Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

Selbst während der Reisebeschränkungen infolge der Corona-Lage wurden im Jahr 2020 – hören Sie gut zu! – über 112.000 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. Während also die deutsche Bevölkerung nachts ab 21 Uhr wegen der Ausgangssperre den Fuß nicht einmal vor die eigene Haustür setzen durfte, reisten weit über 100.000 Menschen über Tausende von Kilometern durch die Welt, um sich in Deutschland als Asylbewerber registrieren zu lassen.

(Zuruf)

Keiner der Altparteienpolitiker hat diese Menschen aufgefordert, doch wegen der Verringerung des Bewegungsradius zu Hause zu bleiben, um die Corona-Gefahren einzudämmen. Das Gegenteil war der Fall! Die Zuwanderungspolitik wurde munter fortgesetzt.

(Beifall bei der AfD)

Auch die Umsiedlungsprogramme der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2020 nicht etwa aus-, sondern fortgesetzt. Mehrere Tausend Menschen wurden – Corona-Beschränkungen hin oder her – aktiv nach Deutschland eingeflogen. Die Deutschen bleiben zu Hause, die Asylbewerber und Umsiedler sollen hingegen munter nach Deutschland einreisen – was für eine absurde Logik!

(Beifall bei der AfD)

Der ständige und kontinuierliche Zuzug von Asylforderern führt zu einer ganzen Reihe von Folgeproblemen, denen hier jetzt mit einem Minigesetzentwurf begegnet werden soll.

Wir als AfD fordern schon seit Jahren, die Schlepperkriminalität zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern. Diese Forderungen wurden als ausländerfeindlich gebrandmarkt. Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass der Wohnungsmangel in Deutschland eine Folge falscher Migrationspolitik ist. Dieser Hinweis wurde als menschenverachtend bezeichnet. Wir haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die terroristischen Gefahren erst verschwinden, wenn die Grenzen nach Deutschland für illegale Zuwanderer geschlossen werden. Manche sagen dazu Abschottungspolitik. Doch egal, wie Sie es nennen, wir sind davon überzeugt, dass der langfristige Fortbestand und die langfristige Entwicklung unseres Landes nur mit dieser Migrationspolitik in die positive Richtung gehen kann. Es braucht einen grundsätzlichen Neuanfang in der Migrationspolitik, um Deutschland und Bayern eine gute Zukunft zu geben.

(Beifall bei der AfD)

Danke. Es gibt keine Zwischenbemerkungen. – Ich rufe den Abgeordneten Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem sich der Abgeordnete Maier nicht einmal die Mühe gemacht hat, auf den Inhalt des Gesetzentwurfs einzugehen, erlauben Sie mir nur einen Satz dazu:

Wenn man der Bayerischen Staatsregierung etwas nicht vorwerfen kann, dann ist das, eine aktive und hemmungslose Zuwanderungspolitik zu betreiben. Dieser Vorwurf ist ja geradezu lächerlich.

Deswegen komme ich gleich zu den wesentlichen Regelungen des Änderungsgesetzes:

Erstens, der neue Artikel 1 Absatz 2: Dieser dient dem Schutz der besonderen Belange vulnerabler Personen durch geeignete Maßnahmen. Der Inhalt korrespondiert mit dem neu gefassten § 44 des Asylgesetzes. Der neue Artikel 1 ist ein richtiger Schritt.

Liebe Kollegin Demirel, Sie haben gefragt, wie im Einzelfall diese Personen geschützt werden. – Der Schutz dieser Personen ist doch zum Glück eine individuelle Entscheidung, eine individuelle Handhabung. Dies kann nicht abstrakt im Gesetz geregelt werden. Sie sagen, dass diese Personen im Gesetz nicht genannt würden. Das stimmt so nicht. Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf die entsprechende EU-Richtlinie, es bezieht sich ausdrücklich auf § 44 Absatz 2a des Asylgesetzes. Es ist auch sinnvoll, sich darauf zu beziehen. Bayern soll nicht etwas anderes regeln, als der Bund vorgibt.

Ich komme nun zu den Regelungen zurück. Zweitens, die Wohnverpflichtungen mit minderjährigen Kindern in Aufnahmeeinrichtungen: Diese Regelung ist eine richtige Klarstellung, dass die Wohnverpflichtung auch in Bayern entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung nur sechs Monate beträgt.

