Wir GRÜNEN hatten nicht wirklich geglaubt, dass Sie die Lehren aus dem Insektenschutzprogramm und aus der Strategie des Bundes zur Pestizidminimierung verinnerlicht hätten. Aber dass Sie bereits unmittelbar nach dem Beschluss mit diesen Anträgen das alles über den Haufen werfen, wundert uns schon. Dass Sie so schnell vergessen, was mit dem in Bayern erfolgreichsten Volksbegehren "Rettet die Bienen!" erreicht war, das hätten wir nicht erwartet. Ob es rechtlich einwandfrei ist oder nicht, mit den beiden Anträgen konterkarieren Sie die Anstrengungen im Bund und hier in Bayern.
Insektizide sind und bleiben – der Name sagt es – für Insekten und leider auch für Vögel tödlich. Ein weiteres Problem ist: Die Wirkstoffe sind persistent. Ihre todbringende Wirkung hält an, auch wenn die Felder leer und die Zuckerrüben in diesem Fall längst abgefahren sind. Der verwendete Wirkstoff Thiamethoxam und das daraus entstehende Abbauprodukt Clothianidin zeichnen sich durch eine sehr hohe Toxizität gegenüber den Honigbienen aus. "Rettet die Bienen!" sieht anders aus.
Bundesministerin Klöckner hat die Verantwortung an die Länder abgegeben und sich um einen konsequenten Insektenschutz gedrückt. Unsere bayerische LfL arbeitet sicher nach bestem Wissen und Gewissen. Vom BVL würde ich das auch behaupten. Aber die Hoffnung, diese Einrichtungen würden Ihre Anträge wissenschaftlich absichern, geht leider nicht auf.
Trotzdem: Es bleibt die Frage, ob der Notfall nicht zum Normalfall werden wird, wenn der schnelle Griff zu den Neonicotinoiden weiterhin im Notfall erlaubt wird. Mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut stellt nicht nur ein indirektes Problem für die Vogelwelt dar, indem es Insekten als Nahrungsquelle reduziert. Offen auf dem Acker verbleibendes Saatgut oder bei anderen Tätigkeiten auf den Boden, auf die Erde, auf den Hof, wohin auch immer, fallendes Saatgut ist ein direktes Problem. Ein Haussperling beispielsweise kann durchaus schon nach der Aufnahme von nur zwei Körnern sterben. Damit ist die tödliche Dosis wohl sehr schnell erreicht. Individuelle Notfallzulassungen in den Mitgliedsländern führen nur dazu, dass der Insektenschutz und damit der Bienenschutz aufgeweicht werden. Sie widersprechen dem europäischen Ziel, den Pestizideinsatz bis 2030 zu halbieren.
Fassen wir zusammen, wie paradox das Ganze ist: Die Notfallzulassungen gehen gegen die europäischen, die deutschen und die bayerischen Ziele hinsichtlich des Insektenschutzes.
Zu dem Antrag der FDP: Mit den gewünschten alternativen Bekämpfungsmethoden sind nur andere alternative Pestizide gemeint. Gerade im Fall der Zuckerrübe wird deutlich, dass für die Bienen, Vögel und Bodenlebewesen nicht viel erreicht ist, wenn bestimmte bienenschädliche Mittel wie Neonicotinoide durch andere, vielleicht sogar noch schädlichere Mittel ersetzt werden. Falsch ist die Grundannahme, dass man der Natur mit technischen Lösungen und mit einem Gifteinsatz auf die Sprünge helfen kann, anstatt nach den Ursachen, der Erforschung und der Abstellung zu suchen.
Zu dem Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN ist zu sagen: Beide Fraktionen stellen das Verbot, Neonicotinoide im Freiland anzuwenden, nicht infrage. Aber sie verlangen Ausnahmen. Die zunehmend steigenden Temperaturen – unbestritten hervorgerufen durch den Klimawandel – begünstigen Schädlinge. Das ist offenkundig. Mit der Argumentation von CSU und FREIEN WÄHLERN können aber immer Notfallzulassungen gerechtfertigt werden. Aus dem Notfallzustand kann sehr schnell ein Dauerzustand werden. Grundsätzlich muss das Ziel sein, die Pestizidabhängigkeit des Zuckerrübenanbaus zu beenden. Das ist in allen Anträgen nicht zu erkennen.
