Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Es ist ein einfaches Gesetz. Nur die Flächen zählen bei Boden-, Wohn- und Nutzflächen. Wir können dieses Konzept in Bayern nun umsetzen. Wir werden die Chance nutzen, aber nicht bei der Grundsteuer A – da werden wir uns am Bundesgesetz orientieren –, aber bei der Grundsteuer B, wo es um die Flächen und die Gebäude geht, nicht für die landwirtschaftlichen Flächen. Für die Grundsteuer B haben wir selbst unser Flächenmodell vorgelegt. Es ist für alle gut – für die Eigentümer, für die Mieter und für die Unternehmen. Alle haben Sicherheit bei der Feststellung mit entsprechend vereinfachten Möglichkeiten, die Grundlagen zu schaffen.

Für die Kommunen ist es auch gut. Die verlässliche Grundlage der Grundsteuer bleibt für alle Kommunen erhalten und kann aufkommensneutral gestaltet werden.

Meine Damen und Herren, kein Modell, egal welches Modell Sie wählen, wird im Einzelfall belastungsneutral sein. Sonst bräuchten wir im Übrigen kein neues Gesetz. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz genau deswegen für verfassungswidrig erklärt, weil es dieser Tage nicht mehr den Tatsachen entsprach. Aber Aufkommensneutralität in einer Kommune ist selbstverständlich unser Ziel. Nach der Feststellung der Grundlagen kann jeder Kommune gesagt werden, welchen Hebesatz man braucht, um aufkommensneutral zu sein. Das erfüllt der Gesetzentwurf in jeder Hinsicht. Das Gesetz ist besser als alle anderen Varianten für die Steuerver

waltung; denn wir haben hier bei der Bürokratie – der Feststellung der Grundlagen – weniger zu tun als bei allen wertabhängigen Modellen

Wir haben in der Verbändeanhörung viel Zustimmung für unser Modell bekommen. Es wurde im Grundsatz begrüßt; auch seine Ausgestaltung. Mich freut auch die letzte Zustimmung, die ich diese Woche am 17. Mai erhalten habe: ein Schreiben des "Bundes der Steuerzahler in Bayern", der ein Flächenmodell für die Grundsteuer – statt ein Bodenwertmodell – fordert. Ich finde das bemerkenswert, wenn der "Bund der Steuerzahler in Bayern" uns auffordert, unser Flächenmodell entsprechend umzusetzen. Diese Zustimmung nehme ich gerne zum Anlass, das Gesetz in den nächsten Wochen motiviert weiter zu betreiben.

Die Grundsteuer C ist nicht enthalten. Darüber kann man lange diskutieren. Das wird sicherlich auch der Fall sein. Ich rede da nicht lange herum. Ich hätte mir das im Gesetz vorstellen können. Das hat Vor- und Nachteile wie alles auf der Welt. Für den Koalitionspartner war das anstrengender. Der hat gesagt: mit uns in keiner Weise. – Dann machen wir es eben nicht, meine Damen und Herren. Da können wir uns lange den Kopf zerbrechen.

Wir haben noch mehrere Optionen im Gesetz stehen. Die Hebesatzautonomie ist grundgesetzlich abgesichert. Da kann die Gemeinde weitergestalten. Wir haben im Gesetz die Möglichkeit der Hebesatzzonierung vorgesehen, die auch manchmal leichtfertig schlechtgeredet wird. Meine Damen und Herren, jeder Hauptort, sagen wir mal eine kreisfreie Stadt mit 50.000 oder 60.000 Einwohnern, wird auch Dörfer außen herum haben. Dörfer um die Stadt herum haben möglicherweise ganz andere städtebauliche Voraussetzungen als die Innenstadt selbst. Das Angebot an die Kommune, optional einen anderen Hebesatz für das Dorf als für den Hauptort anzusetzen, finde ich toll. Ich frage, was man daran kritisieren kann. Keiner muss es machen. Wir haben die Möglichkeit ermäßigter Hebesätze beim sozialen Wohnungsbau oder für Denkmäler für die Kommunen vorgesehen. Es gibt also viele Spielräume.

