Drittes Bedenken vonseiten der CSU: Die Kommunen würden weniger Verwaltungsgebühren einnehmen. Oh ja, das stimmt. Die Kommunen nehmen weniger Gebühren ein. Sie haben aber auch keinen Aufwand mehr, weil sie den Antrag gar nicht bearbeiten müssen. Die Kommunen wollen in der Regel etwas ermöglichen: Sie wollen, dass gefeiert wird, sie wollen, dass etwas geht. Mit Verwaltungsgebühren sanieren wir den Verwaltungshaushalt nicht. Daher sage ich ihnen: Wenn Sie den Kommunen etwas Gutes tun wollen, wenn Sie die finanziellen Spielräume erhöhen wollen, dann tun Sie das; aber nicht bei den Gebühren und am Beispiel der Schankerlaubnis, sondern an ganz anderen Stellschrauben, meine Damen und Herren.
Von den Kommunen sind Bedenken gekommen: Aber dann wissen wir gar nicht mehr, wer wann wo was ausschenkt. Ja, das stimmt, das mag sein. Allerdings führen die Kommunen sehr viele Festivitäten selbst durch. In diesem Fall gibt es Verträge, und wir wissen ganz genau, wer was ausschenkt.
Ich empfehle einen Blick in die Vergangenheit. Am 4. Oktober 2016 ist § 3a der Bayerischen Gaststättenverordnung in Kraft getreten, und darin heißt es: Wer in Besitz einer Reisegewerbekarte ist und das rechtzeitig der Kommune sagt, der braucht keine Erlaubnis. – Ach, sieh an! Da reicht plötzlich eine reine Mitteilung ohne Erlaubnis aus. Das war in Bayern die Regel. Diese Regel ist im Oktober 2021 einfach außer Kraft getreten. Fünf Jahre ging es ohne Erlaubnis, und jetzt bräuchte man auf einmal eine. Ich kann nur sagen: Wenigstens zurück zu dieser alten Regelung, aber keine zusätzliche Bürokratie, meine Damen und Herren!
Wissen Sie, es wird ja viel geredet über Entbürokratisierung und über Kulturwandel in der Verwaltung; aber bei so einem einfachen Beispiel, da versperren sich dann die CSU und die FREIEN WÄHLER – vielleicht auch nur die CSU und die FREIEN WÄHLER in Sippenhaft – einer vernünftigen Lösung. Wer eine Reisegewerbekarte hat, soll ausschenken dürfen. Was in Nordrhein-Westfalen geht, das muss
auch in Bayern gehen. Und wer Entbürokratisierung wirklich will, der sollte diesem Antrag zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Abgeordnete Kristan Freiherr von Waldenfels. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin! Am 13. Juni vergangenen Jahres hat genau von diesem Platz aus Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit seiner Regierungserklärung den Plan vorgestellt, der sich in Umsetzung befindet, liebe Kolleginnen und Kollegen: Zwei Modernisierungsgesetze auf den Weg gebracht, Erleichterungen im Vergaberecht, im Baurecht, im Dienstrecht, viele weitere einzelne Verordnungen und Maßnahmen, die folgen, die Einrichtung der Enquete-Kommission Bürokratieabbau. Der Freistaat Bayern hat die Lage erkannt, und er handelt.
Wir haben das Ziel, die Wirtschaft zu entfesseln, das Leben leichter zu machen und dafür zu sorgen, dass wir wettbewerbsfähig sind, aber auch dafür, das Leben in Bayern wieder leichter gestalten zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieser Prozess, den wir gehen, soll in allen Bereichen Auswirkungen haben, etwa im Bereich der Schaustellerinnen und Schausteller. Ich will das ausdrücklich sagen.
Kollege Becher, Sie haben viel über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und über die kommunale Ebene gesprochen. Ein solcher steht vor Ihnen. Als Veranstalter von Wiesenfesten weiß ich selbst um die große Bewandtnis von Schaustellerinnen und Schaustellern und den entscheidenden Beitrag, den sie leisten. Unsere vielen Feste und Veranstaltungen, auch ein Oktoberfest hier in München oder ein Wiesenfest in Oberfranken, wären ohne sie nicht möglich.
Es ist unser erklärtes Ziel, ihr Leben leichter zu machen, ihre Arbeit zu erleichtern und letztlich die Kommunen auf diesem Wege zu entlasten. Allerdings – da kommen wir jetzt zu einem Dissens – ist es tatsächlich so – und das will ich ganz ausdrücklich sagen –: Wenn wir hier vom Bayerischen Landtag aus die Maßnahmen, die wir im Sinne der Entbürokratisierung ergreifen, nicht derart umsetzen, dass sie funktionieren, dann leisten wir der Entbürokratisierung einen Bärendienst, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das heißt also konkret mit Blick auf diesen Antrag ganz deutlich: Wir – das möchte ich ausdrücklich sagen – haben das gleiche Ziel. Es ist völlig richtig, dass Sie es als solches formulieren, und wir unterstützen es auch ausdrücklich. Allerdings gibt es drei Dinge zu beachten:
Erstens. Wir müssen in Erwägung ziehen, dass die niedergelassenen Gastronomen ihr Gewerbe auch unter bestimmten Voraussetzungen ausüben und in dem Moment, in dem sie ihren Gastraum verlassen, auch entsprechende Regularien vorfinden. Wir wollen einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg bringen, der nicht nur für die Schaustellerinnen und Schausteller, sondern auch für die Gastronomen, wenn diese ihren Gastraum verlassen, entsprechende Erleichterungen bringt, auch im Sinne einer Gleichbehandlung.
