Zur Hebammenausbildung: Der Bayerische Hebammen Landesverband erachtet grundsätzlich – aus Gründen der Qualitätssicherung der berufspraktischen Ausbildung der Studierenden – einen Anteil der Praxisanleitung von 25 % als notwendig und trägt die Verlängerung der Übergangsregelungen ebenfalls mit.
Zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch ist schon heiß diskutiert worden. Ich verweise aber auch auf die anderen Punkte; denn in diesem Gesetzentwurf geht es eben nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch um viele andere Themen.
Die vorgesehene Änderung des Artikels 22 GDG wird insgesamt überwiegend begrüßt; denn Komplikationen können nicht nur nach einem Schwangerschaftsabbruch, sondern auch nach anderen Eingriffen auftreten, zum Beispiel nach einem ambulanten Eingriff durch einen Orthopäden oder einen Augenarzt. Jeder ambulant Praktizierende vertraut im Bedarfsfall auf das Rettungssystem und die strukturierte Notfallversorgung an den Kliniken Deutschlands.
Im Vordergrund stehen die Notfallinterventionsmöglichkeit während des medikamentösen Abbruchs und damit die kontinuierliche Gewährleistung der Patientensicherheit im Verlauf eines längeren Behandlungsprozesses.
In einer solchen Konstellation kann es nicht angehen, dass der Prozess vom Abbrucharzt oder der Abbruchärztin ausgelöst wird, im Fall von Komplikationen während des Prozesses aber abstrakt nur auf den Rettungsdienst verwiesen wird. Die Schwangere braucht einen konkreten Ansprechpartner, an den sie sich in Notfällen wenden kann.
Zu den Heilberufen: Im Heilberufe-Kammergesetz hat sich an verschiedenen Stellen Anpassungsbedarf ergeben. So soll den Heilberufe-Kammern die Möglichkeit einer elektronischen Delegiertenwahl eingeräumt werden. Die bisher ausschließlich zulässige schriftliche Briefwahl ist nicht mehr zeitgemäß und bindet in der Kammerverwaltung erhebliche Ressourcen.
Zum Bayerischen Krankenhausgesetz. Nach Auffassung des Bayerischen Städtetages sollte beschrieben werden, auf welche nachgeordneten Behörden die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu erwartenden neuen Aufgaben übertragen werden sollen. Dieser Bitte wird nachgekommen, indem nunmehr das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als mögliche nachgeordnete Behörde in der Gesetzesbegründung explizit genannt wird.
Ebenfalls berücksichtigen wollen wir den tierärztlichen Bereich. Es sollen Regelungen geschaffen werden, wonach Tierärzte zum Notdienst herangezogen werden können, die den tierärztlichen Beruf in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts oder einer Personengesellschaft ausüben und als Gesellschafter in dieser Gesellschaft tätig sind. Auch angestellte Tierärzte sollen zum Notdienst herangezogen werden können. Dies soll den Mangel an zum Notdienst verpflichte
ten Tierärzten lindern und dabei helfen, eine flächendeckende tierärztliche Notdienstversorgung sicherzustellen.
Zum Abschluss noch ein paar Worte zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz. Mit der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung wurde anlässlich der COVID-19-Pandemie und des stark eingeschränkten Hochschulbetriebes im Jahr 2020 eine Verordnung zur probeweisen Durchführung elektronischer Fernprüfungen erlassen. Diese Verordnung tritt zum 31.12.2024 außer Kraft. Dazu wurde dem Landtag am 29. Juli 2024 der Bericht des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung übermittelt. Insgesamt hat sich die Durchführung elektronischer Fernprüfungen im akademischen Prüfungswesen bewährt.
Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Laura Weber für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf waren wir eigentlich sehr begeistert und dachten, es tut sich viel. Wir haben am Gesetzentwurf eigentlich nur wenig auszusetzen und hätten gerne zugestimmt. Zum Beispiel geht der Gesetzentwurf bei den Gesundheitsregionen plus einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch war in der ursprünglichen Version die Möglichkeit gegeben, durch telemedizinische Unterstützung die Versorgungslage ungewollt schwangerer Frauen zu verbessern. Das war unserer Ansicht nach gut. Wir hätten gerne zugestimmt.