Zusammenfassend ist zu sagen: Mit den Anträgen konterkarieren Sie die Anstrengungen im Bund und auch hier in Bayern. Stattdessen brauchen wir Forschungsanstrengungen, um generell von den Pestiziden in der Landwirtschaft wegzukommen. Wir brauchen eine neue Qualitätsinitiative für biodiversitätsschonend, naturnah und bienenfreundlich angebaute Zuckerrüben. Wir GRÜNEN lehnen die vorgelegten Anträge ab, weil wir aus der bisherigen Zwangsläufigkeit rausmüssen, die immer wieder heißt: neuer Feind, neues Gift. – Damit stehen wir für den Zuckerrübenanbau, aber auch für Biodiversität.
Vielen Dank, Herr Kollege Knoblach. – Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor, und zwar vom Herrn Kollegen Martin Schöffel, CSU-Fraktion.
Lieber Herr Knoblach, ich weise Ihre Behauptung zurück, dass die Anstrengungen für den Insektenschutz durch diese Maßnahme gefährdet würden. Viele Vorredner haben deutlich gemacht, in welcher Notlage sich die Zuckerrübenanbauer in Unterfranken befinden. Frau Kollegin Högl hat umfänglich ausgeführt, dass für die Nachfolgekulturen, für das Umfeld des Zuckerrübenfeldes und für das Anbaujahr viele Vorgaben gemacht worden sind, die die Bienen schüt
zen und ausschließen, dass Bienen gefährdet werden. Diese Vorgaben wurden sogar mit den Imkern abgestimmt.
Nach meinen Informationen waren Sie bei der Demonstration der Arbeitnehmer der Zuckerfabrik Ochsenfurt nicht vor Ort. Ich frage Sie, ob Sie sich in Unterfranken hinstellen und sagen werden: Jawohl, ich bin dafür, dass die Zuckerrübenproduktion in Unterfranken eingestellt wird und viele hundert Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. – Das ist nämlich die Folge. Vielleicht können Sie erklären, wie Sie gegen die viröse Vergilbung und den Blattlausbefall vorgehen wollen. Ein Befall von 90 % der Felder bedeutet das Ende der Zuckerrübenproduktion in Unterfranken. Damit gehen viele Arbeitsplätze und auch ein Stück weit die landwirtschaftliche Tradition heimischer Nahrungsmittel verloren. Was Sie vorschlagen, ist meines Erachtens für die Landwirtschaft unverantwortlich. Wir müssen gemeinsam Wege suchen, wie wir den Zuckerrübenanbau stärken und die Insekten schützen können. Das ist mit unserem Dringlichkeitsantrag mehr als gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Kollege Schöffel, ich will versuchen, Ihnen zu antworten. Inwieweit Ihnen die Antwort schmeckt, müssen Sie entscheiden. – Vorneweg: Der größte Biozuckerrübenanbauer Europas ist mein Nachbar. Er wohnt und arbeitet auf Gut Dächheim, vier Kilometer von mir entfernt. Die Anbaufläche umfasst 70 Hektar und wird ökologisch bewirtschaftet. Meinem Nachbarn hat noch nie eines der aufgezählten Mittel oder einer der aufgezählten Wirkstoffe zur Verfügung gestanden. Dennoch baut er jedes Jahr Zuckerrüben an. Ich verpflichte nicht alle Zuckerrübenanbauer*innen, ab morgen ihre Zuckerrüben ökologisch anzubauen. Darum geht es nicht. Ich möchte nur zeigen, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, als die Verantwortung den Firmen Bayer, Syngenta und anderen zu übertragen und damit deren Geschäftsmodell weiter zu stützen.
