Spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie musste auch das bayerische Innenministerium einsehen, dass diese "Alternativlosigkeit" an ihre Grenzen stößt, wenn in Kabul gar keine deutsche Botschaft existiert und die Alternativen Islamabad und Neu-Delhi Virusvariantengebiete sind und damit Ein- und Ausreisen zum
jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht möglich sind. Die aktuell gefundene Lösung für das Problem über Ermessensduldungen, um den Ausbildungsbeginn zu sichern, kann nur eine Übergangslösung sein. Ich appelliere daher an das Innenministerium, sich nicht dieser Alternativlosigkeit zu ergeben und die vorhandenen Ermessensspielräume stärker zu nutzen.
Es zeigt sich nämlich, dass es doch immer einen Ermessensspielraum gibt. Besonders dann, wenn prominente Vertreter*innen der Mehrheitsfraktion dieses Hauses sich einsetzen, ist meistens mehr möglich, als es vorher aussieht.
Viele Eingaben erreichten uns auch von lesbischen und schwulen Geflüchteten und von zum Christentum konvertierten, ehemals muslimischen Männern, die sich in der Regel über die Ablehnung ihres Asylantrags beschwerten. Mit großem Erstaunen musste der Ausschuss zur Kenntnis nehmen, dass bayerische Verwaltungsrichter*innen in den Klageinstanzen offenbar in der Lage sind, zweifelsfrei festzustellen, ob ein Mensch tatsächlich homosexuell ist oder ob er tatsächlich ein echter Christ geworden ist und ob er oder sie daher im Heimatland verfolgt wird. Die teilweise absurden Detailfragen, die diese Menschen beantworten sollen, erspare ich mir an der Stelle. Obwohl das BAMF hier grundsätzlich zuständig ist, entschied der Ausschuss nicht immer, dass eine Verweisung an den Bundestag an dieser Stelle zielführend wäre, und bat den Innenminister, eine Abschiebung ins Heimatland zurückzustellen.
Im Bauordnungsrecht haben wir neben den typischen Nachbarschaftsstreitigkeiten vermehrt das Thema "Bauen im Außenbereich" bzw. "Schwarzbauten" behandelt. Die kommunale Planungshoheit gebietet hier ein sehr sensibles Vorgehen. Letztlich bleibt uns nur eine Vermittlerrolle zwischen Petent*innen, der Gemeinde oder dem Landkreis und den betroffenen Behörden.
Die gute Tradition, auf Wunsch eines Beteiligten ohne Diskussionen einen Ortstermin zu beschließen, hat sich leider nicht lückenlos fortgesetzt. Die Regierungsfraktionen haben mehrfach Wünsche der Opposition nach einem Ortstermin abgelehnt mit dem Verweis auf eine "politische Show", die vor Ort abgezogen werden solle. – Seien wir doch ehrlich, liebe Kolleg*innen: Ortstermine sind im Kern immer auch eine Bühne. Aber sie sollen auch keine juristische Klärung herbeiführen, sondern alle Fakten aufzeigen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen und nach einer Lösung jenseits des Rechtswegs suchen. Dass manche Eingaben mehr Aufmerksamkeit für die Oppositionsfraktionen bedeuten, manche mehr für die Regierungsfraktionen, liegt in der Natur der Sache. Ich würde mir hier mehr Gelassenheit auf allen Seiten des Hauses wünschen und eine Rückkehr zu dieser Tradition.
