Protokoll der Sitzung vom 21.07.2021

Die vorrangige Nutzung über eine zentrale Planwirtschaft zu steuern, ist sicherlich nicht der richtige Weg. Starre Flächenvorgaben sind nicht zielführend; denn bei den Vorrangflächen für die Landwirtschaft schaut es anders aus. Die Umweltverbände laufen Sturm, um die Flächensparziele einzuhalten. Allerdings würden diese Vorbehaltsgebiete eben nicht bis auf die Grünflächen, sondern bis auf die freien Flächen an die Kommunen heranreichen und diese damit in ihren Handlungsspielräumen weiter einschränken. Es wäre dort kaum möglich, ein Siedlungsprojekt durchzuführen. Die Kommunen müssen aber weiterhin selbst entscheiden können, wo und wie sie ihre Projekte umsetzen wollen, auch wenn die Machenschaften der Amigos in den Rathäusern damit ungehindert weitergehen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Allein deshalb ist der Antrag politisch nicht umsetzbar. Auch aus rechtlicher Sicht ist dieser Antrag problematisch. Die Festlegung eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft in einem Regionalplan stellt einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar und bedarf einer umfassenden Abwägung. Diese kann nicht durch die Festlegung von Vorranggebieten ersetzt werden. Ich empfehle den GRÜNEN einen Blick ins Grundgesetz, in Artikel 28 Absatz 2.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Manfred Eibl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und der Ordnung Bayerns werden mit der LEP-Teilfortschreibung, mit den Festlegungen zur Gleichwertigkeit und zur Nachhaltigkeit und dem Schwerpunkt effizienter, womöglich multifunktionaler Flächennutzung zum Klimawandel und zur Wettbewerbsfähigkeit geändert. Das möchte ich einführend bringen, damit man die Komplexität dieser Fortschreibung überhaupt erkennt. Des Weiteren ist es unser Ziel, mit den Festlegungen zum Klimawandel im Vergleich zum geltenden LEP ver

besserte Auswirkungen für wichtige Schutzgüter zu definieren. Ich nenne hier: Mensch, Tier, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Luft und Klima sowie Landschaft.

Das LEP Bayern ist das flächenübergreifende Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung zur Entwicklung Bayerns. Mit der Fortschreibung des LEP erfolgt eine umfangreiche Anpassung und Änderung des geltenden LEP. Dabei wird das prioritäre Leitziel der Schaffung und des Erhalts gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen Bayerns verfolgt unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens. Als Leitmaßstab und auch als Leitziel dient die Nachhaltigkeit, die dem zur Seite gestellt wird. Dabei sollen sämtliche raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen unter den Vorbehalt einer nachhaltigen Raumentwicklung gestellt werden. In den Regionalplänen werden die allgemeinen konzeptionellen Festlegungen des LEP auf der Ebene einer Region räumlich, vor allem aber inhaltlich konkretisiert. Mit dieser Konkretisierung der Festlegungen auf der Ebene einer Region – ich sage ganz deutlich: einer Region – lassen sich relevante Veränderungen des Umweltzustandes, wie etwa die Flächeninanspruchnahme, ermitteln. Die geplante Festlegung zur Land- und Forstwirtschaft soll vorwiegend dem Erhalt, der Unterstützung wie auch der Weiterentwicklung von vielfältigen multifunktionalen und bäuerlichen Strukturen dienen, unter Einhaltung der dafür notwendigen Flächen und unter Berücksichtigung einer verbrauchernahen Versorgung. Angestrebt wird dabei der Erhalt der natürlichen Ressourcen und einer attraktiven Kulturlandschaft mit regionalen Wirtschaftskreisläufen. Aber insbesondere geht es um den Schutz hochwertiger Böden und des Waldes in all seinen Funktionen.

Mit der Teilfortschreibung wird den Regionalen Planungsverbänden die neue Möglichkeit eröffnet, in regionalen Plänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festzulegen. Das kann beispielsweise zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor Bebauung beitragen und damit positive Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sowie auf die Böden sicherstellen. Forderungen wie die, die Sie heute bringen, die Sie hier mit diesem Antrag eingebracht haben, sind zum derzeitigen Zeitpunkt obsolet und machen keinen Sinn. Die künftigen Festlegungen des LEP sollten im Ganzen geprüft und aufeinander abgestimmt werden. Dazu besteht im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit allen Verbänden, Institutionen und Privatleuten sowie bei der anschließenden Behandlung im Landtag noch ausreichend Gelegenheit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Christian Zwanziger vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, dem ich hiermit das Wort erteile.