Ich habe vor unserer LfL hohen Respekt. Dort wird viel Gutes gemacht. Das ist keine Frage. Da sind wir uns sicher einig. Genauso denke ich über das BVL, die Bundesbehörde. Auch diese bemüht sich nach Kräften und wird alles tun, um die Risiken einzugrenzen. Allerdings können die Risiken nur eingegrenzt werden. Sie sind immer noch vorhanden. Der Beleg, dass nichts geschehen würde, ist nicht erbracht.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen war ich auf einem Biobetrieb im Landkreis Kelheim, wo sehr erfolgreich Biorüben angebaut werden, natürlich ohne Neonicotinoide. Der Biorübenanbau wird zum Glück mehr, auch deshalb, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt bei Biozucker zugreifen. Dennoch erfolgt der Großteil des Anbaus noch konventionell. Die Zuckerrübenanbauer haben das Problem durch die Infektionen mit dem Vergilbungsvirus, vor allem die Zuckerrübenanbauer in Franken.
Zum Jahreswechsel wurde deshalb eine Notfallzulassung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erteilt. Deshalb sind die drei Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/11910 der CSU und der FREIEN WÄHLER, 18/11886 der FDP und 18/11909 der AfD allesamt überholt. Das waren sie übrigens schon im Februar, als über sie im Landwirtschaftsausschuss beraten worden ist. Lediglich der An
trag der SPD auf Drucksache 18/12446 ist noch relevant; denn wir haben in unserem Antrag gefordert, dass über das begleitende Monitoring berichtet wird. Auf diesen Bericht warten wir.
Für rund 20.000 Hektar Zuckerrübenfläche im Vertragsgebiet der Südzucker AG in Ochsenfurt wurde die Notfallzulassung genehmigt und mit der Auflage versehen, dass mögliche Umwelteffekte beobachtet werden müssen. In unserem Antrag haben wir gefordert, über die Ergebnisse des Instituts für Bienenkunde und Imkerei in Veitshöchheim zu berichten. Das wird im Dezember dieses Jahres passieren. Da Zuckerrüben nicht nur in Franken, sondern beispielsweise auch bei uns in Niederbayern angebaut werden, erachten wir die Erfahrungen aus dem Monitoring als wichtig für künftige Entscheidungen, vor allem im Hinblick auf Erkenntnisse zum Insektenschutz. Wir werden uns beim Dringlichkeitsantrag der FDP enthalten, ebenso beim Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER. Den Dringlichkeitsantrag der AfD lehnen wir ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Johann Häusler das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die übergroße Mehrheit in diesem Haus hat das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" angenommen. Durch die Annahme dieses Volksbegehrens haben wir natürlich auch Restriktionen für die heimische bayerische Landwirtschaft in Kauf genommen. Dabei muss aber eine Güterabwägung erfolgen, auch wenn es um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden geht. Das schließt den Wirkstoff der Neonicotinoide ein, die zu großen Teilen nachgewiesenermaßen für die Bienen gefährlich sind, zumindest den Orientierungssinn der Bienen beeinflussen können.
Damit wurden für die landwirtschaftliche Praxis Grenzen geschaffen. Diese Grenzen müssen aber zur Disposition gestellt werden, wenn eine Güterabwägung vorgenommen werden muss. Diese Güterabwägung hat bei den vorliegenden Dringlichkeitsanträgen eine Rolle gespielt. 8.000 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern bauen Zuckerrüben an. In Bayern wird der Zuckerrübenanbau an drei Standorten betrieben, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Nirgendwo sind so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der regionalen Lebensmittelproduktion beschäftigt wie in Bayern. Diese regionale Lebensmittelproduktion ist ein wichtiges Pfund unserer Volkswirtschaft; denn sie schafft Versorgungssicherheit und Qualitätssicherheit.
