einhelliger Gesetzentwurf oder ein mehrheitlicher wird, dahingestellt.
Lassen Sie mich noch auf die Ersatzmitgliedschaft eingehen. Bei der Ersatzmitgliedschaft fehlt eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich glaube, so weit sind wir uns doch in diesem Gremium alle einig, nämlich dass wir, wenn wir Gesetzentwürfe einbringen, diese mit den Spitzenverbänden abstimmen. Sie werfen den Regierungsparteien gelegentlich vor, dass mit den zuständigen Gremien nichts abgestimmt worden ist. Die Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist für uns unabdingbar. Das muss gemacht werden.
Ich habe aufgrund meiner Erfahrungen in der Kommunalpolitik große Bedenken bei der Vertretung einer anderen Person auf Zeit. Ich habe den Eindruck, es läuft. Bei uns sind die Leute zum Großteil noch stolz, in dieses Gremium gewählt worden zu sein, das Vertrauen der Bevölkerung zu genießen und darauf, dass es in Bayern anders ist als sonst irgendwo. Darum kann ich Bayern mit Tirol, Salzburg oder was auch immer nicht unbedingt vergleichen. Ich müsste auch deren gesetzliche Grundlagen kennen, um das beurteilen zu können.
Wir haben in unserem kommunalen Wahlrecht das Panaschieren und Kumulieren. Das heißt: Eine Person, die letztlich in den Gemeinderat gewählt wird, genießt ein weitaus größeres Vertrauen, weil ein Wähler gezielt die Person seines Vertrauens aussucht. Das kann er bei Listenwahlen nicht tun. Bei einer Listenwahl werden die fünf Kandidaten gewählt, die als erste von einer Gruppierung genannt werden.
Ich glaube insofern, dass man das nicht eins zu eins übernehmen kann. Hier haben wir ein anderes Wahlrecht. Der Huber, der mit überwältigender Mehrheit gewählt wurde, wusste, was auf ihn zukommt, dass er nicht für ein oder zwei Jahre, sondern für sechs Jahre gewählt worden ist. Darauf hat der Wähler vertraut. Da komme ich schon zu der Beliebigkeit und Willkürlichkeit, die der Kollege Ländner angesprochen hat.
Ich bitte Sie, wir kommen doch beide aus der Praxis. Angenommen, da ist jetzt auch noch jemand dabei, der in einem Punkt ganz anderer Meinung ist als ich. Jetzt kommt der Druck. Dann tritt er mal ein halbes Jahr zurück, dann bringen wir die Sache durch, und bei den anderen Entscheidungen ist es dann in Ordnung?
Ich will nur sagen: Der Willkürlichkeit ist Tür und Tor geöffnet. Ich akzeptiere das Ringen nach einer Lösung. Ich glaube aber, dass das vor allem in unserem bayerischen Kommunalgesetz nicht der zielführende Weg ist, das auf die Persönlichkeit des Einzelnen ganz stark Rücksicht nimmt. Das ist nicht entsprechend zugeschnitten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dem zustimmen werden.
In den Gesetzen, die wir bisher hatten, ist schon einmal ein Punkt geändert worden, sodass jemand, der als Gemeinderat zurücktritt – das gilt jetzt für den Kreis- und Bezirksrat genauso, ich erspare mir aber die Aufzählung –, ohne die Angabe von Gründen zurücktreten konnte. Das haben wir geändert. Ich weiß es jetzt nicht mehr genau, aber ich gehe davon aus, dass wir das einstimmig geändert haben, weil wir überzeugt waren, dass diese Änderung sinnvoll ist. Das war ja auch schon ein Schritt in die Richtung, dass jemand, der nach zwei oder drei Jahren keine Lust mehr hat oder von dieser Arbeit enttäuscht ist, weil er nicht alles, was er durchbringen wollte, durchbringen konnte – es gibt ja durchaus Gründe dafür –, sagen konnte: Ich trete zurück. Ich muss nicht immer begründen, warum ich zurücktrete – weil ich krank bin oder keine Lust mehr habe oder weswegen auch immer. Andernfalls ist er wohl noch darauf angewiesen, dass der Gemeinderat seine Gründe für einen Rücktritt akzeptiert. Es gab Beispiele, in denen der Gemeinderat gesagt hat: Ich akzeptiere die Gründe nicht. Dann gab es erst recht einen Knatsch. Das haben wir geändert. Da sind wir schon einen Schritt in die Richtung gegangen, die Sie wollten.