Lassen Sie mich zum Schluss anhand des Justizvollzugs ein paar Schwachstellen unseres Petitionswesens aufgreifen, die ich und meine Fraktion gerne noch in dieser Wahlperiode ändern möchten. Unser Petitionsrecht sieht bisher als einziges Sachaufklärungsmittel die Stellungnahme der Staatsregierung vor. In der Konsequenz erstellen sehr häufig genau diejenigen Behörden oder sogar Personen die Stellungnahme, über deren Handeln sich beschwert wird. Bei Gefangenen ist dies besonders auffällig, weil Beschwerden über die JVA oder deren Bedienstete genau von dieser JVA bearbeitet werden. Natürlich gibt es niemand Dritten innerhalb der JVA, der die Vorgänge neutral schildern könnte. Das bedeutet aber keinen Generalverdacht, sondern ist nur die Betrachtung der Sachlage. In manchen Fällen – nicht in allen – fühle ich mich als Abgeordnete unwohl, auf dieser Grundlage entscheiden zu müssen. Andere Bundesländer beschreiten hier andere, vielleicht modernere Wege und haben wie beispielsweise Rheinland-Pfalz mit einer unabhängi
gen Bürgerbeauftragten eine neutrale, beim Landtag angesiedelte Institution geschaffen, die sämtliche Administrativpetitionen erst mal mediativ bearbeitet und dem Landtag damit die Befassung erspart. Nur diejenigen Eingaben, die nicht gelöst werden, kommen dann in den Landtag.
Zu guter Letzt möchte ich noch zwei Dinge berichten. Immer mehr Menschen außerhalb Bayerns nehmen das Petitionsrecht in Anspruch. Im Vergleich zur 17. Wahlperiode hat sich ihr Anteil auf über 11 % fast verdoppelt. In meiner Erinnerung waren diese Eingaben nicht immer die sinnhaftesten. Wir erinnern uns zum Beispiel an die Münzprägemaschine bei uns im Ausschuss. Aber es zeigt, dass sich Nicht- und Ex-Bayern mit den Vorgängen in unserer Heimat beschäftigen.
Der allerletzte Punkt sind die sogenannten "sonstigen Erledigungen" unserer Statistik. Im Haushaltsausschuss ist der Anteil dieser Erledigungsart von 1,5 % auf 21,2 % gestiegen, im Verfassungsausschuss von 5,1 % auf 18,2 % und im Eingabenausschuss von 8 % auf 17,3 %. Ich persönlich finde es unbefriedigend, bei einem so großen Anteil von Eingaben letztlich nicht zu wissen, ob sie positiv oder negativ erledigt worden sind und warum sie eventuell zurückgenommen worden sind. Für weitere Berichte würde ich mir daher wünschen, hier mehr Licht ins Dunkel zu bringen und innerhalb dieser Kategorie von der Verwaltung stärker differenzieren zu lassen, was eigentlich genau die Ursache war.
Ich hoffe, Sie mit meinen Ausführungen nicht zu sehr gelangweilt zu haben. Es ist viel Zahlenmaterial. Ich freue mich jetzt auf die Aussprache dazu und bin gespannt auf Ihre Redebeiträge.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schuhknecht, für diesen ausführlichen Bericht. – Ich eröffne hiermit die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 45 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erster Redner hat der Kollege Dr. Harald Schwartz für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, mehr sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir – ähnlich wie Sie – eine ganze Reihe von Zahlen aufschreiben lassen. Mir wurde vorbereitet, was ich heute am besten sagen, was ich möglicherweise weglassen soll. Das ist jetzt aber ein bisschen motiviert, hat es mir doch gezeigt, wie die Wahrnehmung der Wirklichkeit nach einigen Jahren differieren kann.
Lassen Sie mich vorweg eines feststellen: Wir dürfen in Bayern auf ein Petitionsrecht, das es in dieser Ausgestaltung nur bei uns gibt, stolz sein. Das Petitionsrecht ist in unserer Verfassung verankert und gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger, jedem Unternehmen, jedem, der Rechtsträger sein kann, die Gelegenheit, sein Anliegen bei uns vorzutragen, von der Legislative gehört und diskutiert zu werden.
