Protokoll der Sitzung vom 06.07.2021

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag, denn heute ist es an der Zeit, Farbe zu bekennen für ein Gehörlosengeld, das Sie als CSU-Landtagsabgeordnete den gehörlosen Menschen seit etwa zehn Jahren in Aussicht stellen, aber nie umsetzen.

Auf der Webseite der CSU-Landtagsfraktion stand im Jahr 2018 ein Artikel, in dem Sie wolkig versprachen, die Lebenssituation von gehörlosen und von Gehörlosigkeit bedrohten Menschen weiter verbessern zu wollen. Das war 2018.

Im Fachgespräch "Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes" im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben Sie vor über einem Jahr versprochen, ein Konzept für ein Bayerisches Gehörlosengeld vorzulegen und rechtzeitig zum nächsten Haushalt umzusetzen. – Passiert ist nichts.

Eine Petition mit etwa 13.000 Unterschriften für ein Gehörlosengeld liegt in irgendeiner Schublade des Sozialministeriums und hat leider außer weiteren Gesprächen und wolkigen Versprechungen nicht viel bewirkt. Von Ihrer Fraktion gab es im letzten Haushalt keinen Antrag und auch kein Wort dazu. Das ist einfach nur peinlich und beschämend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie, die CSU-Fraktion, haben noch nie einem konkreten Entwurf zu einem Gehörlosengeld zugestimmt. Sie haben selbst auch noch nie einen einzigen konkreten Antrag dazu gestellt. Sie haben nichts, absolut nichts getan, um aus den wolkigen Versprechungen Klartext zu machen. Sie haben, was das Thema Gehörlosengeld angeht, noch nie wirklich Farbe bekannt. Deswegen fordere ich Sie heute dazu auf: Bekennen Sie sich endlich zu einem Bayerischen Gehörlosengeld!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen von Ihnen als Abgeordnete heute die Zusage dafür, das Konzept für ein Gehörlosengeld zu beschließen. Heute, hier und jetzt, müssen Sie von der CSU Farbe bekennen und darlegen, dass Sie Ihre eigenen Versprechen ernst nehmen und einhalten wollen. Wenn Sie wieder kneifen, dann werden die gehörlosen Menschen in unserem Land Ihnen von der CSU nicht mehr glauben, genauso wenig übrigens wie die Menschen, die sich überall im Land unter den Regenbogenflaggen vereinen. Denen hat Ministerpräsident Söder in der letzten Woche durch seine Kritik an der UEFA Hoffnung gemacht, während Sie von der CSU ihnen aber verweigert haben, beim Spiel gegen Ungarn den Landtag in Regenbogenfarben erstrahlen zu lassen. Auch viele andere haben ihren Glauben daran längst verloren, dass die CSU unsere Gesellschaft tatsächlich noch im Sinne der Menschen und im Sinne der Gehörlosen gestalten will. Seit vielen Jahren schieben Sie das Thema vor sich her. Sie schieben es zum Bund und wieder zurück, obwohl Sie in beiden Regierungen gleichermaßen vertreten sind. Jetzt haben Sie das Thema wieder hier, hier im Bayerischen Landtag. Ich fordere Sie auf: Halten Sie endlich ein, was Sie all die Jahre versprechen! Stellen Sie endlich ein Konzept auf für ein Gehörlosengeld in Bayern, und setzen Sie ein Datum fest, an dem es eingeführt wird!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für gehörlose Menschen und schwer hörbehinderte Menschen ist es oft nur mit Dolmetschern und Dolmetscherinnen möglich, zu kommunizieren und teilzuhaben. Sie haben zusätzliche Ausgaben, die andere nicht haben, und das wissen Sie seit Jahren.

Ebenso wissen Sie, dass wir uns mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet haben, Barrieren abzubauen. Sie, die CSU, haben doch selbst das Programm "Bayern barrierefrei 2023" werbewirksam in Szene gesetzt und überall Plakate aufgehängt. Das Thema Gehörlosengeld haben Sie aber nicht angepackt. Das, was Sie sagen, und das, was Sie tun, passt einfach nicht zusammen.

Kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Argument, dafür hätten Sie kein Geld. Das Landespflegegeld ist Ihnen über 400 Millionen Euro wert. Um den jungen Leuten zum 18. Geburtstag zu gratulieren, dafür geben Sie jährlich 4 Millionen Euro aus. Der Etat der Staatskanzlei ist von 2019 bis 2021 um 40 Millionen Euro auf 131 Millionen Euro angewachsen. Die Kosten für die Schulsoftware, die Sie seit Jahrzehnten nicht auf die Reihe kriegen, sind uferlos. Sie lassen sich von einigen Ihrer CSU-Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene unser Steuergeld aus der Tasche ziehen für Maskendeals und für windige Verträge. Sie versprechen niedrige Steuern für alle, auch für diejenigen, die mehr zahlen könnten. Dann behaupten Sie, es sei kein Geld mehr dafür da, denjenigen einen Ausgleich zu geben, die aufgrund ihrer Gehörlosigkeit einen Nachteil haben, die Dolmetscherdienste brauchen, um teilhaben zu können. – Das ist so etwas von heuchlerisch!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Während Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen schon längst ein Gehörlosengeld eingeführt haben, gibt sich die CSU in Bayern mit den hinteren Plätzen zufrieden. Ich bin sicher, die gehörlosen Menschen in Bayern und ihre Verwandten und Freunde werden sich bei der nächsten Wahl daran erinnern und Ihnen die passende Quittung geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Petra Högl, CSU-Fraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, liebe Frau Kollegin Celina, Sie haben aufgeführt, dass wir heuchlerisch seien. Ich denke, da sollten Sie sich lieber an der eigenen Nase packen; denn in den Ländern, in denen Sie regieren, gibt es auch kein Gehörlosengeld. Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, auch dort gibt es kein Gehörlosengeld. Sie prangern uns aber an, und das möchte ich hier nicht so stehen lassen. In Hessen gibt es übrigens noch kein Gehörlosengeld, sondern in Hessen ist es in Planung. So viel schon einmal vorneweg.

(Beifall bei der CSU)

Mit dem vorliegenden Antrag wollen die GRÜNEN die Staatsregierung auffordern, ein Konzept für ein Bayerisches Gehörlosengeld vorzulegen und es rechtzeitig im Haushalt umzusetzen. Wir haben uns im Ausschuss bereits intensiv mit dem wichtigen Thema der Unterstützung der Menschen mit Hörbehinderung beschäftigt. Mir persönlich, aber auch den Regierungsfraktionen liegen diese Menschen sehr am Herzen. Leider lässt sich der Antrag aber nicht so leicht umsetzen, wie sich das vielleicht anhört. Deshalb können wir dem Antrag heute auch nicht zustimmen.

Hörbehinderung ist eine unsichtbare Behinderung. Sie stellt eine hohe Beeinträchtigung dar. Dies führt auch zu einer Ausgrenzung der Betroffenen aufgrund der

kommunikativen Hürden. Viele Betroffene ziehen sich aus Gründen der Scham zurück; das führt oft zu Isolation. Auch das können und wollen wir natürlich nicht hinnehmen. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Menschen mit Hörbehinderung zu unterstützen. Aus diesem Grund sind wir als Fraktion auch im intensiven Austausch mit den Gehörlosenverbänden. Unsere Haltung hat sich seit dem Fachgespräch im sozialpolitischen Ausschuss im vergangenen Jahr auch nicht geändert. Wir stehen unverändert hinter den Betroffenen.

Derzeit können wir aber, so leid das den Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER auch tut, die Einführung eines pauschalen Gehörlosengeldes auch angesichts der Corona-Krise leider nicht beschließen. Die Bewältigung der Corona-Krise macht eine große, noch nie dagewesene finanzielle Kraftanstrengung des Freistaates notwendig. Die gesetzliche Verankerung neuer Sozialleistungen ist in diesem Zusammenhang aktuell schwierig. Wir halten auch den Zeitpunkt für diesen Antrag, liebe Kolleg*innen von den GRÜNEN, für unseriös. Damit wecken Sie bei den Betroffenen Hoffnungen, die von verantwortungsvoll handelnden politischen Akteuren aktuell leider nicht erfüllt werden können. Wir müssen leider abwarten, wie sich die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung darstellt. Diese Zeit kann man auch nutzen; und wir wollen diese Zeit nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verantwortungsvolles politisches Handeln bedeutet auch, dass man sich im Zuge der aktuellen Diskussion Zeit nehmen muss, um sich ein fundiertes Bild zu machen. Die bestehenden Leistungen und die Bedarfe sind dabei genau zu analysieren. Lassen Sie mich dies konkret an folgenden vier Punkten aufzeigen.

Erstens. Die einzelnen Nachteilsausgleiche in den verschiedenen Bereichen sind darzulegen.

Zweitens. Die unterschiedlichen Träger der Kosten eines föderalen Systems sind einzubeziehen.

Drittens. Für ein mögliches Gehörlosengeld ist vorab auch eine fundierte und bedarfsorientierte Kostenermittlung notwendig.