Warum gibt es eine Grundsteuer? – Man muss den Sinn verstehen. Kommunen verlangen Beiträge und Gebühren für alle möglichen Infrastrukturleistungen, die sie vorhalten und gestalten. In diesem Fall geht es um die Finanzierung der nötigen Infrastruktur. Wenn Gebäude und Flächen in der Kommune die Infrastruktur herausfordern, muss man deswegen dafür etwas bezahlen. Warum ist angeblich eine wertabhängige Gestaltung gerechter? – Ich habe dieser Tage gelesen, dass der Eigentümer umso leistungsfähiger sei, je werthaltiger ein Grundstück und ein Gebäude sei. Aha. Meine Damen und Herren, wenn eine junge Familie, möglicherweise hoch verschuldet, sich ein neues Haus gebaut hat, ist das Haus zwar wohl relativ viel wert; aber der Eigentümer hat erst mal zu tun, dass er, bis er dereinst möglicherweise seine Rente erhält, die Schulden losgebracht hat. Warum sollte er mehr Grundsteuer zahlen für die gleiche Leistung, die die Gemeinde erbringt?

Die zweite Frage. Die Oma, Rentnerin, vielleicht Witwe, lebt in ihrem Haus, das laufend mehr wert wird durch die steigenden Immobilienpreise. Die Oma möchte das Haus aber gar nicht verkaufen. Die Oma möchte dort leben, bis sie dereinst von dieser Erde scheidet. Warum soll diese Dame dann plötzlich die doppelte Grundsteuer bezahlen, obwohl sie nicht mehr Leistung von der Gemeinde als bisher erhält? – Ich habe mir das genau angeschaut. Es gibt Orte, wo es Nachbargrundstücke mit einem Bodenrichtwert von einerseits 300 Euro und andererseits 1.200 Euro gibt. Warum soll der Nachbar das Vierfache des anderen zahlen? Was ist daran bitte schön gerecht? – Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht gesagt, dass es nur wertabhängige Modelle geben darf, sondern das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Frage offengelassen. Wir wollen keine

wertabhängigen Steuern. Wir wollen keine Grundlage für Vermögensteuer in Bayern. Deswegen lehnen wir das ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Der Wert eines Gebäudes wird steuerrechtlich dann zum Tragen kommen, wenn das Gebäude zum Beispiel vererbt wird. Das gilt für die Erbschaftsteuer. Das Einkommen des Bewohners einer Liegenschaft wird durch die Einkommensteuer bemessen, die im Übrigen zu einem Teil den Kommunen zufließt. Diese Dinge sollte man in der Tat nicht vermischen. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer; die Grundsteuer ist das Entgelt für die Leistung der Kommunen im Bereich der Infrastruktur dort, wo keine Beiträge und Gebühren verlangt werden können.

Der Gipfel ist dann, dass ich diese Woche lesen musste, in Baden-Württemberg gäbe ein ganz besonders gerechtes Modell. Der Bund der Steuerzahler hat mir geschrieben: Um Gottes willen, ja nicht das Modell Baden-Württemberg anwenden! – Das tun wir auch nicht, keine Angst. Dort ist es nämlich ganz "schlau" geregelt:

(Zuruf)

Dort bewertet man die Gebäude gar nicht. Dort nimmt man nur die Flächen, und zwar nicht nach der Größe, sondern nach dem Bodenrichtwert. Das führt dazu, dass Sie, wenn Sie in einer Gemeinde zwei gleichgroße Grundstücke mit gleichem Bodenrichtwert haben, dieselbe Grundsteuer zahlen – jetzt übertreibe ich mal –, egal ob darauf ein Hochhaus oder ein Gartenhaus steht. Da muss mir jetzt mal einer erklären, was daran gerecht sein soll, wenn auf dem Grundstück, egal ob dort ein Hochhaus oder ein Gartenhaus steht, die gleiche Grundsteuer anfällt.

Das ist das Modell, das offensichtlich auch die bayerischen GRÜNEN übernehmen wollen. Die haben jetzt ein Gutachten vorgelegt, das offenbar vor 18 Monaten angefertigt wurde, als unser Gesetzentwurf noch gar nicht vorlag. Das ist auch bemerkenswert. Aber gut, wir haben zum Glück Demokratie. Wir werden das diskutieren. Wir werden hier jedenfalls konsequent dagegen bleiben: keine

Vermögensteuergrundlage durch die Grundsteuer in Bayern. Darauf kommt es an. Das ist in Baden-Württemberg anders.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Meine Damen und Herren, wir werden den Belastungsgrund natürlich am Äquivalenzgedanken ausrichten. Das ist beim Flächenmodell letztendlich der Ausgangspunkt: Je größer die Fläche eines Gebäudes, je größer die Fläche eines Grundstückes ist, umso höher ist zum Schluss der Betrag, den der einzelne Besitzer für dieses Grundstück oder für dieses Gebäude zu zahlen hat. Das ist nur logisch, weil der Aufwand für die Grundstücksfläche, der für die Kommune entsteht – ich sage das noch einmal – immer der gleiche ist, egal ob dort jemand wohnt, der mehr verdient und viel Einkommensteuer zahlen muss oder wenig verdient und nichts zahlt, oder ob ein Haus teuer oder günstig ist. Das Schneeräumen kostet überall dasselbe. Deswegen ist das nur gerecht, und es ist vor allen Dingen unbürokratisch.

