Protokoll der Sitzung vom 04.02.2025

(Stimmabgabe von 16:32 bis 16:36 Uhr)

Befinden sich noch Kolleginnen und Kollegen an den Wahlkabinen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Haben alle ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahl. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

und später bekannt gegeben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags

Bisher haben auch hier die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Schriftführers beantragt und hierfür Herrn Abgeordneten Florian Köhler als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet nicht statt.

Damit kommen wir zur Wahl. Sie findet in geheimer Form statt. Sie finden den dafür benötigten gelben Stimmzettel an Ihrem Platz vor. Auch hier sind ausschließlich dieser Stimmzettel und die weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist aus der vorangegangenen Wahl bekannt. Für diesen Wahlgang stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 16:38 bis 16:40 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Die Wahl ist hiermit beendet, und ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

(Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/3438) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Erster Redner ist der Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Ihre planwirtschaftliche Agrarpolitik und ihr Kontrollwahn sind eine einzige Zumutung für unsere Landwirte. In den letzten zehn Jahren wurden 200 neue Vorschriften eingeführt, die meisten davon aufwendige Berichtspflichten. Viele Regelungen stammen natürlich von der EU und vom Bund; aber auch die Staatsregierung denkt sich täglich neuen Unsinn aus.

Mit dem sogenannten Bayerischen Naturschutzgesetz hat sie ein weiteres bürokratisches Monstrum erschaffen. Die Bürokratiekosten betragen in der Landwirtschaft ungefähr eine halbe Milliarde Euro im Jahr. Der produktive Mehrwert dieser Kontrollen ist gleich null. Es gibt immer weniger Landwirte und immer mehr Aufpasser und Kontrolleure. Ich habe mal nachgesehen, in Schwaben haben wir nur ungefähr 10.000 Betriebe, aber 160 Kontrolleure im Landwirtschaftsamt. Wozu eigentlich? – Das ist doch ein absolutes Missverhältnis.

Alle Landwirte haben die Nase voll von diesem bürokratischen Blödsinn. Wir haben deshalb unter anderem die Gesetzentwürfe zur Abschaffung des unsinnigen Walz- und Mähverbots eingebracht. Die starren Regeln zur Flächenbewirtschaftung sind einfach unsinnig. Sie von der Regierungsfraktion haben unsere praxistauglichen Gesetzentwürfe leider trotzdem immer abgelehnt. Jetzt haben Sie im Umweltausschuss einen Antrag eingebracht, in dem Sie unsere Forderungen größtenteils übernommen haben.

Herr Flierl, an dieser Stelle noch einen Hinweis an die Regierungsfraktionen: Wenn Sie schon ganze Absätze von unseren Anträgen abschreiben, dann markieren Sie die Stellen doch gleich als Zitate. Machen Sie das doch in Zukunft. Und schreiben Sie nicht erst unsere Anträge ab, um sie später einzubringen. Nein – Sie verschwenden doch unsere Zeit –, stimmen Sie gleich zu!

(Beifall bei der AfD)

Sie haben noch eine Kleinigkeit in Ihrem Antrag falsch gemacht, weil die neue Regelung nur für 95 % der Fläche und nicht für 100 % angewendet werden soll. Ich sage es jetzt noch einmal: Wir brauchen eine komplette Abschaffung dieses Verbots statt nur eine Einschränkung. Wenn Sie nicht auf uns hören, Herr Flierl, frage ich mich: Warum ignorieren Sie dann die Experten aus der Landwirtschaft?

Ich möchte noch einmal an die Anhörung zum Volksbegehren "Rettet die Bienen" erinnern. Es kam ganz klar heraus, dass die Bürokratie für die Betriebe zwischenzeitlich unerträglich geworden ist. Natürlich gibt es Regeln für die Flächenbewirtschaftung, für Mahd und Walzen. Dort gilt es genauso: Das sind auch bürokratische Hürden. Das wurde von Ihren eigenen Experten noch einmal ganz klar gesagt. Das Walzverbot ab dem 15. März wird von ihnen auch nicht verstanden.

Ich frage mich, wofür wir in Bayern Landwirte ausbilden, wenn wir ihnen kein Vertrauen schenken. Wenn das Wetter am 15. März das Walzen nicht zulässt, dann legt die Regierung die Frist mit einer Allgemeinverfügung einfach nach hinten. Das

würden die Landwirte ohne diese idiotische Vorschrift sowieso machen. Was ist der Mehrwert dieses zusätzlichen Verwaltungsaufwands? – Ich sage es Ihnen: keiner. Sie haben kein Vertrauen in unsere Landwirte. Das ist die absolute Unverschämtheit.

(Beifall bei der AfD)

Heute fordern wir daher die Abschaffung Ihres kleingeistigen Kontrollwahns, und zwar nicht irgendwann, wie Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, sondern jetzt sofort. Das können wir doch machen. Stimmen Sie uns heute einfach zu. Ich sage es noch einmal: Das Walzverbot ab dem 15. März muss zurückgenommen werden. Das ist doch sinnlos. Sie haben es in Ihren Anträgen ja selbst zugegeben. Es bringt einfach keinen Mehrwert für die Landwirtschaft, es verursacht sinnlose Bürokratie und pfuscht den Landwirten in die betrieblichen Abläufe hinein.

Sie wissen es doch selbst, Herr Flierl, Wetter und Natur halten sich nicht an die Gesetze, die die Staatsregierung irgendwann einmal erlassen oder erfunden hat. Stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu und verschwenden Sie keine Zeit mehr. Die Landwirte werden es Ihnen danken.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Kollege Alexander Flierl.

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, unsere Bäuerinnen und Bauern und die Landwirtschaft stehen vor großen Herausforderungen. Teilweise werden sie durch Berichtspflichten mit unnötiger Bürokratie überzogen. Das Walzverbot, wie Sie es nennen, gehört sicherlich nicht dazu; denn eines ist, glaube ich, klar: Unsere Landwirtinnen und Landwirte leben mit der Natur, sie arbeiten in der Natur und setzen sich für unsere Natur ein. Schon deswegen haben wir es gar nicht nötig, Sie zu kopieren. Das tun wir sowieso nicht.

(Lachen bei der AfD)

Wir haben einen völlig anderen Antrag eingebracht, und Ihr Vorschlag, Ihr Gesetzentwurf, zeigt wieder einmal eindeutig, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es beim Walzverbot geht. Unsere Landwirte, eben die Experten, auf die wir immer hören, wollen keine komplette Abschaffung des Walzverbots. Sie gehen sorgsam und schonend mit der Natur, insbesondere mit den dort lebenden Tieren um.

Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal, warum Ihr Gesetzesvorschlag untauglich ist und uns nicht weiterführt: Sie übersehen, dass es nach dem Volksbegehren und dem Versöhnungsgesetz zwar an sich verboten ist, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen; aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn es die Witterungs- und Bodenverhältnisse nicht zulassen, dass vor dem 15. März gewalzt wird, gibt es gebietsbezogene Ausnahmen, die durch die Regierungen festgelegt werden. Die Regierungen legen eben diese Gebiete fest, die nicht Wiesenbrütergebiete sind und in denen entsprechend gewalzt werden darf.

Der zweite wesentliche Grund, warum Ihr Gesetzentwurf nicht weiterführt, ist, dass damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Sie wollen diese Maßgabe, die immerhin von 1,8 Millionen Menschen unterstützt worden ist, die im Volksbegehren sicherlich eine Fehlkonstruktion war, die aber durch unser Begleitgesetz, durch das Versöhnungsgesetz, geheilt wurde, einfach ersatzlos streichen.

Das würde bedeuten, dass auf die Wiesenbrütergebiete überhaupt keine Rücksicht mehr genommen werden müsste. Das wäre ein eindeutiger Rückschritt und würde gerade den Bäuerinnen und Bauern, die auf Artenschutz, auf Biodiversität, auf eine schonende Bewirtschaftung ihrer Flächen Wert legen, einen Bärendienst erweisen. Ich glaube, das kann nicht Sinn und Zweck sein.

Im Gegenteil: Wir machen einen Vorschlag, dass das Walzverbot angemessen angepasst werden muss, dass dieses Verbot des Walzens außerhalb der Wiesenbrütergebiete nach dem 15. März aufgehoben wird und dass auch ganz klar auf den Wiesenbrüterschutz Wert gelegt werden muss. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzesvorhaben ganz klar nicht zustimmen; wir werden es ablehnen. Wir werden unseren eigenen Antrag weiterverfolgen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Mannes hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Flierl, Sie haben sich jetzt selbst widersprochen. Sie haben nämlich gesagt, die Landwirte – und das stimmt – gehen sorgsam und gewissenhaft mit der Natur um. Natürlich, was denn sonst? – Das sind doch Experten. Glauben Sie denn, dass irgendein Landwirt in Bayern absichtlich Gelege oder Vögel totwalzt? – Natürlich nicht. Das sind Experten, die wissen das. Deswegen müssen wir aus unserer Sicht ganz klar diese unnützen Vorschriften – Sie haben es ja gesagt: In vielen Gebieten gelten sie gar nicht – mit einer Sonderregelung einfach abschaffen, dann sind wir sie los. Sie haben das vorhin bestritten. Es stimmt aber. Den Vorschlag, den wir gemacht haben, machen auch Sie in Ihrem Antrag. Dieser bezieht sich auf 95 % der Fläche. Fakt ist: Sie haben zwei Sätze aus unserem Vorhaben wortwörtlich herauskopiert. Wollen Sie denn nicht Bürokratie abschaffen und alles vereinfachen, indem Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen?

Erstens haben wir ganz sicher nichts von Ihnen kopiert. Ihre Anträge sind nämlich das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei der AfD)

Zweitens gewährleistet gerade unser Vorschlag den Wiesenbrüterschutz. Das ist doch der entscheidende Punkt. Im Rahmen der Wiesenbrüterkartierung, die im Jahr 2021 stattfand, sind 820 Gebiete mit 127.000 Hektar kartiert worden. Diese bestehen nicht zu 100 % aus Grünland. An dieser Stelle sehen Sie, dass ein pauschales Aufheben nichts bringt. In Wiesengebieten brauchen wir weiterhin das Walzverbot. Dazu stehen wir auch. Dazu stehen auch die Bäuerinnen und Bauern. Eine komplette Abschaffung lehnen wir selbstverständlich ab. Ihr Gesetzesvorhaben führt definitiv nicht weiter. Wir werden dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist der Kollege Patrick Friedl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wiesenbrüter wie Kiebitz, Brachvogel oder Uferschnepfe sind in Bayern stark bedroht. Ihre Bestände schrumpfen, weil sie kaum noch Nachwuchs haben. Viele Brutverluste sind durch landwirtschaftliche Maschinen beim Walzen im Frühjahr entstanden. Deshalb sollte es vor allem zum Schutz der Wiesenbrüter einen festgelegten spätesten Walzzeitpunkt geben. Diesen Auftrag hat uns allen die bayerische Bevölkerung aufgegeben. Ich erinnere noch einmal an das Volksbegehren, das von Initiator:innen und Unterstützer:innen für Artenschutz durchgesetzt

worden ist. Der Runde Tisch zum Arten- und Naturschutz hat damals unter der Leitung von Alois Glück einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, ein gutes Verfahren zu finden. Dieses ist für praktikable Umsetzungen gefunden worden. Das Verfahren zur Festlegung des spätesten Walzzeitpunkts hat sich zwischen dem Landesamt für Umwelt und der Bezirksregierung auch längst eingespielt; es ist etabliert, und es hat sich bewährt. Wir verfügen damit über ein funktionierendes System. Damit setzen wir uns konsequent für den Schutz der Wiesenbrüter ein. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf zur Abschaffung des zeitlich flexibilisierten Walzverbots ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Frau Kollegin Marina Jakob das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe AfD, Sie haben wieder einen Kardinalfehler gemacht. Das zeigt einfach ganz deutlich, dass Sie keinen Landwirt in der Fraktion haben und nicht wissen, was die Landwirte wirklich beschäftigt. Die Landwirte beschäftigt nämlich nicht nur das Walzverbot bis zum 15. März, sondern sie beschäftigen sich noch mit ganz anderen Themen. Sie finden es zum Beispiel auch nicht gut – darin unterstütze ich sie –, dass auf Wiesen der flächenhafte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, das Verfüllen von Bodensenken im Außenbereich und das Mähen von innen nach außen verboten sind. Mehrere Jahre nach der Umsetzung des Volksbegehrens hat sich nun herausgestellt, dass diese Punkte nicht praktikabel sind. Deshalb wollen wir sie im Rahmen eines Gesamtkonzepts evaluiert haben. Wir wollen nicht nur eine Evaluation des einen kleinen Punktes, der übrigens auch noch falsch ist. Herr Kollege Fierl hat gerade schon angesprochen, dass Sie vergessen, die Wiesenbrütergebiete auszunehmen. Wir wollen das ganzheitlich betrachten. Wir wollen bürokratische Regelungen für unsere Landwirte abschaffen. Das werden wir auch tun. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)