Herr Kollege Eibl, ich finde gut, was Sie referiert haben. Ich setze auch darauf, dass das so kommen wird, wenn die Teilfortschreibung durchgeführt wird. Ich begrüße auch jede Anhörung. Ich bekomme aber mit, dass die Fachverbände bereits mit den Hufen scharren und die Teilfortschreibung auf sich warten lässt. Das mag ein komplexer Prozess sein, aber trotzdem noch einmal meine Frage an Sie; denn ich habe mir sagen lassen, in der Zeit, bevor ich im Parlament war, also vor 2018, hat es den FREIEN WÄHLERN zumindest nicht an Selbstbewusstsein gemangelt. Sie sagen, die Landwirtschaft braucht einen Platz in Bayern, und das soll bei der Teilfortschreibung berücksichtigt werden. Was spricht dagegen, diesen Arbeitsauftrag in den Prozess einzuspeisen? Wenn dann in der Abwägung der Teilfortschreibung die Verbände betonen, wie man das gegen andere Interessen austariert, dann ist das doch okay. Sie können doch aber so selbstbewusst sein, als Parlament zu sagen: Die Landwirtschaft braucht überall in

Bayern einen Platz; das wollen wir als Parlament festhalten und in den Prozess einspeisen. – So selbstbewusst dürften Sie doch sein.

Herr Kollege Zwanziger, ich glaube, speziell die FREIEN WÄHLER haben sehr großes Selbstbewusstsein. Davon könnten Sie das eine oder andere noch lernen. Wenn Sie aufgepasst hätten, hätten Sie gehört, dass ich ausdrücklich wiedergegeben habe, was wir neu positioniert haben mit den Möglichkeiten, welche die Regionalen Planungsverbände in Zukunft in der Differenziertheit Bayerns eigenständig, eigenverantwortlich und regional abgestimmt handhaben können. Ich glaube, damit ist alles gesagt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Annette Karl für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die GRÜNEN fordern in ihrem Antrag einen Passus im Landesentwicklungsprogramm, der es der Regionalplanung ermöglicht, Vorranggebiete für die Landwirtschaft auszuweisen. Wohlgemerkt, das ist keine Pflicht, sondern die Möglichkeit, solche Gebiete auszuweisen. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen schon jetzt zahlreichen Nutzungskonkurrenzen, und deshalb halten wir diese Idee von Vorranggebieten für die Landwirtschaft für durchaus zielführend.

Die Umsetzung wird sicher nicht ganz einfach sein; denn man muss die Rolle und die Funktion der Regionalen Planungsverbände anschauen. Die Regionalen Planungsverbände sind chronisch unterfinanziert und in ihrer Besetzung schwierig, weil dort die Vertreter der großen Orte die Oberhand haben. Wie gesagt, es ist aber noch Zeit bis zur Verabschiedung der Teilfortschreibung, um all diese Dinge zu betrachten. Wir sind deswegen auch der Meinung, dass man das im Rahmen der Teilfortschreibung des LEP intensiv diskutieren sollte. Wir werden dem Antrag aber schon heute zustimmen, wie wir das auch im Ausschuss getan haben, weil ich der Meinung bin, dass es wichtig ist, so ein Meinungsbild weiterzugeben. Das LEP kann und muss Leitplanken setzen zum Umgang mit Raumkonkurrenzen. Vorranggebiete für Landwirtschaft zu ermöglichen, das wäre genau eine solche wichtige Leitplanke.

Merkwürdig ist allerdings der Umgang der Regierungsfraktionen mit diesem Antrag. Ich habe mir die Protokolle des Wirtschaftsausschusses und des Landwirtschaftsausschusses noch einmal durchgelesen. Lesen bildet ja. Den Antrag haben die GRÜNEN schon 2016 und 2018 gestellt. Damals haben die FREIEN WÄHLER, damals noch in der Opposition, zugestimmt. Dieses Mal haben sie in den Ausschüssen dagegengestimmt. Bei der CSU scheint es interne Kommunikationsprobleme zu geben, um nicht zu sagen, ein komplettes Versagen. Herr Kollege Nussel hat im Wirtschaftsausschuss gesagt, Sie sind dagegen, weil es möglicherweise in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen würde. Herr Kollege Schöffel, ebenfalls CSU, hat im Landwirtschaftsausschuss gesagt: Die Notwendigkeit für solche Vorranggebiete ist gegeben, und das steht auch schon im Vorentwurf der Teilfortschreibung des LEP drin. – Also, ich fasse zusammen: Im Wirtschaftsausschuss ist man dagegen, im Landwirtschaftsausschuss ist man eigentlich dafür und betont, dass das schon in dem Vorentwurf drinsteht. Aber: Ablehnen tun wir es trotzdem. – Das klingt verdächtig nach Karl Valentin, der einmal gesagt hat: Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.