Zweitens müssen wir darauf Wert legen, dass wir die Erleichterungen, die wir auf den Weg bringen, auch mit unseren Vereinen in Einklang bringen. Der Ministerpräsident hat am 13. Juni vergangenen Jahres von dieser Stelle aus in aller Deutlichkeit gesagt, dass Vereine, die bereits mehrfach Veranstaltungen durchgeführt
haben, einer geringeren Anzeigepflicht und Antragspflicht unterliegen sollen. Auch das wollen wir damit in Verbindung bringen.
Drittens möchte ich schon sagen – das ist völlig richtig –: Nordrhein-Westfalen hat dies entsprechend umgesetzt. Es gibt dennoch rechtliche Bedenken im Hinblick auf die
nichtkonforme Auslegung des noch geltenden Gaststättengesetzes. Unser Ziel ist – das werden wir tun –, einen entsprechenden Vorschlag zu machen, der zu einem besseren Einklang führt, vielleicht über den Weg der Modernisierungsgesetze, die wir gerade anstrengen.
Das heißt – ich sage es ganz einfach –: Das Ziel ist richtig. Wir meinen, es gibt einen besseren Weg, und den werden wir vorschlagen und gehen.
Bitte bleiben Sie am Rednerpult, Herr Kollege. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Becher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.
Herr Kollege von Waldenfels, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, halten Sie unserem Antrag jetzt Punkte entgegen. Die ersten zwei Punkte sind, dass Sie gerne noch andere Erleichterungen hätten. Das steht aber gar nicht im Widerspruch zu unserem Antrag. Deswegen könnte man unserem Antrag trotzdem zustimmen.
Wir haben ja viele Bereiche der Entbürokratisierung. Wenn wir immer sagen, wir können einem Antrag erst dann zustimmen, wenn auch fünf andere Anträge auf dem Tisch liegen, kommen wir nicht weit. Wir sind in einem Marathon und müssen eines nach dem anderen machen. Das alles spricht nicht gegen diesen Antrag.
Zur rechtlichen Auslegung, zum Rechtsgutachten, das das Land Nordrhein-Westfalen betrifft: Zweifeln Sie das Gutachten an, oder wie muss ich das verstehen? Ich gehe nämlich davon aus, dass sich auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das sich in Verbindung mit der Gewerbeordnung auf das Bundesgaststättengesetz bezieht, eindeutig an Recht und Gesetz halten muss. Mir ist auch kein Gerichtsurteil bekannt, das eine entsprechende Regelung aufheben würde.
Sie hätten es doch leicht machen können, nämlich ohne Schankerlaubnis für Ihren Festwirt. Davon gehe ich doch fest aus.
Erstens. Sie sagen, dass wir hier einfach einen Beschluss auch dann fassen könnten, wenn der Antrag nicht vollständig ist
Zweitens. Zur Situation in Nordrhein-Westfalen. Nur weil Nordrhein-Westfalen es so macht, heißt dies nicht, dass wir es nicht besser machen können.
Herr Präsident, geschätzte Kollegen! Jeder Gastronomiebetrieb, der alkoholische Getränke vor Ort ausschenken möchte, braucht eine Schanklizenz oder eine Ausschankgenehmigung. Das betrifft nicht nur Restaurants und Bars, sondern auch Event Locations, Cateringunternehmen und zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Die Schanklizenz ist dabei an die spezifische Person bzw. den Inhaber der Gastronomie und – jetzt kommt es – an den Standort gebunden. Schausteller, die ihre Location wechseln, brauchen deshalb jedes Mal eine Schankgenehmigung.
Herr Becher, ich gebe Ihnen recht: Daran gehört etwas geändert, aber nicht so wie in Nordrhein-Westfalen. Wir haben ein Bundesgaststättengesetz, und darin steht, dass die Schankgenehmigung an den jeweiligen Standort gebunden ist. Das ist das Problem.
Der Antrag der GRÜNEN weist zwar in einer unbedarften Art auf das Problem hin, aber so, wie er es fordert, können wir es nicht machen. Wir in Bayern und wir von der AfD als Rechtsstaatspartei halten uns an Recht und Gesetz.
Seien Sie einmal still. Ein Bundesgaststättengesetz liegt vor. Warum wird keine Gesetzesänderung vorgenommen? Warum macht man zum Beispiel nicht einfach
seien Sie doch ruhig – nach § 26, Sonderregelung, eine Reglung, die besagt: Falls Schausteller eine Schankgenehmigung und eine Reisegewerbekarte haben, entfällt die Bindung an den Standort, und der Käse ist gegessen? Aber nein, Sie halten sich einfach nicht an Recht und Gesetz. Genauso sieht es bei der Migration aus. Alles geht durcheinander. Stellt einen normalen Gesetzesänderungsantrag, dann passt es.
(Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Am Ende bei der Schankerlaubnis wieder auf die Migration gekommen! Es ist unglaublich!)