Drittens, die Transitunterkunft auf dem Gelände des Flughafens München: Hierbei geht es lediglich um die Regelung der Zuständigkeit des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen für die Einrichtung und den Betrieb. Die Einrichtung gibt es bereits. Diese hat bisher die Regierung von Oberbayern betrieben. Dieser Punkt sollte eigentlich gar kein Anlass für weitere Diskussionen sein.

Viertens, die Einführung einer Datengrundlage für die Ausgabe der Asylbewerberleistungen unbar über ein Kartensystem, eine Bezahlkarte: Bereits 2016 haben wir, die FREIEN WÄHLER, eine Refugee Card vorgeschlagen. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Eine solche Karte schafft mehr Freiheit, mehr Wahlmöglichkeiten beim Einkauf, damit auch mehr Freiheit, soziokulturelle Gewohnheiten zu berücksichtigen, mehr Möglichkeiten als Essenspakete oder Warengutscheine und weniger Verwaltungsaufwand. Zugleich wird das Ziel genauso erreicht, wie wenn bares Taschengeld ausbezahlt wird. Das Sachleistungsprinzip ist an sich sinnvoll, eben um Schlepperkriminalität zu unterbinden.

Taschengeld ist natürlich grundsätzlich ein Ausdruck eines Mindestmaßes an selbstbestimmtem Leben. Aber es ist eben nicht dazu da, um es anzusparen und zum Beispiel in die Herkunftsländer zu überweisen. Die Wohlfahrtsverbände haben die fehlende Ansparmöglichkeit bemängelt. Aber ganz klar gilt: Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sind nicht aufgebrauchte Leistungen – unabhängig davon, ob diese bar oder als Bezahlkartenguthaben gewährt wurden – im Folgemonat als Vermögen anzurechnen. Der Freibetrag in Höhe von 200 Euro ist im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt, egal ob bar oder unbar. Das hat sich nicht speziell Bayern einfallen lassen. Ehrlich gesagt reichen beispielsweise für den Kauf eines klassischen Wintermantels oder von Winterschuhen oder Ähnlichem ein Taschengeld plus 200 Euro, die als Freibetrag vom Vormonat noch stehen geblieben sind. Es ist schlicht und einfach nicht Sinn der Asylbewerberleistungen, für größere Anschaffungen oder für Geldtransfers angespart zu werden.

Nun komme ich zur konkreten Ausgestaltung einer solchen Karte: Zu beachten ist, dass diese dann überall einsetzbar sein muss – wie jedermanns Girokarten – und nicht nur bei wenigen Vertragsunternehmen. Nur dann stellt das Taschengeld auch wirklich die Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums dar. Nur dann ist soziale Teilhabe möglich. Mich freut, dass der Herr Staatsminister das genauso sieht und dass er auch der Meinung ist, dass dies dann so gehandhabt werden muss.

Die Möglichkeit einer Barabhebung sollte vernünftigerweise vorgesehen werden. Diese kann auf einen kleinen Betrag von vielleicht 20 Euro im Monat begrenzt sein. Einerseits ist es natürlich seit Corona selbst beim Bäcker üblich, alles unbar zu bezahlen, und andererseits gibt es zum Glück noch Gelegenheiten, bei denen der Mensch auf Bargeld angewiesen ist. Dies kann im Rahmen eines Kirchenfestes, eines Vereinsfestes oder auf einem Flohmarkt sein. Die Möglichkeit einer Barabhebung für Kleinbeträge sollte daher eingeführt werden. Diese Forderung werden wir kritisch begleiten. Ansonsten sind wir sehr froh über diesen sehr guten Gesetzentwurf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Vizepräsident Hold. – Ich darf als nächsten Redner Herrn Horst Arnold von der SPD-Fraktion aufrufen. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist eigentlich als Anpassung zu § 46 des Asylgesetzes gedacht. Es gibt einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. Auf der einen Seite gab es in der Tat Klarstellungsbedarf. Auf der anderen Seite schicken Sie sich schon wieder an, eine Rampe ins Ungewisse zu bauen. Der Kollege Straub hat gesagt, dass es so viele Petitionsentscheidungen gebe. Wenn ein Gesetz die Dinge klar benennt, die Sachverhalte klar definiert, die Berechtigten anspricht und schlichtweg Klartext enthält, dann sind im Prinzip keine Petitionen mehr notwendig. Genau diese Arbeit müssen wir als Gesetzgeber in diesem Gremium leisten. Wir dürfen Sachverhalte nicht nach dem Zufallsprinzip regeln mit dem Hinweis auf

einen Gnadenakt des Petitionsausschusses oder des Innenministeriums. Trotzdem gilt ein herzlicher Dank für jeden humanitären Einsatz. Aber wir machen hier Gesetze und keine humanitären Einsätze.

Im Gesetzentwurf gibt es teilweise unbestimmte, unvollständige oder nebulöse Regelungen, insbesondere was die Chipkarte betrifft. Wenn Sie den Einsatz einer Chipkarte – wie in der Begründung geschehen – damit rechtfertigen wollen, dass Pull-Effekte oder die Schleuserkriminalität verhindert werden sollen, dann gehen Sie doch an der internationalen kriminalistischen Wirklichkeit vorbei. Kein Mensch wird deswegen nicht antreten, weil er hier eine Chip- oder Geldkarte bekommt.

(Beifall bei der SPD)

Fest steht aber auch, dass die Einführung von Chipkarten geeignet ist, Diskriminierung und Stigmatisierung zu erzeugen. Denn jeder Kartenbesitzer ist darauf angewiesen, sich Vertragspartner mit solchen Kartenlesegeräten auszusuchen. Der Herr Innenminister hat versprochen, dass irgendwann einmal alle über solche Karten und Lesegeräte verfügen werden. Dies bedeutet gewissermaßen eine Ausgrenzung von unserer Vertragsfreiheit. Es gibt noch genug Vertragspartner, die kein Lesegerät haben, wie der Hausmeister im Schuldienst, der Pausenbrote verkauft, einige Theater oder Bushaltestellen. Die Aussichten sind zwar vielversprechend, aber der Status quo sieht anders aus. Es muss noch sehr viel getan werden, dass tatsächlich genügend Vertragspartner zur Verfügung stehen.

Wenn ein Fremddienstleister beansprucht wird – das ist durchaus möglich –, dann gibt es genauso datenschutzrechtliche Probleme. Es handelt sich nämlich um hochsensible Daten: wann, wo, wer welchen Kontostand hat. Diese Themen muss man schon im Voraus austarieren. Dazu werden wir Fragen stellen. Wir fragen auch, wer überhaupt von dieser Regelung erfasst wird. Sind nur diejenigen erfasst, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten? Wie sieht es mit den Menschen aus, die die Chipkarte nach 15 Monaten Aufenthaltserlaubnis benutzen? Wie sieht es aus bei Menschen, die sich außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen befinden? Ist die Regelung genauso anwendbar? Bisher gab es hierzu keine Antworten.

Herr Kollege Hold, Sie haben die Richtlinie angesprochen. Diese Richtlinie sieht aber tatsächlich den Schutz von LGBTQ-Personen vor. Dann kann man sie doch erwähnen. Wir erwähnen so viel. Warum bleiben diese Personen draußen?

Sie sprechen § 44 Absatz 2a des Asylgesetzes an. Dieser nennt die Frauen. Warum erwähnen wir sie nicht auch? Da diese nicht erwähnt werden, erschließt sich möglicherweise für einen bösmeinenden Menschen – wir sind es nicht – der Verdacht, dass Sie das Ganze doch nicht in dieser Art und Weise wollen und wieder auf die Gnadenebene abschieben. Sie können dann immer Bezug auf eine EURichtlinie nehmen. Der Schutz von Frauen sollte auch erwähnt werden. Dieser ist ein wichtiger Punkt und das Weglassen steht im Widerspruch zum Bundesgesetz. Der Schutz sollte auch im bayerischen Ausführungsgesetz zu finden sein. Deswegen werden wir im Rechtsausschuss intensiv darüber diskutieren und hoffentlich auch zu Ergebnissen kommen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Arnold. – Ich darf als nächsten Redner Herrn Martin Hagen, den Fraktionsvorsitzenden der FDP, aufrufen. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Das Gesetz stärkt den Schutz und die besonderen Belange von vulnerablen Personen und setzt damit eine EU

Richtlinie auf Landesebene um. Es schafft Klarheit über die Dauer der Wohnverpflichtung von Familien mit minderjährigen Kindern in Aufnahmeeinrichtungen und stellt damit auch eine Anpassung an die geltende Rechtslage im Bund dar.