Viertens. Auch der persönliche und fachliche Austausch mit den Gehörlosenverbänden spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist, sich einen ausreichenden Ein- und Überblick zu verschaffen, welche Leistungen es bereits gibt, und zwar von den kommunalen Leistungen über die Bundesleistungen bis hin zu Versicherungsleistungen. Erst dann kann man bestehende Lücken aufdecken und bestenfalls adäquat füllen. Auf dieser Grundlage kann eine verlässliche fachpolitische Diskussion geführt werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nochmals betonen: Wir wollen die Menschen mit einer Hörbehinderung umfassend unterstützen. Wir wollen die rund 16.000 Menschen mit einer Hörbehinderung im Freistaat nicht alleinlassen. Wir wollen ein Zeichen für die Inklusion in Bayern setzen und die Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung insgesamt verbessern. Uns ist natürlich bewusst, dass Menschen mit Hörbehinderung gerade in der Kommunikation und bei der Bewältigung des Alltags mit Freunden, mit der Familie, in der Freizeit, beim Sport auf Hilfen angewiesen sind, so etwa auf einen Gebärdensprachdolmetscher. Gebärdensprachdolmetscher sind für Menschen mit Hörbehinderung sehr oft der Schlüssel zur Kommunikation. Deswegen müssen wir die Verfügbarkeit von Dolmetscherleistungen für die Betroffenen weiter ausbauen. Da hat der Freistaat mit der Etablierung des Bachelor-Studienganges "Gebärdensprachdolmetschen" an der Hochschule Landshut einen wichtigen Schritt gemacht, damit Menschen mit

Hörbehinderung im Bedarfsfall auf Gebärdensprachdolmetscher zurückgreifen können. Diesen Studiengang gibt es seit dem Wintersemester 2015/2016. Um noch intensiver auf diesen Studiengang hinzuweisen und so die Zahl der Dolmetschenden zu erhöhen, wird eine Werbekampagne gestartet. Als CSU-Fraktion haben wir deshalb im Rahmen der Fraktionsinitiative 50.000 Euro bereitgestellt.

Wir möchten an dieser Stelle auch die Arbeit der Verbände für die Menschen mit Hörbehinderung loben und allen, die sich hier engagieren, herzlich danken. Sie unterstützen unter anderem bei der Vermittlung von Dolmetschenden. Seit Oktober 2020 gibt es einen Notfallbereitschaftsdienst für gehörlose Menschen. In Notfällen ist eine reibungslose Kommunikation das A und O und kann Leben retten. Deshalb ist es wichtig, dass auch außerhalb der Geschäftszeiten der Dolmetschervermittlungsstellen eine gebärdensprachkompetente Person bereitsteht, die die lebenswichtige Kommunikation in deutscher Gebärdensprache unterstützt. Seit dem 15. Februar 2021 ist die Notfallbereitschaft auch per SMS oder WhatsApp erreichbar. So ist es für gehörlose Menschen noch einfacher, in Notfällen von Gebärdensprachdolmetschenden unterstützt zu werden.

Schließlich müssen wir die Gesellschaft viel mehr für dieses Thema sensibilisieren. Eine Hörbehinderung ist nicht sichtbar und kann deshalb ganz schnell zur Ausgrenzung der Betroffenen führen. Da ist jede und jeder Einzelne von uns gefordert. Mit einer Kampagne mit und in verschiedenen Medien wollen wir eine bessere Wahrnehmung der Teilhabe der Betroffenen erreichen. Deshalb haben wir ebenfalls im Rahmen unserer Fraktionsinitiative 50.000 Euro für eine Sensibilisierungskampagne bereitgestellt. Lassen Sie uns gemeinsam die Barrieren in den Köpfen abbauen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wohl der Menschen mit einer Hörbehinderung liegt uns ganz besonders am Herzen. Wir wollen die Betroffenen bestmöglich unterstützen. Daran wollen wir auch weiter gemeinsam und im engen Austausch mit den Gehörlosenverbänden arbeiten. Doch leider lässt sich der Antrag nicht so einfach umsetzen. Das habe ich gerade dargelegt. Auch wir wollen mögliche Lücken bei den Leistungen aufdecken und dann gemeinsam überlegen, wie wir die Menschen mit Hörbehinderung zielgerichtet unterstützen können. Dies und die finanziellen Kraftanstrengungen des Freistaats im Zuge der Corona-Pandemie erlauben es uns als verantwortungsvoll politisch Handelnden jedoch leider nicht, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Frau Högl, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Frau Celina hat noch eine Zwischenbemerkung.