Im Übrigen ist die Aufkommensneutralität in jeder Gemeinde sicherzustellen. Das ist völlig unproblematisch zu berechnen. Das kann man machen. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Das werden wir auch machen. Aber auch hier macht es überhaupt keinen Sinn, die Grundsteuermodelle zu vergleichen. Da werden manche Menschen sagen, das eine wäre auf dem Land besser, das andere wäre in der Stadt besser. Meine Damen und Herren, dieser Vergleich ist eigentlich sinnlos; denn die Grundsteuer wird in der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune. Da fließt kein Geld von München nach Lupburg oder von Lupburg nach Straubing oder von Straubing nach Aschaffenburg, sondern das, was dort erhoben wird,

bleibt dort. Die Kommune legt den Hebesatz fest. Die Grundlage, die jetzt zu schaffen ist, ist ausschließlich dafür da, wie die Verteilung innerhalb der Gemeinde vorgenommen wird. Deswegen muss der Belastungsvergleich innerhalb der Gemeinden neu geregelt werden, weil das Verfassungsgericht das wollte. Das Geld bleibt in der Gemeinde.

Noch einmal: Die Grundsteuer ist in überhaupt keinem Modell sozusagen zur Herstellung eines kompletten sozialen Ausgleichs der dort Lebenden tauglich. Dafür ist die Grundsteuer nicht da. Die Grundsteuer kann auch nicht als Art zweites Baugesetzbuch überfrachtet werden. Das ist nicht der Grund für die Grundsteuer. Eines ist klar: Wir wollen auch ein Modell, das nicht streitanfällig ist. Die Quadratmetergröße von Gebäuden ist klar. Sie ändert sich nur, wenn jemand etwas baut oder wenn beim Grundstück Flächen hinzukommen oder abgetrennt werden, diese Änderungen erhält das Finanzamt automatisch.

Meine Damen und Herren, Bodenrichtwerte sind hoch streitanfällig. Es gibt Gemeinden und Landstriche in Bayern, wo Bodenrichtwerte in der Realität auf ganz wenigen Grundstücksverkäufen basierend entstanden sind; es gibt auch Städte, wo Bodenrichtwerte in einer Weise gestiegen sind und Werte von Grundstücken diskutiert werden, die nie realisiert werden. Deswegen noch einmal: Die Oma, die ein Haus hat, in dem sie seit 30 Jahren lebt, das plötzlich doppelt so viel Wert geworden ist, die aber nicht die doppelte Leistung von der Kommune erhält, soll plötzlich die doppelte Grundsteuer bezahlen? Das kann man niemandem erklären. Deswegen ist bei allem, was vorliegt, das Flächenmodell das mit Abstand transparenteste und einfachste Modell. Deswegen legen wir das vor.

Die IT-Umsetzung läuft. Die Äquivalenzbeträge werden wir zum Stichtag 1. Januar 2022 feststellen. Die Steuererklärungen sollen dann von Juli bis Oktober 2022 abgegeben werden können. Wir übermitteln die Messbeträge bis spätestens Mitte 2024 kontinuierlich und sobald sie vorliegen an die Kommunen, sodass ab 1. Januar 2025 eine korrekte Grundlage für die Grundsteuer in Bayern geschaffen ist. Wir werden den Kommunen dann am 01.01.2025 ermöglichen, die Grundsteuer nach der neuen Gesetzeslage gesetzeskonform zu erheben. Darauf kommt es an.

Wir haben einen guten Entwurf vorgelegt. Ich danke all denen, die das bisher schon bestätigt haben, und freue mich über all jene, die jetzt in der Debatte, in den nächsten Wochen in den Ausschüssen und dann bei der Zweiten Lesung bestätigen, was wir hier vorgelegt haben. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Füracker. – Der Kollege Tim Pargent hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Neuregelung der Grundsteuer in Deutschland steht an. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war unmissverständlich: Bis 2025 muss in Deutschland eine neue Grundsteuer her. Die CSU hat die Länderöffnungsklausel herausgehandelt, weil sie wieder einmal eine Extrawurst gebraucht hat. Zum ersten Mal können nun die Länder selbst eine Steuergesetzgebung erlassen. Leider müssen wir heute feststellen: Die Staatsregierung lässt jeglichen steuerpolitischen Gestaltungswillen vermissen. Die CSU-Extrawurst

schmeckt so fad, dass trotz Ihres großen Eigenlobs kein anderes Bundesland probieren möchte.