Ich komme noch ganz kurz zum Freistellungsanspruch, weil ich dazu noch nichts gesagt habe. Expertenanhörungen hatten wir. Fünf Jahre sind verstrichen. Aus meiner Sicht hat sich da nichts geändert. Wir hatten hier Leute aus anderen Bundesländern, in denen dieses Problem geregelt ist.
Vielen Dank. Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Mikrofon. Sie haben noch Gelegenheit, eine Minute zu sprechen. Der Kollege Becher hat eine Zwischenbemerkung.
Die Redezeit war ohnehin knapp. Deshalb helfe ich jetzt noch ein bisschen mit einer Verlängerung aus. Zum einen begrüße ich es sehr, wenn wir weiter diskutieren und uns im Rahmen der Evaluation – der Kollege Muthmann hat es vorhin schon einmal angesprochen – im Parlament mit den Fachabgeordneten und vielleicht auch mit dem Ministerium gemeinsam etwas überlegen und zusammenarbeiten. Da bin ich dabei. Zum anderen geht es um die Präzision für unseren Anspruch, die Betreuungskosten zu übernehmen. In Schleswig-Holstein hat man die Regelung in der dortigen Gemeindeordnung sehr allgemein gehalten. In Nordrhein-Westfalen hat man sie stark ausdifferenziert. Jetzt ist halt die Frage, wie man die Regelung machen will. Will man sie allgemein fassen und dann in Verordnungen ausdifferenzieren, oder will man alles schon in der Gemeindeordnung selbst en détail regeln? – Das ist eine Geschmacksfrage. Darüber, dass es natürlich eine genaue Regelung braucht, damit die Vorschrift auch praxisfreundlich und anwendbar ist, sind wir uns einig. Das ist schon noch der Fall.
Nur noch ein Punkt zu dem Thema des Demokratischen: Wenn der Stadtrat Hanisch, der gewählt wurde und den ich ja vielleicht im Gremium haben wollte, aus welchen Gründen auch immer ein halbes Jahr ausfällt – ich wünsche es nicht, aber es kann ja passieren –, dann möchte ich doch nicht, dass er zurücktritt und die nächsten Jahre bis 2026 nie wieder im Stadtrat ist, sondern ich möchte, dass er doch an Weihnachten 2021 genesen zurückkehrt und bis 2026 im Amt ist. Das ist doch der Wählerwille. Das würde ich mir denken, wenn ich ihn gewählt hätte. Das ist die Intention unseres Vorschlags, nicht schnell das Amt aufzugeben und es dann jahrelang nicht mehr ausüben zu können. Das wollte der Wähler auch nicht.
Den Wählerwillen kann ich nicht erkennen. Ich kann erkennen, dass der Wähler jemanden wählt, von dem er überzeugt ist, dass er seine Interessen am besten vertritt und diese sechs Jahre auch im Amt ist; denn der Gewählte wusste, dass eine Periode sechs Jahre dauert, und auch, was auf ihn zukommt. Wir wissen es alle: Wenn ich heute einmal krank bin, fehle ich bei einer Sitzung. Wenn ich im Krankenhaus bin, kann es auch passieren, dass ich bei zwei oder drei Sitzungen fehle. Da muss ich nicht unbedingt den Gemeinderat auswechseln. Mit Verlaub, drei Monate Fehlzeit kommen bei manchen vor, und keiner hat es bisher beanstandet. Damit kann man gut leben.
Insofern glaube ich, dass der Wähler die Person will, die er wählt. Dafür steht auch unser Wahlgesetz mit Kumulieren und Panaschieren, es ist ganz konkret. Wenn es anders wäre, würde ich Ihnen vielleicht sogar recht geben. Aber unter diesen Gesichtspunkten tue ich das auf keinen Fall. Der Wähler will diese Person. Dann muss die Person entweder zurücktreten oder dabeibleiben und sechs Jahre weitermachen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes. Im Vergleich zur Ersten Lesung und der Behandlung im Innenausschuss hat sich überhaupt nichts verändert. Kein Änderungsantrag der GRÜNEN ist eingegangen und auch kein Änderungsvorschlag, sodass ich geneigt bin, meinen Redebeitrag aus der Ersten Lesung eins zu eins zu wiederholen. Aber das will ich nicht.
Die Stärkung des kommunalpolitischen Ehrenamtes liegt uns allen am Herzen; denn es muss das Ziel sein, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ein kommunales
Ehrenamt annehmen und ausführen kann. Wie zu Recht erwähnt, erfüllt einen dieses Amt mit Stolz. Der Gesetzentwurf enthält drei Punkte. Zwei finden unsere Zustimmung, ein Punkt bekanntermaßen nicht, und zwar der des Nachrückens aus bestimmten Gründen.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich bei der Listenaufstellung – zehnmal habe ich das gemacht – nicht einmal erlebt habe, dass einer gesagt hätte: Ich gehe nicht auf die Liste, weil ich möglicherweise in einem Jahr für ein Jahr ausfalle.