Ein kompetentes Ministerium samt der Frau Staatsministerin Gerlach hat einen guten Vorschlag gemacht, der sich an Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen, den WHO-Empfehlungen und auch an der Praxiswirklichkeit von zum Beispiel Pro Familia orientiert. Aber dann kommt dieser Änderungsantrag daher, und zwar gegen die eigene Ministerin, gegen das eigene Ministerium, gegen alle Frauen in Bayern, und dreht alles wieder zurück, was wirkliche Hilfe bedeutet hätte.
Ihre wohl größtenteils männlichen Parteikollegen scheinen wohl plötzlich am besten zu wissen, wie mit ungewollt Schwangeren umgegangen werden soll.
Dieser Eindruck verstärkt sich insbesondere dann, wenn man die Argumente liest, die in dem Änderungsantrag stehen. Sie stellen betroffene Frauen und die Ärztinnen und Ärzte unter einen Generalverdacht, und zwar mit fadenscheinigen Argumenten. Das macht mich fassungslos. Sie zeichnen ein Bild von Fachärzten, die fahrlässig und unqualifiziert handeln und Gesetze nicht einhalten. Sie zeichnen außerdem ein Bild von Frauen, die betrügerisch manipulierte Ultraschallaufnahmen
herstellen, um die Fristenvorgaben zu umgehen. Das zeigt: Sie boykottieren eine wirkliche Verbesserung aus ideologischen Gründen, obwohl hier jede Hilfe wichtig wäre.
Die flächendeckende Versorgung ungewollt Schwangerer ist in Bayern katastrophal. Bayern ist im Bundesvergleich Schlusslicht. Das betrifft vor allem den ländlichen Raum.
Gerade im ländlichen Raum könnte durch telemedizinische Unterstützung Abhilfe geschaffen werden. Ich will zur Klarheit beitragen: Die Beratung, die auch ich als sehr wichtig erachte, würde diese Gesetzesänderungen in keiner Weise betreffen. Genau wie auch bundesgesetzlich geregelt, würden folgen: eine Beratung, dann Bedenkzeit und dann gegebenenfalls der Schwangerschaftsabbruch mit telemedizinischer Begleitung. Betroffenen Frauen blieben damit wenigstens lange Wege erspart. Ich weiß nicht, ob Sie das auf dem Schirm haben, aber in anderen Bundesländern wird dieser telemedizinische Weg beschritten. Das Geschehen verschiebt sich auf andere Bundesländer, weil wir das unseren Frauen hier in Bayern nicht ermöglichen. Das sollte man auf dem Schirm haben.
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, befinden sich in einer äußerst schwierigen Lebenssituation und benötigen ernsthafte Unterstützung statt Vorwürfen und Beschuldigungen. Wir sind hier, um über eine Änderung im Gesetz Abhilfe zu schaffen. Aber genau das Gegenteil wird mit diesem Änderungsantrag vorgenommen. Ich will noch zwei Punkte nennen.
Erstens. Die freie Ausübung des Berufs ist ein hohes Recht von Verfassungsrang. Wir wollen hier klar sagen, dass wir Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes haben.
Zweitens. Liebe Staatsregierung, eine logische Konsequenz wäre, die Unterstützungsmöglichkeiten für ungewollt Schwangere auszudehnen und beherzt voranzugehen, damit sich die Versorgungssicherheit verbessert, wenn man diese Möglichkeit der telemedizinischen Beratung vollkommen vom Tisch wischt. Es ist Ihre Pflicht, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen.
Ein wichtiger Appell an Sie und Ihre Parteikollegen im Bund: Schaffen Sie den § 218 des Strafgesetzbuches ab. Dann würde es wirklich eine Verbesserung geben.
Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Der eigentliche Gesetzentwurf, um den es heute geht, enthält eine Reihe sinnvoller Regelungen und Updates, auf die man zum Teil schon lange und sehnlich gewartet hat. Diese unterstützen wir als SPD ausdrücklich. Ich kann an dieser Stelle nicht auf einzelne Punkte eingehen, weil dafür meine Redezeit nicht ausreicht. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN ohne Not den hoch problematischen Änderungsantrag auf Drucksache 19/3621 eingebracht haben. Es geht im Kern um den Satz: "Eine telemedizinische Intervention ist ausgeschlossen." Es geht damit also um ein Ver
Eigentlich gibt es ja sogar eine bayerische Offensive für Telemedizin, mit der Sie sich ansonsten auch gerne brüsten. Hier mischen Sie sich aber in die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte ein und wollen ihnen hier vom Landtag aus vorschreiben, wie sie zu behandeln oder nicht zu behandeln haben. Sie erwecken dabei bewusst den falschen Eindruck, es gehe hier um den Schutz des ungeborenen Lebens. Das ist falsch! Es geht eben nicht um die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch, sondern um die medizinische Versorgung der Frauen, nachdem die grundsätzliche Frage nach den geltenden Regelungen entschieden ist. Ich finde es schlichtweg unverantwortlich, dass diese Versorgung in weiten Teilen Bayerns nicht gewährleistet ist und Frauen einfach im Regen stehen gelassen werden.
Sie arbeiten an der Stelle auch mit ungeheuerlichen Unterstellungen. In Ihrer Pressemitteilung ist die Rede von Abtreibung per Onlineshopping. Das ist eine echte Entgleisung und auch eine bewusste Irreführung der Menschen.
Außerdem bringen Sie den Gynäkologen völlig unangemessenes Misstrauen entgegen, unterstellen ihnen pauschal ärztliches Fehlverhalten und missbräuchliche Anwendungen. Hier wäre jetzt ganz dringend nicht nur eine Klarstellung, sondern ganz einfach eine Entschuldigung fällig.
Die Stadt München übernimmt einen Großteil der medizinischen Versorgung durch Stellen, die Abbrüche qualifiziert vornehmen, weil es eben in weiten Teilen Bayerns keine solchen Stellen gibt, obwohl die Staatsregierung zu dieser Versorgung eigentlich gesetzlich verpflichtet ist. Das machen Sie aber einfach nicht, und das ist das Hauptproblem. Umso wichtiger ist die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs und der telemedizinischen Begleitung, wie sie übrigens auch von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen wird und wie sie seit Jahren in anderen Bundesländern und Ländern erprobt wird und sich dort bewährt hat. Das ist ja nichts Neues.
Wie läuft denn so ein nicht medizinischer Schwangerschaftsabbruch ab? – Da sind drei persönliche Arztbesuche Standard: erst zur gründlichen Untersuchung und Beratung, dann schließlich zur Einnahme von Medikamenten in zwei Schritten. Die Stadt München, die Ihnen viel von dem abnimmt, wozu eigentlich Sie verpflichtet wären, bittet nun darum, dass anstatt des dritten Arztbesuches zur Einnahme des zweiten Medikaments – das muss 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme des ersten sein – auch eine telemedizinische Begleitung der Einnahme des zweiten Medikaments zu Hause möglich sein soll. Das als Onlineshopping zu bezeichnen und zu diffamieren ist verantwortungslos und auch ein starkes Stück.
Wir können diesem Gesetz an dieser Stelle leider nicht zustimmen. Es enthält leider eine zusätzliche Schikane für Frauen, die in ihrer Notlage aber eigentlich dringend Hilfe und Unterstützung und im ganzen Land eine sichere medizinische Versorgung bräuchten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3249, die beiden Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785, der Änderungsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 19/4248 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf der Drucksache 19/4271 zugrunde.
Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Mit Telemedizin Gesundheitsversorgung von Frauen sicherstellen" auf der Drucksache 19/4248 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen. – FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/3249. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass eine weitere Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter bis § 10 Satz 1 der "1. Januar 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hier auf die Drucksache 19/4271.