Im fränkischen Anbaugebiet sind 87 % der Flächen befallen. Das heißt im Klartext, dass dort der Zuckerrübenanbau nicht mehr existenzfähig ist bzw. war. Darauf musste die bayerische Landespolitik reagieren. Die FDP hat darauf reagiert. Ihr Dringlichkeitsantrag hat sich aber bereits positiv erledigt, wie das Frau Kollegin Högl ausgeführt hat. Mit dem Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 18/11910 wird eine Notfallzulassung für Neonicotinoide für Franken gefordert, da wir in Schwaben mit 27 % und in Niederbayern mit 2 % eine wesentlich geringere Befallsdichte haben. Diese ist zwar gefährlich, aber noch vertretbar.
Der Zuckerrübenanbau war für die bayerischen Landwirte, insbesondere für die Ackerbaubetriebe, immer die Einkommensquelle und die Lebensgrundlage. Die fränkische Landwirtschaft hat im Vergleich mit der niederbayerischen und der schwäbischen Landwirtschaft deutlich schlechtere Produktionsbedingungen. Insofern ist dieser Dringlichkeitsantrag gerechtfertigt und sinnvoll. Unsere Verantwor
tung ist es, für die fränkische Landwirtschaft einzustehen. Mit dieser Notfallzulassung war auch das Risikomanagement für die Bienen und die Ökologie verbunden. Insgesamt macht das Ganze Sinn.
Zum Dringlichkeitsantrag der AfD: Der Landtag ist nicht zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wir können auch keine Regelung pauschal über Deutschland und Bayern legen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wo wir jedoch gefordert sind, haben die Regierungsfraktionen die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Das ist verantwortungsvoller Umgang mit Ökonomie und Ökologie. Deshalb bitte ich Sie, unseren Dringlichkeitsantrag zu unterstützen. Die beiden anderen Dringlichkeitsanträge werden wir ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Häusler. – Ihre Rede hat drei Zwischenbemerkungen ausgelöst. Die erste kommt von Herrn Abgeordneten Mannes von der AfD-Fraktion.
Lieber Herr Kollege Häusler, jetzt habe ich schon noch einmal eine Frage. Circa 87 % der Anbauflächen in Franken sind von der virösen Vergilbung befallen, 27 % in Schwaben. Ich denke, du weißt, dass die schwäbische Erzeugergemeinschaft ebenfalls einen Antrag auf Notzulassung gestellt hat. Diese wurde nicht erteilt. Wie siehst du das als schwäbischer Abgeordneter, dass Notfallzulassungen für Rübenanbaugebiete im Stimmkreis verwehrt wurden? – Eines ist schon klar: Wir brauchen faire und gleiche Bedingungen, bundesweit, europaweit, aber auch innerhalb Bayerns. Wäre es denn nicht besser gewesen, den Schwaben die Notfallbeize zu erlauben?
Früher war ich auch einmal Rübenanbauer. Mit der Situation bin ich somit durchaus vertraut. Eine Notfallzulassung betrifft den äußersten Notfall. Es handelt sich nicht um eine Standardmaßnahme, die man mal macht, wenn es schwierig wird. Eine Notfallzulassung kommt nur dann zum Einsatz, wenn es absolut unabdingbar ist, um Existenzen zu sichern. An dieser Stelle geht es um die Existenzsicherung. Ein Befall von knapp 90 % der Flächen ist etwas anderes als ein Befall von 27 % der Flächen. Die Verantwortung gegenüber der Ökologie und der Ökonomie muss miteinander in Einklang gebracht werden. Als Politiker hat man die Verantwortung, diese Entscheidung zu treffen, auch wenn sie manchmal schwerfällt. Ich glaube, die Entscheidung, die wir getroffen haben, war richtig. Wir haben ausschließlich für Franken diese Notfallzulassung beantragt.