Sehr geehrte Frau Högl, Ihnen ist klar, dass ich eine Zwischenbemerkung machen muss. Nicht ich wecke Erwartungen, sondern seit 2012 wecken CSU-Abgeordnete Erwartungen auf ein Gehörlosengeld. Danach ging es in das Bundesteilhabegesetz. Es wurde auf den Bund abgeschoben. Es kam wieder zurück. Sie reden seit zehn Jahren darüber, dass es in Bayern ein Gehörlosengeld geben müsste, tun aber absolut nichts dafür.

Sie sagen, Sie können dem Antrag nicht zustimmen. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass die Abgeordneten der CSU der Bayerischen Staatsregierung sagen: Mach ein Konzept für ein Gehörlosengeld und lege ein Datum fest. – Das ist alles, was wir wollen. Das ist das simpelste Versprechen, ein Gehörlosengeld einführen zu wollen. Nicht mal dem stimmen Sie zu, weil Sie in den ganzen Jahren vorher den Etat der Staatskanzlei um 40 Millionen Euro haben wachsen lassen und für das Landespflegegeld jedes Jahr 400 Millionen Euro ausgeben. Die jungen Leute sind Ihnen zum Geburtstag 4 Millionen Euro wert. – Es ist irre, wofür die CSU in

den letzten Jahren Geld in den Haushalt eingestellt hat, und Sie sagen mir heute, für die Gehörlosen ist kein Geld übrig. Sie schaffen es als Abgeordnete nicht, der Staatsregierung zu sagen, ein Konzept für ein Gehörlosengeld aufzustellen. Das finde ich so was von schwach. Ich glaube nicht, dass Sie damit bei den Verbänden durchkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kollegin, ich habe Ihnen vorher in meinen Ausführungen aufgezeigt, wie wir dieses Thema angehen, dass wir bei den Gebärdensprachdolmetschern verstärken, die Kampagne für den Notruf verstärken usw. Wir gehen so an die Sache ran. Wir können diesem Antrag, so wie Sie ihn vorgelegt haben, in diesem Moment nicht zustimmen,

(Zuruf)

wenngleich wir die Nachteile der Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen sehr wohl sehen und auf Grundlage verschiedenster Möglichkeiten Unterstützung leisten.

(Zurufe)

Es gibt Unterstützungen für den Menschen mit Hörbehinderung: auf kommunaler Ebene, auf Bundesebene und auf Versicherungsebene. Das alles wollen wir zusammenfließen lassen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Abgeordnete Högl, und darf dann den nächsten Redner aufrufen: Herrn Jan Schiffers von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schiffers.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Thema "Einführung eines Gehörlosengeldes" beschäftigt uns im Sozialausschuss schon seit geraumer Zeit. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 20. Februar 2020 wurde von den Sachverständigen eindrucksvoll und überzeugend dargelegt, inwieweit in Bayern Lücken bestehen, um Menschen mit Hörbehinderung eine Teilhabe am gesellschaftlichen, aber auch am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zwar gibt es heute bereits Bereiche, in denen Dolmetscherkosten übernommen werden, so etwa im Bereich von Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren. Das ist im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Lücken bestehen aber weiterhin in elementaren Bereichen. Hierzu zählen etwa der Bereich der persönlichen Vermögensplanung sowie der Absicherung gegen Risiken, also konkret die einfache, aber elementar wichtige Frage: Welche Versicherung brauche ich? Wie kann ich meine private Vermögensvorsorge gestalten? Für gehörlose Menschen ist es eben nicht einfach möglich, mal so ein Beratungsgespräch in einer Versicherungsagentur oder in einer Bankfiliale zu vereinbaren, um sich individuell beraten zu lassen. Individuelle und weitreichende Entscheidungen wie die Finanzierung eines Eigenheims oder die Gestaltung der privaten Altersvorsorge lassen sich ohne ausführliche persönliche Gespräche aber kaum realisieren. Hierfür ist jedes Mal ein Gebärdensprachdolmetscher zwingend erforderlich. Der verursacht nun mal verständlicherweise Kosten.

Einen finanziellen Nachteil haben Gehörlose aber auch deshalb, weil ihr Aufwand für ganz normale Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens deutlich höher ist. Das

hat der Vorsitzende des Gehörlosenverbandes München und Umland im Fachgespräch nachvollziehbar ausgeführt. Das persönliche Gespräch hat für Menschen mit Hörbehinderung eben eine ganz andere Bedeutung und kann nicht einfach so durch ein Telefonat ersetzt werden. Die Beispiele ließen sich beliebig fortführen, wobei nicht jeder denkbare Bedarfsfall zu hundert Prozent erfasst und abgedeckt werden kann. Aber ein pauschalierter Betrag kann hier Abhilfe schaffen.