Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Zweite Modernisierungsgesetz, das doch mit einigem Hochdruck durch den Ausschuss gepeitscht wurde, ist auch wieder keine Glanzleistung und schon gar keine großartige Entbürokratisierungsleistung. Wenn Sie das für großartig halten, dann sind Sie sehr bescheiden in Ihren Ansprüchen.
Trotzdem will ich mit etwas Positivem anfangen, es ist ja Vorweihnachtszeit. Begrüßt wird ausdrücklich, dass Bauanträge künftig nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden sollen. Die unmittelbare Einreichung bei der Genehmigungsbehörde ist für den Einsatz des digitalen Bauantrags notwendig, da die Genehmigungsbehörden hierfür technisch ausgerüstet sind, aber leider halt nicht alle; von 71 Landratsämtern sind es gerade mal 50. Aber das ist immerhin ein Anfang.
Positiv ist, die Einführung der Ausschlussfrist von drei Wochen zu prüfen und die Prüfung von Bauanträgen auf Vollständigkeit. Auch dass die dreimonatige Fiktionsfrist des Artikels 65 der Bayerischen Bauordnung drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. der Unterlagen beginnt und daher gleichzeitig mit der Zweimonatsfrist in Artikel 36 des Baugesetzbuches läuft, ist sehr zu begrüßen und kann zu einer echten Beschleunigung führen, wenn denn ausreichend Personal in den Bauämtern zur Verfügung steht. Dafür müssen Sie dann halt noch sorgen.
Positiv ist die schon erwähnte Anpassung der Grenzwerte für die Unterschwellenvergabe mit der Erhöhung der Wertgrenzen für Lieferungen, Bauleistungen und freiberufliche Leistungen. Nachdem die Vorredner das alles so gelobt haben, kann ich mich hier etwas kurzfassen. Aber ich lobe es ausdrücklich auch.
Sehr zu begrüßen ist, dass unser Antrag auf Wegfall der Genehmigungspflicht beim Bau von neuen Wärmeleitungen, Batteriespeichern und Netzstationen zwar im federführenden Bauausschuss noch abgelehnt wurde, aber dann von der CSU im Wirtschaftsausschuss am 05.12.2024 als fast wortgleicher Antrag eingebracht wurde, der natürlich angenommen wurde. Aber es hat uns gefreut.
Bedauerlich ist jedoch, dass bei unserem Antrag zur Abschaffung der 10-H-Regelung bei der Windenergie nicht das Gleiche passiert ist. Windenergie ist die effektivste Variante der erneuerbaren Energien. Es gibt keinen Grund, dies auszubremsen. Aus diesem Grund werden wir auch zu diesem Antrag noch namentliche Abstimmung beantragen. Hätten Sie sich auch hier einen Ruck gegeben, hätten wir diesem Gesetz zustimmen können.
Das Zweite Modernisierungsgesetz hat zwar seinen Namen Modernisierungsgesetz nicht verdient, und schon gar nicht ist es cool, aber es ist ganz ordentlich. Es ist nicht perfekt, nicht ganz überzeugend, und deshalb werden wir uns enthalten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Nächster Redner ist der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion.
Herr Präsident, Hohes Haus! Es ist erst einmal positiv, dass die GRÜNEN dem zustimmen. Ihr habt ja doch etwas gelernt.
Ich will aber ganz kurz – denn viel Zeit habe ich nicht – sagen: Herr Schuberl, ich habe das im Ausschuss erklärt. Es geht um die Vegetation, es geht um verschiedenste Zusammenhänge in der Natur. Ich kann nicht immer pflanzen, ich muss auch schauen, was von der Naturverjüngung kommt usw. Das können wir noch mal vertiefen. Deswegen war uns das wichtig, und vor allem haben hier auch die Waldbauern interveniert. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg.
Herr Kollege Becher, die Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zu den Statistikpflichten eingebracht. Ich hoffe, ihr unterstützt das in Berlin; denn dann kommen wir da einen Schritt weiter.
Der zweite Punkt ist über zwei Jahre aus Bayern angeschoben worden, und ich habe massiv darum gekämpft: Es wird ab 01.01. nächsten Jahres eine Wirtschaftsidentifikationsnummer für jeden Betrieb geben, ähnlich wie eine Steuernummer. Darüber können sich dann die Behörden die Daten – in Anführungszeichen – "selber" holen. Das soll auch eine große Entlastung werden. Das hat auch der Bund so gesehen, dass dann die "Statistikpflichten" – in Anführungszeichen – etwas schmaler werden und die Behörden über diese Nummer auf die Dinge zugreifen können.
