Protokoll der Sitzung vom 28.11.2024

Sechstens. Wir brauchen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern statt Repressionen und Strafen.

Zum letzten Punkt möchte ich Folgendes ausführen: In Bayern besuchen circa 7 % der Kinder im Vorschulalter keine Kita. Natürlich müssen wir sie erreichen; das wurde heute mehrmals betont. Aber wie soll das denn gehen? Es fehlen 70.000 Kitaplätze.

Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Zum Schluss möchte ich Sie noch einmal aufrufen, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich komme gleich zum Schluss –: Bessern Sie dieses Gesetz nach, dann wird ein echter Schuh daraus.

(Beifall bei der SPD)

Bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. – Es gibt es noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Marina Jakob von den FREIEN WÄHLERN. Bitte.

Frau Kollegin Strohmayr, ich habe eine Frage. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Personal nicht ausreicht und wir mehr Personal brauchen. – Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Es ist wirklich nicht so, dass Pädagogen, dass Lehrer Schlange stehen, um hier arbeiten zu dürfen. Woher nehmen auf diesem Arbeitsmarkt?

Sehr geehrte Frau Kollegin, natürlich ist es ein Problem und natürlich ist es nicht so einfach zu lösen. Aber Sie sind lange genug in der Regierung, um dieses Problem anzugehen. Sie hätten reichlich Zeit gehabt, um sich diesem Problem zu stellen.

(Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Sie meinen, wie in anderen Bundesländern, wo das Problem gelöst wurde oder auch nicht?)

Danke dafür, dass Sie mir noch einmal Redezeit gegeben haben. Ich möchte nämlich gerne noch einmal ausführen: 7 % der Kinder im Vorschulalter hier in Bayern besuchen keine Kita. Studien haben ergeben: Wenn man Eltern niederschwellig anspricht, kann sich die Quote der Kinder im Vorschulalter, die eine Kita besuchen, auf bis zu 98 % erhöhen. Warum machen wir das nicht einfach? Es ist doch der falsche Weg, Eltern Bußgelder anzudrohen oder Kinder mit der Polizei in die Kita zu bringen. Leute, denkt doch einmal nach! Das ist der falsche Weg.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3248, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf der Drucksache 19/3623 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 19/4015 zugrunde.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3248. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden.

Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, weitere Änderungen vorzunehmen. Unter anderem soll in § 8 als Datum des Inkrafttretens der "17. Dezember 2024" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4015.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen! – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion der AfD. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3623 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes (Drs. 19/3247) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3247 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/4014 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 4 Satz 1 der "17. Dezember 2024" und in § 4 Satz 2 der "1. Januar 2026" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4014.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Anna Rasehorn u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 19/3936)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Vergangenheit konnten wir uns ohne Probleme darüber austauschen, wie gewählt wird, wer vorgeschlagen wird und ob eine Aussprache erfolgen soll. Es war die absolute Ausnahme, dass der Vorschlag eines Kandidaten oder einer Kandidatin für eine Wahl länger als wenige Sekunden gedauert hat. In der Vergangenheit gab es so gut wie nie eine Aussprache zu einem Kandidatenvorschlag. Das hat sich in der Zwischenzeit geändert. Wir haben uns die Frage gestellt, ob die bisherige Regelung sinnvoll ist. Das Parlament muss seiner Aufgabe nachkommen und überprüfen, ob die geltende Geschäftsordnung diesbezüglich noch ihren Sinn und Zweck erfüllt.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir werden auch in Zukunft Wahlen haben. Das ist ein gutes Prozedere. Es gibt ein Vorschlagsrecht für verschiedene Funktionen, die noch nicht ausgefüllt sind. Vorschlagsrecht bedeutet aber nicht eine Pflicht zur Abstimmung mit Ja, sondern es bedeutet, dass sich eine Person zur Wahl stellt und entweder gewählt oder nicht gewählt wird. Sollte jemand die Mehrheit nicht bekommen, muss es die betreffende Person eventuell noch einmal probieren. Die entscheidende Frage ist allerdings, ob mit einer langwierigen Aussprache und einer langwierigen Vorstellung von Kandidaten die Arbeit des Parlaments aufgehalten wird. Ich denke schon. Jetzt könnten die einen oder anderen sagen: Ihr müsst doch nur unserem Kandidaten zustimmen, dann habt ihr das in Zukunft nicht mehr. Das ist aber Erpressung. So kann es nicht sein. Die Menschen in diesem Land erwarten zu Recht, dass wir uns um ihre Probleme kümmern und nicht ständig um uns selbst kreisen.

Genau das ist das Problem: In der letzten Zeit kreisen wir um uns selbst. Das könnten wir tun, wenn wir der Auffassung wären, wir hätten nichts Besseres zu tun. Tatsächlich haben wir aber etwas Besseres zu tun. Wir werden auch heute wieder nicht mit unserer Tagesordnung durchkommen. Es ist nicht das erste Mal, dass das Plenum nicht über alle Punkte beraten kann, die auf der Tagesordnung stehen, und zwar auch deswegen, weil sich hier bestimmte Leute einen Spaß daraus machen, eine Debatte in die Länge zu ziehen, um hier eine Vorführung zu veranstalten.

So etwas darf sich dieses Haus nicht gefallen lassen. Deswegen wird es in Zukunft, auf unseren Vorschlag hin, eine Regelung geben, wonach zwei Fraktionen beantragen können, dass zu einer bestimmten Wahl ein Vorschlag und eine Aussprache möglich sind. Zwei Fraktionen deswegen, weil wir uns die Frage stellen müssen, warum eine Kandidatennominierung vor dem Haus länger ausgeführt werden muss und warum es darüber einer Aussprache bedarf, wenn das nur eine Fraktion will und diese Fraktion sogar den Kandidaten vorschlägt, während alle an

deren Fraktionen sich womöglich schon ein Bild gemacht und hier keinen Nachholbedarf haben. Damit würde das Parlament in seiner Arbeit aufgehalten.