Der Vorgang zeigt aber auch, und das ist sehr ärgerlich, wieder einmal den Umgang der CSU mit vermeintlichem Herrschaftswissen. Ich fordere deshalb abschließend, dass die Staatsregierung den Vorentwurf des LEP umgehend allen Fraktio

nen zur Verfügung stellt und nicht nur der CSU-Fraktion, die ihn anscheinend hat, sonst könnte sie nämlich nicht über die Inhalte berichten. Nur so ist darüber eine transparente, die Bürger und Verbände einbeziehende Diskussion möglich.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alexander Muthmann für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zwanziger hat noch einmal nachgefragt, wie es die FDP mit diesem durchaus einfachen Antrag hält. Wir würden das heute nicht unterstützen wollen, wiewohl einzuräumen ist, dass diese Frage als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes – um das Thema Flächensparen nicht nur immer anzubeten und zu propagieren, sondern auch einmal zu soliden Umsetzungsschritten zu kommen – sicherlich auch dazu zu zählen wäre.

Wir haben vor zwei Jahren auch einmal ein Konzept zum Flächensparen vorgelegt, das sich durchaus auch mit konkreten Verpflichtungen und Appellen, jedenfalls mit auf die einzelne Kommune heruntergerechneten Vorgaben befasst hat. Das sind Dinge, die nach unserer Überzeugung im Kern wichtig sind, um den Kommunen als Trägern der Bauleitplanung deutlich zu machen, dass es auch nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Planungsfreiheit und den Planungsverantwortlichkeiten vor allem auch in ihrer Verantwortung und ihrer Gestaltungsmacht liegt, zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu kommen.

Der jetzige Antrag, die Staatsregierung dazu aufzufordern, im LEP die Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan zu ermöglichen, sagt zunächst noch nicht, ob das und wo das gegebenenfalls der Fall wäre. Das müssten ja die Regionalen Planungsverbände machen. Neben den ohnehin bestehenden gesetzlichen Vorgaben insbesondere aus dem § 35 Baugesetzbuch, die Außenbereichsflächen per se von gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung – es sei denn, es wird ein Bebauungsplan darüber gelegt – freihält, sodass dort im Übrigen nur ganz wenige privilegierte Vorhaben zulässig sind, ist es schon einmal eine gesetzgeberische Konzeption und Lösung, die der landwirtschaftlichen Nutzung und der

Lebensmittelproduktion vorbehaltenen Flächen zu schonen und zu schützen.

Die Gemeinden müssen im Rahmen ihrer Bauleitplanung ohnehin schonend mit Grund und Boden umgehen. Auch das ist dem Gesetz schon zu entnehmen.

Ich will noch zwei Fragen aufwerfen, denen wir uns im Rahmen der Fortschreibung noch einmal näher zuwenden sollten. Das ist zum einen die Frage der Effizienz einer solchen Möglichkeit. Frau Kollegin Karl hat ja soeben schon darauf hingewiesen. Nach meiner praktischen Beobachtung und Erfahrung besteht kaum Bereitschaft der Regionalen Planungsverbände und der dortigen Träger, einzelnen Gemeinden auch mal weh zu tun und eine Vorstellung aus überregionalen Überlegungen heraus auch durchzusetzen, wenn der zuständige Bürgermeister und die zuständige Bürgermeisterin sagt, dass man da aber anderes vorhabe und mal die Finger davon lassen solle. Das ist schon auch praktisch gelebte Regionalplanung. Selbst wenn man eine solche Option einräumte, wäre das, glaube ich, immer noch ein stumpfes Schwert.

Noch ein ganz praktischer Hinweis: Wenn es ein solches Vorranggebiet für landwirtschaftliche Nutzung geben sollte, dann müsste auch noch geklärt werden, wie es dann beispielsweise mit PV-Freiflächenanlagen wäre. Gehen die da dann noch? Oder gehen die dann nicht mehr? – Das sind Dinge, die jedenfalls ich zum jetzigen

Zeitpunkt nicht beantworten kann. Das sind aber spannende Fragen. Das sind uns auch wichtige Themen.

Ich bitte deswegen um Verständnis dafür, dass wir hier und heute noch nicht zustimmen. Wenn Sie aber noch ein bisschen arbeiten und das in ein Gesamtkonzept einbetten, können wir gerne noch einmal darüber reden. – Für heute herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich hiermit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Greifen Sie deshalb zu Ihren Abstimmungsgeräten. Es geht um die Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11287. Die Abstimmungszeit dauert drei Minuten und beginnt jetzt.

