Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Franz Bergmüller, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Lieferkettengesetze schaden bayerischen Unternehmen und helfen niemandem (Drs. 18/14603)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 32 Minuten. Erster Redner ist Gerd Mannes von der AfD-Fraktion. – Bitte.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahrung von sozialen und ökologischen Standards in Wertschöpfungsketten ist eine elementare Aufgabe der sozialen Marktwirtschaft. In Deutschland sorgen Ordnungsämter, Umweltbehörden oder der Zoll dafür, dass die Gesetze im Inland eingehalten werden. Auf globaler Ebene ist diese Überwachung bedeutend komplexer. Die Bundesregierung hat mit dem Lieferkettengesetz einen Vorstoß gewagt, um diese Lücke zu schließen. Doch leider schießt man in Berlin, wie so oft, weit über das Ziel hinaus.
Das Lieferkettengesetz stellt mittelfristig eine weitere Bedrohung für unsere heimische Wirtschaft und insbesondere für unseren Mittelstand dar. Zwar gelten die Vorgaben zunächst nur für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern, doch wird diese Schwelle mit jedem Jahr abgesenkt. Die Wettbewerbsfähigkeit wird damit weiter geschwächt. Ohnehin haben kleine Betriebe nicht die Kapazität, um komplexe globale Lieferketten zu überwachen. Das ist unser wesentlicher Kritikpunkt am Lieferkettengesetz.
Doch das Gesetz enthält weitere Schwächen und Widersprüche, die wir hier ansprechen müssen. Wie beim sogenannten Klimaschutz nützen nationale Alleingänge auch bei Umwelt- und Sozialstandards nichts; denn wenn ein deutsches Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Auflagen teurer produzieren muss, dann freuen sich vor allem Wettbewerber im Ausland. Solange also nicht weltweit ähnliche Standards eingeführt werden, benachteiligt das Lieferkettengesetz die deutsche Wirtschaft. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass sich die Produktion in Länder mit geringeren Standards verlagert. Damit erzielt das Lieferkettengesetz den exakt gegenteiligen Effekt. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute wie zum Beispiel das IfW Kiel und das IW Köln sowie Wirtschaftsverbände wie der BDI teilen diese Bedenken. Das Lieferkettengesetz ist also der falsche Weg, weil es die Verantwortung einseitig auf die Unternehmen abwälzt.
Aus Sicht der AfD wäre es richtiger, die Bundesregierung und auch die EU für die Durchsetzung von Mindeststandards in Exportländern heranzuziehen. Deutschland und die EU sollten ihren Einfluss auf multilateraler Ebene über die WTO und die OECD geltend machen. Man muss auf politischer Ebene Druck auf die Zuliefer
staaten aufbauen, um diese Standards flächendeckend umzusetzen. Über den Hebel von Entwicklungshilfe und über Sanktionen kann erreicht werden, dass Zulieferstaaten Kinderarbeit verhindern und die Umwelt schützen. Ebenfalls denkbar wäre hier die Einführung von Negativlisten, wie es die USA bereits seit Jahrzehnten praktizieren. Deutschland hat das Gewicht in der Weltwirtschaft und kann seinen Einfluss hier auf multilateraler Ebene geltend machen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns zurück: Das Lieferkettengesetz steht in engem Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte", den Deutschland 2016 beschlossen hat. Damit stellt sich nicht die Frage, ob es ein Lieferkettengesetz gibt, sondern wie dieses Lieferkettengesetz jetzt auf der Bundesebene und in der Folge natürlich auch auf der EU-Ebene ausgestaltet ist.
Wir als CSU haben uns in der Vergangenheit schon kritisch damit auseinandergesetzt und auch sehr viele Punkte angemahnt: dass das Gesetz mittelstandsfreundlich, verhältnismäßig, rechtsklar, rechtssicher, vor allem aber auch praktikabel sein muss. Aber Bayern hat mit zahlreichen Initiativen auf der Bundesratsebene eben keinen Erfolg gehabt, weil es keine Unterstützung aus den anderen Bundesländern gegeben hat und damit diese Verbesserungen nicht eingeflossen sind. Das Gesetz ist am 11.06. im Bundestag verabschiedet und am 25.06. im Bundesrat gebilligt worden und tritt 2023 in Kraft. Damit ist dieser Drops erst mal gelutscht, und wie immer hängt die AfD der Situation hinterher.
Auch auf der EU-Ebene wird sich Bayern sehr einsetzen, weil es noch offene juristische Fragen gibt. Der Entwurf auf der EU-Ebene wird noch in diesem Jahr kommen. Wir hoffen, dass mit einer neuen Richtlinie natürlich dann das eine oder andere noch angepasst werden kann und gewisse Dinge noch geglättet werden können. Aber Fakt ist, dass das Lieferkettengesetz so gestaltet sein muss, dass es deutsche und europäische Länder – ich sage einmal – so behandelt, dass sie sich nicht aus Entwicklungsländern zurückziehen. Das wäre kontraproduktiv, wenn man die Menschenrechte schützen und die Situation verbessern möchte. Der Idealfall ist eine Vereinbarung auf der WTO-Ebene. Aber wir sind schon zufrieden, wenn wir einen Gleichklang auf der EU-Ebene schaffen.
Jetzt muss ich doch nachfragen. Vielleicht noch einmal eine Bemerkung: Es ist nicht unsere Schuld, wenn die Anträge so lange liegen bleiben. Die Anträge wollen wir jetzt schon noch einmal besprechen. Es wurde ja richtig gesagt, dass die CSU-Landtagsfraktion im September auf einer Arbeitstagung folgenden Beschluss gefasst hat: "Sonderauflagen zum Nachteil deutscher Unternehmen, wie zum Beispiel das […] Lieferkettengesetz, passen nicht in die schwierige
gesamtwirtschaftliche Situation und sind, wie auch weitere Auflagen, die unseren Wirtschaftsstandort schwächen, zu unterlassen." – Das ist vom September 2020.
Aber was du gesagt hast, dass eine Veränderung von Bayern aus versucht wurde, stimmt nicht; denn die CSU-Bundestagsfraktion hat im Wesentlichen, bis auf wenige Ausnahmen, diesem Gesetz zugestimmt. Jetzt frage ich mich natürlich: Seid ihr hier im Landtag ein Papiertiger, oder warum haben eure Kollegen im Bundestag der Ausführung widersprochen, die du jetzt hier gerade gemacht hast?
Ich habe mal im Sozialkundeunterricht gelernt, wo welche Kompetenzen und Zuständigkeiten gegeben sind. Wenn eine Fraktion einen Antrag im Bayerischen Landtag stellt, dann wird er im Bayerischen Landtag behandelt, und dort sind die Kompetenzen zu beachten. Sie sind genauso dargestellt, wie ich sie hier abgebildet habe.
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Das war heute wieder eine echte Leistungsschau der AfD. Mit diesem Antrag zum Lieferkettengesetz macht sie genauso weiter.
Herren von der AfD, Sie hätten den Antrag eigentlich zurückziehen müssen, um uns die Zeit zu ersparen; denn Ihr Antrag ist mittlerweile vollkommen obsolet geworden. Die Bundesregierung hat ein Lieferkettengesetz beschlossen, und auf europäischer Ebene wird an einem Lieferkettengesetz für die gesamte Europäische Union gearbeitet. Wir können uns heute also darüber unterhalten, ob das Lieferkettengesetz, das die Bundesregierung beschlossen hat, tatsächlich Kinderarbeit verhindert und ob es die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards garantiert. Wir können auch darüber sprechen, wie ein europäisches Lieferkettengesetz aussehen müsste, um diese Anforderungen zu erfüllen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist nicht geeignet, Kinderarbeit, Sozial- und Umweltdumping zu verhindern. Das ist nicht allein die Meinung der GRÜNEN, sondern das ist die Meinung aller NGOs und Institutionen, die dafür gekämpft haben, dass es in der Bundesrepublik endlich ein Lieferkettengesetz gibt.
Um wirksam zu sein, müsste es zwingend folgende Elemente enthalten: Erstens eine zivile Haftung für Unternehmen, zweitens den Einbezug von eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten neben den sozialen und menschenrechtlichen, drittens eine wirksame Sanktion bei Verstößen und natürlich viertens Klagemöglichkeiten der Opfer von Umweltzerstörungen und Menschenrechtsverletzungen in Drittländern vor deutschen Gerichten. Fehlt eines dieser Elemente, haben wir am Ende einen zahmen Papiertiger, der tatsächlich nur Aufwand ohne Nutzen produziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber sollten wir vor allen Dingen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf auf europäischer Ebene wirklich diskutieren; denn auch die Nationalstaaten sind gefragt, ihren Beitrag zu leisten. Ich denke, diese Diskussion sollten und werden wir führen. Ich werde sie gerne mit Ihnen führen. Dabei schaue ich aber nur die Fraktionen von links bis hierher an. Mit der AfD würde ich diese Diskussion nicht führen wollen, weil es nämlich natürlich vollkommen sinnlos ist, mit Ihnen diese Diskussion zu führen.
Die inhaltliche Dürftigkeit Ihrer Anträge ist uns ja zur Genüge bekannt. Aber ein Antrag wie dieser, der in zynischer und verantwortungsloser Weise darauf verweist, dass die Lieferländer selbst für die Einhaltung der Menschenrechte und der Sozial- und Umweltstandards sorgen sollen, sagt nichts anderes aus, als dass diese Länder selber schuld daran sind, wenn ihre Böden verseucht, die Umwelt zerstört oder
ihre Kinder ausgebeutet werden. Kolleginnen und Kollegen, auf so eine Diskussionsebene werden wir uns mit Sicherheit nicht begeben.
Deshalb sage ich: Ein Lieferkettengesetz ist wichtig und richtig, weil wir es nicht länger hinnehmen können, dass Unternehmen und Konzerne diese Standards unterlaufen und auf Kosten der Menschen und der Umwelt unangetastet ihre Geschäfte machen. Ich sage es noch mal: Über die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes lässt sich trefflich streiten, aber nicht mit der AfD. Deswegen werden wir ihren Antrag natürlich ablehnen.
Danke schön, Herr Monatzeder. – Als nächsten Redner rufe ich Manfred Eibl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Menschenrechten sowie die Einhaltung menschlicher Sorgfaltspflicht der Unternehmer ist der Fraktion der FREIEN WÄHLER ein absolutes, ich darf fast sagen, elementares Bedürfnis und Anliegen. Es geht in diesem Fall auch nicht mehr darum, ein Lieferkettengesetz, ob auf deutscher oder auf EUEbene, per se abzulehnen. Die politische Diskussion diesbezüglich ist weit fortgeschritten. Die Regelung ist auf nationaler Ebene ohne die Berücksichtigung der Anliegen der bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatsregierung zur Nachbesserung gebilligt worden.
Aktuell setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass ein EU-Lieferkettengesetz mittelstandsfreundlich, verhältnismäßig, rechtssicher und vor allem praktikabel ausgestaltet wird. Dennoch teilen wir das Grundanliegen des Gesetzgebungsansatzes bei Lieferketten und hier insbesondere eine stärkere Berücksichtigung der international anerkannten Menschenrechte.
Wie auch zahlreichen Wirtschaftsorganisationen war uns – und vor allem dem Wirtschaftsministerium – die Aussicht einer inhaltlichen Verbesserung sehr wichtig, um das Ganze sehr mittelstandsfreundlich auszugestalten. Vor allem war uns wichtig, dass sich deutsche Unternehmen nicht aus Entwicklungsländern zurückziehen.
Staatsminister Aiwanger hat diesbezüglich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen Antrag eingebracht, der in seinen Punkten leider nicht berücksichtigt wurde. Unser Ansatz bleibt dahin gehend bestehen, nämlich eine weltweit einheitliche Regelung im Rahmen der WTO zu schaffen. Doch die Aussichten sind als überschaubar einzustufen.
Darum geht unser Ansatz, einheitliche Regelungen am Erfolgsversprechen zu messen, über die Ebene der EU, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden; denn aktuell gehen die vom EU-Parlament geäußerten Vorstellungen für ein EU-Lieferkettengesetz noch weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Auch die Kammern und Verbände wenden sich nicht per se gegen diese gesetzliche Regelung, sondern sie fordern hier wie auch wir eine Ausgewogenheit und ein angemessenes Ergebnis. Wir lehnen den Antrag der AfD ab.
Herr Eibl, bleiben Sie bitte noch am Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Gerd Mannes. Bitte schön.
Herr Eibl, Sie haben eingestanden, dass die FREIEN WÄHLER ein Steigbügelhalter sind, weil sie das entgegen ihrer eigenen Überzeugung und ihren Anträgen, die abgelehnt wurden, doch akzeptiert haben.
Sie sind zur Frage nicht konkret geworden. Was wollt ihr FREIEN WÄHLER konkret unternehmen, um den bayerischen Mittelstand vor weiteren Belastungen, die ja am Horizont stehen, zu schützen? Was wollt ihr durch die Ausweitung des Lieferkettengesetzes, das auf europäischer Ebene noch diskutiert wird, für den bayerischen Mittelstand tun?
Ich verwehre mich gegen den Begriff Steigbügelhalter. Wir befinden uns in einem demokratischen System, in dem wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen, das Bestmögliche zu erreichen. Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass große Initiativen der Staatsregierung, insbesondere des bayerischen Wirtschaftsministers, dahin gehend gelaufen sind. Wenn man sich nicht durchsetzen kann, muss man das auch akzeptieren. Wir werden aber nicht müde werden, unsere Anliegen im Sinne der Wirtschaft auch immer wieder vorzubringen.
Lieferkettengesetze, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Vizepräsident, schaden bayerischen Unternehmen und helfen niemandem? – Sie helfen 160 Millionen Kindern. In den letzten vier Jahren haben wir eine Steigerung der Zahlen von 8,4 Millionen Kindern in Kinderarbeit auf 160 Millionen. Und Sie sagen, es nutzt niemandem? – Ja, Sie tragen wahrscheinlich alle keinen weiß-blauen Strampler, aber ich sage Ihnen, das ist mehr als zynisch. Außerdem sagt mehr als die Mehrheit der Deutschen, sie will keine Produkte mehr haben, die katastrophale Umweltzerstörungen auslösen, Sklavenarbeit als Bedingung haben oder Hungerlöhne.
Laut einer Umfrage vom September 2020 wollen drei von vier Deutschen ein Lieferkettengesetz. Die SPD hätte, das sage ich ganz offen, gerne noch mehr im Lieferkettengesetz gehabt, aber die FREIEN WÄHLER wissen, was eine Koalition bedeutet: Da muss man manchmal Kompromisse machen, das ist in einer Demokratie so. Trotzdem haben wir aber den Grundstein dafür gelegt, dass wir weltweit faire Löhne haben. Die Wirtschaft muss weltweit betrachtet werden. Deutschland allein, Bayern allein kann das nicht, deshalb sind wir froh, dass es hier auf europäischer Ebene weitergeht. Wir werden dafür kämpfen, dass es weltweit vernünftige Arbeitsbedingungen geben wird.
Das Klimagesetz auf europäischer Ebene hat deutlich gemacht, was man alles erreichen kann, damit ein Wettbewerb hergestellt wird, damit wir wirklich einen Beitrag dazu leisten und die Verantwortung übernehmen. Olaf Scholz hat auch gezeigt, was man mit einer Mindestbesteuerung von 15 % machen kann, und zwar international. Auch da hat er etwas erreicht, weil wir national und europäisch vorgestoßen sind. Deswegen sage ich: Die bayerische Wirtschaft, die deutsche Wirtschaft wird nur davon profitieren, wenn wir die Wirtschaft global sehen. Das haben Sie aber leider nicht im Sinn. Sie wollen vielmehr Ängste auslösen, die gar nicht berechtigt sind. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.