die Antwort 1 – oder nicht verstehen können – das ist die Antwort 2 –, dass dieser Gesetzentwurf eine hervorragende Möglichkeit bietet, um genau zu diesem Islam unter staatlicher Kontrolle und nicht durch irgendwie radikalisierte Imame eine Unterweisung der jungen Menschen vorzunehmen? Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Können Sie das nicht verstehen, oder wollen Sie das nicht verstehen?
Ich kann es insofern nicht verstehen, weil der Gedanke falsch ist. Das, was da unterrichtet wird, entspricht in keiner Weise irgendeiner Glaubensrichtung des Islams.
Die Inhalte sind komplett falsch. Das ist eine Alternative zum Ethikunterricht, der in unserer Verfassung ganz klar geregelt ist als Alternative zum Unterricht religiöser Gemeinschaften. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf, den Sie da produzieren, nichts anderes als ein schöner Taschenspielertrick. Sie umgehen damit Ihre eigene Verfassung.
Bitte keine Zwiegespräche. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Alexandra Hiersemann für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, das sind heute wirklich schmerzhafte Redebeiträge von der ganz rechten Seite des Hauses. Herr Henkel, ich kenne Sie so gar nicht. Sie haben sich heute in einer Rede nach der anderen geifernd, unverschämt und gegenüber den christlichen Pfarrerinnen und Pfarrern erneut wie im Petitionsausschuss in einer Art und Weise geäußert, die ich zurückweise und die ich einfach unglaublich finde.
Jetzt versuchen wir es noch mal. Ich knüpfe an die Frage vom Kollegen Waschler an: Haben Sie es wirklich immer noch nicht verstanden nach diversen Ausschussberatungen, nach diversen Lesungen? – Hören Sie bitte genau zu, Herr Henkel. Ich spreche mit Ihnen. – Es ist kein bekenntnisorientierter Unterricht. Genau das ist der Punkt. Deshalb lehnen die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf nämlich ab, weil sie mehr wollen als das, was dieser Gesetzentwurf einführt, nämlich einen Ethikunterricht zur Vermittlung von Kenntnissen, die den Islam und andere Religionen betreffen. Würden Sie weniger im Koran lesen, sondern mal mehr im Staatskirchenrecht, dann wüssten Sie, dass in Artikel 140 des Grundgesetzes, der auf die Weimarer Reichsverfassung verweist, genau geregelt ist, wann und auf welche Art und Weise man Verträge zum Religionsunterricht abschließen kann; dann wüssten Sie, dass es Konkordate aus dem Jahr 1924 mit dem Heiligen Stuhl und mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt, wo das alles geregelt ist.
Wenn der Herr Bayerbach – das ist, ehrlich gesagt, eine intellektuelle Zumutung, Herr Bayerbach – uns erklären will, warum man mit dem Islam kein Konkordat abschließen kann – genau darum geht es. Genau deshalb gibt der Gesetzentwurf keine Möglichkeit zu einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht
ich habe jetzt das Wort –, weil man genau mit dem Islam, der keine verfasste Kirche ist, seitens des Freistaats keinen Vertrag eingehen kann. Diese Problematik
oder Situation kann ausschließlich der Islam intern lösen. Das ist nicht unsere Aufgabe, und das ist schon gar nicht die Aufgabe der Staatsregierung.
Ich kann nur hoffen, dass Sie es jetzt verstanden haben. Wir haben keinen einzigen Satz dazu gehört, inwiefern, an welcher Stelle und wie Sie begründen, dass Sie verfassungsrechtliche Bedenken haben. Ich sehe der Meinungsverschiedenheit und Ihren Schriftsätzen mit allerhöchstem Interesse entgegen.
Frau Kollegin Hiersemann, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Bayerbach.
Eben weil es keine Religionsgemeinschaft gibt, ist es absolut inakzeptabel, dass der Staat irgendwelche Lehrpläne vorschreibt. Das widerspricht nämlich genau dem, was in der Verfassung steht. Da geben nämlich die Religionsgemeinschaften die Inhalte vor.
Ich habe ja gesagt, dass Ihre Zwischenbemerkungen intellektuelle Zumutungen sind. Sollen wir es Ihnen vortanzen?
Da waren ja, ehrlich gesagt, die Einlassungen Ihres Fraktionskollegen Maier im Rechtsausschuss noch substanzieller. Sie waren falsch, aber es hatte irgendwie den Ansatz von Substanz. Das, was Sie uns hier heute bieten, verschlägt einem eigentlich die Sprache.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hiersemann. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Matthias Fischbach das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der islamische Unterricht weckt bei der AfD anscheinend Emotionen. Ich finde die Argumente allerdings schon etwas schwach. – Es gebe nicht den Islam. – Ja, es gibt auch nicht das Christentum. Es gibt in jeder Religion viele Strömungen.
Herr Bayerbach beschwört hier Glaubenskämpfe herauf, ja, wenn ich das richtig verstanden habe, fast schon bürgerkriegsähnliche Zustände. Oder geht es nur darum, dass diese Strömungen am Ende noch alle eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden wollten, was sie ja auch jetzt schon werden könnten? Das ist also alles wenig überzeugend.