Ich will Ihnen aber gerne sagen, warum Ihr Flächenmodell das Zeug zum schlechtesten Grundsteuermodell Deutschlands hat. Es ist hochgradig ungerecht, Mieterinnen und Mieter kommen nicht gut weg, es ist unökologisch, tut auch nichts gegen den Flächenfraß und lässt jegliche steuerpolitische Lenkungswirkung vermissen. Sie stoßen die Kommunen vor den Kopf, und ganz nebenbei gibt es auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Ihr Flächenmodell. Das werden wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihre Extrawurst schmeckt auch deshalb so fad, weil Sie nicht nur Salz und Gewürze vergessen haben; nein, vielleicht liegt es auch an den alten Rezepten, die einfach keine Antworten auf die Fragen unserer Zeit bieten. Was ist denn los auf unseren Immobilienmärkten? – Explodierende Grundstückspreise, innerstädtische Brachen – oft wegen Grundstücksspekulationen, massiver Flächenfraß und der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen. Die Staatsregierung will von alledem nichts wissen, nichts hören, nichts sehen und besteuert einfach nur die Fläche. Lösungskompetenz der Staatsregierung für die Probleme unserer Zeit? – Keine.

Schauen wir uns einmal das Flächenmodell im Detail an: Künftig wird dann die Innenstadtvilla in bester Lage genauso hoch besteuert wie das in die Jahre gekommene Einfamilienhaus, das am Stadtrand schlecht angebunden ist. Warum? – Grundstücks- und Wohnfläche sind gleich. Im Wert völlig Unterschiedliches wird genau gleich besteuert. Das ist zutiefst ungerecht, verstößt nach unserer Auffassung gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und womöglich auch gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz.

Wir lehnen das ab. Wir fordern eine gerechte Grundsteuer, die sich an der potenziellen Leistungsfähigkeit ausrichtet. Dafür schlagen wir die Nutzung der Bodenrichtwerte vor. Sie liegen im ganzen Land einfach vor, werden regelmäßig aktualisiert, und damit ist ein einfaches sowie gerechtes Grundsteuermodell möglich. Ein Bodenwertmodell ist aber nicht nur gerechter. Es ist auch ökologischer und ein Mittel gegen den Flächenfraß; denn wenn lediglich der Bodenwert, aber nicht die Bebauung herangezogen wird, dann besteht automatisch der Anreiz, das Grundstück optimal auszunutzen und gerade in den angespannten Wohnungsmärkten nachzuverdichten. Außerdem wird der Grundstücksspekulation vorgebeugt, wenn eine teure Innenstadtbrache auch entsprechend besteuert wird. Dann wird der Spekulation das Geschäftsmodell entzogen. Sie verweigern sich diesen Argumenten. Wir meinen: Wertsteigerungen ohne eigenes Zutun könnten besteuert werden. Das entspricht ganz nebenbei auch Artikel 161 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung, wo es so schön heißt, ich zitiere:

Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

Sie machen aber mit Ihren Äquivalenzzahlen von 4 Cent auf den Boden, dafür aber ganzen 35 Cent auf die Wohnfläche und 50 Cent auf alle weiteren Nutzflächen genau das Gegenteil. Bei Ihnen ist es billig, das Grundstück nicht zu nutzen. Wohnraum zu schaffen, ist teuer. Ihr Flächenmodell leistet Bodenspekulation Vorschub. Ich kann nur den Kopf schütteln und feststellen: Die Staatsregierung agiert einfach ohne steuerpolitisches Ziel und ohne Verstand. Das Flächenmodell ist ein steuerpolitischer Reinfall.