Frau Kollegin, ich halte es für sehr, sehr positiv, dass wir feststellen können, dass ganz vielen Anliegen nicht abgeholfen wird. Warum? – Das zeigt doch, dass, wenn die drei Gewalten ihren Job richtig machen, wenn die Judikative richtig arbeitet und wenn die Exekutive ihrer Arbeit nachkommt, es für uns an ganz vielen Stellen keinen Anlass gibt, einzuschreiten. Manchmal ist es notwendig, Dinge noch besser zu erklären, manchmal vielleicht auch richtig, dem einen oder anderen Bürger eine unbequeme Wahrheit zu sagen. Es ist aber sehr positiv, festzustellen, dass Bayern insgesamt in allen Bereichen so gut funktioniert, dass es schlicht keinen Anlass, keinen Grund gibt, einzuschreiten.
Ich bitte schon darum, eines wahrzunehmen und möglicherweise in der Opposition auch zu würdigen: Wir als CSU sind absolut bereit und in der Lage, Dinge, die nicht so gelaufen sind, wie wir uns das wünschen, zu verändern. Wir haben unserer Verwaltung an ganz vielen Stellen auch das eine oder andere zugemutet. Ich habe immer wieder klarstellen müssen, dass wir keine rechtliche Beurteilung vornehmen, sondern im Rahmen des Gesetzes handeln, durchaus aber eine politische Beurteilung abgeben wollen.
Ich bin ein bisschen darüber überrascht, dass Sie an einigen Stellen das System der Petitionen noch nicht ganz verstanden haben. Sie sagen zum Beispiel, dass das einzige Mittel der Sachaufklärung – ich glaube, Sie wörtlich zu zitieren; wir können es ja im Protokoll nachlesen – die Stellungnahme der Regierung sei. Das stimmt nicht.
Ein weiteres Mittel der Sachaufklärung ist zum Beispiel ein Ortstermin. Ein weiteres Mittel der Sachaufklärung ist das Gespräch mit den Beteiligten vor Ort. Sie können und dürfen – ich glaube, es ist sogar eher gewünscht – sich vor Ort bei den Beteiligten in jeder nur erdenklichen Weise durch Dokumente und Inaugenscheinnahmen informieren. Ob Sie das tun oder nicht tun, wie motiviert Sie dabei sind, das bleibt Ihnen überlassen.
Ich bin sehr froh darüber, dass uns die Regierung an ganz vielen Stellen Hinweise und rechtliche Einschätzungen gibt, die wir selbstverständlich als Grundlage für unsere Beurteilung verwenden. Ich bin sehr froh darüber, dass sich sehr viele der heute hier vertretenen Abgeordneten – ich schaue in die Reihen und sage das ganz bewusst – über Parteigrenzen hinweg redlich Mühe geben, einem Sachverhalt nachzugehen, sich Gedanken zu machen und zu recherchieren, um eine eigene politische Bewertung abzugeben. Ich hielte es für eine Geringschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, so zu tun, als ob man nur die Stellungnahme der Regierung zur Hand nähme und diese die einzige Grundlage für eine eigene Beurteilung wäre.
Es ist mir auch ein Anliegen, an dieser Stelle der Exekutive in der gebotenen Weise zu danken. Es ist nicht immer ganz leicht mit uns. Ich habe gerade nachgeschaut: Sie und ich, wir wissen, wie oft wir auch vor und neben den Sitzungen kontaktiert werden, wie intensiv Einzelanliegen durch uns diskutiert werden und wie – ich möchte fast sagen – fantasievoll rechtliche Spielräume gewahrt werden.
Wir als CSU stehen aber auch für Recht und Gesetz. Wir können und werden insbesondere in dem Bereich, den Sie angesprochen haben – im Ausländerrecht vollziehen wir im Wesentlichen Bundesgesetze –, den gesetzlichen Rahmen nicht verlassen.
