Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Drs. 18/17529) - Erste Lesung

Als Erstes erteile ich das Wort der Staatsregierung, Herrn Staatsminister Joachim Herrmann.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Aufnahmegesetz geändert werden. Inhaltlich stehen insbesondere drei neue Regelungen im Fokus: Erstens eine Datenverordnungsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, zweitens eine Klarstellung zur Wohnverpflichtung von Familien in den bayerischen Anker-Einrichtungen und drittens eine Regelung zur Zuständigkeit für die Transitunterkünfte.

Zum ersten Punkt: Mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber setzen wir sowohl die Vorgaben des Bundesgesetzgebers als auch die Ziele aus dem bayerischen Asylplan und dem Koalitionsvertrag konsequent um. Nach Bundesrecht gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, Asylbewerber, die in den Aufnahmeeinrichtungen in Bayern, also den Anker-Zentren, untergebracht sind, sollen existenzsichernde Leistungen möglichst als Sachleistungen und nicht in Form von Bargeld erhalten. So sieht es das Bundesgesetz vor. Dementsprechend sieht auch der Bayerische Asylplan den Grundsatz "Sachmittel statt Geldleistungen" vor. Aktuell erhalten Asylbewerber das sogenannte Taschengeld in bar, weil sich einzelne Bedarfe aus praktischen Gründen nicht mit Sachleistungen abdecken lassen. Geldzahlungen setzen aber andererseits falsche Anreize für eine zusätzliche Migration und letzten Endes auch für einen Missbrauch von Geldern. Sie begünstigen die Finanzierung von Schlepperkriminalität. Das müssen wir unbedingt unterbinden.

Die Lösung dafür ist: Wir führen ein bargeldloses Bezahlsystem für Asylbewerber ein. Das funktioniert so: Auf eine Bezahlkarte soll der dem Asylbewerber zustehende Betrag monatlich aufgeladen werden. Der Asylbewerber kann dann die Karte zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen nutzen. Wir stellen sicher, dass die Bezahlkarte ähnlich einer Girokarte in den Geschäften ohne Zusatzaufwand einsetzbar ist, gerade auch in ländlichen Gebieten. Die tatsächliche Abwicklung der Zahlungen soll über einen Zahlungsdienstleister erfolgen. Die hierfür nötige Datenverarbeitungsgrundlage wollen wir nun im Aufnahmegesetz schaffen. Dies vereinfacht die Verfahren, es reduziert den Verwaltungsaufwand und schafft gleichzeitig eine bestmögliche Handlungsfreiheit für die Flüchtlinge und Asylbewerber, weil sie letzten Endes, wenn auch in einem begrenzten Rahmen, über die Artikel, die sie erwerben, selbst entscheiden können.

Zum zweiten Punkt: Mit der Neuregelung zur Wohnverpflichtung wird klargestellt, dass auch in Bayern Familien mit minderjährigen Kindern nur für die Dauer von sechs Monaten verpflichtet sind, in der Anker-Einrichtung zu wohnen. Dies entspricht der bundesgesetzlichen Rechtslage.

Schließlich wird die Zuständigkeit für die Transitunterkunft am Münchner Flughafen, die gerade neu gebaut wird und die wohl in wenigen Wochen bezugsfertig sein wird, festgelegt. Diese Einrichtung dient der Durchführung des Asyl-Flughafenverfahrens und wurde bislang von der Regierung von Oberbayern betrieben. Künftig soll das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen zuständig sein, das schon für die Abschiebehafteinrichtung am Flughafen zuständig ist. Das vereinfacht auch da die Verfahren und schafft Synergieeffekte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der neuen Datenverarbeitungsgrundlage für eine Bezahlkarte für Asylbewerber sind wir auf dem besten Weg, den Sachleis

tungsgrundsatz maximal umzusetzen. Zugleich ist die Einführung der vorgestellten Bezahlkarte zwingend notwendig, um Pull-Effekte und Kriminalität zu verhindern. Mit den weiteren Neuregelungen schaffen wir Rechtsklarheit. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf zügig zu beraten und ihm im Ergebnis dann auch zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Staatsminister, ich bedanke mich für die Begründung. – Ich darf Frau Gülseren Demirel als erste Rednerin aufrufen.

Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf geht es darum, die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie zu übernehmen. Das hätte eigentlich schon vor Jahren stattfinden sollen. Anscheinend war es aber ein langer Weg von Europa nach Bayern.

Wenn ich den Gesetzentwurf lese, Herr Staatsminister Herrmann, dann wäre die Prämisse dafür wahrscheinlich: ein Schritt vor, am besten mehrere Schritte zurück. Auf der einen Seite steht hier die Verpflichtung für die besonders vulnerablen Gruppen, die wir in den letzten Jahren immer wieder gefordert haben. Es ist auch gut, dass diese Schutzgruppen – unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen und psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende und Opfer von Menschenhandel und Folter oder Menschen, die physischer Gewalt ausgesetzt sind, sowie ältere Menschen – berücksichtigt werden. Die Liste ist gut. Das war auch immer wieder unsere Forderung. Wobei die EU-Aufnahmerichtlinie aber auch besagt, dass Geflüchtete, die ankommen, auch eine psychiatrische Begutachtung erhalten und eine Klärung, welche Art von Trauma entsteht. Das fehlt aber in dieser Vorlage wieder. Es ist aber gut, die vulnerablen Gruppen unter besonderen Schutz zu stellen.

Auffällig ist, dass bei diesen Gruppen die Frauen wieder nicht explizit erwähnt werden, und auffällig ist auch, dass auch queere Menschen nicht aufgeführt sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seit drei Jahren führen wir darüber schon eine Debatte. Es gab mehrere Petitionen von Organisationen wie LeTRa – Beratungsstelle des Vereins Lesbentelefon e.V. – oder Sub – Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum e.V. – mit der Bitte, die Betroffenen zu beraten und zu begleiten, endlich Abhilfe zu schaffen und diese Personengruppe unter besonderen Schutz zu stellen. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht passiert. Wir haben 2019 auf unseren Antrag hin eine Expert*innenAnhörung über die Anker-Einrichtungen gemacht. Dabei wurde klar gesagt, dass Familien mit Kindern nicht lange in der Anker-Einrichtung bleiben dürfen. Wenn jetzt sechs Monate festgeschrieben sind, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die sechs Monate immer noch zu lang sind. Vorher aber war es beliebig. Wir hatten Fälle, in denen Familien mit Kindern über ein Jahr und darüber hinaus in den Anker-Einrichtungen leben mussten. Daher ist der Punkt jetzt gut.

Jetzt stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes um, und wie gewährleisten wir einen angemessenen Lebensstandard? – Es ist festgeschrieben, dass Familien mit Kindern nur sechs Monate bleiben können. Es steht aber kein Satz darin, wie der Kinderschutz gewährleistet werden soll. Das war eine Dauerdiskussion. Darauf haben auch die Expertinnen und Experten in der Anhörung hingewiesen. Auch Fachleute haben gesagt, dass die Kinder in den Anker-Einrichtungen einen besonderen Schutzbedarf haben. Dazu haben wir aber nichts gehört.

Die Kinder brauchen aber auch soziale Kontakte nach draußen, und das bedeutet die Öffnung in die Bildungseinrichtungen vor Ort und keine Lagerschulen mehr. Auch davon steht nichts in diesem Gesetzentwurf. Die bestmögliche Gesundheitsversorgung ist noch immer nicht erreicht. Daher gibt es hier einen massiven Nachholbedarf. Schauen wir uns die UN-Kinderrechtskonvention an. Der Experte vom Max-Planck-Institut, Herr Dr. Constantin Hruschka, hat bei der Anhörung gesagt, dass in den Anker-Einrichtungen ein permanenter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention geschieht. Deutschland hat sie aber mit ratifiziert. Deshalb frage ich mich, warum dazu in dem Gesetzentwurf nichts zu lesen ist. Unser Wunsch wäre es, der Wunsch der Fraktion der GRÜNEN, dass Kinder gar nicht erst in die Anker-Einrichtungen kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dafür haben wir aber leider keine Mehrheit hier im Hause.

