Protokoll der Sitzung vom 04.02.2025

(Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Am Ende bei der Schankerlaubnis wieder auf die Migration gekommen! Es ist unglaublich!)

Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER die Kollegin Jutta Widmann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag "Schaustellerinnen und Schausteller entlasten – zusätzliche Schankerlaubnispflicht abschaffen", ist so gut, dass er gar von den FREIEN WÄHLERN hätte kommen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Zur Sache: Wenn Schausteller bereits eine Reisegewerbekarte besitzen, die auch die Abgabe von alkoholischen Getränken erlaubt, müsste eigentlich nicht immer zusätzlich für jede einzelne Veranstaltung eine extra Schankerlaubnis beantragt werden. Das ist unnötige Doppelbelastung und Doppelkontrolle.

Bei der Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird ausführlichst die jeweilige Zuverlässigkeit geprüft. Das heißt, der Antragsteller muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, muss eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen, muss einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen und viele andere Dinge mehr. Nur wenn alle diese Vorgaben positiv erfüllt werden, bekommt er eine Reisegewerbekarte.

Dann aber trotzdem bei jeder Veranstaltung nochmals, auch wenn die Veranstaltung noch so kurz ist – einen Tag, zwei Tage, zehn Tage –, eine Schankerlaubnis zu fordern, erzeugt viel Arbeit, viel Bürokratie, Doppelkontrollen ohne Mehrwert, wenig Flexibilität und hohe Kosten.

Jetzt hat sogar ein Gutachten festgestellt, das im Auftrag des Deutschen Schaustellerbundes erstellt wurde, dass die Praxis der Gestattungen für Reisegastronomen nicht nur überflüssig ist, sondern auch einen Verstoß gegen die Berufswahlfreiheit darstellt und somit verfassungswidrig ist.

Verschiedene Bundesländer haben sich jetzt auf den Weg gemacht und haben versucht, dieses Problem zu lösen. Einige Bundesländer haben ein eigenes Gaststättengesetz geschaffen, nach dem es dann keine Gestattung zusätzlich zur Reisegewerbekarte braucht. NRW – das wurde heute schon gesagt – hat es anders gelöst. NRW hat kein eigenes Gaststättengesetz, sondern hat die Verpflichtung, eine eigene Schankerlaubnis zu beantragen, obwohl eine Reisegewerbekarte vorliegt, per Erlass abgeschafft.

Inzwischen gibt es Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern. Dort hat sich ganz klar herausgestellt, dass es im Rahmen dieser unterschiedlichen Handhabungen keine Missstände und auch keine zusätzlichen Gefahrenquellen gibt.

Wir FREIE WÄHLER stehen zu unseren Schaustellern, und wir stehen auch zur Entbürokratisierung. Dieser Antrag geht für uns FREIE WÄHLER klar in die richtige Richtung; allerdings enthält er laut Ministerium einige juristische Ungereimtheiten,

(Lachen bei den GRÜNEN)

die es noch auszuräumen gilt, und ist deshalb heute abzulehnen.

Wir möchten im Rahmen der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Bitte etwas Ruhe im Saal! Die Rednerin hat das Wort. – Danke.

Danke schön. – Wir möchten dieses Thema im Rahmen der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau nochmals aufgreifen und rechtssicher umsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Toni Schuberl (GRÜNE): Wo sind konkrete Probleme?)

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Becher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Kollegin, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihren Wortbeitrag. Ich hätte unseren Antrag nicht besser begründen können, als Sie das in den letzten drei Minuten getan haben. Herzlichen Dank dafür. Ich lade Sie natürlich herzlich ein, die juristischen Ungereimtheiten, die irgendwer noch vermutet, auszuräumen. Sie dürfen diesem Antrag heute sehr gerne zustimmen.

Für den Fall, dass das heute aus Koalitionsgründen nicht möglich sein sollte: Nehmen Sie den Antrag im Sinne der Schausteller. Warten wir nicht, bis die EnqueteKommission fertig ist, sondern nehmen Sie den Antrag, kopieren Sie ihn schamlos und bringen Sie ihn in den Koalitionsausschuss ein. Ich würde mich freuen, einem gleichlautenden Antrag der FREIEN WÄHLER in einer der nächsten Sitzungen im Landtag auch zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe)

Ich bitte um etwas Ruhe!

