Ich gebe schon einmal das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Erstes Modernisierungsgesetz Bayern betreffend "Bisherige Regelung zur Errichtung von Spielplätzen beibehalten" auf Drucksache 19/3862 bekannt: Mit Ja haben 14 gestimmt, mit Nein 117; es gab 24 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich gebe nun das Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Erstes Modernisierungsgesetz Bayern betreffend "Freiflächengestaltungssatzungen in vollem Umfang erhalten" auf Drucksache 19/3864 bekannt: Mit Ja haben 35 gestimmt, mit Nein 119; es gab eine Stimmenthaltung. – Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3023. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4286.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen! – Das sind die Fraktionen der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Das sind die Fraktionen der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Erstes Modernisierungsgesetz Bayern".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/3889 mit 19/3891, 19/3909 und 19/4144 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung Zweites Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/3617) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/3903) Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 19/4041, 19/4042, 19/4069, 19/4070, 19/4074 und 19/4075) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/3994) Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/4033 mit 19/4037)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 19/4034 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Kollegen Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Damen und Herren! Machen ist viel cooler als nur Wollen. Wir beschließen heute das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern, und wir setzen in Bayern um. Wir machen.
In seiner Regierungserklärung am 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030" vorgestellt. Ziel ist neuer Schwung und weniger Bürokratie. Die Staatsregierung will das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen. – Herzlichen Dank an unseren Ministerpräsidenten für die Initiative der Staatsregierung, um unser Land voranzubringen.
Viele reden nur über Entbürokratisierung; Bayern geht hier voran und hat bereits einiges auf den Weg gebracht. – Herzlichen Dank an unseren Entbürokratisierungsbeauftragten Walter Nussel. Walter Nussel leistet eine hervorragende Arbeit in diesem Themenbereich, und mit der Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung wird das Thema nochmals breiter aufgestellt. Der Kollege Steffen Vogel und das gesamte Team der Kommission haben eine Wahnsinnsaufgabe vor sich. Aber sie ist wahnsinnig wichtig, und die Arbeit, die hier geleistet wird, lohnt sich auch. – Herzlichen Dank für eure Arbeit in diesem Bereich!
Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern geht es jetzt konkret in die Umsetzung. Wir deregulieren, wir bündeln, wir entbürokratisieren, wir handeln. Im Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern ändern und verbessern wir das Leistungslaufbahngesetz und das Disziplinargesetz. Es gilt: Lösungsorientiertes Arbeiten wird künftig bei der Beurteilung belohnt. Das Immissionsschutzgesetz wird geändert. Die Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Wir passen die Bayerische Bauordnung an. Dichtere Bebauung wird möglich, vereinfachte und schnellere Genehmigung bei Bauanträgen wird durchgesetzt. Wir entrümpeln das Bayerische Statistikgesetz. Es wird auf verschiedenen Ebenen weniger zeitraubende Abfragen geben. Wir ändern das Waldgesetz und deregulieren zwischen Bund und Land. Wir lockern die Vergaberichtlinien für unsere Kommunen bei Auftragsvergaben. Das ist ein massiver und wuchtiger Aufschlag, der sich in allen Ressorts und auf allen Ebenen bis hin zur Kommunalpolitik auswirken wird, eine wesentliche Erleichterung und Verbesserung. So etwas gibt es in dieser Dimension nur in Bayern, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Erstens. Viele der hier Anwesenden sind kommunalpolitisch aktiv. Einige trugen sogar an vorderster Stelle Verantwortung in ihren Kommunen. Wir sind alle froh, wenn in unserem Land etwas vorwärtsgeht, etwas gebaut wird, gestaltet und investiert wird. Die Vergabevorschriften sind wirklich nicht einfach. Hier können einem hin und wieder schon mal graue Haare wachsen. Man sieht es vielleicht an mir.
Wir vereinfachen aber jetzt radikal. Über 2.000 Kommunen werden ab 01.01.2025 aufatmen können. Direktaufträge können künftig bis 250.000 Euro für Bauleistungen bzw. bis 100.000 Euro für sonstige Leistungen beauftragt werden. Bei erleichterten Vergaben wird die Wertgrenze auf 1 Million Euro für Bauleistungen heraufgesetzt. Das bringt Entlastung, Beschleunigung und Vereinfachung in ganz Bayern. CSU und FREIE WÄHLER bringen das auf den Weg.
Der zweite Punkt, der für mich enorm wichtig ist, ist Entbürokratisierung. Die Entbürokratisierung kann zum großen Teil auch in Behörden erfolgen: weniger Dienst nach Vorschrift, mehr Eigeninitiative. Pragmatische Lösungen sind gefragt. Wir ändern das Dienstrecht in Bayern. Bei den Beurteilungen werden neue Kriterien mit aufgenommen: lösungsorientierte Vorgehensweise, pragmatische Arbeitsweise, Ausschöpfung bestehender Ermessensspielräume. Neben bayerischer Gründlichkeit muss es künftig auch mehr Kreativität im gesetzlichen Rahmen geben. Wir schaffen die Grundlagen dafür. Für unsere Kommunen, für die Verwaltung und für die Menschen in Bayern ist das eine wirklich gute Nachricht so kurz vor Weihnachten.