Ich bin fest davon überzeugt, dass uns die Menschen im Lande nicht dafür gewählt haben, ständig solche Debatten zu führen. Die Menschen haben uns gewählt, damit wir ihre Probleme lösen. Diese Geschäftsordnungsdebatte ist leider notwendig, weil bei diesem Thema ein sinnvolles Miteinander zwischen den Fraktionen nicht mehr möglich war. Wir haben festgestellt, dass manche Abläufe inzwischen zu Ritualen verkommen sind. Das ist das Schlimmste, was einer Demokratie passieren kann, wenn im Parlament Rituale abgehalten werden, die ihren Sinn und ihre Notwendigkeit völlig verloren haben. Das versteht draußen niemand mehr.

Möglicherweise ist das auch die Intention von denjenigen, die solche Debatten immer wieder anzetteln. Sie versuchen offenbar, dieses Parlamentssystem in Abrede zu stellen, eine Handlungsunfähigkeit aufzuzeigen oder zu beweisen, dass man dem Parlament auf der Nase herumtanzen kann. Deswegen ist es die wichtige Aufgabe dieses Parlaments, einem solchen Anschein entgegenzutreten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Regelung: In Zukunft wird es eine Kandidatenvorstellung zu Wahlen und/oder eine Aussprache zu dieser Vorstellung nur noch geben, wenn dies zwei Fraktionen beantragen oder wenn das die Mehrheit dieses Hauses beschließt. Damit sind alle Rechte gewahrt, auch wenn andere gleich etwas anderes behaupten werden. Wir sind der Auffassung, dass dies für die Bevölkerung, für dieses Haus und für das Ansehen der Demokratie leider notwendig ist. Bisher hatten wir eine solche Regelung nicht. Aber die Zeiten ändern sich, und dann muss man darauf entsprechend reagieren. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hofmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Jürgen Mistol für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vor mehr als einem Jahr haben die Mitglieder dieses Landtags ihr Präsidium gewählt. Niemandem ist zu vermitteln, dass sich der Landtag in allen 23 Plenarsitzungen, in denen es möglich war, immer wieder mit Wahlvorschlägen für das Präsidium beschäftigen und auch eine Debatte dazu führen musste.

Besonders unverständlich ist dieses Vorgehen, wenn den Mitgliedern des Landtags, wie zuletzt immer häufiger geschehen, dieselben Wahlvorschläge immer wieder vorgesetzt werden. Repetitio non delectat – Wiederholungen machen keine Freude. Das galt schon in der Antike. Die Herausforderungen für die Politik in Bayern – Kollege Hofmann hat es gesagt – sind groß wie nie. Deswegen sind wir es den Menschen auch wirklich schuldig, dass wir die Zeit in diesem Haus zur inhaltlichen Diskussion und zur Lösung von Herausforderungen nutzen.

Es ist richtig, auch heute werden wir es aufgrund erneuter Wahlvorschläge für das Präsidium und das PKG vermutlich nicht mehr schaffen, alle Dringlichkeitsanträge der Fraktionen zu behandeln. Wir werden also nicht über Dinge sprechen können, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Fraktionen verlieren damit die Gelegenheit, gegenüber der Öffentlichkeit ihren Standpunkt klar zum Ausdruck zu bringen.

Wir haben als Landtag gegenüber Land und Menschen die Pflicht, unsere Arbeitsfähigkeit bestmöglich sicherzustellen. Die Geschäftsordnungsautonomie des Landtags gibt uns das Recht, dieser Pflicht angemessen nachzukommen. Bisher war es guter Brauch, dass die Wahl des Präsidiums in der konstituierenden Sitzung des

Landtags durchgeführt wird. Die Legislaturperiode läuft jetzt seit über einem Jahr. Wir kennen uns. Wir wissen sehr genau, mit wem wir es zu tun haben. Ein Schaulaufen von neuen und schon mehrfach erfolglos zur Wahl gestellten Kandidierenden für das Präsidium in jeder möglichen Plenarsitzung geht zulasten der parlamentarischen Leistungsfähigkeit.

Deswegen wollen wir die Geschäftsordnung an der fraglichen Stelle klar formulieren und dabei gleichzeitig die gewohnten parlamentarischen Gepflogenheiten wahren. Künftig soll eine Begründung von Wahlvorschlägen nur dann erfolgen, wenn zwei Fraktionen des Landtags dies unterstützen.

Man muss auch sagen, dass kein Recht beschnitten oder eingeschränkt wird. Alle Fraktionen können auch in Zukunft Wahlvorschläge machen. Wir stehen für einen guten und sachgerechten Verlauf der parlamentarischen Arbeit ein. Deswegen unterstützen wir es, wenn die Begründung von Wahlvorschlägen künftig eine angemessene Unterstützung aus dem Parlament heraus verlangt.

(Zuruf von der AfD)

Auch in anderen Regelungen unserer Geschäftsordnung, zu deren Einhaltung sich alle Fraktionen verpflichtet haben, finden sich vergleichbare Regelungen, die Anträge einem bestimmten Quorum der Mitglieder vorbehalten.

Kolleginnen und Kollegen, wir erfinden das Rad mit dieser Änderung nicht neu, sorgen aber für eine gute und störungsfreie Fahrt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Auch ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Es gibt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Atzinger, AfD-Fraktion.

Herr Kollege Mistol, Variatio delectat – Verschiedenheit erfreut. Sollten deshalb nicht auch alle Strömungen dieses Parlaments im Präsidium vertreten sein?