Nachverdichtung und die Vermeidung von Flächenfraß scheinen überhaupt nicht auf Ihrer Agenda zu stehen, sonst hätten Sie den Kommunen wenigstens die Möglichkeit der Grundsteuer C gelassen. Die Grundsteuer C hätte den Kommunen in Räumen mit angespanntem Wohnungsmarkt gestattet, eine zusätzliche Steuer auf

unbebaute, aber baureife Grundstücke zu erheben. Das finden wir eine gute Idee. Aber neben der CSU brauchen auch noch die FREIEN WÄHLER ihre Extrawurst und blasen auch noch das letzte sinnvolle Element der Grundsteuer ab. Das ist zutiefst kommunalfeindlich. Sie misstrauen all den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern draußen im Land, die sich ein wirksames Instrument zur Nachverdichtung ihrer Orte gewünscht hätten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme zum Fazit: Der Staatsregierung ist es wirklich gelungen, alle Befürchtungen noch einmal zu übertreffen. Sie haben ein schlechtes Gesetz angekündigt und ein noch schlechteres Gesetz vorgelegt. Ich kann Sie deshalb nur auffordern, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen und dem Landtag ein einfaches und zugleich gerechtes, ökologisches, kommunalfreundliches und verfassungsfestes Grundsteuergesetz vorzulegen. Ein Bodenwertmodell wie in Baden-Württemberg erfüllt all diese Kriterien. Mit Ihrem ach so einfachen Modell lösen Sie nicht die einfachsten Probleme in unserem Land. Für reine Verwaltung und das Fehlen von Gestaltungswillen stehen wir nicht zur Verfügung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Pargent. – Nächster Redner ist Herr Kollege Josef Zellmeier für die CSU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die 2.056 bayerischen Städte und Gemeinden; denn die Einnahmen aus der Grundsteuer sind auch in Zukunft über das Jahr 2024 hinaus gesichert. Diese Einnahmen sind wichtig. 1,9 Milliarden Euro sind kein Pappenstiel. Es sind vor allem stabile und sichere Einnahmen, die jährlich kommen und gering schwanken.

Heute ist aber auch ein guter Tag für den Föderalismus. Der Landtag diskutiert ein Steuergesetz, und zwar kein Steuergesetz, bei dem uns die Entscheidungskompetenz fehlt, zu dem wir, wie wir es ja oft zu Recht tun, unsere Meinung äußern, während die Entscheidungsgewalt anderswo liegt; über dieses Steuergesetz – ein Bayerisches Grundsteuergesetz – können wir selbst entscheiden. Das zeigt beispielhaft, dass wir als CSU die Kompetenzen der Länder hochhalten, möglichst viele Kompetenzen und möglichst viel Eigenständigkeit wollen und diese im Sinne der Bürger auch sinnvoll nutzen.

Kollege Pargent hat gerade von "Extrawurst", von "fadem Geschmack" oder davon gesprochen, das Gesetz würde Spekulanten Vorschub leisten. Dazu muss ich sagen: Die Worte hör ich wohl, den Sinn dahinter erkenn ich allerdings nicht. Kollege Pargent, Sie haben wohl nicht verstanden, was wir mit unserem Gesetz wollen. Wir wollen es einfach, bürgerfreundlich und konfliktarm. Wir wollen nicht das, was die GRÜNEN so gerne tun: einen Teil der Gesellschaft bevorzugen, den anderen benachteiligen. Sie tun das in Baden-Württemberg sehr wohl, indem Sie nur den Bodenwert hernehmen und die Bebauung völlig außer Acht lassen.

Wir sagen, dass das Gebäude schon eine Bedeutung hat; denn je mehr Leute ein Gebäude nutzen, dort wohnen und arbeiten, umso mehr nehmen sie auch öffentliche Leistungen in Anspruch. Entscheidend dabei ist aber nicht, ob das Gebäude ein Neubau oder ein Altbau und in welchem Zustand es ist. Entscheidend ist die Nutzung. In Baden-Württemberg machen die GRÜNEN gar keinen Unterschied. Dort ist nur der Boden entscheidend. Was ist denn das für eine Frage, wenn man über die Leistungsfähigkeit spricht?

Wir wollen es also – wie gesagt – einfach, bürgerfreundlich und konfliktarm.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ein ganz entscheidender Faktor ist auch der föderalistische Wettbewerb um die beste Lösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie werden sehen, dass unser Modell diesen Wettbewerb gewinnen wird. Deshalb danke ich unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und unserem Finanzminister Albert Füracker ganz entschieden; beide haben dafür gesorgt, dass die Grundsteuer mit der Öffnungsklausel in die Länderkompetenz – zumindest der Länder, die das wollen – übergeht.

Dieser Verhandlungserfolg ist auch Teil des CSU-Erfolges; denn nur unser Parteivorsitzender ist, wenn Dinge in Berlin vereinbart werden, mit am Verhandlungstisch. So kann die CSU für Bayern Erfolge verbuchen, die anderen Parteien verwehrt bleiben. Die Grundsteuer ist dafür das beste Beispiel.