Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtages jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit an Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten beantragt. Als Kandidat wurde von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Benjamin Nolte vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu, wie gesagt, nicht statt.
Damit kommen wir direkt zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie die dafür benötigten blauen Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich diese Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können Ihren Stimmzettel entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, ausfüllen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal und auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere im Übrigen ist Ihnen bekannt
Für den Wahlgang stehen, wie bereits vorher angekündigt, vier Minuten zur Verfügung, und wir beginnen mit der Wahl – jetzt.
Befinden sich noch Damen oder Herren in der Wahlkabine? – Hatten alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.
Wenn Sie mir erlauben und wenn Sie sich wieder etwas beruhigen, allerdings nicht vorher, rufe ich den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtages jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Schriftführers beantragt. Als Kandidat wurde von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Ferdinand Mang vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt.
Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser gelbe Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen aus der vorangegangenen Wahl bekannt.
Für den Wahlgang stehen, wie bereits angekündigt, zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl.
Ich mache Ihnen den Vorschlag, dass sich diejenigen, die bereits wählen konnten, wieder an ihren Platz begeben, weil wir in Kürze mit der Sitzung fortfahren werden. –
Ich darf wiederum fragen, ob sich noch Damen oder Herren in der Wahlkabine befinden. – Ich höre nichts Derartiges. Haben denn alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Also, zwei Minuten sind offensichtlich doch knapp bemessen. – Haben nun alle Mitglieder des Hohen Hauses abgestimmt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet.
Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/3249) - Zweite Lesung
Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/3621 und 19/3785) Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/4248)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.
Ich warte noch ab, bis sich alle beruhigt und Platz genommen haben, ehe ich überhaupt die Aussprache eröffne, Kolleginnen und Kollegen.
(Der Abgeordnete Bernhard Seidenath (CSU) geht zum weiteren Gespräch bei Abgeordnetem Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) in die Hocke)
Es ändert sich natürlich nichts, wenn Sie in die Hocke gehen, um sich weiterhin halblaut zu unterhalten. – Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Stefan Meyer für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften umfasst einige Verbesserungen, ein breites Spektrum an Anpassungen mit dem Ziel, die Gesundheitspolitik ganzheitlich zu denken und laufend zu verbessern. Jeder Punkt der Änderungen ist richtig. Damit wird auf die aktuellen Entwicklungen reagiert und vor allem Rechtssicherheit für unser Gesundheitssystem geschaffen. Ich brauche nicht besonders zu erwähnen, dass die einzelnen Punkte, auf die ich noch zu sprechen komme, für unsere Gesellschaft enorm wichtig sind.
Grundlegend gilt: Zur dauerhaften und einheitlichen Erfüllung der neuen Aufgaben des ÖGD ist eine Verstetigung der Aufgaben und der Strukturen der GesundheitsregionenPLUS sowie eine flächendeckende Umsetzung durch den gesamten bayerischen ÖGD notwendig. Zur Verstetigung der GesundheitsregionenPLUS soll an den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle des sektorübergreifenden Netzwerks eingerichtet und betrieben werden; das ist in der Ersten Lesung schon vorgestellt worden.
Im Hebammengesetz wurde die Ausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert; aktuell ermöglicht das eine Übergangsregelung. Diese soll bis Ende 2027 verlängert werden. Damit wollen wir Praxistauglichkeit herstellen und die akademische Hebammenausbildung weiterhin erleichtern.
Auch in das Ergotherapeutengesetz und in das Masseur- und Physiotherapeutengesetz wurde jeweils eine Übergangsvorschrift eingefügt. Die Länder bestimmen, dass die Ausbildung statt nur an Berufsfachschulen auch an Hochschulen durchgeführt werden kann.
Im GDG wird nun auch für die Berufe in der Logopädie und der Physiotherapie die Zulässigkeit einer hochschulischen Ausbildung neben der klassischen fachschulischen Ausbildung geregelt.
Weiter enthält unser Vorhaben eine Erweiterung der Landarztquote auf angehende Kinder- und Jugendmediziner. Zusätzlich soll das Bewerbungsverfahren für die allgemeine Landarztquote auf das bereits eingerichtete Bewerberportal umgestellt werden.
Im tierärztlichen Bereich soll eine Regelung geschaffen werden, wonach Tierärztinnen und Tierärzte auch zum Notdienst herangezogen werden können. Dies soll den Mangel an zum Notdienst verpflichteten Tierärzten lindern und auch dabei helfen, eine flächendeckende tierärztliche Notdienstversorgung sicherzustellen.
Wir reagieren auch auf Anpassungen, die uns der Bund auferlegt hat. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz überträgt den Ländern zahlreiche neue Verwaltungszuständigkeiten. Dazu soll eine Klarstellung erreicht werden. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Zuständigkeit für neue Verwaltungsaufgaben im Krankenhausbereich bei Bedarf durch Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen.
Bei den elektronischen Fernprüfungen schließlich soll das Außerkrafttreten um ein Jahr auf den 31.12.2025 verschoben werden. Eine Evaluation hat die Richtigkeit dieser Maßnahme bestätigt.
Im Bereich der Regelung der Schwangerschaftsabbrüche wird im Gesetz ergänzt, dass zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Abbrüchen eine ausreichende Notfallintervention nicht zwingend in der Einrichtung möglich sein muss, sondern bei medikamentösen Abbrüchen auch durch die Einrichtung sichergestellt werden kann.
Zudem werden in Artikel 24 Absatz 2 und 3 des GDG neue einwilligungsbasierte Unterrichtungs- und Auskunftserteilungspflichten geregelt, damit künftig ein breiter
Informationsfluss über zugelassene Einrichtungen erfolgt und die Frauen eine möglichst umfassende Auskunft über solche Einrichtungen erhalten können. – Hier dürfte auch die Opposition zustimmen.
Gleichzeitig müssen wir hier aber auch Maß und Mitte halten. Eine telemedizinische Intervention bei medikamentösem Schwangerschaftsabbruch soll ausgeschlossen werden. Bevor hier Stimmen aus der Opposition laut werden: Das ist eine Regelung auch im Sinne der Frauen. Besonders in schwierigen Situationen, häufig verbunden mit einer persönlichen, moralischen Entscheidungsfindung, soll das Thema Schwangerschaftsabbruch auf gar keinen Fall unpersönlich und auch distanziert behandelt werden,
(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tim Pargent (GRÜNE): Das können wir doch den Frauen überlassen! – Anna Rasehorn (SPD): Es geht um das Wie und nicht um das Ob!)
sondern Auge in Auge mit dem behandelnden Arzt oder auch mit der behandelnden Ärztin, mit Sensibilität, mit persönlichem Rat und mit Einfühlungsvermögen. Bei solchen Entscheidungen sollte keine Frau im stillen Kämmerlein alleingelassen werden.
(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe der Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) und Anna Rasehorn (SPD))
Lassen Sie mich das auch als Mann sagen: Ich sage nicht, dass ein Schwangerschaftsabbruch auf einer leichtfertigen Entscheidung beruht, ganz im Gegenteil. Genau deshalb wollen wir hier einen Ausschluss der Telemedizin, und nicht anders herum. Von einer Gängelung kann hier keine Rede sein.