Ich sage Ihnen als Erlanger Abgeordneter auch: Schauen Sie mal, wie das Ganze, was als Modellversuch entstanden ist, in die Breite überführt werden soll! In Erlan
gen gibt es eine islamische Religionsgemeinschaft, in der sich die verschiedenen Strömungen des Islams zusammengefunden haben und, als das Ganze entwickelt worden ist, auch mit dem Kultusministerium zusammen über den Lehrplan diskutiert haben.
Nichtsdestoweniger sind diese Inhalte nicht – wie Sie gesagt haben – komplett falsch und auch nicht vom Islam entfernt. Wir haben gerade in diesem Modellversuch gesehen, dass sie sehr wohl auch den Erwartungen entsprechen. Wir haben jetzt auch gesehen, dass das Ganze nicht von irgendeiner Religionsgemeinschaft dominiert wird, sondern dass das vom Kultusministerium eigenverantwortlich unter wissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt worden ist. Das ist das Entscheidende.
Das ist auch eine Lösung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Ich habe schon den Eindruck, dass wir hier sinnvoll vorangehen. Anders wäre es, wenn man noch einmal ein Konstrukt mit einer Stiftung oder Ähnlichem schaffen würde; darüber könnte man diskutieren. Ich halte die Lösung an der Stelle aber für richtig.
Es ist auch eine Frage des Respekts vor den muslimischen Schülerinnen und Schülern in Bayern. Wenn es einen christlichen Religionsunterricht gibt, dann sollten auch die muslimischen Schülerinnen und Schüler ein eigenes Angebot bekommen. Das ist auch einfach eine Frage der Integration. Das ist auch – wie gesagt – eine Frage des Respekts. Wir brauchen von daher nicht länger zu diskutieren.
Ich würde an der Stelle – wenn wir uns die rechtlichen Vorgaben hier ansehen – gerne noch einen Schritt in Richtung Dialogunterricht gehen. An dieser Stelle machen wir einen kleinen, aber richtigen Schritt in die richtige Richtung.
Vielen Dank, Herr Kollege Fischbach. – Nun hat der fraktionslose Abgeordnete Raimund Swoboda das Wort. – Ihre Redezeit beträgt zwei Minuten. Bitte, Herr Swoboda.
Hohes Haus! Ein langer Weg: 1987 – muttersprachlicher Ergänzungsunterricht für türkische Schüler; 2001 – islamische Unterweisung in deutscher Sprache; 2009 – Modellversuch Islamischer Unterricht; 2021, also fast ein halbes Jahrhundert danach – Rechtsanspruch auf Islamischen Unterricht für muslimische Schüler als Geschenk der CSU an den Islam.
Die Söder-Regierung verkauft uns diese erfolglose Hommage an den Islam als Fortschritt in der Religionsfreiheit. Tatsächlich ist das aber ein unausgewogener Spagat zwischen religiöser Offenheit und Vielfalt einerseits und Skepsis, ja Misstrauen in die religiöse Verantwortungsfähigkeit des Islams andererseits.
Man weiß im CSU-Land Bayern um die angesichts des muslimischen Bevölkerungszuwachses bestehenden Ängste und Abwehrvorbehalte der Einheimischen gegen einen sich schleichend ausbreitenden Islam. – Ja, Bildung könnte die Hinwendung zu einem gemäßigten, aufgeklärten Islam sein. Islamkunde als Wahlpflichtfach zu vermitteln, ist wichtig. Auf religiöse Elemente des Grundrechts der Religionsfreiheit gestützte Erziehung ist sogar notwendig. Ja, die grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes ist unverzichtbar, meine Damen und Herren. Doch genau das gibt es im Schulfach Ethik bereits und sollte im Alltag der Schulfamilie längst gelebt werden.
Warum jetzt also diese Einmischung in die Religionserziehung islamgläubiger Schulkinder? – Islamische Religionsgemeinschaften in Bayern bezeichnen es als Mogelpackung. Mir leuchtet ein: Die Söder-Regierung will mit diesem guten
Schachzug ein Gegenmodell zur Indoktrination des politischen Islams in den Hinterzimmern der Koranschulen schaffen. Das ist auch nötig und richtig.
Ich komme zum Schuss. – Der Islam verlangt von jedem Moslem die Unterwerfung unter Gottes Willen. Das wird im Koran und durch Mohammed festgelegt; mit der Scharia wird es durchgesetzt. Sie wollen gar nicht wissen, wie das im einzelnen Alltagsfall ausschaut.
Danke, Herr Swoboda, das war der Schlusssatz. Vielen Dank, Herr Swoboda. – Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt gemäß § 53 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung der Beschluss der Zweiten Lesung zugrunde. In Zweiter Lesung wurde dem Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/15059 in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration zugestimmt. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/16807. Wie bereits angekündigt, findet die Abstimmung in namentlicher Form statt. Bitte verwenden Sie hierfür Ihr elektronisches Abstimmgerät. Für die Abstimmung stehen drei Minuten zur Verfügung. Ich eröffne die Abstimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Bis zum Vorliegen des Abstimmungsergebnisses ist die Sitzung unterbrochen.
Wir fahren in der Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Drucksache 18/15059, bekannt. Mit Ja haben 75 gestimmt, mit Nein haben 23 gestimmt,