Im Wesentlichen sind bei dem Gesetzentwurf vier Punkte herauszustellen:

Erstens. Dem Artikel 1 wird ein neuer Absatz 2 hinzugefügt, in dem die Belange schutzbedürftiger Personen in der Unterbringung berücksichtigt werden sollen. Hier werden insbesondere Frauen, LGBTQ-Personen oder Menschen mit Behinderung hervorgehoben. Das hatten wir bereits 2019 in einem gemeinsamen Antragspaket von GRÜNEN, SPD und FDP gefordert. Es ist gut, dass das jetzt umgesetzt wird.

Zweitens. Dem Artikel 2 Absatz 2 wird ein dritter Satz hinzugefügt, nach welchem in Fällen, in denen durch Bundesgesetz eine kürzere Wohnverpflichtung als die im Satz 1 genannte bestimmt ist, Bundesrecht Landesrecht brechen soll. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Einführung einer solchen Regelung haben wir ebenfalls bereits 2019 gefordert. Konsequent wäre es gewesen, bei dieser Gelegenheit gleich auch in Satz 1 die Dauer von 24 auf 18 Monate abzusenken.

Drittens. Dem Artikel 2 wird jetzt ein neuer Absatz 3 hinzugefügt und die Transitunterkunft am Münchener Flughafen gesetzlich normiert. Diese Unterkunft war unnötig teuer, und wir sind gespannt, wie es mit der Nachfolgeregelung funktionieren wird.

Viertens. Artikel 9 wird neu gefasst. Damit wird die Erhebung personenbezogener Daten und deren Übermittlung, wenn Geldleistungen nicht mehr in bar, sondern mittels der Zahlkarte gewährt werden, ermöglicht. Man kann diese Zahlkarte und das System insgesamt kritisch sehen, die hier gefasste Regelung zum Datenschutz ist aber aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Die FDP hält den Gesetzentwurf insgesamt für zustimmungsfähig.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keine Einwände. Damit ist das so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, weise ich darauf hin, dass im Laufe der heutigen Sitzung die Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes sowie die Wahl der zweiten Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes stattfinden werden. Die Wahlen erfolgen mit Namenskarte und Stimmzettel. Ihre Stimmkartentasche befindet sich in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche dort vorher abzuholen. – Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ein Bayerisches Teilhabe- und Integrationsgesetz (BayTIntG) (Drs. 18/17600) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit bestehen 11 Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten mit folgender Verteilung: CSU 9 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD, SPD und FDP haben jeweils 4 Minuten, die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils 2 Minuten sprechen. – Ich erteile der Frau Kollegin Gülseren Demirel das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen in Bayern endlich Fortschritte bei der Integration. Beispiel: Als ich mit meinen Eltern nach Deutschland kam, wurde ich "Gastarbeiterkind" genannt. Später auf der Schule war ich Ausländerin. Heute bin ich eine Frau mit Migrationshintergrund und bald wahrscheinlich eine Frau mit Einwanderungsgeschichte. Dabei war ich schon immer ich, und das wird auch so bleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Integration findet ganz bestimmt nicht durch Bezeichnungsänderung statt. Dabei ist es doch für uns in Bayern so wichtig, dass wir eine Antwort haben, wie wir uns in einer globalisierten Welt aufstellen und Strukturen schaffen, die die Vielfalt widerspiegeln, welche hier in Bayern schon längst Alltag ist: Circa 26 % der Menschen in Bayern haben Migrationsgeschichte.

Ein erster Schritt dahin ist, dass wir endlich nicht mehr fragen, woher jemand kommt, als ob es das Wichtigste wäre, sondern fragen, wie er oder sie sich einbringen kann, welche Ziele er oder sie hat, wie er oder sie sein oder ihr Potenzial nutzen kann, wie wir voneinander lernen und uns unterstützen können, damit wir uns gemeinsam den Herausforderungen unserer Zeit stellen können. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das alle mitnimmt, das dafür sorgt, dass niemand auf der Strecke bleibt, das Vielfalt gestaltet und so der Integration eine echte Chance gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)