Protokoll der Sitzung vom 06.07.2021

Wir fahren in der Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Drucksache 18/15059, bekannt. Mit Ja haben 75 gestimmt, mit Nein haben 23 gestimmt,

Stimmenthaltungen: eine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Damit ist der Gesetzentwurf in Dritter Lesung so beschlossen.

Wir führen nun gemäß § 56 der Geschäftsordnung die Schlussabstimmung durch. Diese findet ebenfalls in namentlicher Form statt. Für die Abstimmung stehen zwei Minuten zur Verfügung. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 19:41 bis 19:43 Uhr)

Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Bis zum Vorliegen des Abstimmungsergebnisses ist die Sitzung unterbrochen.

(Unterbrechung von 19:44 bis 19:45 Uhr)

Wir fahren in der Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung bekannt. Mit Ja haben 74 gestimmt, mit Nein haben 23 gestimmt, Stimmenthaltungen: eine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (Drs. 18/15709) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/15709 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 18/16564 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 18/15709. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig die Annahme des

Gesetzentwurfs mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 34 Buchstabe d im neu gefassten Absatz 3 die Aufzählung mit den Buchstaben "a)" und "b)" durch die arabischen Ziffern "1." und "2." ersetzt wird. Ergänzend schlägt er vor, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2021" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/16564.

Darüber hinaus sollen in § 1 noch folgende rein redaktionelle Änderungen vorgenommen werden:

Der Nummer 8 wird folgender Buchstabe c angefügt:

"c) In Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe ‚Art. 20 Abs. 2‘ durch die Angabe ‚Art. 12 Abs. 4 Satz 1‘ ersetzt."

In Nummer 17 Buchstabe a wird nach dem Wort "Überschrift" das Wort "wird" eingefügt.

Nummer 21 wird wie folgt gefasst:

"21. Art. 18 wird Art. 15 und wie folgt geändert:

a) Folgende Überschrift wird eingefügt:

‚Keine Anwendung auf geschlossene Gewässer‘.

b) In Abs. 1 wird die Angabe ‚Art. 13 bis 17‘ durch die Angabe ‚Art. 12 bis 14‘ ersetzt."

In Nummer 74 Buchstabe b wird im neuen Artikel 55 Absatz 1 die Angabe "(Art. 1 Abs. 2 Satz 2)" durch die Angabe "(Art. 1 Abs. 2 Satz 3)" ersetzt.

In Nummer 75 wird im neuen Artikel 56 Absatz 1 die Angabe "Art. 1 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe "Art. 1 Abs. 2 Satz 3" ersetzt.

Gibt es Fragen? – Keine. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es keine. Enthaltungen? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten Swoboda und Plenk enthalten sich. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der beiden fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes".

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Steigerung der Digitalunterrichts-Qualität (Drs. 18/12344) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 54 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Ersten Lesung ist jetzt knapp ein halbes Jahr vergangen. Damals befanden sich unsere Schulen noch mitten in der zweiten Welle, das Lernportal mebis war kurz zuvor in die Knie gegangen, und der Distanz- und Wechselunterricht war mangels verlässlicher Rahmenbedingungen oft noch verbesserungswürdig.

Zum Glück ist diese Phase nun vorbei, während der der Distanz- und Wechselunterricht zentral verordnet werden musste. Ich finde, diese Zeit sollte auch nie wiederkommen. Dieses Gesetz wurde aber bewusst nicht nur für diese Zeit geschrieben, sondern auch, um aus der Krise eine Lehre zu ziehen, sowie als moderner Ansatz für die Zukunft der Bildung und für die Herausforderung einer digitalen Welt.

Nie wurden die Schwachstellen unseres Bildungssystems so schmerzhaft offengelegt wie durch die Pandemie. Trotz aller Versuche der Staatsregierung, die Wunden mit weißer Salbe zu überdecken, bleibt klar: Es kann so nicht weitergehen. Wir müssen die Weichen grundlegend neu stellen. Dazu ist dieser Gesetzentwurf nur ein erster Schritt; denn nie gab es mehr zu tun.

Wir haben in den Ausschüssen schon kontrovers über diesen Entwurf diskutiert. Ich möchte deswegen auf einige Kernpunkte eingehen:

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es nicht, den von allen Seiten gewünschten Präsenzunterricht zu ersetzen. Er soll der Regelfall bleiben. Das steht auch explizit so im Text. Wir wollen aber aus dieser anstrengenden Krisenphase die positiven Aspekte mitnehmen und es den Schulen regulär freistellen, zukünftig die neu geschaffenen digitalen Möglichkeiten im Unterricht zu nutzen. Ein Beispiel dafür sind Flipped-Classroom-Konzepte. Vor der Krise wurden diese Konzepte von den Schulaufsichten kritisch beäugt oder gar verhindert. In der Krise waren diese Konzepte für viele die sinnvollste Möglichkeit, den Wechselunterricht umzusetzen. Wie geht es weiter? – Wir möchten den Schulen einfach mehr Freiheiten geben.

Ein weiteres Beispiel: Das zeit- und ortsunabhängige Arbeiten ist im Berufsleben, gerade in vielen internationalen Unternehmen, gelebte Praxis. Ich bin der Meinung, wir könnten in den Schulen, zum Beispiel mit Projektwochen während des Jahres, digitale Elemente einsetzen und darauf vorbereiten. So könnten wir die Fähigkeit

von Schülerinnen und Schülern zur Selbstorganisation stärken. Dazu wollen wir den Schulen mehr Freiheiten geben.