Schauen wir jetzt die Einführung des Artikels 2 Absatz 3 des Aufnahmegesetzes an, der die Regelungen und Zuständigkeiten für den Betrieb der Transitunterkunft auf dem Gelände des Flughafens München enthält. Auch das ist in dem Gesetzentwurf enthalten. Die Zuständigkeit soll dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen zugewiesen werden. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir von vornherein gegen die Errichtung des Abschiebegefängnisses am Münchner Flughafen waren. Die Kosten stehen für uns nicht in einem richtigen Verhältnis. Das ist auch weiterhin für uns ein sehr kritischer Bereich, zumal wir sehr wenige Informationen darüber haben, wie die Belegung dieses Transitgefängnisses aussieht und –

Bitte auf die Uhrzeit achten.

– wie auch der soziale Rahmen ausgestattet ist.

Im Endeffekt muss ich sagen:

Bitte auf die Uhrzeit achten.

Ein Schritt in die richtige Richtung, mehrere Schritte wieder zurück. Das Gutscheinprinzip werden wir auch nicht unterstützen, weil das durch die Hintertür wieder zum Sachleistungsprinzip führt. Wir werden das aber im Rechtsausschuss noch im Detail diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gut, vielen Dank. – Ich darf als nächsten Redner den Abgeordneten Karl Straub für die CSU-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Straub.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Staatsminister Joachim Herrmann hat berechtigterweise gesagt, wir sollen zügig beraten. Deswegen werde ich seine Punkte jetzt nicht mehr einzeln aufführen. Ein paar Punkte möchte ich dennoch erwähnen.

Frau Demirel, Sie kommen bei den vulnerablen Gruppen auf die queeren Menschen zu sprechen. Sie sagen, für diese werde nichts getan. Ich darf Sie an die Sitzungen im Rechtsausschuss und im Petitionsausschuss erinnern, in denen sämtlichen Petitionen mit solchem Bezug stattgegeben wurde. Man könnte sogar darüber diskutieren, dass diese Leute alle nach München verbracht werden, weil Sie bestreiten, dass die Menschen in Passau, Landshut oder anderswo leben können.

Gerade die zuständige Mitarbeiterin des Innenministeriums bemüht sich sehr; aber Sie erwähnen mit keinem einzigen Wort, dass die vulnerablen Gruppen besonderen Schutz genießen und von uns geschützt werden. Wir brauchen uns von Ihnen Gegenteiliges nicht sagen zu lassen. An dieser Stelle geht ausdrücklich unser Dank an den Innenminister.

(Beifall bei der CSU)

Sie behaupten, dass Kindern soziale Kontakte nach außen nicht möglich seien. Das ist doch überhaupt nicht richtig. Ich habe bei mir in Manching die Anker-Einrichtung vor der Haustür. Natürlich sind den Kindern dort soziale Kontakte nach außen möglich.

Ich finde es höchst bedauerlich, dass die Schulen in den Anker-Einrichtungen als "Lagerschulen" bezeichnet werden. Ich weiß nicht, wie man in diesem Zusammenhang immer wieder das Wort "Lager" gebrauchen kann. Wenn man einmal in diese Schulen geht und sieht, wie wunderbar die Räume zum Teil hergerichtet sind und wie sich die Lehrerinnen und Lehrer um die Kinder kümmern, dann ist der Begriff "Lagerschule" absolut deplatziert. Ich bitte Sie daher, diese Wortwahl zu unterlassen.

Sie kritisieren die Anker-Einrichtungen immer wieder und negieren immer wieder den Einsatz der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie stellen die AnkerEinrichtungen immer als Gefängnis dar, was sie in keiner Art und Weise sind. In den Anker-Einrichtungen wird ordentliche Arbeit geleistet. Das sollten Sie respektieren. Der Grundsatz der Anker-Einrichtung ist richtig, weil er nämlich gegenüber den Menschen, die zu uns nach Deutschland kommen, fair ist; denn sie gelangen dort möglichst schnell zu einer Entscheidung, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht.