Immer waren es andere Gründe. Ich glaube nicht, dass das dafür entscheidend ist, ob jemand ein Ehrenamt in der Kommunalpolitik annimmt oder nicht.
Die Ausführung selbst halte ich für sehr schwierig. Zugegeben, es ist schon reizvoll, einmal den Blick auf Österreich oder Tirol mit einzubringen. Aber wir brauchen eine solche Regelung nicht; denn der Wähler wählt bei uns eine Person, die einer Partei und Richtung angehört, und nicht lediglich eine reine Liste. Lieber Johannes, die Leute haben dich gewählt und keinen anderen. – Oder sagt man vielleicht: "Wenn der weg ist, kommt halt irgendein GRÜNER."? – Die wollen dich haben. Dir sollte die Ausführung auch möglich sein. Wenn es einmal ein halbes bis ein Jahr nicht geht, dann ist das bedauerlich, aber kein Beinbruch. Ich gehe von mir aus. Ich bin 1984 gewählt worden und war stolz darauf, Stadtrat zu sein.
Ich bin jetzt nach 37 Jahren immer noch stolz, dass mir die Bürger der Stadt Selbitz das Vertrauen ausgesprochen haben. Ich habe 1984 als Referendar alles unternommen, um die Teilnahme an den entsprechenden Stadtratssitzungen zu ermöglichen. Bei Ausschusssitzungen konnte ich mich vertreten lassen. Ich war damals in Weiden, und 1984 war der Weg von Weiden nach Hof wesentlich weiter als jetzt. Das ist auch klipp und klar.
Was passiert beim Nachrücken? – Da kann es durchaus passieren, dass einer zehnmal nachrückt. Wenn in einer großen Fraktion immer mal wieder jemand ausfällt, ein halbes Jahr oder drei Monate, und es passiert dieses und jenes, dann rutscht derjenige mehrmals nach. Da käme ich mir dumm vor. Das sage ich ganz ehrlich. Das würde ich nicht machen. Ich sehe hier für das Nachrücken unter verschiedenen Aspekten keinen Grund. Das sage ich klipp und klar.
Beim Freistellungsanspruch sind wir uns einig. Ich habe es vorhin erwähnt: Jeder Bürger, jede Bürgerin soll ein kommunales Ehrenamt übernehmen können. Er oder sie muss entsprechend freigestellt werden. Ich habe öfter gehört: Mein Chef gibt mir nicht frei. Ich kriege Ärger, wenn ich kandidiere. Das kann ich machen, wenn ich einmal Rentner bin. – Das kann es nicht sein; denn eigentlich sollte auch ein Arbeitgeber stolz darauf sein, einen Stadtrat in seinem Betrieb zu haben, direkt an der Basis, und ihn freistellen. Wir brauchen nicht darüber zu reden, dass es nicht so ist. Genauso ist es bei Schichtarbeitern. Viele Schichtarbeiter sagen: Ich kann nicht in den Stadt- oder Gemeinderat gehen, weil ich in Schichten arbeite. – Auch ihnen muss es ermöglicht werden. Wir sagen doch immer, dass im öffentlichen Dienst alles möglich ist. Wir hatten in der letzten Periode die Petition eines Justizvollzugsbeamten, der das Amt nicht annehmen konnte, weil er an einer kleinen JVA beschäftigt war. Er konnte an keiner Sondersitzung teilnehmen, weil der Dienstplan so eng war. Auch ihm muss man es aber ermöglichen, genauso wie dem Polizeibeamten. Den Freistellungsanspruch werden wir in der Evaluation, die wir demnächst durchführen, sicher durchziehen. Da sind wir auf jeden Fall beieinander.
Hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten kann ich nicht auf einen so reichen Erfahrungsschatz wie der Manfred Ländner als Großvater verweisen. Ich bin ja noch nicht einmal verheiratet, geschweige denn, dass Enkel in Aussicht wären. Nichtsdestoweniger muss es Frauen und Familien möglich sein, ein Amt anzunehmen. Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen übernommen werden. Unterschwellig hört man immer wieder die Meinung, dass sich da jemand etwas verdienen möchte, und die Betreffenden sollen sich nicht so anstellen und es nicht machen. Kinderbetreuung und Kommunalpolitik sind eine Doppelbelastung. Das muss so gestaltet werden können, dass die Mutter, die Frau jederzeit und auch der Mann