Ich danke Ihnen für das Lob, muss Sie aber enttäuschen, Herr Kollege Becher. Der Antrag ist vor etwa einem halben Jahr fast wortidentisch von der Fraktion der FREIEN WÄHLER im Koalitionsausschuss eingebracht worden.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Wir sind gemeinsam dabei, die juristischen Ungereimtheiten zu lösen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das Urheberrecht ist leider auf der Seite der FREIEN WÄHLER.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Vielen lieben Dank an meine Vorrednerin. Eigentlich könnte ich mir meine Rede sparen. Volksfeste nehmen eine zentrale Rolle in der bayerischen Kultur ein. Sie sind gelebte Tradition. Volksfeste sind identitätsstiftend und verbindend. Bräuche und Traditionen werden durch Volksfeste und Schausteller:innen gepflegt und weitergetragen. Sie bewahren seit dem Mittelalter regionale Kultur und Geschichte und machen sie greifbar. Volksfeste wie Kirmes, Kirchweih, Kerwe, Rummel, Wiesn, Wasn, Dult, Frei-, Kramer- und Jahrmarkt oder Schützenfeste stärken den

gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie es schaffen, Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Altersklassen, mit unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen politischen Einstellungen zusammenzubringen. Deswegen, ich glaube, das kann ich für alle sagen: Vielen lieben Dank für die großartige Arbeit unserer Schausteller:innen, die das schon seit Generationen mit Herzblut tun.

(Unruhe)

Trotz der wichtigen Stellung, die Volksfeste in der bayerischen Kultur einnehmen, sehen sich Schausteller:innen vielfältigen Herausforderungen – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – gegenübergestellt.

(Unruhe)

Entschuldigung, ganz kurz. – Ich bitte, die Einzelgespräche in den hinteren Reihen einzustellen oder einfach hinauszugehen. Danke.

Dazu gehören die Verdrängung von Volksfesten aus dem Stadtzentrum, Fachkräftemangel, finanzielle Probleme, die durch COVID noch einmal verstärkt worden sind, die gestiegenen Betriebskosten auch durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die Privatisierung von Volksfesten und die zunehmenden Extremwetterereignisse, die Volksfeste ausfallen lassen. Die Abschaffung einer völlig überflüssigen Bürokratie ist wohl das Mindeste, was wir als Politiker:innen für unsere Schausteller:innen tun können.

Unsere Schausteller:innen erheben seit Langem die Forderung, dass sie nicht bei jedem Volksfest eine neue Schankerlaubnis beantragen müssen, wenn sie ohnehin über eine Reisegewerbekarte verfügen, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst. Dies hat – das hat meine Vorrednerin bereits gesagt – ein Rechtsgutachten des Deutschen Schaustellerverbandes bestätigt, der darin sogar eine Diskriminierung sieht. Diesem Gutachten sind bereits acht Bundesländer gefolgt. Vier weitere sind dabei.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte noch einmal die Kollegen, die Einzelgespräche führen, hinauszugehen. Bitte führen Sie während der Sitzung keine Einzelgespräche im Plenarsaal. Danke.

Zudem – auch dieses Argument ist schon angeklungen – kann man die Sorge vor Missbrauch oder erhöhter Gefahrenlage nehmen, da für die Erteilung der Reisegewerbekarte eine Zuverlässigkeitsprüfung notwendig ist. Wir ersparen – das ist ein neues Argument – den Kommunen auch viel bürokratischen Aufwand, der durch die zusätzlichen Gebühren meistens kaum gedeckt ist.

Warum also ist Bayern noch nicht auf dem Weg? Ministerin Kaniber hat erklärt, dass sie da leider nichts machen könne, da das Gaststättenrecht erst reformiert werden müsse. – Das stimmt aber nicht, weil das Gaststättengesetz des Bundes tatsächlich für derartige Fälle eine entsprechende Öffnungsklausel vorgesehen hat.

Wir haben es heute schon gehört, und deswegen kann ich es kurz machen: Der Christdemokrat Wüst hat das Ganze in NRW im Landtag schon mit einer Verordnung geregelt. Warum nicht auch wir in Bayern? Endlich handeln statt reagieren. Bis dahin müssen nämlich unsere Schausteller:innen weiter bei Volksfesten, Christkindlesmärkten oder anderen Märkten belastet werden. Schade, dass wir da hintendran sind, obwohl wir eigentlich die Debatte eher darüber führen müssten – das ist auch neu –, ob wir bayerische Volksfeste tatsächlich als Träger der baye

rischen Volksfestkultur anerkennen sollten; denn dann würden sie eine Kulturförderung erhalten und wären nicht nur auf die Wirtschaftsförderung angewiesen. Diese Debatte wäre hier viel sinnvoller.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Diese findet in elektronischer Form statt. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags.

(Johannes Becher (GRÜNE): Eine Wortmeldung der Ministerin wäre schon spannend gewesen!)

Die Abstimmung ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 19:14 bis 19:17 Uhr)