Protokoll der Sitzung vom 03.12.2024

Kurz eingehen möchte ich allerdings auf den aktuellen kritischen Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs vom 12. November hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der BLM. Zu den Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs hat die BLM am 15. November umfassend Stellung genommen, und die von ihr dargelegten Sachverhalte und Argumente gilt es jetzt entsprechend abzuwägen. Der Prüfungszeitraum war von 2015 bis 2020. Empfohlen wird, das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken. Wichtig ist aber auch, dass die BLM weiterhin die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich wahrnehmen und erfüllen kann.

Auf einige wichtige Punkte im Mediengesetz möchte ich nochmals kurz eingehen.

Die Regionalfensterverpflichtung wird im Bayerischen Mediengesetz jetzt landesrechtlich konkretisiert und festgeschrieben. Das ist gut; denn damit wird sichergestellt, dass die beiden stärksten Medienkonzerne, ProSiebenSat.1 und RTL, verpflichtend in ihren Regionalfenstern aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Themen senden. Das ist ein wichtiger Baustein für die Medienvielfalt im Freistaat. Das begrüßen wir auch ausdrücklich. Lokaljournalismus ist nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen, und das direkt vor Ort. Das stärkt unsere Demokratie.

(Beifall bei der SPD)

Der zweite wesentliche Punkt im Gesetzentwurf ist die Förderung der regionalen und lokalen Fernsehangebote nach Artikel 23. Kritisiert hatten wir bereits in der Ersten Lesung, dass der festgelegte Förderzeitraum von 18 Monaten viel zu kurz ist. Das hätte für die Anbieter bedeutet, keine Planungs- und Innovationssicherheit zu haben, wodurch ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährdet gewesen wäre. Gut und richtig ist es daher, dass das Enddatum auf 31. Dezember 2028 geändert wurde.

Die Audiostrategie 2025 für den privaten Hörfunk hat der Medienrat der BLM im vergangenen Jahr nach intensiven und teilweise sehr kontroversen Beratungen mit der gebotenen Staatsferne und einem tragfähigen Kompromiss gemeinsam mit den Anbietern mit breiter Mehrheit beschlossen.

Wir wissen, das Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren rasant verändert, immer stärker hin zu digitalen Angeboten. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht daher eine wichtige Ergänzung; und zwar die Förderung von Online-Videos, explizit produziert für soziale Medien wie TikTok.

Mit dem Audiokonzept zeigt die Bayerische Landeszentrale sehr gut den gangbaren Weg für die weitere UKW-Verbreitung bis 2035 auf. Daher sehen wir es auch nicht als notwendig an, dass es hier einer staatlichen Regelung bedarf; zumal die Gesetzesänderung nicht den Bayerischen Rundfunk betrifft und damit einseitig der private Rundfunk in öffentlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale beschränkt wird.

Deshalb werden wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir in der guten, ausführlichen Debatte soeben gehört haben, werden heute hier im Hohen Haus die Änderungen des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge verabschiedet. Vorausgegangen waren gute Ausschussberatungen, aber auch Beratungen der Medienrätinnen und Medienräte im Rahmen des Medienrates der BLM.

Der Inhalt ist bekannt und wurde gerade auch schon vorgetragen. Wir setzen im Landesrecht den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz um. Das hat übrigens, um das einmal ganz klarzumachen, nichts mit Zensur, sondern mit der Verantwortung unserer Zeit für die modernen Medien und die Regulierung, die in diesem Zusammenhang notwendig ist, zu tun. Wenn man das Ziel verfolgt, den Diskurs der Freien und Gleichen in der liberalen Gesellschaft zu befördern, ist das natürlich wichtig. Insofern sind diese Anpassungen auch richtig und notwendig.

Im Übrigen passen wir die Regionalfensterverpflichtung im Bayerischen Mediengesetz an, wodurch wir die Änderungen im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag umsetzen. Wir legen durch einen Gesetzesvorbehalt fest, dass das Ende der Verbreitung von Hörfunk über einen bislang genutzten technischen Verbreitungsweg – vor allem natürlich: UKW – künftig durch Gesetz bestimmt wird. Wir regeln außerdem, dass die Lokal-TV-Förderung befristet verlängert wird.

Das hört sich, wie in der Medienpolitik immer, alles äußerst technisch an. Es ist eine komplizierte Regelungsmaterie. Immer, wenn es mit Medienstaatsverträgen zu tun hat, sind gleich viele abgeschreckt. Trotzdem schließt dieser Tagesordnungspunkt an den ersten heutigen Tagesordnungspunkt – die Aktuelle Stunde zu "Fakten statt Fake: Wie Lügen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik zerstören" – an.