Ein weiteres Beispiel ist der hybride Unterricht. Wir müssen dabei nicht unbedingt an Quarantäne denken. Es gibt unzählige Gründe, warum sich Kinder, die am Unterricht nicht in Präsenz teilnehmen können, hybrid zuschalten können sollten. In der letzten Anhörung des Bildungsausschusses haben wir dazu von verschiedenen Vertretern der Schulfamilie einiges gehört. Wir haben hier durchaus einen Bedarf. Deshalb wollen wir den Schulen auch hier mehr Freiheiten geben.

Über diese Punkte hinaus wollen wir digitale Prüfungsformate nicht nur in Modellversuchen erproben, sondern direkt eine Rechtsgrundlage schaffen, die sich an den Vorgaben des Hochschulgesetzes orientiert. Ein Kollege hat versucht, seine Argumentation an diesem Punkt aufzuhängen, obwohl er den ähnlichen Formulierungen im Hochschulgesetz zugestimmt hatte. Diese Formulierungen sind jetzt die Basis für die Fernprüfungsordnung an den Universitäten. Sei‘s drum: Entscheidend ist, die Digitalisierung bietet so viele Möglichkeiten und ist so schnell, dass wir den Rechtsrahmen deutlich freier gestalten müssen. Wir dürfen mit der Umsetzung nicht so lange warten, bis Technologien wieder veraltet sind.

Generell möchte ich festhalten: In der Krise hat sich gezeigt, dass wir für die Schulpraxis praktikablere Regelungen brauchen, zum Beispiel für den Einsatz von Videokonferenzen. Sie alle haben sicherlich die Geschichten von der schwarzen Wand im Unterricht gehört. Dieses Phänomen beschreibt die ausgeschalteten Videokameras, die die Lehrer gesehen haben, weil es einfach keine verbindlichen Regeln gab. Die Regelungsgrundlage war sehr schwach, weil wir nur die Bayerische Schulordnung hergenommen haben. Genau an dieser Stelle wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ansetzen. Wir überarbeiten die Verordnungsermächtigung für diese Schulordnung. Damit schaffen wir die Grundlage für die rechtssichere Anwendung neuer digitaler Möglichkeiten. Dafür bitte ich noch einmal um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Fischbach. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Berthold Rüth für die CSU-Fraktion.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischbach hat davon gesprochen, dass Corona die Schwachstellen des bayerischen Bildungssystems offengelegt habe. Herr Kollege Fischbach, Sie zitieren im Ausschuss gerne Studien, die Ihnen zupasskommen. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie nationale und internationale Vergleichsstudien! Jede dieser Studien wird Ihnen bestätigen, dass das bayerische Bildungssystem hervorragend war, ist und auch bleiben wird.

Sie haben die Plattform mebis erwähnt. Das zeigt, dass Ihnen nichts zu schade ist, um das bayerische Bildungssystem in Misskredit zu bringen. Mebis ist ein Unterstützungssystem. Wir sind immer vom Präsenzunterricht ausgegangen. Niemand konnte ahnen, dass wir eine Krise bekommen werden, die den Distanzunterricht erforderlich machen wird. Deshalb waren Ihre diesbezüglichen Ausführungen eine kleine Themaverfehlung.

(Beifall bei der CSU)

Vor circa zwei Monaten habe ich das Hermann-Staudinger-Gymnasium in Erlenbach besucht und die Schulleiterin gefragt, wie sie mit dem Distanzunterricht zurechtkommt. Sie sagte: Das klappt eigentlich ganz gut. Aber wenn wir Präsenzunterricht hätten, das wäre das Paradies. – Das hat sie wortwörtlich gesagt. Herr Böhm, der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands, sagte im April:

Wir wünschen uns den Präsenzunterricht dauerhaft zurück. – Petra Hein, die Schulleiterin des Julius-Echter-Gymnasiums bei uns in Elsenfeld, sagte am 29. Juni der Heimatzeitung "Main-Echo": Distanzunterricht bringt ein großes Problem mit sich. Benachteiligte Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern werden abgehängt. – Im Januar sagte ein Schulamtsleiter im "Reichenhaller Tagblatt": "Der Präsenzunterricht ist das Maß aller Dinge, dies gilt vor allem für Grundschüler." Vor diesem Hintergrund fordert die FDP die Gleichstellung von Distanz- und Präsenzunterricht. Das ist fern der Realität. Wir haben in der Bayerischen Schulordnung schon bisher die Möglichkeit, Distanzunterricht durchzuführen, besonders in einer Sondersituation, wie sie jetzt herrscht. Deshalb ist das, was Sie wollen, für Notfälle im Prinzip schon erreicht.

Corona hat noch ein Weiteres gezeigt: Ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nicht den Präsenzunterricht. Lieber Herr Kollege Fischbach, was Sie fordern, wollen weder die Schülerinnen und Schüler noch die Lehrerschaft oder die Eltern. Zum Glück hat sich auch der Bildungsausschuss klar positioniert, und Sie haben für Ihren Antrag keine Mehrheit gefunden. Wenn Sie nach eineinhalb Jahren Pandemie ein Fazit ziehen, werden Sie feststellen, dass alle den Präsenzunterricht wollen, insbesondere die Familien. Die Familien hatten eine große Belastung. Ich nenne nur die Stichworte Homeoffice und Homeschooling. Ich danke an dieser Stelle allen Familien, die diese Herausforderungen gemeistert haben, insbesondere den Müttern, die vor allem gefordert worden sind.