Herzlichen Dank an alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, an unsere Arbeitskreise und Ausschüsse. Besonderer Dank geht aber an unsere Staatsregierung für die Initiative, stellvertretend an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann, der das Ganze immer sehr unterstützt hat. Herzlichen Dank dafür!
Alles in allem ist das ein tolles Gesetzespaket. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Ihnen allen eine gesegnete Weihnachtszeit und alles Gute!
Kollege Schwab, Sie ändern das Waldgesetz, § 10 Nummer 3, im Modernisierungsgesetz. Da sollte das Wort "unverzüglich" rein, und zwar im Fall, wenn ein Wald kahl geschlagen oder durch ein Schadensereignis unbestockt ist. Der Wald ist spätestens binnen drei Jahren wieder aufzuforsten. Jetzt hat der Kollege Nussel persönlich durchgesetzt, dass das Wort "unverzüglich" wieder gestrichen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass es vorher "innerhalb von drei Jahren" geheißen hat. Wir ändern das Gesetz jetzt trotzdem, auch ohne das Wort "unverzüglich", und zwar heißt es dann: "spätestens binnen drei Jahren". Ich möchte das nur erklären: Alle Gesetze müssen geändert werden. Die ganzen Lose-Blatt-Sammlungen müssen erneuert werden. Gerichte werden sich damit befassen, ob es inhaltlich einen Unterschied gibt. Die Waldbauern werden sich fragen. – Das ist Bürokratie, und zwar dadurch, dass man "spätestens binnen" statt "innerhalb" schreibt. Da möchte ich Montesquieu zitieren: Ein Gesetz, das man nicht braucht, darf man nicht erlassen. – Wieso ändern Sie das so unsinnig?
Mir ist schon klar, dass wieder einzelne Punkte herausgegriffen werden. Aber insgesamt ist es ein Riesenpaket. Ich kann Sie aber beruhigen: Der Kollege Walter Nussel wird selber noch reden, nachdem Sie es direkt angesprochen haben. Da müssen Sie nicht mich fragen, sondern können die Frage direkt stellen.
Insgesamt möchte ich noch mal betonen: Ein sehr großer, wuchtiger Aufschlag. Vor allem die Vergaberichtlinienänderung ist eine wahnsinnige Verbesserung für über 2.000 Kommunen in Bayern. Ich möchte mir das nicht wegen einzelner Kleinigkeiten schlechtreden lassen, sondern man muss das Große und Ganze sehen. Das ist wirklich ein tolles Gesetzespaket.
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab mal eine Frage, mal schauen, ob einer die Antwort kennt: Was haben das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz, Ihre aktuelle Zuwanderungspolitik und ein Omelett gemeinsam?
Das weiß keiner? Das habe ich mir schon gedacht, dass Sie die Fehler in Ihrer eigenen Politik nicht erkennen. Bei allen drei Dingen ist es so: Sobald ein faules Ei dabei ist, kann das ganz verheerende Folgen haben.
Leider haben Sie es mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz mal wieder geschafft, einige gute Dinge mit dem einen oder anderen faulen Ei zu verderben. So sollen gerade im Bausektor Erleichterungen geschaffen werden, die in Teilen durchaus
Sinn ergeben, wie die Verlängerung von Fristen, Bauantragstellungen direkt beim Landratsamt oder Minimalverbesserung bei Brandschutzauflagen.
Aber, und das muss ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das Ganze ist recht plakativ. Für den Dschungel der bayerischen Bürokratie braucht es kein buntes Feilensortiment wie hier, das kleinteilig abträgt. Echten Bürokratieabbau wird es nur mit einer blauen Kettensäge geben, meine Damen und Herren!
Kommen wir nun aber zu den Dingen, die uns dazu bewogen haben, das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen.
Erstens. Künftig darf in Baugenehmigungsverfahren von der Bayerischen Bauordnung abgewichen werden, wenn "überragendes öffentliches Interesse" vorliegt. – Was ist jetzt "überragendes öffentliches Interesse"? – Da könnte man jetzt meinen, es ist wichtig, wenn es vor Ort um Projekte geht. – Nein. Die Begrifflichkeit, das, was überragendes öffentliches Interesse ist, wird in Berlin definiert. Aktuell sind es zum Beispiel Windkraftanlagen und Solarparks. Aber das ist kein öffentliches Interesse, wie es der Bürger versteht. Ganz im Gegenteil: Hier wird es Berlin wieder einmal ermöglicht, ungestört nach Bayern hineinzuregieren. So viel zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Punkt zwei, die Genehmigung von Windparks. Ab sechs Anlagen geht die Verantwortung dafür direkt an die Regierung. Das heißt, baust du fünf, bist du zuständig. Baust du eine sechste dazu, dann ist die Regierung zuständig. Seit wir in Bayern unseren Windkraft-Hubsi haben, ist klar, wie die Entscheidung seitens der Regierung dann ausfällt.
Punkt drei, mal ganz simpel formuliert: Künftig kann Ihr Nachbar seine Wärmepumpe direkt vor Ihrem Schlafzimmerfenster parken. Das hat mit weitreichenden Änderungen des Abstandsflächenrechts zu tun.