Ich möchte jetzt nicht groß redundant werden. Die Zahlen bieten aber Anlass, noch das eine oder andere zu ergänzen: Wir im Petitionsausschuss haben von bisher mehr als 6.000 Petitionen rund ein Viertel zu bewältigen gehabt. Es ist in dieser Legislaturperiode aber schon eine Neuerung, dass der Gesundheitsausschuss mit etwas mehr als 700 Petitionen ebenfalls einen Schwerpunkt seiner Arbeit bei Einzelanliegen hatte. Ich bin sehr froh und dankbar, dass der Kollege Seidenath in der Abstimmung hier ganz eng mit uns vorgeht, um draußen in der Bevölkerung – bei denen, um die es hier gehen muss – den richtigen Eindruck zu vermitteln und Vertrauen in den Staat zu gewährleisten und zu ermöglichen. Ich bin also sehr froh darüber, dass Abstimmungen in den verschiedenen Ausschüssen koordiniert sind.
Ich bin ebenso dafür dankbar, dass Petra Guttenberger im Verfassungsausschuss, wenn sie in wenigen Einzelfällen Entscheidungen, die wir getroffen haben, noch
einmal auf den Tisch kriegt, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorgeht, nicht belehrend auftritt, sondern dass auch hier eine Abstimmung erfolgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es schon für nicht selbstverständlich, dass wir als CSU den einzelnen Fragen – das betrifft gerade Petitionen im Ausländerrecht, die uns im Ausschuss doch mit Masse berühren – ohne Ideologie begegnen. Sie haben gesagt – ich glaube Sie auch hier wörtlich zu zitieren –, dass Petitionen ein größeres Gewicht beigemessen würde, wenn sie von irgendwelchen CSU-Promis kämen.
Ich weiß nicht, ob das der richtige Ort ist, das zu sagen, aber ich nehme Ihnen das ein bisschen übel. Sie sitzen neben mir und Sie wissen ganz genau, dass mir, ob da einer kommt, der Bischof, Ex-Abgeordneter, ehemaliger Minister oder sonst wer ist – das haben Sie in Ihren ersten paar Jahren schon mitgekriegt –, Titel und solche Dinge mir da doch relativ unwichtig sind. Wenn wir – auch das haben Sie angesprochen – in der Vergangenheit dem Wunsch nach Ortsterminen nicht immer Folge geleistet haben, dann ist natürlich gerade der von Ihnen genannte Grund ausschlaggebend. Wir wollen nämlich vor Ort keine Show-Termine zulassen. Ich sage ganz offen, dass solche Termine am Vorabend eines Wahlkampfes doch eher zuzunehmen scheinen.
Wir hatten solche Termine im ersten Jahr nicht. Eine näherrückende Bundestagswahl scheint doch an vielen Stellen dazu zu motivieren, eigene Klientel zu bedienen. Ich denke zum Beispiel an die Tagesordnung von morgen. Wenn von einer Bürgerinitiative, hinter der eine grüne Stadträtin steht, 2.000 Unterschriften eingesammelt werden und diese dann auftauchen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas schnell auf die Tagesordnung kommt, nach meinem persönlichen Eindruck sehr hoch. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir dann – so wie morgen – Dinge, die wir schon wiederholt auf der Tagesordnung hatten, wieder auf der Tagesordnung haben, ist hoch.
Wir täten alle gut daran, wenn wir gerade in den nächsten Wochen, aber auch darüber hinaus, bei sachlichen Lösungen blieben. Wir haben unsere Mehrheit an dieser Stelle nie ausgenutzt.
Wir haben mal einen Ortstermin nicht gemacht. Wenn Sie das nach all den Jahren als relevant erachten, dann – glaube ich – sollten Sie in der Politik noch besser ankommen.
Wir haben einen wichtigen Auftrag zu erfüllen. Wir sind für die Petenten da und nicht die Petenten für uns. Ich habe genügend Ortstermine und öffentliche Veranstaltungen miterlebt und oft genug den Eindruck gehabt, dass die mediale Resonanz einer Petition nicht unbedingt von deren sachlicher Relevanz gedeckt ist.