Lieber Herr Kollege Häusler, ich teile ausdrücklich Ihre Einschätzung zu den Erschwernissen des Zuckerrübenanbaus in Unterfranken und Ihre fachlichen Ausführungen dazu. Das Verbot für Neonicotinoide-Beizen ist europaweit erlassen worden. Das hat nicht unmittelbar etwas mit dem Volksbegehren zu tun. Herr Kollege Knoblach hat sich im Nachgang noch einmal gemeldet. Die biologische Landwirtschaft stellt ebenfalls Anträge auf Notfallzulassungen, zum Beispiel für den Einsatz von Kupfer gegen Cercospora und andere Blattkrankheiten. Vielleicht können Sie das mit Ihrem hohen landwirtschaftlichen Sachverstand bestätigen. Auch in der biologischen Landwirtschaft geht das nicht immer ohne Pflanzenschutz. Auch dort werden Anträge auf Notfallzulassungen gestellt. Ich denke, das gehört zur Redlichkeit der GRÜNEN dazu.
Zunächst einmal danke ich Ihnen für die Fragestellung. Wir haben im Bayerischen Landtag nicht darüber zu entscheiden, ob wir den konventionellen Anbau fördern und wie wir mit dem ökologischen Anbau umgehen. Beide leiden unter derselben Problematik in unterschiedlicher Form. Meines Erachtens ist es nachvollziehbar und verständlich, dass die Notfallzulassung von Kupfer seitens der Öko-Betriebe nicht unbedingt bodenfreundlicher bzw. verträglicher ist als Neonicotinoide. Dieser Punkt sollte in der Abwägung auch eine klare Rolle spielen. Im Falle existenzieller Nöte und der Gefährdung der Produktion müssen wir unabhängig von der Produktions- und Anbauart die Möglichkeiten nutzen, die uns der gesetzliche Spielraum gibt. Das ist in ganz Europa in gleichem Maße verbindlich.
Herr Häusler, Ihre Redezeit ist zu Ende. Sie erhalten jedoch noch einmal eine Redezeitverlängerung durch die Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Paul Knoblach vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Geschätzter Herr Kollege Häusler, wir haben gelegentlich schon Gespräche geführt. Sie können davon ausgehen, dass ich Sie schätze. Ich habe einen maßvollen Redebeitrag von Ihnen gehört. Das will ich auch sagen. Ist der gemeinsame Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN mit Leuten aus der Imkereibranche abgesprochen worden? Was sagen die dazu? Haben sie euch geraten, das zu tun? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Mich würde interessieren, was die dazu sagen und ob die Stimmen gehört wurden.
Ich habe noch einen Beitrag. Kupfer ist in keiner seiner Wirkungen mit einem todbringenden Insektizid zu vergleichen.
Ich habe Kupfer nicht als todbringendes Element mit Neonicotinoiden verglichen. Ich habe auf die Belastung des Bodens verwiesen. Ihr Einwand ist in diesem Punkt selbstverständlich richtig. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich den Antrag nicht formuliert habe. Deshalb habe ich auch keine Gespräche geführt. Ich habe zu diesem Antrag deshalb gesprochen, weil er mir sehr am Herzen liegt. Wir müssen Verantwortung sowohl gegenüber der Ökonomie als auch der Ökologie übernehmen. An dieser Stelle liegen wir nicht weit auseinander. Wenn wir ganz ehrlich sind – so gut kennen wir uns –, können wir mit dieser Lösung leben. Du legst ein stärkeres Gewicht auf die Ökologie und ich auf die Betriebswirtschaft und die Existenzsicherung. Ich glaube, dass wir im Grundsatz nicht weit auseinanderliegen. Insgesamt haben wir einen guten Kompromiss gefunden, indem das Anbaugebiet eng definiert wird, nämlich ausschließlich Franken. Wir nehmen durchaus in Kauf, dass wir andere Gebiete aufgrund des geringeren Befalls nicht berücksichtigen können. Das wurde mir vorhin von der anderen Seite vorgeworfen.
Vielen Dank, Herr Kollege Häusler. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Dringlichkeitsanträge wieder getrennt.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/11909 zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem AfD-Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind
die restlichen Fraktionen. Enthaltungen! – Bei einer Enthaltung des Abgeordneten Plenk (fraktionslos). Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt den Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 18/11886 zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP sowie der AfD. Gegenstimmen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen! – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.