(Namentliche Abstimmung von 17:14 bis 17:17 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmungszeit endet jetzt. Das Ergebnis der Abstimmung wird später bekannt gegeben. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen und im Plenum wieder Ruhe einkehren zu lassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 36 auf:

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Digitale Schulbücher - aber richtig! (Drs. 18/12275)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Monate mit Distanz und Wechselunterricht, die jetzt hinter uns liegen, haben in Sachen digitaler Bildung an den Schulen sozusagen zwangsweise einiges vorangebracht und verändert.

Wir müssen dennoch festhalten – das hat kürzlich eine Studie der Universität Göttingen herausgefunden –, dass digitale Schulbücher weiterhin eine Ausnahme bilden. Nur etwa die Hälfte der Lehrkräfte in Deutschland nutzt sie. Die andere Hälfte nutzt sie nie. Von denen, die sie nutzen, nutzen sie nur 16 % oft oder immer. Dabei ist noch nicht einmal gesagt und geklärt, was man eigentlich unter digitalen Schulbüchern versteht. Das ist mir zu wenig.

Unter digitalen Schulbüchern wird vor Ort oft auch das sogenannte E-Book verstanden. Unter dem Strich ist das mehr oder weniger eine PDF-Variante von einem ausgedruckten herkömmlichen Schulbuch. Das ist eigentlich nicht das volle Potenzial dessen, was digitale Lernmaterialen bieten könnten. Digitale Schulbücher lassen sich zum Beispiel einfach und regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen. Digitale Schulbücher können mit interaktiven Elementen auch den Spaß am Lernen erhöhen. Digitale Schulbücher können die Basis für adaptives Lernen sein und sich an den Wissensstand, den Lerntyp und die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler anpassen und damit eben optimal individuell fördern. Wir fordern deshalb: Digitale Schulbücher – aber richtig!

Unser Ziel ist: Jede Schule und jede Lehrkraft soll modulbasiert, interaktiv, multimedial und ganz gezielt nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ein vollwertiges digitales Schulbuch selbst zusammenstellen können. Wir fordern deshalb auch eine plattformbasierte Bereitstellung hochwertiger digitaler Inhalte. Diese Plattform soll in Summe den gesamten Lehrplan abbilden können.

Andere Staaten sind uns da übrigens schon lange voraus. Ich nenne hier als Beispiel nur die NDLA in Norwegen. Das ist eine Plattform, die schon seit 2007 hochwertige digitale Unterrichtsangebote im Open-Source-Format bereitstellt, bei der die Lehrkräfte das ganze Material auch selbst mit unterstützen. Das heißt also, die Lehrkräfte werden in einem professionellen Redaktionsteam auch angestellt, um Material für diese Plattform zu liefern. Es gibt aber auch Materialien, die extern eingekauft werden. Das halte ich für einen sehr guten Ansatz. Bei uns gibt es mit mebis und ähnlichen Plattformen auf Bundesebene zwar schon erste zaghafte Angebote in diese Richtung, aber wir müssen da mit voller Energie weitergehen, Herr Kollege Waschler.

(Heiterkeit des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU))

Sie lachen, aber ich glaube, den Schülerinnen und Schülern ist nicht immer zum Lachen zumute, wenn sie sehen, was in den Schulen angeboten wird.

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU))

Selbst wenn wir jetzt wieder Präsenzunterricht haben, dieser wieder möglich ist, gibt es keinen Grund, da noch zu trödeln. Deshalb fordern wir ganz konkret, dass die redaktionellen Kapazitäten zum Beispiel für die mebis-Mediathek deutlich ausgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir endlich auch einen Wettbewerb, um beste, vielfältigste Lernmaterialien anzustoßen, mit externen Anbietern, Schulbuchverlagen und privaten Content-Erstellern; denn darin steckt unglaubliches Potenzial. Ich bin der Meinung, Markt und Wettbewerb können auch in der Bildung einiges beleben. Lassen Sie uns deswegen hier mutig vorangehen. Wenn wir in Bayern bei der digitalen Bildung an der Spitze sein wollen, dann führt an besten digitalen Lernformaten, an besten digitalen Lernmaterialien kein Weg vorbei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Prof. Dr. Gerhard Waschler für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fischbach, ich hatte gehofft, dass bereits im federführenden Ausschuss die Argumente entsprechend ausgetauscht wurden und Sie erkennen durften, dass der Antrag gut gemeint ist, aber keine Neuerungen bringt. Aber gerne versuche ich es ein weiteres Mal. Ich stelle fest: