Als Familienland Bayern wollen wir die Familienfreundlichkeit im öffentlichen Dienst weiter stärken. Dazu gehört die Erweiterung des Angehörigenbegriffs. Beispielsweise geht es um die besoldungsrechtliche Berücksichtigung für die Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Großeltern. Das Versorgungsrecht wird ebenfalls angepasst werden. Wir wollen die versorgungsrechtliche Wartefrist verändern. Wir wollen die volle Berücksichtigung bei Teilzeitbeschäftigung erreichen und im Gegenzug die Möglichkeit der Unterschreitung der Mindestversorgung erweitern.
Im Bereich der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern sollen auch Änderungen erfolgen. Im Sinne der Nachwuchskräfte soll die Beschränkung der Durchführung von anwendungsorientierter Forschung auf hauptamtliche Lehrpersonen gelockert werden.
Das sind alles recht technische Punkte, die aus meiner Sicht kaum eine politische Debatte herausfordern sollten. Sie sind echte Verbesserungen für unsere Beamtenschaft. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dies einzubringen. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen gut zu beraten, damit wir in der Zweiten Lesung bald einen Abschluss finden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Trotzdem gibt es eine Aussprache, die auf 32 Minuten festgelegt ist. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Schwamberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, im öffentlichen Dienst ist nicht alles rosarot. Das ist aber nicht Thema der Aussprache. Sie haben es richtig beschrieben: Der Gesetzentwurf, der vorliegt, ist aus meiner Sicht sehr technisch und unkompliziert, weil zwingend erforderliche Anpassungen durchgeführt werden.
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das Smartphone – Sie alle haben auch gerade eines in der Hand – ein nützlicher Helfer und Begleiter im Alltag. Deshalb wünschen sich auch viele Beamtinnen und Beamte, dass bei der Beantragung der Beihilfe endlich eine entsprechende App genutzt werden kann. Diesen Service wird es zukünftig geben. Dafür werden im Gesetzentwurf die Weichen gestellt. Ich hätte mich ja gefreut, wenn wir da den Krankenversicherungen mal einen Schritt voraus gewesen wären, die den Service schon länger in petto haben.
Dann soll die Aufbewahrungsfrist für Beihilfebelege von einem Jahr auf fünf Jahre angehoben werden. Das ist ein logischer Schritt; denn der Beantragungszeitraum wurde von einem Jahr auf drei Jahre erhöht. Ich bin froh, dass die Beihilfe auf unser Betreiben hin nun innerhalb von drei Jahren beantragt werden kann. Wir haben im Ausschuss immer wieder gemerkt, dass die Beantragungsfrist von einem Jahr in einigen Fällen doch zu kurz ist.
Auch die Klärung der Beurlaubung zur Betreuung oder Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen ist lobenswert. Die Pflege von Angehörigen darf eben nicht zur Benachteiligung beim beruflichen Weiterkommen führen.
Insgesamt sind die Anpassungen notwendig und unterstützenswert. Ich freue mich auf eine unkomplizierte Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt die einzelnen Punkte, die sowohl der Herr Staatsminister als auch die Kollegin Schwamberger kurz formuliert haben, nicht wiederholen. Das ist nicht notwendig, weil wir – davon gehe ich aus – dann in der Beratung im Ausschuss und wahrscheinlich auch in der Zweiten Lesung eine große Übereinstimmung über alle Fraktionen haben werden, dass diese Anpassungen notwendig sind.
Ich möchte nur noch einmal unterstreichen und pauschal sagen, dass wir in den letzten Jahren sehr viel im Beamtenrecht gemacht haben, zum einen um die beiden Schwerpunkte Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mit kleinen Schritten, aber in der Praxis sehr wirksam weiter zu verbessern. Zum anderen müssen wir natürlich Digitalisierung und Anwendbarkeit im Blick haben. Das passiert jetzt zum Beispiel mit der Möglichkeit, Beihilfeanträge über App einzureichen. Auch die Ausweitung von einem Jahr auf drei Jahre bei der Einreichungsfrist ist ein sehr praktikabler Schritt. Die Kollegin Schwamberger hat es ja gesagt. Wir haben da auch im Ausschuss immer entsprechende Petitionen, wenn vergessen worden ist, die Arztrechnungen innerhalb dieser Frist von einem Jahr einzureichen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir sie jetzt auf drei Jahre ausweiten. Da müssen wir natürlich die Aufbewahrungsfristen für die Belege entsprechend anpassen.
Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss keine größeren Debatten haben werden, kann aber vielleicht schon einmal ankündigen, was wir uns als Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN noch einmal anschauen und wahrscheinlich auch mit einem Änderungsantrag im Ausschuss noch einbringen werden. Das Thema ist, dass das Homeoffice mit Corona große Bedeutung gewonnen hat, auch in der Staatsverwaltung. Es geht um die Frage, ob ein Unfall, der passiert, wenn Kinder vom Homeoffice zur Kita gebracht werden, noch als Wegeunfall eingebracht werden kann. Aber das werden wir dann im Ausschuss alles beraten.
Ich denke, wir sind uns einig, dass wir den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht hier weiterentwickeln werden, und bedanke mich jetzt schon für die unkomplizierte Diskussion im Ausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Max Gibis, die Diskussion im Ausschuss werden wir haben. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist genauso unspektakulär wie stellenweise peinlich. Deswegen werde ich recht sparsam mit unserer Lebenszeit umgehen.
Wenn im digitalen Vorzeigeland Bayern erst im Jahr 2021 – Ironie Ende – allen Ernstes über die Möglichkeit der Einreichung von Beihilfeanträgen per App entschieden wird, dann ist das wirklich peinlich und längst überfällig. Aber gerade bei Apps bitte ich wirklich, auf Folgendes aufzupassen. Ich habe jetzt einige Apps von Krankenkassen gesehen. Für ältere Leute ist es stellenweise ein Drama. Das Zeug ist auf einem Handy oder normalen Tablet nicht bedienbar, nicht lesbar, kompliziert. Wir müssen immer an die Zielgruppe denken. Deswegen bitte ich, das Ganze wirklich einfach zu gestalten. Vor allen Dingen ist es wichtig, den normalen Papierweg offenzuhalten und nicht zu erschweren. Ältere haben zwar oft Leute, die ihnen helfen wollen, aber manche wollen halt nicht ihre ganzen Krankendaten offenlegen. Sie wollen den Beihilfeantrag deshalb selber machen. Deswegen ist meine Bitte, beide Wege dauerhaft parallel offenzuhalten.
Unheimlich wichtig ist mir in Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht dies: Wir müssen uns überlegen, dass wir eine gewisse Klientel in der Übergangsphase haben. Bei älteren Leuten kann die Demenz beginnen. Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen vielfach noch Rechnungen aufarbeiten. Deswegen ist es unheimlich wichtig, dass wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Beihilfestellen und Betreuern und Angehörigen hinbekommen, um die Doppel- und Nichtberechnungen zu vermeiden. Mir sind die drei Jahre für die Aufbewahrung fast noch zu wenig.
Im Hinblick auf das, was in dem Gesetzentwurf zur Klärung des Angehörigenbegriffs steht, ist erstaunlich, dass die Staatsregierung jetzt auch schon gemerkt hat, dass Großeltern eventuell Pflegepersonen sein könnten. Dass das reinkommt, ist seit ewigen Zeiten überfällig. Dass man das erst jetzt macht, ist schon fast peinlich.
Eine Anerkennung der Teilzeitbeschäftigung bei der Wartezeit sehe ich sehr positiv. Man kann im Detail noch darüber reden, inwieweit man wirklich familienpolitische Teilzeit mit arbeitsmarktpolitischer Teilzeit gleichsetzen muss. Aber das ist eine ganz andere Diskussion. Ansonsten sind es mehr handwerkliche Änderungen, als dass es der große Wurf ist. Wir werden dem Ganzen zustimmen. Dennoch hätten manche Sachen schon vor Jahren kommen müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bayerbach, wenn ich jetzt richtig mitgeschrieben habe, dann war dreimal das Adjektiv "peinlich" dabei. Ich muss jetzt einmal ganz ehrlich sagen, dass ich überhaupt nicht verstehen kann, was an diesem Gesetzentwurf peinlich sein soll. Es ist eine Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften, um den Beruf des Beamten und die Ausübung des Beamtentums attraktiver zu machen und an die heutigen Zeiten anzupassen, um Gesetzesänderungen und teilweise Gerichtsurteile nachzuvollziehen. Das ist Tagesgeschäft. Wir machen unseren Job, nichts anderes. Das ist nicht peinlich, sondern wir machen das, wenn wir dazu Zeit haben. Man kann nicht alles auf einmal machen. Ich weiß auch nicht, wo eine große Verzögerung sein soll.
Ihr Beispiel mit der Digitalisierung hat ja gerade gezeigt, wo die Schwierigkeiten liegen. Sie haben darauf hingewiesen, dass man die App, wenn man sie macht, bitte schön so machen sollte, dass man sie a) verwenden kann, dass sie b) barrierefrei ist und dass c) Demenzkranke auch noch Beihilfe beantragen können. Das sehe ich als ehemaliger Vormundschaftsrichter übrigens als schwierig an, aber gut. Bei Älteren gibt es da sicherlich Schwierigkeiten. Wir wollen ja auch nicht, dass man die Beihilfe nur durch App beantragen kann. Das ist nicht die Frage. Wir wollen eine weitere Möglichkeit schaffen, wie in vielen anderen Fällen auch. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Jetzt werden wir einmal schauen, wie die App dann aussieht. Wir machen sie ja nicht, sondern wir schaffen lediglich die Grundlage, dass dies überhaupt geht. Das gab es im Gesetz bislang noch nicht.
Bei anderen Sachen ist es ähnlich. Ich will jetzt nicht alles nachbeten, was im Gesetzentwurf steht und was die meisten, zumindest die, die sich damit beschäftigen, gelesen haben und der Rest schon angesprochen hat. Anpassungen sind halt notwendig. Wenn man die Einreichungsfrist auf drei Jahre verlängert, dann muss man natürlich die Ablagefrist der entsprechenden Unterlagen ebenfalls verlängern. Sonst kann man das nicht überprüfen. Natürlich muss man für diesen verlängerten Zeitraum auch die Zugriffsrechte und den Datenschutz regeln. Das ist alles ganz klar.
Weil es noch keiner angesprochen hat, ich es aber für durchaus wichtig halte, will ich noch ausdrücklich darauf hinweisen: Auch eine Regelung hinsichtlich der Dienstaufsicht für den Datenschutzbeauftragten – hier in Anführungszeichen – soll erfolgen. Er unterliegt ja keiner normalen allgemeinen Dienstaufsicht. Aber die bisherige Regelung im Gesetz war diesbezüglich etwas zweideutig. Diese Klarstellung ändert zwar an der rechtlichen Ausübung nichts, ist aber auch für die Bevölkerung und die beteiligten Behörden ganz wichtig, damit sie wissen, dass der Datenschutzbeauftragte nicht der Dienstaufsicht des Landtags hier unterliegt.
Auch bei den Pflegemaßnahmen gilt: Natürlich hätte man die Großeltern schon vor zwei Jahren hineinnehmen können. Wir nehmen sie jetzt hinein, weil wir den Sinn gesehen haben und das Gesetz aufgrund der verschiedenen politischen Diskussionen insofern anpassen wollen. Das ist doch gut so! Ich denke, wir werden uns im Ausschuss ohnehin im Großen und Ganzen einig sein. Insgesamt sind die Regelungen alle sinnvoll.
Herr Kollege Gibis hat die Unfallregelung angesprochen: Dieser Vorschlag der CSU – das muss ich sagen – ist einfach gut, weil dies tatsächlich ein Punkt ist, den man regeln muss. Bislang hat man den Dienstweg auf dem Weg zum Büro wahrgenommen und dabei das Kind abgeliefert. Alles war gut. Wenn man jetzt natürlich
im Homeoffice daheimsitzt und extra losfährt, gilt diese Regelung nicht. Wir versuchen, dafür eine Regelung zu finden. Das ist sicherlich eine sinnvolle Lösung. Auch diese werden wir mittragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Pittner, drei Mal peinlich – hier sind wir uns einig. Das haben wir beide richtig gezählt. Hier geht es nicht um den Inhalt, sondern es geht darum: Wenn ich mir vergegenwärtige, dass meine Krankenkasse seit 2005 Online-Anträge erlaubt und das Ganze seit 2011 per App ermöglicht, finde ich es in einem Land wie Bayern, das so vorbildlich sein will und einen Digitalisierungsturbo hat, den man manchmal anscheinend nicht so wirklich mitbekommt, etwas peinlich, wenn man erst 2021 über die Möglichkeit einer App nachdenkt. Ich finde, wir sind hier angesichts der Ansprüche, die von dieser Staatsregierung immer formuliert werden, ein paar Jahre zu spät dran.
Manche Diskussionen, die wir hier führen, vor allem mit einer speziellen Seite des Landtags, finde ich, wenn ich ehrlich bin, ohnehin um Jahrzehnte zu spät.
Gut, dass Deutschland nicht unbedingt zu den Vorreitern der Digitalisierung zählt, wissen wir. Das gefällt uns auch nicht. Insofern sehen wir das Problem und versuchen, die Aufgaben anzugehen, die auf uns warten. Dabei ist dies ein Punkt. Sie kennen mich und meine Meinung, ich habe das auch schon mehrfach hier im Hohen Haus gesagt: Ich würde mir auch so manches anders vorstellen. Ich bin sicher, die Masse der Kolleginnen und Kollegen ebenfalls. Nur nützt es nichts, wenn man nach hinten blickt. Wir müssen nach vorne schauen und Lösungen für die Zukunft finden; und das tun wir.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Tatsächlich ist alles gesagt. Wir sind ein guter Arbeitgeber und ein guter Dienstherr. Wir wären sogar noch besser geworden, wenn Sie Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert hätten, den Herr Kollege Schuster zu dem Anliegen, dass die CoronaErkrankung bei Polizistinnen und Polizisten als Dienstunfall anerkannt wird, eingebracht hat. Insgesamt muss man aber feststellen, wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg, was den öffentlichen Dienst angeht. Wir sollten diese Entwicklung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auch weiterhin begleiten. Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss sicherlich breit diskutieren. Wir sollten bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes aber darauf achten, immer auf der Höhe der Zeit zu sein, indem wir die Anregungen der Bediensteten und Beschäftigten, aber insbesondere die Anregungen unserer Nachwuchskräfte berücksichtigen. Sie fordern, manches, was sich in der Corona-Krise bewährt hat, auch weiterhin zu ermöglichen, wie beispielsweise digitale Lernplattformen oder Schulungsmaßnahmen digital durchzuführen.
Zum zweiten Mal. – Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich wechsle jetzt anscheinend von der freiberuflichen Tätigkeit in den öffentlichen Dienst. Man muss die Tätigkeit als Abgeordneter im Landtag nur lange genug mitmachen, dann nimmt man sich auch dieses Gebiets gerne an.
Danke für die Zustimmung. – Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden Anpassungen an insgesamt fünf beamtenrechtliche Gesetze vorgenommen. An vielen Stellen sind es notwendige Anpassungen, denen wir selbstverständlich zustimmen werden. Mit Urteil vom 22.06.2020 wurde entschieden, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nicht nur anteilig, sondern voll auf die fünfjährige Wartezeit anzurechnen sind, die zu absolvieren ist, bevor erstmalig ein Ruhegehaltsanspruch entstehen kann. Der Gesetzentwurf sieht daher eine volle Anrechnung der Teilzeitbeschäftigung auf die versorgungsrechtlichen Wartezeiten vor. Dies dient der Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen; denn immer noch sind mehr Frauen als Männer teilzeitbeschäftigt.
Wir Freien Demokraten hätten uns etwas mehr gewünscht, nämlich echte Gleichstellung. Der Status quo in unseren bayerischen Behörden ist und bleibt, dass Männer und Frauen in Führungspositionen eben nicht gleich stark vertreten sind. Dies zeigt der Gleichstellungsbericht sehr deutlich. Die Realität zeigt auch: Je höher die Besoldungsgruppe, umso niedriger der Frauenanteil. Auch in puncto Gleichstellungsbeauftragte gibt es ein Vollzugsdefizit: 15 % der bayerischen Dienststellen haben noch keinen Gleichstellungsbeauftragten oder keine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, obwohl das Bayerische Gleichstellungsgesetz dies vorsieht.
Wenn wir junge und motivierte Beamtinnen und Beamte für uns gewinnen wollen, brauchen wir eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu müssen Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden, um eine echte Wahlfreiheit zu bieten, wann und in welchem Umfang die Menschen wieder ins Arbeitsleben zurückkehren wollen. Bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf würden Männer und Frauen gleichermaßen in Führungspositionen gelangen. Hiervon steht im Gesetzentwurf der Staatsregierung leider nichts. Daher sind wir auf die Anhörung zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz am 26. Oktober dieses Jahres gespannt, in der geklärt werden soll, welche Regelungen hier zu überarbeiten sind. Danach kann die Staatsregierung zeigen, ob sie auch den Willen zu einer echten Chancengleichheit hat.
Verehrte Damen und Herren, alles in allem enthält der Entwurf aber erhebliche Verbesserungen für unsere Beamtinnen und Beamten. Wir werden dem Entwurf zustimmen und freuen uns dann auf die Diskussion im Ausschuss.