Wir als CSU wollen und werden dem Petitionsrecht zur Geltung verhelfen. Wir wollen und werden uns sachlich mit den Themen auseinandersetzen. Was wir aber nicht zulassen, ist die parteipolitische Instrumentalisierung eines Rechts, das es in dieser Form nur in Bayern gibt. Wir wollen und wir werden sachorientiert bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lade Sie parteiübergreifend dazu ein, das ebenfalls so zu handhaben.
Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung von der Kollegin Alexandra Hiersemann für die SPD-Fraktion vor. – Ich erteile Frau Hiersemann hiermit das Wort.
Herr Kollege Schwartz, es gäbe jetzt noch viel zu sagen, aber ich komme später noch zu Wort. Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Sie haben die Frau Vorsitzende nicht vollständig zitiert. Sie hat von dem einzigen Mittel zur Sachaufklärung im Hinblick auf die Stellungnahme der Staatsregierung ausschließlich im Zusammenhang mit den JVA-Petitionen gesprochen. Die Frage eines Ortstermins ist bei solchen Petitionen jedoch eine völlig andere Sache als bei sonstigen Sachverhalten. Sie hat das eindeutig und auch erkennbar formuliert. Ich wollte das klarstellen, damit sich keine falsche Äußerung einschleicht. Würden Sie mir in diesem Punkt freundlicherweise zustimmen?
Nein. Sie haben recht, zwar wird es in einer JVA mit einem Ortstermin schwierig, aber niemand hindert uns, vor Ort mit den Beteiligten zu sprechen. Das ist auch eine Möglichkeit der Sachaufklärung.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Verfassungsausschuss, dem ich angehöre, werden wohl nach dem Petitionsausschuss die meisten Eingaben behandelt. Allein auf der Tagesordnung für die kommende Sitzung sind 25 Petitionen angesetzt, es waren aber auch schon über 40 in einer Sitzung.
Hinter jeder dieser Petitionen stecken ein Problem und die Erwartung des Petenten bzw. der Petentin, dass dieses Problem durch uns gelöst wird. In den allermeisten Fällen können wir diese Erwartungen der Petent*innen nicht erfüllen. Die Petent*innen verstehen meistens überhaupt nicht, worüber wir im Ausschuss sprechen. Zentral für unsere Entscheidung ist nämlich weniger die Petition an sich, sondern – ich betone – die Stellungnahme der Staatsregierung. Diese kennt der Petent gar nicht. Es ist sogar verboten, sie ihm vorab zu schicken.
Die Ausschussvorsitzende hat das Beispiel des JVA-Häftlings erwähnt, der sich mit einer Eingabe an den Landtag wendet und sich beschwert. Der Landtag gibt die Eingabe an die Staatsregierung, diese gibt sie an den JVA-Leiter weiter. Dieser erstellt eine Stellungnahme. Danach geht die Eingabe mit der Stellungnahme wieder zurück an den Landtag, und dann entscheiden wir auf Grundlage dieser Stellungnahme.
Ständig kommt es deswegen zu Folgepetitionen oder zu enttäuschten oder wütenden Briefen der Petent*innen, weil sie den Behauptungen in der Stellungnahme widersprechen wollen, von denen sie aber erst im Nachhinein erfahren haben. Eine erneute Behandlung wird aber meistens abgelehnt.
Wir Abgeordneten haben nur eine Woche Zeit, um uns auf die Eingabenbehandlungen vorzubereiten. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses organisiert das besser; dort hat man mehr Vorbereitungszeit.
Eine Akteneinsicht gibt es für einzelne Abgeordnete nicht. Ortstermine und Vertagungen sind eher die Ausnahme als die Regel und werden von der Mehrheit beschlossen. Während der gesamten Zeit meiner Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag hat der Verfassungsausschuss noch keinen einzigen Ortstermin durchgeführt; in anderen Ausschüssen sieht das anders aus.