Mich stört aber bei der ganzen Diskussion hier maßlos, wenn die Opposition sagt: Das ist stümperhaft, das ist nicht richtig, dass wir die Entbürokratisierung so anpacken. Auf der anderen Seite macht ihr aber bei der Verpackungsverordnung und bei der Nachhaltigkeitszertifizierung genau das Gegenteil. Da fordert ihr immer
mehr Dokumentationspflichten und mehr Auflagen. Gebt doch den Unternehmen endlich die Beinfreiheit, die sie brauchen,
und geht weg von der Kriminalisierungsdenke. Jeder Unternehmer, der irgendetwas macht, jeder Leistungsträger wird von euch immer so hingestellt, als wenn er etwas Schlechtes machen würde. Gebt den Menschen die Freiheit, und dann wird auch die Wirtschaft wieder einen Schub bekommen. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Das ist mir ganz wichtig. Für die Grundversorgung unserer Bevölkerung müssen wir Zeichen setzen, und diese Zeichen heißen: Beinfreiheit. Wir müssen den Menschen wieder mehr Vertrauen schenken, wir müssen unseren Verwaltungen mehr Vertrauen schenken, und das ist letztendlich der erste Aufschlag mit diesen beiden Gesetzen, die wir heute auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass wir das dann auch beim dritten und vierten Entlastungsgesetz in diese Richtung weiterlenken. Ich nehme euch auch bei der Erhöhung der Schwellenwerte beim Wort. Ich habe einen entsprechenden Vorschlag gemacht, aber bis heute keine Nachricht erhalten. Der Bundesrat hat sich in einem sogar einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag ebenfalls dazu bekannt. Herr Habeck hätte unsere Position längst nach Europa transportieren müssen. Ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Bei den Planungsleistungen der Kommunen ist bisher nur eine Erhöhung des Schwellenwerts auf 221.000 Euro geplant; wir wollen ihn auf 750.000 Euro anheben. Es ist Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, darauf hinzuwirken. Ich hoffe, dass dieses Vorhaben jetzt auch bei der EU massiv nach vorn getrieben wird.
Wir haben viele Dinge gemacht, unter anderem den Fitnesscheck. Ich mache den Praxischeck fortwährend, wenn es irgendwie möglich ist. Ich hoffe, dass das endlich auch beim Bund Berücksichtigung findet; das habe ich schon beim letzten Mal angesprochen. Es muss ministeriumsübergreifend funktionieren. Es geht nicht so, wie es in Berlin bisher gemacht wurde: nur mit einem Ministerium, und dann kommen die anderen hinterher und sagen: So geht es nicht! – Das Heizungsgesetz war ein Lehrbeispiel dafür, wie etwas falsch laufen kann. Ich hoffe, ihr korrigiert es.
Vielen Dank, Herr Kollege Nussel; Ihre Redezeit wäre zu Ende. – Aber von Herrn Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.
Herr Kollege Nussel, es geht um § 10 Nummer 3 des Zweiten Modernisierungsgesetzes – nur dass Sie Bescheid wissen. Geändert werden soll Artikel 15 des Waldgesetzes. Können Sie mir den juristischen Unterschied zwischen "innerhalb von drei Jahren" und "spätestens binnen drei Jahren" erklären? Welche von beiden Formulierungen hätten Sie denn gern?
Ich bin kein Jurist. Ich kann Ihnen nur sagen: "Unverzüglich" heißt für mich "sofort zu vollziehen", und ich muss begründen, wenn ich es nicht machen kann.
Die bisherige Regelung war die richtige, und die wollte ich beibehalten. So haben wir dann auch im Ausschuss abgestimmt. Ihre Leute haben dankenswerterweise mitgestimmt.
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Toni Schu- berl (GRÜNE): Aber jetzt wird es geändert!)
Vielen Dank, Herr Kollege Nussel. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3617, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/3903, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/4041, 19/4042, 19/4069, 19/4070, 19/4074 und 19/4075, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3994, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/4033 mit 19/4037 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Drucksache 19/4285.
Zunächst ist über die soeben erwähnten zwölf Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt alle zwölf Änderungsanträge zur Ablehnung.
Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Weniger Bürokratie für die Windkraft in Bayern – Abschaffung der sog. 10H-Regelung", Drucksache 19/4034, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Abstimmungszeit: drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden elf Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt wird. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr.
Ich bitte alle diejenigen, die schon in dem Programmpunkt, der um 19:30 Uhr startet, sind, sich noch einmal zu konzentrieren, weil wir noch eine Abstimmung durchführen möchten.
Noch einmal: Es geht nun um die elf Änderungsanträge. Der federführende Ausschuss ist der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt.
Die Sitzung wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses der vorherigen namentlichen Abstimmung für einen kurzen Moment unterbrochen.
Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Zweites Modernisierungsgesetz Bayern, hier: weniger Bürokratie für die Windkraft in Bayern – Abschaffung der sog. 10H-Regelung", Drucksache 19/4034, bekannt: Mit Ja haben 35 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 114 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3617. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zugestimmt mit der Maßgabe, dass noch weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/4285.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Die AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Zweites Modernisierungsgesetz Bayern".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3903 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wenn Sie wollen, treffen wir uns um 19:30 Uhr zum Empfang wieder. Uns allen einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen.