Sehr geehrter Herr Kollege Freudenberger, Sie haben für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel angeführt. Jetzt möchte ich Sie aber schon einmal darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich – Stichwort Fachkräftemangel – jedes Jahr, jeden Monat Hunderte von Pflegekräften beispielsweise an Österreich und an die Schweiz verlieren und sie hier nicht halten können.
Das Zweite ist der demografische Wandel. Wir haben viele ältere Personen. Dadurch haben wir logischerweise auch mehr Wehwehchen, sodass die Leute auch mehr behandelt werden müssen. Jetzt heißt das für mich: Wir brauchen mehr Krankenhäuser, mehr ärztliche Versorgung und mehr Notfallstationen, und nicht weniger. Jetzt frage ich Sie ganz ehrlich: Warum stellen Sie sich jetzt da vorne hin und spielen den Insolvenzverwalter für die bayerische Krankenhauslandschaft?
Herr Kollege Winhart, wenn es eine gute Politik ist, dass man komplexe Themen auf so einfache Antworten herunterbricht, dann mögen Sie die machen. Wir machen die nicht. Veränderung heißt nicht – ich habe das eingangs ausgeführt –, dass man einfach alles so lassen kann, wie es ist. Die Gründe – und das wissen Sie ganz genau – habe ich angeführt.
Wir sind aber überzeugt, dass wir sektorenübergreifend unter Beibehaltung guter Strukturen und einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung die Herausforderung meistern können, der bayerischen Bevölkerung auch in Zukunft eine gute medizinische Versorgung zu bieten. Das machen wir, und zwar positiv, mit dieser Motivation, das hinzubekommen, und nicht so wie Sie. Sie machen immer das Gleiche, Sie reden alles schlecht,
tun so, als ob alles an die Wand fährt, und glauben, dass Sie die Lösung haben. Sie haben überhaupt keine Lösungen, sondern sind einfach nur damit beschäftigt, alles schlechtzureden und die Schuld auf andere zu schieben. Das machen wir nicht. Wir machen es besser.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte wirklich, dass sich in diesem Gesetzentwurf dann endlich auch der im Oktober groß angekündigte 7-Punkte-Plan von Staatsministerin Gerlach gesetzlich wiederfindet. Doch was sehen wir stattdessen? – Unabhängig davon, dass festzuhalten ist, dass ein Punkt umgesetzt ist, den nämlich der Finanzminister zu verantworten hat und auch hier eingebracht hat, sehen wir zwar ansonsten ein paar technische Anpassungen, aber keinerlei – ich betone: keinerlei – echte Strategie für das Kliniksystem im Freistaat Bayern.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention weigert sich also weiterhin, eine ernsthafte Verantwortung für eine verlässliche Klinik- und Krankenhausplanung in diesem Bundesland zu übernehmen. Das ist übrigens kein neues Problem. Seit mittlerweile Jahrzehnten entzieht sich die Staatsregierung in diesem Bereich ihrer Pflicht als Krankenhausplanungsbehörde. Die Folge davon? – Eine zunehmende Schieflage der bayerischen Krankenhauslandschaft.
Die Situation in den Kliniken in Bayern ist fatal. Sie kämpfen mit steigenden Betriebskosten, dem Fachkräftemangel und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, anstatt ihrer primären Aufgabe nachkommen zu können, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der ruinöse Wettbewerb entsteht durch eine fehlende Krankenhausplanung. Dieser ruinöse Wettbewerb verschärft sich weiter. Und was macht die Staatsregierung? – Sie schaut dabei zu. Sie schaut dabei zu, ohne eine klare Richtung vorzugeben und ohne ihrer ureigenen Aufgabe – der Landeskrankenhausplanung – wieder nachzukommen.
Statt einer gezielten Steuerung der Krankenhauslandschaft sollen die Steuermittel jetzt einfach weiterhin ohne eine klare Planung und ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten ausgegeben werden. – Wie ich persönlich finde: in der derzeitigen Situation ein absolutes No-Go.
Seit über zwei Jahren laufen intensive Verhandlungen über die Krankenhausstruktur. Krankenhäuser, kommunale Vertreter und Vertreterinnen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte – alle haben signalisiert, dass sie Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven brauchen. Doch genau das fehlt in diesem Gesetzesentwurf wieder einmal.
Herr Staatsminister, das, was Sie ausgeführt haben, ist zugegebenermaßen richtig; das ist auch ein Punkt aus diesem 7-Punkte-Plan. Ich streite das gar nicht ab. Die entscheidende Frage dabei ist doch aber: Was ist eigentlich aus den anderen sechs Punkten geworden?
Wenn es darum nicht geht, dann stelle ich mir schon die Frage, warum es dieser eine Punkt geschafft hat, Bestandteil dieses Gesetzentwurfs zu werden, aber die anderen sechs Punkte dazu nicht wichtig genug sind. Dabei muss man klar sagen: Die Staatsregierung ist genau hier zuständig, sie ist in der Pflicht. Genau hier hat Bayern Gestaltungsspielraum. Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie auch nutzen.
Bayerns Städtetag und Landkreistag haben betont: Eine tragfähige Krankenhausplanung ist längst notwendig und überfällig; denn trotz der zahlreichen Betten gibt es auch in Bayern noch immer unterversorgte Regionen. Wir müssen genau da hinschauen, und genau da muss auch eine Krankenhausplanungsbehörde ansetzen.
Die Krankenhausreform auf Bundesebene gibt den Ländern einen klaren und ausreichend flexiblen Rahmen. Jetzt ist es die Aufgabe der Staatsregierung, diesen Rahmen auch bedarfsgerecht zu füllen. Meine Damen und Herren, nutzen Sie diese Chance endlich.
Ziel muss sein: eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung für alle Regionen in Bayern; eine gezielte Bündelung und Spezialisierung der Kliniken; eine Krankenhauslandschaft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnen orientiert, wofür es – ich wiederhole mich – eine aktive Steuerung durch den Freistaat Bayern braucht; eine Verteilung der Ressourcen, die sich nicht an kurzfristigen finanziellen Erwägungen, sondern an einer nachhaltigen Versorgungsstrategie orientiert.
Sehr geehrtes Präsidium, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eine ganz klare Botschaft bringen: Eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land muss hier in Bayern, in ganz Deutschland erhalten werden – egal, was noch für ein Schmarrn und Blödsinn von dieser Bundesgesundheitspolitik kommt, mit dem wir hier dann umzugehen haben.
Wir FREIE WÄHLER kämpfen auf Landesebene weiter gegen die vom Bund ins Rollen gebrachte Gefährdung von Krankenhäusern und der flächendeckenden Versorgung der Menschen. Es gibt das Recht eines jeden Bürgers auf wohnortnah erreichbare ambulante und stationäre gesundheitliche Versorgungsangebote.
Wir wollen das Krankenhausgesetz auf Landesebene anpassen. Warum? – Es haben sich im Krankenhauswesen zahlreiche Hürden ergeben. Oder: Die aktuelle Regelung macht eine pragmatische Umsetzung bestimmter Themen schwierig.
Ein erstes Beispiel: die Förderung von Einzelvorhaben, also besonders des Krankenhausbaus. Hier gab es komplexe und lange Regularien, die dazu geführt haben, dass ein verfrühter Baubeginn oder ein Beginn der Maßnahme ohne vorherige Zustimmung zu einem Förderausschluss geführt hat. Wenn wir im Bereich
"Förderung" bleiben, dann stellen wir fest, dass im Zuwendungsrecht diverse förderrechtliche Erleichterungen getroffen wurden, unter anderem hinsichtlich der Prüfung des Vergaberechts. Die Regelungen des Zuwendungsrechts gelten aber nicht für Krankenhausinvestitionsförderungen.
Die Anpassung im Gesetz bewirkt, dass der Krankenhausträger künftig bereits dann eine Maßnahme beginnen kann, wenn ihm die Förderbehörde das Prüfungsergebnis für das fachliche Prüfungsverfahren im Anhörungsverfahren übermittelt und er für sich entschieden hat, dass er mit diesem einverstanden und zur Übernahme der Vorfinanzierungskosten in der Lage ist – und dies, ohne dass die Förderung gefährdet ist oder entfällt. Die nächsten rechtsförmlichen Schritte – nämlich die Bekanntgabe des Bescheids über die fachliche Billigung und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn – muss er dann für den förderunschädlichen Maßnahmebeginn nicht mehr abwarten. In einem solchen Fall soll die Förderbehörde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn auch nachträglich erteilen können.
Ein zweites Problem: Aufgrund der ständigen Bewegung und Veränderung im Gesundheitswesen steht die Krankenhauslandschaft unter erheblichem Anpassungs- und Umstrukturierungsdruck. Immer mehr Patienten werden ambulant behandelt. Es gibt kürzere Verweilzeiten und mangelnde Refinanzierung der gestiegenen Betriebskosten sowie Fachkräftemangel.
Im Zuge der Anpassung der Strukturen der Krankenhausversorgung an die Rechtsänderungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird sich diese Situation noch weiter verschärfen. Durch die dadurch bedingte Schließung oder Teilschließung von Krankenhäusern ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Investitionsfördermittel zurückgezahlt werden müssen.
"Zugunsten der von einer vollständigen oder teilweisen Schließung ihres Krankenhauses betroffenen Krankenhausträger sollen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, auf den Widerruf von Förderbescheiden zu verzichten."
Dazu soll auch eine "nachträgliche ‚Abrechnung‘ von in der Vergangenheit geförderten Darlehen abgeschafft werden."
Eine weitere Hürde: Wird ein abtrennbarer Teil des Krankenhauses von einem anderen Krankenhausträger übernommen, kann dies bislang förderrechtlich nur durch eine Entscheidung über den Verzicht auf den Widerruf von Förderbescheiden gegenüber dem bisherigen Krankenhausträger geschehen. Dies kann nur unter der Voraussetzung der akutstationären Weiternutzung bis zum Ablauf der Nutzungsdauer der geförderten Anlagengüter durch den neuen Krankenhausträger abgewickelt werden.
"Bei einem Wechsel in der Trägerschaft über einen abtrennbaren Teil eines Krankenhauses soll künftig der neue Krankenhausträger die hierfür bisher erteilten Förderbescheide unmittelbar übernehmen können."
Punkt vier betrifft die Fortschreibung des Festbetrags für Einzelvorhaben. Dies erfordert von den Krankenhäusern unter Umständen eine längere Vorfinanzierung von teilweise hohen Kostensteigerungen. Die Anpassung im Gesetzentwurf lautet:
"Krankenhausträger sollen bei Einzelvorhaben […], die eine über bestimmten Schwellenwerten liegende Kostensteigerung erfahren, künftig bereits vor Erlass des Abschlussbescheids Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Indexfortschreibung erhalten können."
Mit der Änderung des Gesetzes gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich die Krankenhäuser weiter zu stärken, die unter der katastrophalen Gesundheitspolitik des Bundes leiden – so wie ich es zu Beginn meiner Rede bereits erwähnt habe.
Das Gesetzesvorhaben führt nicht zu zusätzlichen Belastungen für den Staat oder die Kommunen, die ja über die Krankenhausumlage die Hälfte des Krankenhausförderetats aufbringen. Darüber hinaus entstehen für die Kommunen, die Wirtschaft und den Bürger keine Kosten.
Ich bitte um wohlwollende Begleitung im Ausschuss. Wir müssen unseren Häusern, die unter den irrsinnigen krankenhaus- und gesundheitspolitischen Maßregelungen des Bundes leiden, helfen.