Ich will jetzt nicht auf die teilweise selbstgerechten Äußerungen der Kollegin Schulze eingehen. Ich mache das extra nicht, weil es mir um die Verbindung zwischen dem ersten Tagesordnungspunkt und diesem Tagesordnungspunkt geht.

Damit der kritische Umgang mit Wahrheit und Lüge möglich ist, brauchen wir Medien, die uns die Vielfalt und unendliche Fülle von Informationen kuratieren und uns im Informationszeitalter den Weg durch das Dickicht von Informationen bahnen. Das sind natürlich nicht nur die ganz großen, die landes- und bundesweiten Medien. Das ist nicht nur das, was über das Internet verbreitet wird, sondern das sind natürlich auch die lokalen und regionalen Angebote bei uns in Bayern. Diese sind zentral wichtig.

Deshalb setzen wir heute mit diesem Gesetz, auch wenn es technisch klingt, drei ganz wichtige politische Botschaften.

Erstens. Wir geben ein klares Bekenntnis zu regionalen Inhalten in den Medien ab. Dazu brauchen wir Investitionssicherheit für die Unternehmen, deren Geschäft regionale Inhalte sind. Am Ende des Tages müssen auch Medienunternehmer von dem leben, was sie erarbeiten, und das funktioniert nur, wenn das Geschäft auskömmlich ist. Deshalb müssen die gesetzlichen und die faktischen Rahmenbedingungen so sein, dass es sich auch in Zukunft noch lohnt, regionale Angebote in TV und Hörfunk zu ermöglichen. Das ist also eine ganz zentrale, wichtige Funktion, weil wir gerade in Bayern eine sehr, sehr vielfältige regionale Medienlandschaft haben.

Jeder möge sich einfach einmal die Sender, die wir haben, wegdenken und sich überlegen, wir hätten nur noch Verbreitungswege über das Internet. Dann kann man sich die Frage stellen, ob man dann noch die regionalen Informationen bekommt: den Bericht aus der Stadtratssitzung, von lokalen Ereignissen, die Hinweise auf lokale Aktivitäten, auf lokale Kulturereignisse, auf lokale politische Geschehnisse. – Die Antwort ist natürlich Nein, weil sich die Großen diese Mühe logischerweise nicht machen. Deshalb geben wir ein ganz zentrales Bekenntnis zu regionalen Inhalten ab.

Zweitens. Wir bekennen uns damit zur Vielfalt der bayerischen Medienlandschaft insgesamt. Wir als Staatsregierung wollen sie schützen und stärken, wo immer es geht.

Drittens. Wir stärken damit natürlich die Demokratie; denn die Medien sind die vierte Säule der Demokratie. Die Kontroll- und Informationsfunktion ist für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat von größter Bedeutung und muss von uns geschützt werden. Dazu gehört eben nicht nur das hehre Ziel, sondern auch jeder kleine Schritt davor, um es zu erreichen. Dazu gehören natürlich auch die technischen Verbreitungswege, weil der beste Inhalt nichts nützt, wenn er nicht zur Hörerin und zum Hörer oder zur Fernsehzuschauerin und zum Fernsehzuschauer kommt.

Wir halten es deshalb auch für richtig, die Grundsatzentscheidung darüber, ob ein bestimmter Verbreitungsweg – UKW – beendet wird oder nicht, in die Hand des Parlaments zu legen. Ich halte das für ganz zentral wichtig. Das ist auch keine Einschränkung der Rechte anderer Gremien, die in dem Kontext auch ihre Berechtigung haben, sondern das bedeutet nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts nur, dass in einem demokratischen Rechtsstaat wesentliche Entscheidungen durch das Parlament zu treffen sind. Das ermöglichen wir und erhalten dadurch insgesamt die Vielfalt. Wir weiten die Diskursräume aus und machen sie nicht enger.

Das Grundproblem unserer Zeit, was den Diskurs in der liberalen und offenen Gesellschaft betrifft, ist: Der Staat ist im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen der Staat das Problem und die Bedrohung von bürgerlichen Freiheiten war, in denen der Staat zensiert hat und Ähnliches,

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!)

heute nicht mehr das Problem, jedenfalls nicht mehr in unserer Gesellschaft und in unserer Verfassung. Das Problem ist, dass die Diskursräume von links und rechts verengt werden.

Wir haben das in den Ausführungen zu dem Medienbild, das die Vertreter der AfD haben, gerade gehört. Das ist ein völlig anderes Medienbild als unseres.