Zu den Einrichtungen am Flughafen in München haben Sie gesagt, dass Sie gegen diese sogenannten Gefängnisse seien. Der wahre Grund ist aber, dass Sie generell gegen Abschiebungen sind. Das ist die Wahrheit. Wir führen im Petitionsausschuss zuweilen Diskussionen, in denen sogar Straftäter nicht abgeschoben werden sollen. Geben Sie das endlich einmal zu!

Zuletzt erwähne ich noch: Der Innenminister Joachim Herrmann hat etwas zum Gutscheinprinzip ausgeführt. Dieses ist vollkommen richtig. Wir brauchen hier Regelungen, um die Daten datenschutzgemäß zu erheben. Allgemein ist dieses Gutscheinprinzip, dieses Sachleistungsprinzip, vollkommen richtig, damit kein Pull-Effekt entsteht. Der Weg der Staatsregierung ist richtig. Ich halte mich jetzt an die Aufforderung des Herrn Innenministers. Wir werden das zügig beraten und mit Ihnen, Frau Demirel, im Rechtsausschuss noch diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Ich darf als nächsten Redner den Abgeordneten Christoph Maier für die AfD-Fraktion aufrufen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes ist der Versuch, die Fehlentwicklungen in der Migrationspolitik zu korrigieren; doch mit einzelnen Korrekturen ist es leider nicht getan. Wir brauchen in der Migrationspolitik einen völlig neuen Ansatz. Wir brauchen nicht nur in diesem Haus, sondern auch in der Gesellschaft endlich die offene und verfassungsschutzfreie Debatte, wie sich Europa, Deutschland und Bayern in den nächsten Jahrzehnten entwickeln sollen.

Ausgangspunkt dieser Debatte ist, dass Deutschland seit dem Jahr 2012 auf Platz zwei der Länder mit den höchsten Zuwanderungszahlen steht. Davor stehen nur noch die Vereinigten Staaten von Amerika, und erst danach folgen die klassischen Einwanderungsländer wie Australien und Kanada.

Nach 16 Jahren der Kanzlerschaft von Frau Merkel leben heute in Deutschland nach den USA im weltweiten Vergleich die meisten Migranten. Seit dem Jahr 2005 sind 6,4 Millionen Migranten dauerhaft nach Deutschland eingewandert. Als "Migranten" sind dabei all jene zu verstehen, die mindestens ein Elternteil haben, der nicht in Deutschland geboren ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, dadurch verändert sich die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung Deutschlands. Der Bevölkerungsanteil von Menschen ohne Migrationshintergrund verringerte sich seit dem Jahr 2005 von 67,2 Millionen auf nur noch 60,6 Millionen; währenddessen stieg der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund von 15,3 Millionen auf 21,1 Millionen an.

Zum Vergleich: Zum Ende des Zweiten Weltkrieges lebten auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sowie den später verloren gegangenen deutschen Ostgebieten circa 68 Millionen Deutsche. Heute leben also circa 7 bis 8 Millionen Deutsche weniger in Deutschland als zum damaligen Zeitpunkt. Das sollte uns sehr zu denken geben.

Es ist die politische Agenda der Altparteien, diesen demografischen Rückgang der einheimischen Bevölkerung durch den Zuzug von Migranten mit dem Ziel auszugleichen, die Einwohnerzahl in Deutschland stabil zu halten. Damit wird in Deutschland seit Jahrzehnten eine Bevölkerungspolitik gemacht, ohne dass über die langfristigen Folgen dieser Politik laut genug gesprochen wird.

Die Zuwanderung erfolgt dabei auf zwei Wegen. Es gibt zum einen die Binnenzuwanderung aus den Ländern der Europäischen Union, die unter dem Deckmantel der Personenfreizügigkeit erfolgt, und zum anderen die weitaus problematischere Asylzuwanderung, die über den Missbrauch des Asylrechts vonstattengeht.

Selbst während der Reisebeschränkungen infolge der Corona-Lage wurden im Jahr 2020 – hören Sie gut zu! – über 112.000 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. Während also die deutsche Bevölkerung nachts ab 21 Uhr wegen der Ausgangssperre den Fuß nicht einmal vor die eigene Haustür setzen durfte, reisten weit über 100.000 Menschen über Tausende von Kilometern durch die Welt, um sich in Deutschland als Asylbewerber registrieren zu lassen.