Man muss aber immer auch dazu sagen: Diese Einschränkung der Diskursräume gibt es natürlich auch von der linken Seite des Spektrums, wo im Grunde Denkverbote postuliert werden; wo Cancel-Culture betrieben wird; wo man sagt, bestimmte Dinge darf man nicht denken und nicht formulieren. – Ich halte das für grundfalsch, weil das die Diskursräume in unserer Gesellschaft extrem verengt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Man muss vielleicht auch noch einen Satz zur Debatte über den ersten Tagesordnungspunkt, die Aktuelle Stunde, nachholen: Es ist ein Irrglaube, der leider auf der linken Seite des Spektrums verbreitet ist, dass Demokratie Wahrheit herstellen

könne. – Demokratie kann nur Mehrheiten, keine Wahrheiten herstellen. Wahrheiten sind philosophische Fragen. Natürlich gibt es ein paar Punkte – gerade bei naturwissenschaftlich beweisbaren Dingen –, wo man zwischen falsch und richtig unterscheiden kann. Aber gerade im politischen Diskurs gibt es oft nicht Wahrheiten an sich, sondern es gibt einen Kompromiss oder einen Vergleich oder am Ende eine politische Entscheidung durch Mehrheiten.

(Johannes Becher (GRÜNE): Aber Unwahrheiten gibt es schon auch!)

Nur müssen diese Mehrheiten in der politischen Diskussion durch Menschen – nicht nur Abgeordnete, sondern auch durch die Bevölkerung insgesamt – auf der Basis eines informierten Diskurses zwischen Freien und Gleichen hergestellt werden. Da kommt die Medienfreiheit zum Zuge. Diese muss – natürlich im Rahmen dessen, was verfassungsrechtlich möglich ist – möglichst breit sein; radikale Dinge nicht, aber ansonsten die Diskursräume so weit wie möglich offen halten. Genau um diese Dinge geht es.

Ich bin mir sicher, dass all die Debatten, die in der letzten Zeit in dieser Sache geführt wurden, von gutem Willen getragen wurden; vom guten Willen der Medienrätinnen und Medienräte, der Vertreter der BLM, der Staatskanzlei, der Staatsregierung und aller hier im Hohen Haus, die sich an dieser Debatte beteiligt haben.

Das war eine harte und heiße Diskussion zwischen den Lokalrundfunkbetreibern, den Verbänden, der BLM und dem Medienrat. Teilweise wurden die ganz großen Keulen herausgeholt: Die Staatsferne würde auf einmal verschwinden und Ähnliches. – Ich glaube, da ist das eine oder andere übertrieben worden. Im Kern ging es den meisten aber schon immer um die Sache, nämlich: die Vielfalt der Medien in Bayern so groß wie möglich zu halten.

Ich bin deshalb froh, dass wir am Ende – ich bedauere, dass Sie sich nur enthalten, weil ich finde, dass man dem Ganzen auch zustimmen könnte – das Ergebnis erzielt haben, dass die Regionalfenster gesichert sind. Sat.1 Bayern spielt eine ganz wichtige Rolle für die regionale Berichterstattung in Bayern. Ohne Sat.1 Bayern gäbe es diese nicht. Also muss die Regionalberichterstattung gewährleistet werden.

Wir haben bei der UKW diesen Gesetzesvorbehalt, den ich richtig finde, weil die Verbreitungswege ein ganz wichtiger Punkt sind. Die Verlängerung der Lokal-TVFörderung ist zunächst einmal natürlich befristet; sie ist ganz wichtig, damit es weitergeht. Dadurch können aber innerhalb der BLM gleichzeitig die Überlegungen, die der ORH in dem Kontext angestellt hat, berücksichtigt werden. Es ist natürlich schon wichtig, dass die Dinge ordentlich und transparent ablaufen.

Ich sage bei dem Ganzen mit Blick auf den Obersten Rechnungshof immer auch: Die Debatte muss immer davon geleitet werden, dass wir die Vielfalt der Medienlandschaft erhalten. Es hilft nichts, wenn irgendwelche Förderrichtlinien bis zum Exzess angewendet werden und am Ende keine Hörfunk- oder Fernsehanbieter mehr da sind. Stattdessen muss es immer das Ziel sein, diese Anbieter zu unterstützen. Dieser Geist sollte die Leitschnur für die künftigen Förderrichtlinien und das Inhaltliche sein.

In diesem Sinne danke ich noch einmal allen, die sich an dieser harten Debatte beteiligt haben. Wir sind heute zu einem sehr, sehr guten Ergebnis gelangt. Ich freue mich sehr, wenn diese Gesetze jetzt vom Hohen Haus verabschiedet werden.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/2590 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/4067 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat Zustimmung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses empfohlen mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 4 Satz 1 der "30. Dezember 2024" und in § 4 Satz 2 der "17. Dezember 2024" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4067.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge".

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Daniel Halemba entfielen 22 Ja-Stimmen und 139 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Jörg Baumann entfielen 26 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Jörg Baumann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erleichterung des Ehrenamts (Drs. 19/3022) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Kerstin Schreyer, Holger Dremel, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/3496)

und